Haushaltssatzung
der Gemeinde Polling (Landkreis Weilheim-Schongau)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR 10.208.292,-
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR 3.925.614,-
§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
bis 06/2024 310 v.H., ab 07/2024 340 v.H.
b) für die Grundstücke (B)
bis 06/2024 310 v.H., ab 07/2024 340 v.H.
2. Gewerbesteuer bis 06/2024 330 v.H., ab 07/2024 360 v.H.
§ 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 1.100.000,- festgesetzt.
§ 5 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Polling, 10.05.2024
Gemeinde Polling
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Martin Pape, 1.Bürgermeister
(Siegel)