Finanzangelegenheiten; Änderung der Anpassung der Realsteuerhebesätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 21.03.2024 hat der Gemeinderat die Erhöhung der Realsteuerhebesätze (§ 3 Abs. 2 AO) um jeweils 30 Punkte beschlossen. Diese Anpassung sollte ab dem 01.07.2024 gelten. Da es sich aber, hierbei um eine Jahressteuer handelt, kann gemäß:
 § 16 Abs. 3 Satz 1 GewStG und § 25 Abs. 3 GrStG 
eine Erhöhung entweder nur mit Wirkung zum 01.01.2024, oder zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Der o.g. Beschluss ist aufzuheben, ein neuer Beschluss muss gefasst werden.
Dieser muss bis 30.06.2024 zwingend erfolgt sein.

Beschluss

Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung, die Realsteuerhebesätze zum 01.01.2024 rückwirkend um 15 Punkte auf folgende Werte anzuheben: 
Grundsteuer A        325
Grundsteuer B        325
Gewerbesteuer        345
Der ursprünglich gefasste Beschluss vom 21.03.2024 ist hiermit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 10.07.2024 12:45 Uhr