Das Bauvorhaben befindet sich im Umgriff des qualifizierten Bebauungsplanes Steinbruchstraße Süd.
Im Rahmen der Tektur soll statt des Nebenraums „Keller“ Wohnraum entstehen. Der Vorgang ist im Rahmen eines „klassischen“ Genehmigungsverfahrens zu behandeln.
Art. 45 BayBO
Aufenthaltsräume
(1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben. Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2.
(2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. 2Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
(3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.
Beschlüsse aus der 12. Gemeinderatsitzung am 04.07.2024:
Das Gremium stimmt gegen die Vorbesprechung des Bauvorhabens im Bau- und Planungsausschuss.
Das Einvernehmen wird einstimmig verweigert.
Juli 2024: Das Landratsamt erwägt das Einvernehmen zu ersetzen.
-Siehe Schreiben im Anhang-