Bauantrag; Antrag auf Vorbescheid; Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und einer kleinen Gewerbeeinheit; Fl.Nr. 50/2 Gem. Polling; Hofmarkstraße 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Umgriff des einfachen B-Planes Ortskern Polling. Auch wenn die Maßgabe der Mindestgrundstücksgröße für Wohneinheiten nicht eingehalten ist, unter 400 m² keine WE hier 258 m², besteht Bestandsschutz. Gewerbeeinheiten sind im B-Plan nicht explizit geregelt.
Die übrigen Maßgaben sind eingehalten.
Bei dem im Antrag auf Vorbescheid genannten Gewerbe handelt es sich um ein Büro, der keinen übermäßigen Ziel- und Quellverkehr erwarten lässt.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid mit Carport wird zugestimmt. In der Antwort an den Antragsteller ist aufzunehmen, dass das Gewerbe keinen starken Ziel- und Quellverkehr auslösen darf. Der Befreiung hinsichtlich der Einkürzung des Stauraums vor dem Carport kann entsprochen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2024 10:36 Uhr