Bauantrag; Geländeauffüllung im Bereich des landwirtschaftlichen Grundstücks, Weilheimer Feld; Fl.Nr. 1570 Gem. Polling (WV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Hier handelt es sich um eine Wiedervorlage, nachdem das Einvernehmen mit Beschluss vom 20.06.2024 verweigert wurde. Auf die Beachtung der geänderten Pläne wird hingewiesen.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Nachdem die verfahrensfreien Parameter hinsichtlich der Fläche (Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO) überschritten werden, ist das Vorhaben genehmigungspflichtig. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verzicht gem. Art. 71 BayBO nicht einschlägig ist, da dieser ausschließlich für Vorbescheids Anträge gilt. (Art. 66 Beteiligung der Nachbarn)

Beschluss

Das Einvernehmen wird verweigert. Der Plan und das Gutachten entsprechen nicht der Ausführung des Vorhabens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.12.2024 09:21 Uhr