Es liegt ein Antrag auf Einziehung eines Teilstücks des Weges auf Fl.Nr. 289 vor, da er auf dem Grundstück der Winklhofer GbR verläuft.
Der Gemeinderat hat in der 2. Sitzung am 25.01.2024 über den Antrag auf Einziehung eines Teilstücks zum Jagdhaus Etting beschlossen, die Teilnehmergemeinschaft Etting einzubeziehen und um eine Stellungnahme zu bitten.
Liebe Frau Bohn,
die Anfrage Herrn Winkelhofers wurde in der Vorstandssitzung am 13.03.2024 auf Grundlage der von Herrn Pape zur Verfügung gestellten Widmungsunterlagen diskutiert.
Als Ergebnis darf ich ihnen mitteilen, dass der Vorstand die Einziehung des Weges aus Sicht der Teilnehmergemeinschaft nicht empfiehlt.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Beschluss aus der Sitzung vom 11.04.2024:
Das Gremium folgt der Empfehlung des Vorstandes des Amts für Ländliche Entwicklung Oberbayern. Die Einziehung des Weges wird abgelehnt.
Die Anwaltskanzlei Labbé und Partner hat am 11.09.2024 Widerspruch gegen den Beschluss des Gemeinderates eingelegt (Schreiben liegt dem Gremium vor).
Die Verwaltung hat das Schreiben der TG Etting vorgelegt mit der Bitte um eine weitere Stellungnahme. Die TG hat am 11.11.2024 eine Vorstandssitzung abgehalten. Die Empfehlung der TG wird in der Sitzung vorgestellt.
Flurneuordnung und Dorferneuerung Etting
Gemeinde Polling, Landkreis Weilheim-Schongau
Antrag auf Entwidmung eines Teilstücks des Weges zum Jagdhaus in
Etting (Fl. Nr. 291/1, Gem. Etting); Stellungnahme des Vorstandes der
Teilnehmergemeinschaft Etting
Sehr geehrter Herr Pape,
in ihren E-Mails vom 20.8.2024 und 14.09.2024 haben sie dem Vorstand
der Teilnehmergemeinschaft Etting mit der Bitte um Stellungnahme zwei
Schreiben der Kanzlei Labbé & Partner weitergeleitet, welche den Antrag
auf Entwidmung eines Teilstücks des Weges zum Jagdhaus in Etting betreffen.
Der Sachverhalt wurde in der Vorstandssitzung vom 11.11.2024 besprochen
und der Vorstand hat hierzu folgendermaßen Stellung genommen:
„Im Rahmen der Flurneuordnung ist für alle Flurstücke (auch im Eigenbesitz)
eine rechtlich gesicherte Erschließung zu schaffen.
Sollte die Widmung keinen Bestand haben, ist durch die Teilnehmergemeinschaft
im Verfahren für die dahinter liegenden Flurstücke eine anderweitige
Erschließung durch dingliche Sicherung zu schaffen.
Sollte die Widmung wieder erwarten durch die Gemeinde aufgehoben werden,
ist darauf hinzuwirken, dass diese Sicherung entschädigungslos eingetragen
wird.“
Im Rahmen der Flurneuordnung Etting werden neu geschaffener Geh- und
Fahrtrechte einheitlich entschädigt. Sollte die Widmung entfallen, wären
Geh- und Fahrtrechte, oder eine anderweitige Regelung der Erschließung
notwendig.
Der Vorstand bittet die Gemeinde als Ersatz für eine rechtswirksame Widmung
gegebenenfalls von Herr Winklhofer die schriftliche Zustimmung einzuholen,
dass die im Verfahren notwendig werdenden alternativen Erschließungen
entschädigungslos geregelt werden. Eine Entschädigung
müsste anderenfalls durch alle Teilnehmer gemeinschaftlich getragen werden.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Mirjam Pöllath