Finanzangelegenheiten; Anpassung der Realsteuerhebesätze; Verabschiedung der Hebesatzsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat für das Kalenderjahr 2024 folgende geltenden Realsteuerhebesätze mit Beschluss vom 20.06.2024 festgesetzt:
Grundsteuer A        325
Grundsteuer B        325
Gewerbesteuer        345
Eine nochmalige Anpassung der Hebesätze zum 01.01.2025 auf 340 % (Grundsteuer A und B) und 360 % (Gewerbesteuer), wie ursprünglich erwogen, wurde von der Gemeindekasse nach Vorliegen der neuen Berechnungen revidiert und bis auf weiteres ausgesetzt. 
In Hinblick auf die angekündigte Grundsteuerreform mit Neuberechnung aller Grundstücke sollte von einer Erhöhung für 2025 abgesehen werden.
Somit wird von Seiten der Gemeindekasse die Beibehaltung der aktuell geltenden Hebesätze auch für 2025 befürwortet.
Empfehlung des Bayerischen Gemeindetag (vom 16. Mai 2024):
Da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, d.h. zum 01.Januar 2025 automatisch ihre Geltung verlieren (vgl. §25 Abs.2 GrStG) sollte jede Gemeinde die ab dem 01.Januar 2025 gültigen neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen.
Hebesätze wurden in Bayern vielerorts bislang im Rahmen des Haushaltssatzungen bekannt gemacht. Dies ist zwar weiterhin grundsätzlich möglich. Aufgrund der Tatsache, dass einerseits über die Höhe der neuen Hebesätze sinnvoll erst nach Kenntnis über die weiteren Grundsteuermessbeträge im eigenen Gemeindegebiet diskutiert werden kann und andererseits aber noch vor dem 01.Januar 2025 eine Bekanntmachung der Hebesätze erfolgen soll, wird sich allerdings vielerorts eine von der Haushaltssatzung separate Bekanntmachung der Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung empfehlen.
Aus der Sitzung vom 02.10.2024:
Das Gremium beschließt, das Thema zur Vorberatung an den Wirtschafts- und Finanzausschuss zu verweisen. Die Beratung soll in der Sitzung des Ausschusses am 15. Oktober 2024 erfolgen. 

Beschlussempfehlung:
Aus dem Wirtschafts- und Finanzausschuss am 15.10.2024:
Der Ausschuss kann aufgrund des unentschiedenen Abstimmungsergebnisses keine Empfehlung zur Verabschiedung einer neuen Hebesatzsatzung mit den darin festgesetzten Hebesätzen aussprechen. 
Grundsteuer A        325
Grundsteuer B        325
Gewerbesteuer        345

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.11.2024 erfolgt folgende Empfehlung:
Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung eine Hebesatzsatzung zur Festlegung der Realsteuerhebesätze zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Entwurf liegt dem Gremium vor.

Beschluss 1

Die Realsteuer Hebesätze für das Jahr 2025 werden in folgender Höhe beschlossen:
Grundsteuer A        325
Grundsteuer B        325
Gewerbesteuer        345

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

Dem vorgelegten Entwurf der Hebesatzsatzung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.12.2024 12:37 Uhr