Finanzangelegenheiten; Anpassung der Realsteuerhebesätze ab 01.07.2024
Daten angezeigt aus Sitzung: 6. Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 6. Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2024 | ö | beratend | 6 |
Sachverhalt
In Anbetracht der finanziellen Situation des Verwaltungshaushaltes für die kommenden Jahre sollten auch alle Realsteuerhebesätze angepasst werden.
Bei den Realsteuersätzen liegt die Gemeinde unter dem Landkreis-Mittel aktuell bei:
Grundsteuer A 310
Grundsteuer B 310
Gewerbesteuer 330
Eine entsprechende Anpassung der Hebesätze wird auch immer wieder bei der Prüfung des Haushaltplanes beim Landratsamt angemahnt.
Eine entsprechende Kalkulation der Verwaltung wird vorgestellt.
Beschluss
Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung.
Die Realsteuerhebesätze werden ab 01.07.2024 um jeweils 30 Punkte angepasst:
Gundsteuer A 340
Grundsteuer B 340
Gewerbesteuer 360
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
Datenstand vom 26.04.2024 10:31 Uhr