Bauantrag; Geländeauffüllung im östlichen Bereich des landwirtschaftlichen Grundstücks - Weilheimer Feld; Fl.Nr. 1570 Gem. Polling


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 06.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 06.06.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Nachdem die verfahrensfreien Parameter hinsichtlich der Fläche (Art 57 Abs.1 Nr.9 BayBO) überschritten werden ist das Vorhaben genehmigungspflichtig.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Verzicht gem. Art. 71 BayBO nicht einschlägig ist, da dieser ausschließlich für Vorbescheids Anträge gilt.
Das Gutachten zur Bodenuntersuchung ist wesentlicher Bestandteil des Bauantrags.

Beschluss

Der Bauantrag wird zur Vorberatung in den Bau- und Planungsausschuss am 13.06.2024 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.06.2024 09:49 Uhr