Bauantrag; Bauvoranfrage; Neubau einer Heizzentrale für die Dorfheizung Polling, Fl.Nr. 2250 am Sportplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 19.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, somit ist §35 BauGB einschlägig.

(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1.
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
2.
einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient,
3.
der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,
Eine grundsätzliche Zulässigkeit kann somit angenommen werden. Darüber hinaus darf das Vorhaben anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht entgegenstehen. Diese Prüfung hat durch die jeweilige Fachbehörde zu erfolgen.

Beschluss 1

Einer Vorbesprechung Bau- und Planungsausschuss wurde nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9

Beschluss 2

Das Gremium folgt der Empfehlung und stimmt dem Standort, sowie der Bauvoranfrage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.10.2024 10:30 Uhr