Ortsrecht; Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs- Sonn- u. Feiertage in der Gemeinde Polling 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates, 02.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Entwurf
Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs-Sonn- u. Feiertage in der Gemeinde Polling 2024
Auf Grund von § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juni 2003 (BGBl S. 745) erlässt die Gemeinde Polling folgende Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs-Sonn- u. Feiertage in der Gemeinde Polling.
Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs-Sonn- u. Feiertage in der Gemeinde Polling 2024
Auf Grund von § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juni 2003 (BGBl S. 745) erlässt die Gemeinde Polling folgende Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs-Sonn- u. Feiertage in der Gemeinde Polling.
§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
(1) In der Gemeinde Polling wird der Adventmarkt am 01.12.2024 als verkaufsoffener Sonn- bzw. Feiertag im Jahr 2024 freigegeben.
(2) Die Ladenöffnungszeiten an diesem Sonntag oder Feiertag können sich zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr bewegen. Es dürfen jedoch fünf zusammenhängende Stunden nicht überschritten werden.
§ 2
Inkrafttreten
Die Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Verordnung vom xx.xx.2024 außer Kraft.
Polling, xx.xx.2024
Martin Pape
1. Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk
Die Verordnung wurde am xx.xx.2024 in der Gemeindeverwaltung Zimmer 2 zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an allen Amtstafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden am xx.xx.2024 angeheftet und am xx.xx.2024 wieder abgenommen.
Polling, xx.xx.2024
Martin Pape
1. Bürgermeister
Beschluss
Der Verordnung wurde zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.11.2024 15:55 Uhr