Bauleitplanung; BPL Steinbruchstraße Süd, Antrag auf Änderung, WEG Steinbruchstraße, Antrag auf Errichtung eines Gartenhäuschens, Steinbruchstr. 10-12-14, Polling
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Gemeinderates, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aus der Sitzung am 14.09.2023:
Bei der Aufstellung des B-Planes wurde seitens der Gemeinde ganz bewusst auf die Zulassung derartiger Nebengebäude verzichtet um das Bild des Grundstückes klar zu halten.
Beschluss:
Die Verwaltung ist mit der Klärung der offenen Fragen zu beauftragen, bevor es zu einer weiteren Beratung und Abstimmung kommt.
Mit Beschluss aus der o.g. Sitzung erging ein gemeindliches Schreiben an die Hausverwaltung.
In einer E-Mail vom 26.09.2024 teilt die Hausverwaltung mit, dass in der Eigentümerversammlung am 25.09.2024 einstimmig beschlossen wurde, das Aufstellen von Gartenhäuschen zuzulassen. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von der Gemeinschaft bezahlt.
Der Auszug aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung liegt vor.
Beschluss aus der 17. GRS vom 07.11.2024: Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung und vertagt die Entscheidung in den Bau- und Planungsausschuss am 14.11.2024.
Folgende Empfehlung wird aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 14.11.2024 übernommen:
Da die Eigentumsverhältnisse noch nicht abschließend - hinsichtlich des Eigentumsanteils des Bauherrn und Eigentümers - geklärt sind, kann der Bau- und Planungsausschuss mehrheitlich keine Empfehlung für den Gemeinderat aussprechen.
Beschluss
Aus aktueller Sicht kann der Änderung des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhäuschens nicht zugestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
Datenstand vom 20.12.2024 12:37 Uhr