Datum: 20.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal (nicht barrierefrei)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anträge zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
BGM Pape stellt den Antrag die TOP´s 12, 13 und 20 im nichtöffentlichen Teil vorzuziehen.
Das Gremium stimmt zu.
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2. Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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20.06.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
- Spendenübergabe Sparkasse Oberland
Bedacht wurden hier die Kindertagesstätte, Grundschule und Kinderhaus – Vielen Dank
- 40 Jahre Kindertagesstätte Polling – gefeiert wurde mit einem Sommerfest unter anderem mit ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- 50 Jahre Kinderhilfe Oberland – Der Festakt fand in der Herzogsägmühle statt
- Das Sonnwendfeuer der FF Oderding findet am 29.06. statt
- Das Seifenkistenrennen des MSC Polling findet am 30.06.
- Das Sonnwendfeuer der FF Polling wurde verschoben auf 05.07.
- Kinder- und Jugendtag am Sonntag, 07.07.
- Bürgerversammlungen PEO (09./10./16.07.)
- MiniEM 12.07. bis 20.07.
- Gemeindepokal Stockschützen 24./25./26.07.
- Bachmähen ab Mitte Juli
Dreifaltigkeitskapelle – Termin mit oberer Denkmalschutzbehörde.
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3. Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es steht das Protokoll der 10. Gemeinderatsitzung vom 06.06.2024 zur Genehmigung.
Beschluss
Die Niederschrift der 10. Gemeinderatsitzung vom 06.06.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Bauantrag; Energetische Sanierung eines Wohngebäudes mit Vergrößerung des Balkons und unbeheizten Wintergarten; Fl.Nr. 1223/5; Ammerbergweg 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Auch wenn die Maßgaben des einschlägigen Bebauungsplanes (Kaiser Heinrich Straße III) erfüllt sind, ist hier eine Behandlung nach § 34 BauGB erforderlich, da der Dorfgebietsteil keine Festsetzung zur Grundfläche bzw. Grundflächenzahl enthält und somit nach allgemeiner Mitteilung des LRA als einfacher B-Plan zu sehen ist.
Um 19:54 Uhr bis 19:59 Uhr wird kurzfristig die Nichtöffentlichkeit hergestellt.
Zur Klarstellung im Bauausschuss:
Betreff: Genehmigungsfreistellungsverfahren - Einstufung Bebauungspläne
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines aktuellen Vorgangs möchten wir Ihnen folgenden Hinweis mit auf den Weg geben:
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nur möglich, wenn das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt (Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO). Ein qualifizierter Bebauungsplan muss zwingend folgende Festsetzungen enthalten: Festsetzungen zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu den örtlichen Verkehrsflächen (§ 30 Abs. 1 BauGB). Fehlt nur eine dieser Festsetzungen, liegt ein einfacher Bebauungsplan vor; eine Genehmigungsfreistellung ist dann nicht möglich.
Es gibt einige Bebauungspläne (vor allem aus den 90er) Jahren, die Höhenbeschränkungen und/oder die Anzahl der Vollgeschosse sowie eine GFZ festsetzen. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Festsetzungen für einen qualifizierten Bebauungsplan nicht ausreichen. Für das Maß der baulichen Nutzung im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB sind Höhenangaben (Wand-/Firsthöhe und/oder Anzahl Vollgeschosse) sowie GR und/oder GRZ erforderlich. Die Festsetzung einer GF oder GFZ alleine reicht nicht aus, da sich hieraus kein dreidimensionales Bild der baulichen Anlagen ergibt.
Wir bitten Sie, hierauf zu achten. Werden Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht, obwohl der zugrundeliegende Bebauungsplan nach o. g. Ausführungen die Voraussetzungen des Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO nicht erfüllt, empfehlen wir Ihnen, Rücksprache mit dem Bauherrn zu halten und darauf hinzuwirken, dass ein regulärer Bauantrag gestellt wird. Alternativ könnten Bebauungsplanänderungen erfolgen, indem Festsetzungen zur GR und/oder GRZ nachgeschoben werden.
Sollte ein Freisteller durchgewunken werden, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen, wird das Bauvorhaben formell rechtswidrig errichtet; es handelt sich also um einen Schwarzbau.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Myrtek
Landratsamt Weilheim-Schongau
SB 40.1 - Bauleitplanung
Aus der 10. GRS am 09.06.2024:
Das Bauvorhaben wird zur Vorberatung in den Bauausschuss am 13.06.2024 verwiesen.
Die Empfehlung daraus wird anschließend ergänzt.
Beschluss
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5
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5. Bauantrag; Geländeauffüllung im östlichen Bereich des landwirtschaftlichen Grundstücks - Weilheimer Feld; Fl.Nr. 1570 Gem. Polling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Nachdem die verfahrensfreien Parameter hinsichtlich der Fläche (Art 57 Abs.1 Nr.9 BayBO) überschritten werden ist das Vorhaben genehmigungspflichtig.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Verzicht gem. Art. 71 BayBO nicht einschlägig ist, da dieser ausschließlich für Vorbescheids Anträge gilt.
Das Gutachten zur Bodenuntersuchung ist wesentlicher Bestandteil des Bauantrags.
Aus der 10. GRS am 09.06.2024:
Der Bauantrag wird zur Beratung in den Bau- und Planungsausschuss am 13.06.2024 verwiesen.
Beschluss
Das Gremium folgt der Empfehlung des Bauausschusses. Das Einvernehmen wird nicht erteilt, da die Bauausführung nicht dem Plan zum Bauantrag entspricht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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6. Bauvoranfrage; Klaus Hirschvogel; Um-/Erweiterungsbau eines EFH mit 15°Dachneigung; Propst-Hartl-Straße 34
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Umgriff des qualifizierten Bebauungsplanes „Johann Michael Fischer Straße“.
Hinsichtlich der Dachneigung von 15°ist eine Befreiung von den Festsetzungen notwendig, da im B-Plan eine Dachneigung zwischen 23°und 28°festgesetzt ist.
Aufgrund der flacheren Dachneigung wird die Riegelwirkung gebrochen. Die Ansicht wirkt dadurch leichter.
Die übrigen Festsetzungen sind eingehalten.
Beschluss
Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung. Die Befreiung wird unter der Maßgabe erteilt, dass die maximale Tiefe des Anbaus nach Süden 3,80m analog zur Skizze beträgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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7. Finanzangelegenheiten; Änderung der Anpassung der Realsteuerhebesätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 21.03.2024 hat der Gemeinderat die Erhöhung der Realsteuerhebesätze (§ 3 Abs. 2 AO) um jeweils 30 Punkte beschlossen. Diese Anpassung sollte ab dem 01.07.2024 gelten. Da es sich aber, hierbei um eine Jahressteuer handelt, kann gemäß:
§ 16 Abs. 3 Satz 1 GewStG und § 25 Abs. 3 GrStG
eine Erhöhung entweder nur mit Wirkung zum 01.01.2024, oder zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Der o.g. Beschluss ist aufzuheben, ein neuer Beschluss muss gefasst werden.
Dieser muss bis 30.06.2024 zwingend erfolgt sein.
Beschluss
Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung, die Realsteuerhebesätze zum 01.01.2024 rückwirkend um 15 Punkte auf folgende Werte anzuheben:
Grundsteuer A 325
Grundsteuer B 325
Gewerbesteuer 345
Der ursprünglich gefasste Beschluss vom 21.03.2024 ist hiermit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4
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8. Wünsche und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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20.06.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
GRM Pawlowski: fragt nach der öffentlichen Sichtbarkeit der Anwesenheitsliste im RIS, bzw. auf der Homepage.
Verwaltung: erklärt, dass dies seit der automatischen Einstellung des Protokolls im RIS nicht mehr möglich und auch nicht üblich ist.
GRM Pawlowski: bittet darum den Hydranten in der Frank-Duveneck-Straße zu beschildern.
Verwaltung: gibt den Auftrag an den Bauhof weiter.
Datenstand vom 10.07.2024 12:45 Uhr