Datum: 04.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal (nicht barrierefrei)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anträge zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2024
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ö
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beschließend
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1 |
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2. Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Bericht des 1. Bürgermeisters
- PEO-Redaktionsschluss
- Sofortmaßnahme Russengraben – Die Baumaßnahme verzögert sich witterungsbedingt
- Große Verkehrsschau im Juli mit Polizei, STBA, LRA und Gemeinde
- Sonnwendfeuer FF Polling Freitag, 05.07.
- Spiel ohne Grenzen Sonntag, 07.07. – witterungsbedingt abgesagt
- Start Ferienprogramm am 08.07.
- Bürgerversammlungen 09./10./16.07.
- Waldfest 13./14.07.
Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist:
Der Gemeinderat hat den Beschluss für den Einbau eines Treppenlifts im Rathaus gefasst. Der Einbau findet bis KW32 statt.
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3. Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift aus der 11. Gemeinderatsitzung am 20.06.2024 steht zur Genehmigung.
Beschluss
Die Niederschrift der 11. Gemeinderatsitzung am 20.06.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag; 2. Tektur zum Neubau eines MFH mit Tiefgarage (Haus 3) bezüglich Änderung des Wohnraums im Keller; Fl.Nr. 1864 Gem. Polling; Steinbruchstraße 14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Umgriff des qualifizierten Bebauungsplanes Steinbruchstraße Süd.
Im Rahmen der Tektur soll statt des Nebenraums „Keller“ Wohnraum entstehen. Der Vorgang ist im Rahmen eines „klassischen“ Genehmigungsverfahrens zu behandeln.
Art. 45 BayBO
(1) 1Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben. 2Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2.
(2) 1Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. 2Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
(3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.
Beschluss 1
Das Gremium stimmt gegen die Vorbesprechung des Bauvorhabens im Bau- und Planungsausschuss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Das Einvernehmen wird einstimmig verweigert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Finanzangelegenheiten; Haushaltssatzung für das Jahr 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Aufgrund des Beschlusses zu den Realsteuerhebesätzen aus der 11. Sitzung vom 20.06.2024, ist die Haushaltssatzung entsprechend neu zu beschließen. Der Haushaltsplan als solches bleibt unverändert, da auch die Gesamtsumme des Haushaltes unverändert bleibt.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Polling (Landkreis Weilheim-Schongau)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR 10.208.292,-
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR 3.925.614,-
§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 325 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 325 v.H.
2. Gewerbesteuer 345 v.H.
§ 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 1.100.000,- festgesetzt.
§ 5 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Polling, 05.07.2024
Gemeinde Polling
________________________
Martin Pape, 1.Bürgermeister
(Siegel)
Beschluss
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird analog zum vorhandenen Entwurf beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4
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6. Regionalplanung; Fortschreibung des Regionalplans der Region 17; Erneuerbare Energien; Windenergie; kommunale Vorprüfung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Zuge der Regionalplanfortschreibung zum Thema Windenergienutzung in der Region Oberland fand ab Anfang Mai eine kommunale Vorprüfung statt.
Hintergrund der Fortschreibung:
Der Planungsverband Region Oberland schreibt entsprechend seines Beschlusses vom 12.10.2022 den Regionalplan Kapitel B X 3.3 Windkraft fort. Die Fortschreibung wurde u.a. durch geänderte Vorgaben im Bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP) ausgelöst, welches am 01. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Hintergrund für die Vorgaben im LEP bilden die Bestrebungen des Bundes, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, insbesondere auch der Windenergie (insb. sog. Wind-an-Land-Gesetz).
Die Gemeinden werden gebeten Suchräume hinsichtlich kommunaler Belange bzw. auf sonstige wichtige Hinweise im Hinblick auf ihre Eignung als Standorte für Windenergieanlagen zu prüfen. Dabei sind für die weitere Abwägung sowohl positive als auch negative Aspekte der Beurteilung relevant.
Bitte teilen Sie der Regionsbeauftragten schriftlich Ihre Belange und Hinweise innerhalb von 4 Wochen nach der Ihre Kommune betreffenden Bürgermeisterdienstbesprechung mit.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es in der Gemeinde Polling keine geeigneten Flächen.
Im einzigen Suchraum befindet sich das Wasserschutzgebiet der Stadt Weilheim, sowie eine vom LfU geschützte Fläche.
Beschluss
Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung und sieht keine geeigneten Flächen für die Ausweisung zu Gunsten Windenergie.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Wünsche und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
GRM Erhard stellt den Antrag, dass sich das Gremium in Bezug auf die geplante DK1 Mülldeponie in Etting klar mit einem Banner („NEIN – zur DK1 Mülldeponie“) positioniert.
BGM Pape dieser Vorschlag muss rechtlich geprüft werden; schlägt aber vor aktiv zu bleiben, eventuell eine Bürgerinitiative zu gründen,
Der Kontakt mit der Regierung Oberbayern besteht; die Ergebnisse der durchgeführten Probebohrungen durch die Fa. Strohmaier liegen der Gemeinde bis jetzt nicht vor.
GRM Frankl bittet darum BGM Pape soll das Thema in den Bürgerversammlungen ansprechen.
Datenstand vom 19.07.2024 10:16 Uhr