Datum: 04.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal (nicht barrierefrei)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anträge zur Tagesordnung
2 Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist
3 Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften
4 Bauantrag; 2. Tektur zum Neubau eines MFH mit Tiefgarage (Haus 3) bezüglich Änderung des Wohnraums im Keller; Fl.Nr. 1864 Gem. Polling; Steinbruchstraße 14
5 Finanzangelegenheiten; Haushaltssatzung für das Jahr 2024
6 Regionalplanung; Fortschreibung des Regionalplans der Region 17; Erneuerbare Energien; Windenergie; kommunale Vorprüfung
7 Wünsche und Anträge

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1. Anträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2024 ö beschließend 1
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2. Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2024 ö 2

Sachverhalt

Bericht des 1. Bürgermeisters

  • PEO-Redaktionsschluss
  • Sofortmaßnahme Russengraben – Die Baumaßnahme verzögert sich witterungsbedingt
  • Große Verkehrsschau im Juli mit Polizei, STBA, LRA und Gemeinde
  • Sonnwendfeuer FF Polling Freitag, 05.07.
  • Spiel ohne Grenzen Sonntag, 07.07. – witterungsbedingt abgesagt
  • Start Ferienprogramm am 08.07.
  • Bürgerversammlungen 09./10./16.07.
  • Waldfest 13./14.07.

Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist:

Der Gemeinderat hat den Beschluss für den Einbau eines Treppenlifts im Rathaus gefasst. Der Einbau findet bis KW32 statt.

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3. Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der 11. Gemeinderatsitzung am 20.06.2024 steht zur Genehmigung.

Beschluss

Die Niederschrift der 11. Gemeinderatsitzung am 20.06.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag; 2. Tektur zum Neubau eines MFH mit Tiefgarage (Haus 3) bezüglich Änderung des Wohnraums im Keller; Fl.Nr. 1864 Gem. Polling; Steinbruchstraße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Umgriff des qualifizierten Bebauungsplanes Steinbruchstraße Süd.
Im Rahmen der Tektur soll statt des Nebenraums „Keller“ Wohnraum entstehen. Der Vorgang ist im Rahmen eines „klassischen“ Genehmigungsverfahrens zu behandeln.
Art. 45 BayBO
Aufenthaltsräume
(1) 1Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben. 2Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2.
(2) 1Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. 2Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
(3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.

Beschluss 1

Das Gremium stimmt gegen die Vorbesprechung des Bauvorhabens im Bau- und Planungsausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Einvernehmen wird einstimmig verweigert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Finanzangelegenheiten; Haushaltssatzung für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses zu den Realsteuerhebesätzen aus der 11. Sitzung vom 20.06.2024, ist die Haushaltssatzung entsprechend neu zu beschließen. Der Haushaltsplan als solches bleibt unverändert, da auch die Gesamtsumme des Haushaltes unverändert bleibt.

Haushaltssatzung
der Gemeinde Polling (Landkreis Weilheim-Schongau)
für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1        Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im                                 
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR                 10.208.292,-        
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR                   3.925.614,-        

§ 2        Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.                

§ 3        Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer                                
            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        325 v.H.
            b) für die Grundstücke (B)                                                325 v.H.        
2. Gewerbesteuer                                                                345 v.H.        

§ 4        Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 1.100.000,- festgesetzt.                

§ 5        Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.        

Polling, 05.07.2024
Gemeinde Polling



________________________
Martin Pape, 1.Bürgermeister

(Siegel)

Beschluss

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird analog zum vorhandenen Entwurf beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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6. Regionalplanung; Fortschreibung des Regionalplans der Region 17; Erneuerbare Energien; Windenergie; kommunale Vorprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Zuge der Regionalplanfortschreibung zum Thema Windenergienutzung in der Region Oberland fand ab Anfang Mai eine kommunale Vorprüfung statt. 
Hintergrund der Fortschreibung:
Der Planungsverband Region Oberland schreibt entsprechend seines Beschlusses vom 12.10.2022 den Regionalplan Kapitel B X 3.3 Windkraft fort. Die Fortschreibung wurde u.a. durch geänderte Vorgaben im Bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP) ausgelöst, welches am 01. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Hintergrund für die Vorgaben im LEP bilden die Bestrebungen des Bundes, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, insbesondere auch der Windenergie (insb. sog. Wind-an-Land-Gesetz).

Die Gemeinden werden gebeten Suchräume hinsichtlich kommunaler Belange bzw. auf sonstige wichtige Hinweise im Hinblick auf ihre Eignung als Standorte für Windenergieanlagen zu prüfen. Dabei sind für die weitere Abwägung sowohl positive als auch negative Aspekte der Beurteilung relevant.  
Bitte teilen Sie der Regionsbeauftragten schriftlich Ihre Belange und Hinweise innerhalb von 4 Wochen nach der Ihre Kommune betreffenden Bürgermeisterdienstbesprechung mit.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es in der Gemeinde Polling keine geeigneten Flächen.
Im einzigen Suchraum befindet sich das Wasserschutzgebiet der Stadt Weilheim, sowie eine vom LfU geschützte Fläche.

Beschluss

Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung und sieht keine geeigneten Flächen für die Ausweisung zu Gunsten Windenergie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2024 ö 7

Sachverhalt

GRM Erhard                        stellt den Antrag, dass sich das Gremium in Bezug auf die geplante                                 DK1 Mülldeponie in Etting klar mit einem Banner („NEIN – zur DK1                                 Mülldeponie“) positioniert.

BGM Pape        dieser Vorschlag muss rechtlich geprüft werden; schlägt aber vor aktiv zu bleiben, eventuell eine Bürgerinitiative zu gründen,
Der Kontakt mit der Regierung Oberbayern besteht; die Ergebnisse der durchgeführten Probebohrungen durch die Fa. Strohmaier liegen der Gemeinde bis jetzt nicht vor.
GRM Frankl                        bittet darum BGM Pape soll das Thema in den Bürgerversammlungen                                 ansprechen.

Datenstand vom 19.07.2024 10:16 Uhr