Datum: 02.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anträge zur Tagesordnung
2 Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist
3 Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften
4 Bauantrag; Nutzungserweiterung; Bienenhaus in Bienenhaus und Bienenstockluftatmung; Fl.Nr. 334 Gem. Oderding; Riedanger 1
5 Bauantrag; Bauvoranfrage; Neubau EFH mit Balkon, Carport, Stellplatz; Fl.Nr. 1812/3
6 Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss B-Plan; Fl.Nr. 1736; Längenlaicherstraße 36
7 Bauleitplanung; Erweiterung Hospiz Polling mit Errichtung Kinderhospiz; Auslegungs- und Billigungsbeschluss
8 Ortsrecht; Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs- Sonn- u. Feiertage in der Gemeinde Polling 2024
9 Wünsche und Anträge

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1. Anträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 02.10.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Antrag von Tobias Schägger, TOP13 Nichtöffentlich im Wirtschafts- und Finanzausschuss vorzuberaten.

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2. Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 02.10.2024 ö 2

Sachverhalt

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3. Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 02.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Protokoll der 15. Gemeinderatsitzung steht zur Genehmigung.

Beschluss

Dem Protokoll der 15. Gemeinderatsitzung vom 19.09.2024 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag; Nutzungserweiterung; Bienenhaus in Bienenhaus und Bienenstockluftatmung; Fl.Nr. 334 Gem. Oderding; Riedanger 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 02.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Die dienende Funktion für einen privilegierten Bestandsbetrieb ist wohl auf den ersten Blick gegeben. Eine abschließende Prüfung hierzu hat durch die Fachbehörden zu erfolgen.

Beschluss

Das Gremium vertagt die Entscheidung und beantragt einen Ortstermin zur Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag; Bauvoranfrage; Neubau EFH mit Balkon, Carport, Stellplatz; Fl.Nr. 1812/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 02.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:
Das 897 qm große Grundstück soll real geteilt werden, (Z.B. ca. 440qm und 457qm) um zwei separate Einfamilienhäuser errichten zu können.
(Keller, EG, OG, Größe flexibel, ca. 8x10 Meter mit Carport, Stellplatz und Balkon) insgesamt ca. 140 qm Wohnfläche.
Der andere Teil des Grundstücks soll nachträglich verkauft werden können, um das Bauvorhaben finanziell möglich zu machen.
Auf dem anderen Grundstück müsste eine ähnliche Immobilie realisiert werden dürfen, die bebaubare Mindestgröße der Parzellen sollte demnach laut BauGB nach der Teilung für beide Grundstücke gegeben sein.
Nach Paragraph 34 wird die Nutzungsart, das Ausmaß der Nutzung sowie die Bauweise der unmittelbaren Nachbarschaft angepasst und die Häuser harmonisch in die Wohngegend eingefügt werden.
Abweichungen wären ebenfalls vertretbar, denn das Vorhaben dient der Erweiterung von Wohnraum. (Eventuell könnte von Nachbarn noch ein kleiner Teil dazu erworben werden, diese Option ist jedoch noch nicht abgeklärt.)
Es wäre von unserer Seite aus ein Holzständerhaus geplant. (Eventuell mit der Firma Lerchenmüller Holzbau in Oy Mittelberg/Allgäu)
Auch eine Realisierung eines Doppelhauses wäre vorstellbar.
(Im Anhang befinden sich zwei Skizzen von Beispiel Planungen, die jedoch sehr flexibel gestaltet werden können und natürlich nicht endgültig sind.)
Ich bin auf eine verbindliche Zusage Ihrerseits über bauliche Möglichkeiten angewiesen bevor der Kauf vollzogen werden kann.
Ich bitte deswegen um eine schnellstmögliche Entscheidung, da wir bereits nächstes Jahr ausziehen müssen und ich mit meinen zwei Kindern, die hier aufgewachsen sind, unbedingt in Polling bleiben möchte.

Beschluss

Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss B-Plan; Fl.Nr. 1736; Längenlaicherstraße 36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 02.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der 14. Sitzung des Gemeinderates am 05.09.2024 hat der Gemeinderat aus der Empfehlung des Kombiausschuss am 03.09.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Grundsätzlich wird hier eine Bauleitplanung zur Umsetzung des Erhalts des denkmalgeschützten Gebäudes für die zusätzliche Bebauung als notwendig erachtet. Der Ausschuss empfiehlt deshalb dem Gemeinderat ein entsprechendes Signal zu setzen. Die konkreten Bedingungen gilt es differenziert zu verhandeln. Der Grundsatzbeschluss zur SoBoN muss entsprechend berücksichtigt werden.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem Aufstellungsbeschluss zu und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung; Erweiterung Hospiz Polling mit Errichtung Kinderhospiz; Auslegungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 02.10.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Polling hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung Hospiz Polling mit Errichtung Kinderhospiz“ gefasst. 

Der Umgriff für den Bebauungsplan ergibt sich aus den Plänen des Ingenieurbüros Vogg, Großaitingen vom 02.10.2024. Das Gebiet umfasst die Grundstücke der Flurstücknummern: 
Flur Nr. 165 (TFl.), 161/3 und 171/1 Gemarkung Polling. Auf vorgenannten Grundstücken ist die Errichtung eines Hospizgebäudes mit Nebengebäude und allen zugehörigen sonstigen Anlagen (Begrünung, Spielplatz, Fußwege usw.) geplant.

Beschluss

Das Gremium folgt der Empfehlung und beauftragt die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Ortsrecht; Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs- Sonn- u. Feiertage in der Gemeinde Polling 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 02.10.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Entwurf
Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs-Sonn- u. Feiertage in der Gemeinde Polling 2024

Auf Grund von § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juni 2003 (BGBl S. 745) erlässt die Gemeinde Polling folgende Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs-Sonn- u. Feiertage in der Gemeinde Polling.

Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs-Sonn- u. Feiertage in der Gemeinde Polling 2024

Auf Grund von § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juni 2003 (BGBl S. 745) erlässt die Gemeinde Polling folgende Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs-Sonn- u. Feiertage in der Gemeinde Polling.

§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
(1)        In der Gemeinde Polling wird der Adventmarkt am 01.12.2024 als verkaufsoffener Sonn- bzw. Feiertag im Jahr 2024 freigegeben.

(2)        Die Ladenöffnungszeiten an diesem Sonntag oder Feiertag können sich zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr bewegen. Es dürfen jedoch fünf zusammenhängende Stunden nicht überschritten werden. 

§ 2
Inkrafttreten
Die Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Verordnung vom xx.xx.2024 außer Kraft.

Polling, xx.xx.2024



Martin Pape
1. Bürgermeister


Bekanntmachungsvermerk
Die Verordnung wurde am xx.xx.2024 in der Gemeindeverwaltung Zimmer 2 zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an allen Amtstafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden am xx.xx.2024 angeheftet und am xx.xx.2024 wieder abgenommen. 


Polling, xx.xx.2024


Martin Pape
1. Bürgermeister

Beschluss

Der Verordnung wurde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 02.10.2024 ö 9

Sachverhalt

./.

Datenstand vom 18.11.2024 15:55 Uhr