Datum: 21.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal (nicht barrierefrei)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anträge zur Tagesordnung
2 Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist
3 Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften
4 Personenstandswesen: Bestellung von Harry Bayer zum Standesbeamten, sowie zum stellvertretenden Leiter Standesamt
5 Bauantrag; Bauvoranfrage; Abriss EFH und Neubau von zwei EFH mit Garage; Fl.Nr. 1812/3; Luitpoldstraße 1
6 Bauantrag; Antrag auf Vorbescheid; Umbau einer Doppelhaushälfte mit Garage; Fl.Nr. 1235/17 Gem. Polling; Bahnhofstraße 5
7 Bauleitplanung; Vorschlag zur Modifizierung der Entwurfsplanung zum Bebaungsplan FlNr. 1756 und 1756/2 Längenlaicherstraße/Georg-Rückert-Str
8 Bauleitplanung; BPL Steinbruchstraße Süd, Antrag auf Änderung, WEG Steinbruchstraße, Antrag auf Errichtung eines Gartenhäuschens, Steinbruchstr. 10-12-14, Polling
9 Bauleitplanung; Einfacher Bebauungsplan "Energieerzeugung Heizzentrale Am Jakobsee"
10 Straßen und Wege; Änderung; Antrag auf Einziehung eines Teilstücks zum Jagdhaus in Etting; Fl.Nr. 289 (WV)
11 Finanzangelegenheiten; örtliche Rechnungsprüfung 2023; Ergebnis
12 Finanzangelegenheiten; Anpassung der Realsteuerhebesätze; Verabschiedung der Hebesatzsatzung
13 Wünsche und Anträge

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1. Anträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Aufgrund des vorliegenden Angebots des Büros U-Plan und der Kostenübernahmeerklärung des künftigen Betreibers der Dorfheizung kann die vom Landratsamt gewünschte Bauleitplanung durchgeführt werden.

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2. Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Stellungnahme zur Wirtschaftlichkeitsabschätzung der Dorfheizung wurde durch ein unabhängiges Ingenieurbüro der Gemeinde zur Verfügung gestellt

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3. Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Der Niederschrift der 17. Gemeinderatssitzung am 07.11.2024 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Personenstandswesen: Bestellung von Harry Bayer zum Standesbeamten, sowie zum stellvertretenden Leiter Standesamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö 4

Sachverhalt

Herr Bayer hat am 16.11.2024 erfolgreich die Prüfung zum Standesbeamten abgelegt. Um ihn auch entsprechend einsetzen zu können, muss seine Bestellung erfolgen. Aufgrund der Anzahl an Personenstandsfällen ist die Bestellung eines weiteren Standesbeamten unumgänglich.
Gleichzeitig sollte die Ernennung zum stellvertretenden Standesamtsleiter erfolgen, da Herr Vavrovec dieses Amt aus zeitlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen kann. Hr. Vavrovec steht weiter als Standesbeamter zur Verfügung.

Beschluss 1

Herr Harry Bayer wird mit Wirkung zum 01.12.2024 zum weiteren Standesbeamten des Standesamtsbezirks Polling bestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Herr Harry Bayer wird mit Wirkung zum 01.12.2024 zum stellvertretenden Leiter des Standesamtsbezirks Polling ernannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag; Bauvoranfrage; Abriss EFH und Neubau von zwei EFH mit Garage; Fl.Nr. 1812/3; Luitpoldstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Hier die kurze Baubeschreibung seitens des Planungsbüros:
Die neue Bebauung soll sich natürlich in Art und Weise in die umliegende einfügen.
Frau Koss plant ein Einfamilienhaus mit angebauter Garage.
Das Haus soll ein Satteldach und die Garage wahrscheinlich ein angeschlepptes Pultdach erhalten.
Idealerweise verfügt das Haus über 2 Vollgeschosse, was eine voraussichtliche Wandhöhe von ~5,8m sowie eine Firsthöhe von ~7,5m bei ~20° Dachneigung bedeutet.


Beschluss vom 02.01.2024:
Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung.
Eine Doppelhausbebauung wird unproblematisch gesehen. Bei zwei Einzelhäusern gilt es zwingend den Grundstückszuschnitt und die Geländesituation in der Planung zu berücksichtigen. Beiden Varianten zur Bebauung des Flurstücks kann das Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bauantrag; Antrag auf Vorbescheid; Umbau einer Doppelhaushälfte mit Garage; Fl.Nr. 1235/17 Gem. Polling; Bahnhofstraße 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Durch die Baumaßnahme sind statische Auswirkungen auf das Nachbargebäude (DHH) zu vermeiden, bzw. mit den Grundstücksnachbarn abzuklären. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung; Vorschlag zur Modifizierung der Entwurfsplanung zum Bebaungsplan FlNr. 1756 und 1756/2 Längenlaicherstraße/Georg-Rückert-Str

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeindeverwaltung liegt nachfolgender Antrag vor. 

Beschluss

Der Empfehlung des Bauausschusses, die weitere Modifizierung des B-Planes (nach Variante 1) voranzubringen wird gefolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung; BPL Steinbruchstraße Süd, Antrag auf Änderung, WEG Steinbruchstraße, Antrag auf Errichtung eines Gartenhäuschens, Steinbruchstr. 10-12-14, Polling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Aus der Sitzung am 14.09.2023:
Bei der Aufstellung des B-Planes wurde seitens der Gemeinde ganz bewusst auf die Zulassung derartiger Nebengebäude verzichtet um das Bild des Grundstückes klar zu halten.
Beschluss:
Die Verwaltung ist mit der Klärung der offenen Fragen zu beauftragen, bevor es zu einer weiteren Beratung und Abstimmung kommt.

Mit Beschluss aus der o.g. Sitzung erging ein gemeindliches Schreiben an die Hausverwaltung.
In einer E-Mail vom 26.09.2024 teilt die Hausverwaltung mit, dass in der Eigentümerversammlung am 25.09.2024 einstimmig beschlossen wurde, das Aufstellen von Gartenhäuschen zuzulassen. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von der Gemeinschaft bezahlt.
Der Auszug aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung liegt vor.
Beschluss aus der 17. GRS vom 07.11.2024: Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung und vertagt die Entscheidung in den Bau- und Planungsausschuss am 14.11.2024.

Folgende Empfehlung wird aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 14.11.2024 übernommen:
Da die Eigentumsverhältnisse noch nicht abschließend - hinsichtlich des Eigentumsanteils des Bauherrn und Eigentümers - geklärt sind, kann der Bau- und Planungsausschuss mehrheitlich keine Empfehlung für den Gemeinderat aussprechen.
 

Beschluss

Aus aktueller Sicht kann der Änderung des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhäuschens nicht zugestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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9. Bauleitplanung; Einfacher Bebauungsplan "Energieerzeugung Heizzentrale Am Jakobsee"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für den Bau der Heizzentrale „Am Jakobsee“ ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans erforderlich.
Die Kostenübernahmeerklärung des Bauwerbers liegt vor. 

Beschluss

Für das Bauvorhaben muss ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Büro U-Plan wird mit der Ausarbeitung des B-Planes beauftragt. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird das „Sondergebiet Energieerzeugung“ übernommen. Dem Aufstellungsbeschluss wird zugestimmt.
GRM Klaus Hecker wünscht seine namentliche Nennung und stimmt gegen den Aufstellungsbeschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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10. Straßen und Wege; Änderung; Antrag auf Einziehung eines Teilstücks zum Jagdhaus in Etting; Fl.Nr. 289 (WV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf Einziehung eines Teilstücks des Weges auf Fl.Nr. 289 vor, da er auf dem Grundstück der Winklhofer GbR verläuft.

Der Gemeinderat hat in der 2. Sitzung am 25.01.2024 über den Antrag auf Einziehung eines Teilstücks zum Jagdhaus Etting beschlossen, die Teilnehmergemeinschaft Etting einzubeziehen und um eine Stellungnahme zu bitten.

Liebe Frau Bohn, 
die Anfrage Herrn Winkelhofers wurde in der Vorstandssitzung am 13.03.2024 auf Grundlage der von Herrn Pape zur Verfügung gestellten Widmungsunterlagen diskutiert. 
Als Ergebnis darf ich ihnen mitteilen, dass der Vorstand die Einziehung des Weges aus Sicht der Teilnehmergemeinschaft nicht empfiehlt. 
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen

Mirjam Pöllath
Sachgebietsleiterin Land- und Dorfentwicklung

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
Infanteriestraße 1 · 80797 München
Telefon +49 89 1213-2130
Mirjam.Poellath@ale-ob.bayern.de
www.landentwicklung.bayern.de
Beschluss aus der Sitzung vom 11.04.2024:

Das Gremium folgt der Empfehlung des Vorstandes des Amts für Ländliche Entwicklung Oberbayern. Die Einziehung des Weges wird abgelehnt.


Die Anwaltskanzlei Labbé und Partner hat am 11.09.2024 Widerspruch gegen den Beschluss des Gemeinderates eingelegt (Schreiben liegt dem Gremium vor).

Die Verwaltung hat das Schreiben der TG Etting vorgelegt mit der Bitte um eine weitere Stellungnahme. Die TG hat am 11.11.2024 eine Vorstandssitzung abgehalten. Die Empfehlung der TG wird in der Sitzung vorgestellt.


Flurneuordnung und Dorferneuerung Etting
Gemeinde Polling, Landkreis Weilheim-Schongau

Antrag auf Entwidmung eines Teilstücks des Weges zum Jagdhaus in
Etting (Fl. Nr. 291/1, Gem. Etting); Stellungnahme des Vorstandes der
Teilnehmergemeinschaft Etting

Sehr geehrter Herr Pape,

in ihren E-Mails vom 20.8.2024 und 14.09.2024 haben sie dem Vorstand
der Teilnehmergemeinschaft Etting mit der Bitte um Stellungnahme zwei
Schreiben der Kanzlei Labbé & Partner weitergeleitet, welche den Antrag
auf Entwidmung eines Teilstücks des Weges zum Jagdhaus in Etting betreffen.
Der Sachverhalt wurde in der Vorstandssitzung vom 11.11.2024 besprochen
und der Vorstand hat hierzu folgendermaßen Stellung genommen:
„Im Rahmen der Flurneuordnung ist für alle Flurstücke (auch im Eigenbesitz)
eine rechtlich gesicherte Erschließung zu schaffen.
Sollte die Widmung keinen Bestand haben, ist durch die Teilnehmergemeinschaft
im Verfahren für die dahinter liegenden Flurstücke eine anderweitige
Erschließung durch dingliche Sicherung zu schaffen.
Sollte die Widmung wieder erwarten durch die Gemeinde aufgehoben werden,
ist darauf hinzuwirken, dass diese Sicherung entschädigungslos eingetragen
wird.“
Im Rahmen der Flurneuordnung Etting werden neu geschaffener Geh- und
Fahrtrechte einheitlich entschädigt. Sollte die Widmung entfallen, wären
Geh- und Fahrtrechte, oder eine anderweitige Regelung der Erschließung
notwendig.
Der Vorstand bittet die Gemeinde als Ersatz für eine rechtswirksame Widmung
gegebenenfalls von Herr Winklhofer die schriftliche Zustimmung einzuholen,
dass die im Verfahren notwendig werdenden alternativen Erschließungen
entschädigungslos geregelt werden. Eine Entschädigung
müsste anderenfalls durch alle Teilnehmer gemeinschaftlich getragen werden.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Mirjam Pöllath

Beschluss

Der Empfehlung der TG Etting schließt sich der Gemeinderat an.
Die „Teilentwidmung“ (Einziehung eines Teilstücks zum Jagdhaus Etting) wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Finanzangelegenheiten; örtliche Rechnungsprüfung 2023; Ergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Martina Hawel wird das Rechnungsergebnis aus den Sitzungen vom 17.09.2024 und 24.09.2024 und die wesentlichen Inhalte des zugehörigen Protokolls vorstellen.

Beschluss 1

Die Jahresrechnung mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Das Ergebnis der Jahresrechnung wird festgestellt. Bürgermeister Pape hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Entlastung des 1. Bürgermeisters Pape und der Verwaltung nach Art. 102 GO wird festgestellt. Bürgermeister Pape hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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12. Finanzangelegenheiten; Anpassung der Realsteuerhebesätze; Verabschiedung der Hebesatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat für das Kalenderjahr 2024 folgende geltenden Realsteuerhebesätze mit Beschluss vom 20.06.2024 festgesetzt:
Grundsteuer A        325
Grundsteuer B        325
Gewerbesteuer        345
Eine nochmalige Anpassung der Hebesätze zum 01.01.2025 auf 340 % (Grundsteuer A und B) und 360 % (Gewerbesteuer), wie ursprünglich erwogen, wurde von der Gemeindekasse nach Vorliegen der neuen Berechnungen revidiert und bis auf weiteres ausgesetzt. 
In Hinblick auf die angekündigte Grundsteuerreform mit Neuberechnung aller Grundstücke sollte von einer Erhöhung für 2025 abgesehen werden.
Somit wird von Seiten der Gemeindekasse die Beibehaltung der aktuell geltenden Hebesätze auch für 2025 befürwortet.
Empfehlung des Bayerischen Gemeindetag (vom 16. Mai 2024):
Da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, d.h. zum 01.Januar 2025 automatisch ihre Geltung verlieren (vgl. §25 Abs.2 GrStG) sollte jede Gemeinde die ab dem 01.Januar 2025 gültigen neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen.
Hebesätze wurden in Bayern vielerorts bislang im Rahmen des Haushaltssatzungen bekannt gemacht. Dies ist zwar weiterhin grundsätzlich möglich. Aufgrund der Tatsache, dass einerseits über die Höhe der neuen Hebesätze sinnvoll erst nach Kenntnis über die weiteren Grundsteuermessbeträge im eigenen Gemeindegebiet diskutiert werden kann und andererseits aber noch vor dem 01.Januar 2025 eine Bekanntmachung der Hebesätze erfolgen soll, wird sich allerdings vielerorts eine von der Haushaltssatzung separate Bekanntmachung der Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung empfehlen.
Aus der Sitzung vom 02.10.2024:
Das Gremium beschließt, das Thema zur Vorberatung an den Wirtschafts- und Finanzausschuss zu verweisen. Die Beratung soll in der Sitzung des Ausschusses am 15. Oktober 2024 erfolgen. 

Beschlussempfehlung:
Aus dem Wirtschafts- und Finanzausschuss am 15.10.2024:
Der Ausschuss kann aufgrund des unentschiedenen Abstimmungsergebnisses keine Empfehlung zur Verabschiedung einer neuen Hebesatzsatzung mit den darin festgesetzten Hebesätzen aussprechen. 
Grundsteuer A        325
Grundsteuer B        325
Gewerbesteuer        345

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.11.2024 erfolgt folgende Empfehlung:
Das Gremium folgt der Empfehlung der Verwaltung eine Hebesatzsatzung zur Festlegung der Realsteuerhebesätze zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Entwurf liegt dem Gremium vor.

Beschluss 1

Die Realsteuer Hebesätze für das Jahr 2025 werden in folgender Höhe beschlossen:
Grundsteuer A        325
Grundsteuer B        325
Gewerbesteuer        345

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

Dem vorgelegten Entwurf der Hebesatzsatzung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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13. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö 13

Sachverhalt

GRM Hecker:        Beantragt die Wirtschaftlichkeitsabschätzung für den Betrieb und Finanzierung der Dorfheizung Polling mit entsprechend geschwärzten Passagen dem Gremium zur Verfügung zu stellen.
BGM Pape:        Wird den Antrag mit dem Bauwerber besprechen und ggf. die Abschätzung nach dessen Zustimmung zur Verfügung stellen.

Datenstand vom 20.12.2024 12:37 Uhr