Datum: 30.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal (barrierefrei)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anträge zur Tagesordnung
2 Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist
3 Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften
4 Finanzangelegenheiten; Grundsteuerreform; Sachstandsbericht
5 Bauantrag; Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen im EG und 1. OG, sowie landwirtschaftlicher Wohnfläche (Austragswohnung) im DG, FlNr. 597/2 Etting,
6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Erweiterung Hospiz mit Neubau Kinderhospiz, Ergebnis der Bürger-und Fachbehördenbeteiligung, weiteres Verfahren
7 Bauleitplanung; Bebauungsplan St. Jakob Straße, Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB und Vorstellung der ersten Planentwürfe
8 Ortsrecht; Neufassung der Satzung über Auszeichnungen und Ehrungen der Gemeinde Polling
9 Wünsche und Anträge

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1. Anträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

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2. Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö 2

Sachverhalt

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3. Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Niederschrift der 1. Gemeinderatsitzung am 16.01.2025 steht zur Genehmigung.

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4. Finanzangelegenheiten; Grundsteuerreform; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö beratend 4

Sachverhalt

Herr Martin Pfuff von der Steuerkanzlei Pfuff wird dem Gremium einen kurzen Sachstand zum Thema Grundsteuerreform geben.

Information zur Grundsteuerreform – Auswirkungen für die Gemeinde Polling

Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Diese bundesweite Neuregelung betrifft alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer und basiert auf einer neuen Berechnungsmethode. Ziel der Reform ist eine verfassungskonforme, gerechtere Bewertung von Grundstücken und Immobilien.

Wie erfolgt die Berechnung?

Das Finanzamt hat die Grundstücke und Gebäude auf Basis der eingereichten Erklärungen neu bewertet und entsprechende Bescheide verschickt. Diese Bescheide enthalten die neuen Grundsteuermessbetrag. Die Gemeinde Polling übernimmt diese Werte und berechnet die endgültige Grundsteuer anhand der kommunalen Hebesätze für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?

  • Die individuelle Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus der neuen Berechnungsgrundlage und den gemeindlichen Hebesätzen.
  • Die Gemeinde Polling hat die neuen Grundsteuerbescheide auf Basis der übermittelten Finanzamtsdaten versandt.
  • Wichtig: Falls Sie Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag oder dem Bewertungsbescheid haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt. Die Gemeinde kann diese Werte nicht ändern.

Hebesätze in Polling

Um eine möglichst ausgewogene und faire Belastung zu gewährleisten, hat der Gemeinderat die Hebesätze für unbebaute und bebaute Flächen für das Jahr 2025 unverändert aus 2024 übernommen. Diese Hebesätze beeinflussen die endgültige Steuerhöhe und sorgen dafür, dass die Reform keine unverhältnismäßigen Belastungen mit sich bringt.
Die Gemeinde Polling ist sich bewusst, dass die Reform für viele Bürgerinnen und Bürger Fragen aufwirft. Wir stehen Ihnen für Informationen zur Berechnung der Steuer durch die Gemeinde gerne zur Verfügung. Für Fragen zur Bewertung und zu den Finanzamtsbescheiden ist das Finanzamt Ihr erster Ansprechpartner.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde oder direkt in der Gemeindeverwaltung.
Polling, 30.01.2025

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5. Bauantrag; Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen im EG und 1. OG, sowie landwirtschaftlicher Wohnfläche (Austragswohnung) im DG, FlNr. 597/2 Etting,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Bei einer Rücksprache mit dem LRA wurde u.a. auf den § 35 Abs. 4 Nr.1 f) verwiesen.

(4) Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:
1.
die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes, das unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 errichtet wurde, unter folgenden Voraussetzungen:
a)
das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz,
b)
die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,
c)
die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,
d)
das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,
e)
das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,
f)
im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nummer 1 zulässigen Wohnungen höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle und
g)
es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 erforderlich,

Beschluss

Das Einvernehmen wird erteilt. Die notwendigen Stellplätze sind nachzuweisen. Eine dingliche Sicherung für die Nutzung Ferienwohnungen hat zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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6. Bauleitplanung; Bebauungsplan Erweiterung Hospiz mit Neubau Kinderhospiz, Ergebnis der Bürger-und Fachbehördenbeteiligung, weiteres Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Von Bürgerseite wurden keine Anregungen oder Einwände vorgebracht.
Die Einlassungen der Träger öffentlicher Belange werden in der Sitzung vorgestellt.
Gleichzeitig werden die Abwägungsvorschläge erläutert.

Beschluss 1

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bau und Kunstdenkmalpflegerische Belange: Das Gremium schließt sich der Abwägung an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bodendenkmalpflegerische Belange: Das Gremium schließt sich der Abwägung an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Hochbaumaßnahme: Das Gremium schließt sich der Abwägung an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Freiflächen und Stellplätze: Das Gremium schließt sich der Abwägung an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Regierung von Oberbayern
Erneuerbare Energien: Das Gremium schließt sich der Abwägung an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

LRA - Bauplanungsamt
Geltungsbereich: Das Gremium schließt sich der Abwägung an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 7

Wandhöhe: Das Gremium schließt sich der Abwägung an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Überschreitung für Anlagen i.S.d. § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO: Das Gremium schließt sich der Abwägung an

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Dachform Flachdach: Das Gremium schließt sich der Abwägung an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 10

LRA – Umweltschutz
Altlasten: Das Gremium schließt sich der Abwägung an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 11

LRA – technischer Umweltschutz
Schallschutz: Das Gremium schließt sich der Abwägung an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 12

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung; Bebauungsplan St. Jakob Straße, Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB und Vorstellung der ersten Planentwürfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö 7

Sachverhalt

Die Planentwürfe finden sich im Anhang des TOPs. Der Bauausschuss hat sich mit der Thematik in seiner letzten Sitzung befasst.
Aus der Sitzung:
Der TOP wurde von der Tagesordnung genommen.

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8. Ortsrecht; Neufassung der Satzung über Auszeichnungen und Ehrungen der Gemeinde Polling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Sachstand der aktuellen Satzung stammt aus dem Jahr 2013. Den Sitzungsunterlagen beigefügt ist ein erster Entwurf.
Zur Diskussion.

Beschluss

Der TOP wird zur Vorberatung an den Ehrenamtsausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö 9

Sachverhalt

GRM Seeling:                Berichtet, dass die Straßenleuchte in der Unterdorfstraße defekt ist.

BGM Pape:                Die Meldung ergeht umgehend an die Fa. Bayernwerk

Datenstand vom 21.02.2025 11:39 Uhr