Datum: 27.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal (barrierefrei)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anträge zur Tagesordnung
2 Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist
3 Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften
4 Wasserrecht; Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Tiefenbachs von Fkm 0,000 bis Fkm 8,237 (Gewässer III. Ordnung) auf dem Gebiet der Gemeinde Polling und der Stadt Weilheim i.OB im Landkreis Weilheim-Schongau
5 Bauantrag; Anbau eines Wintergartens an das bestehende Einfamilienhaus Kirchstr.6, Oderding, FlNr. 67/2
6 Bauantrag; Tektur; Alte Klosterziegelei Polling GmbH; Neubau eines Einzelhauses; Fl.Nr. 172/17 u. 172/2 Gem. Polling; Am Ringofen 2
7 Bauantrag; Dorfheizung Polling; Neubau "Am Jakobsee"; Fl.Nr. 2250 Gem. Polling
8 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Dreispänners; Fl.Nr. 1767/26; Pfarrpfründeweg 5 (WV)
9 Bauantrag; Tektur; Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle u. zentraler Hackschnitzelheizung; Fl.Nr. Gem. Oderding; Parchetstraße 57
10 Bebauungsplan; Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder; 3. Vereinfachte Änderung; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
11 Ortsrecht; Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Polling
12 Ortsrecht; Neufassung der Gebührensatzung für gemeindliche Bestattungseinrichtungen
13 Ortsrecht; Gebührenordnung für Feldgeschworene in der Gemeinde Polling; Anerkennung der Gebührenordnung des Landkreises
14 Ortsrecht; Neufassung der Satzung über Auszeichnungen und Ehrungen der Gemeinde Polling
15 Wünsche und Anträge

zum Seitenanfang

1. Anträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 1
zum Seitenanfang

2. Bericht des 1. Bürgermeisters einschließlich der Beschlüsse für die zwischenzeitlich der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö 2

Sachverhalt

zum Seitenanfang

3. Gemeinderat; Genehmigung vorhergegangener Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es steht das Protokoll der 4. Gemeinderatsitzung vom 26.02.2025 zur Genehmigung
Es steht das Protokoll der 5. NÖ Gemeinderatsitzung vom 13.03.2025 zur Genehmigung.
Es steht das Protokoll der 6a. NÖ Gemeinderatsitzung vom 20.03.2025 zur Genehmigung.

Beschluss 1

Das Protokoll der 4.Gemeinderatssitzung vom 26.02.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Protokoll der 5. NÖ Gemeinderatsitzung vom 13.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Das Protokoll der 6a. NÖ Gemeinderatsitzung vom 20.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Wasserrecht; Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Tiefenbachs von Fkm 0,000 bis Fkm 8,237 (Gewässer III. Ordnung) auf dem Gebiet der Gemeinde Polling und der Stadt Weilheim i.OB im Landkreis Weilheim-Schongau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beratend 4

Sachverhalt

Für das bisher vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet läuft das Verfahren für die endgültige Festsetzung.
Herr Martin Mühlegger als Vertreter der Abteilung Wasserrecht beim Landratsamt Weilheim-Schongau hat das vorgesehene Überschwemmungsgebiet und das zur Festsetzung notwendige Verfahren in der Sitzung vorgestellt. 

zum Seitenanfang

5. Bauantrag; Anbau eines Wintergartens an das bestehende Einfamilienhaus Kirchstr.6, Oderding, FlNr. 67/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Umgriff des einfachen Bebauungsplans Ortskern Oderding.
Es ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Maßgaben sind eingehalten.

Beschluss

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauantrag; Tektur; Alte Klosterziegelei Polling GmbH; Neubau eines Einzelhauses; Fl.Nr. 172/17 u. 172/2 Gem. Polling; Am Ringofen 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt übergreifend in den Bebauungsplänen Alte Ziegelei und Ziegeleigrund.
Dadurch und den beigefügten Befreiungsantrag ist das Vorhaben verfahrenspflichtig.
Durch den Garagenbau wird Stellfläche geschaffen.

Beschluss

Der TOP wird zur weiteren Beratung an den Bauausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

7. Bauantrag; Dorfheizung Polling; Neubau "Am Jakobsee"; Fl.Nr. 2250 Gem. Polling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Dorfheizung Polling Energiezentrale. Aufgrund von weiteren Anschlussnehmern musste der Kamin erhöht und die Außentreppe versetzt werden.

Beschluss

Das Einvernehmen wird erteilt. GRM Klaus Hecker stimmte dagegen und möchte namentlich genannt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Dreispänners; Fl.Nr. 1767/26; Pfarrpfründeweg 5 (WV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat nach Empfehlung der Verwaltung das Vorhaben am 16.01.2025 abgelehnt.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aufgrund der Einvernehmens Verweigerung und der Auffassung des Landratsamtes wurden die Dachhäuser verkleinert und die Firsthöhe reduziert.

Beschluss

Der TOP wird zur weiteren Beratung an den Bauausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

9. Bauantrag; Tektur; Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle u. zentraler Hackschnitzelheizung; Fl.Nr. Gem. Oderding; Parchetstraße 57

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde im Jahr 2023 bereits behandelt und fällt unter § 35 Abs. 1 BauGB. Im Rahmen der Tektur wird auf den Keller verzichtet und der Grundriss geändert.

Beschluss

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Bebauungsplan; Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder; 3. Vereinfachte Änderung; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf Grund verschiedener städtebaulicher Planungen und Nachverdichtungen im Stadtbereich, insbesondere den Süden von Weilheim betreffend, stellte das Wasserwirtschaftsamt fest, dass zur Entlastung und Rückhaltung der Kläranlage ein weiteres Rückhaltevolumen für die Schmutzwasserfracht zu schaffen ist. Das für die Entsorgung von Abwässern zuständige Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim hat hierzu den Generalentwässerungsplan für die Stadt Weilheim i.OB überarbeiten lassen. Daraus ergibt sich tatsächlich ein Bedarf für ein weiteres Rückhaltebecken Schmutzwasser im Bereich des Weilheimer Südens.

Nach Prüfung verschiedener Standortalternativen wurde eine Teilfläche des städtischen Grundstücks mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 6513/1, Gemarkung Weilheim, nördlich des Gewerbegebiets „Am Achalaich an der Staatsstraße St 2057 als geeigneter Standort für ein unterirdisches Schmutzwasserrückhaltebecken ermittelt.

In seiner Sitzung am 17.09.2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB nun, für das genannte Grundstück den Bebauungsplan „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder“ so zu ändern, dass die Möglichkeit geschaffen wird, ein unterirdisches Schmutzwasserrückhaltebecken zu errichten. Der Geltungsbereich der Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder“.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Die Planung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder“ sowie die zugehörige Begründung werden in der Fassung vom 06.02.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Weiter liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Umweltbericht zum Bebauungsplan „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder, Änderung und Erweiterung“ (Stand Juli 2017)
Baugrundgutachten des Büros Crystal Geotechnik GmbH, Germering, vom 12.11.2024
Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 24.02.2025 mit 26.03.2025.

Die Planungsunterlagen sind im Anhang beigefügt. Sie können darüber hinaus im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.bayern.de  eingesehen werden. Für die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter bauamt@weilheim.bayern.de gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 26.03.2025 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 20.02.2025 (digital unter www.weilheim.de und Aushang) wird im Übrigen hingewiesen.

Beschluss

Gegen die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes bestehen auch Seitens des Gremiums keine Anregungen oder Einwände. Der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Ortsrecht; Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Polling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Wie es bereits in den umliegenden Kommunen der Fall ist wird auch in der Gemeinde Polling der Wunsch nach einer Bestattung in einer Urnenwand immer präsenter. Mittlerweile wurde diese Form der Bestattung ermöglicht. Deshalb muss die Satzung über öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Polling (Friedhofssatzung) dahingehend ergänzt werden. 
Der Satzungsentwurf findet sich als Anlage an diesem Protokoll und wird damit zu dessen Bestandteil.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen. § 18a Abs. 2 Buchstabe a) erster Unterpunkt wird um einen RAL-Code der Farbe sowie um den Hinweis ergänzt, dass der Schrifttyp (Serifen Antik) als vektorisierte PDF-Datei als Anlage zu dieser Satzung eingesehen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Ortsrecht; Neufassung der Gebührensatzung für gemeindliche Bestattungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Durch die Möglichkeit der Bestattung in der neuen Urnenwand, ist die Gebührensatzung anzupassen. 
Der Satzungsentwurf findet sich als Anlage an dieses Protokoll und wird damit zu dessen Bestandteil.

Beschluss

Der Neufassung der Gebührensatzung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Gebührensatzung auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

13. Ortsrecht; Gebührenordnung für Feldgeschworene in der Gemeinde Polling; Anerkennung der Gebührenordnung des Landkreises

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Gemeinde Polling ist verpflichtet, die Tätigkeit der Feldgeschworenen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu regeln und hierfür eine angemessene Aufwandsentschädigung festzulegen. Bisher existiert in der Gemeinde Polling keine Gebührenordnung, die die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Feldgeschworenen und die Höhe der Aufwandsentschädigung regelt.

Die vorbereitete Gebührenordnung wird im Nachgang ergänzt und in der Sitzung vorgestellt.

Hinweis der Verwaltung:

Die Gemeinde Polling erlässt keine Gebührenordnung.  Der Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau hat mit Wirkung zum 01.01.2025 die Gebührenordnung geändert.

Beschluss

Die Gebührenordnung für Feldgeschworene des Landkreises Weilheim-Schongau, wird durch den Gemeinderat der Gemeinde Polling anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Ortsrecht; Neufassung der Satzung über Auszeichnungen und Ehrungen der Gemeinde Polling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Sachstand der aktuellen Satzung stammt aus dem Jahr 2013. Den Sitzungsunterlagen beigefügt ist ein erster Entwurf.
Aus der 2. GRS am 30.01.2025:
Das Gremium verweist das Thema zur Vorberatung in den Ehrenamtsausschuss am 20.02.2025.

Beschluss 1

Der Antrag von GRM Nikolaus Frühschütz wird abgelehnt.
Die Satzung über Auszeichnungen und Ehrungen der Gemeinde Polling wird nicht aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Satzung wird dahingehend ergänzt, dass der Kulturpreis maximal einmal im Jahr verliehen werden kann.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Satzung die männliche Form verwendet. Sie gilt jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter und schließt ausdrücklich alle Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität oder geschlechtlichem Ausdruck mit ein.

Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

15. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö 15

Sachverhalt

GRM Pawlowski:        Erkundigt sich ob es einen Grund hat, das ein Landwirt sein Grundstück im Eisenschmiedweg mit Bauzäunen eingezäunt hat?
BGM Pape:        Erteilt das Wort dem in Publikum anwesenden Herrn Geiger. Dieser erklärt, dass aufgrund einer EU-Verordnung Rinder eines Biobetriebes künftig ausgetrieben werden müssen. Um die Tiere daran zu gewöhnen wurden die Zäune aufgestellt.
GRM Pawlowski:        Bittet darum den Unterflurhydranten in der Straße Am Jakobsse zu markieren.

Datenstand vom 24.04.2025 14:32 Uhr