Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden Gründung der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Pommersfelden wird bereits erneuerbare Energie gewonnen. Dazu tragen bislang hauptsächlich Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Zudem wird regenerative Energie aus Biomasse und durch Wasserkraft erzeugt.

Aktuell wird jedoch weniger als ein Drittel des jährlichen Energiebedarfs der Gemeinde Pommersfelden durch erneuerbare Energiequellen erzeugt. Hierzu haben wir vom Netzbetreiber im November 2022 folgende aktuellen Daten erhalten:
Daher steht die Gemeinde Pommersfelden im Sinne des Klimaschutzes und im Sinne einer zunehmend wichtiger werdenden Steigerung der Energieautarkie einem Ausbau von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen, um auf diesem Wege (zumindest rechnerisch) Energieautarkie zu erreichen. Hierzu können auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. 

In der Folge wurden bereits einige Anfragen für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an die Gemeinde gerichtet.



  1. Die Thematik des Umgangs mit aktuellen und künftigen Anfragen zur Errichtung von Anlagen für Solar- und Windenergie im Gemeindegebiet und der diesbezüglichen Flächensteuerung in der Gemeinde Pommersfelden hat der Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 11.02.2021 vorbehandelt und es wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Ersten Bürgermeister und jeweils einem Gemeinderatsmitglied aller Ortslisten gebildet.

Des Weiteren wurde mit Beschlussfassung des Gemeinderats vom 11.03.2021 das Planungsbüro TB Markert mit der Erstellung eines sogenannten Gutachtens zur Ermittlung von Eignungsflächen für Solarenergienutzung (nachfolgend „Solargutachten“) für das Gemeindegebiet Pommersfelden beauftragt.
In der Folge hat das Planungsbüro in Abstimmung mit dem Arbeitskreis des Gemeinderats das beauftragte Solargutachten zum 13.07.2021 erstellt.
Ergänzend hierzu hat der Arbeitskreis einen Kriterienkatalog für die Entscheidung des Gemeinderats über die Einleitung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im Außenbereich der Gemeinde Pommersfelden entwickelt. Denn der Bau einer Solarfläche im Außenbereich erfordert einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dabei besitzt die Gemeinde aufgrund ihrer Planungshoheit die volle Entscheidungsfreiheit, ob, wo und in welcher Größe sie einen Bebauungsplan für Freiflächen-PV-Analgen aufstellen möchte.
Der Gemeinderat steht dem Bau von Freiflächen-PV-Anlagen nicht entgegen. Hierbei sind die Vorteile (insbesondere Beitrag zum Klimaschutz, Steigerung der Energieautarkie, Biodiversität, Bodenruhe, Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft, Einnahmen für die Gemeinde) und die Nachteile (insbesondere Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Konkurrenz zur Landwirtschaft) gegeneinander abzuwägen.
Daher möchte der Gemeinderat stets anhand übergreifender Kriterien abwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaik über eine Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Gemeinderat dabei unterstützen, über konkrete Anfragen zu entscheiden.
Für die Bearbeitung von Anfragen von Projektentwicklern für Freiflächen-PV-Anlagen setzt die Gemeinde Pommersfelden daher auf zwei Abwägungsinstrumente. Zum einen auf ein Solargutachten und zum anderen auf einen Kriterienkatalog. Beides (Solargutachten und Kriterienkatalog) sind Bestandteil der Richtlinien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Pommersfelden“ (Stand 09.09.2021).
In der Sitzung des Gemeinderats vom 09.09.20021 erfolgte hierzu ein Vortrag des Planungsbüros TB Markert zur Erarbeitung und zum Ergebnis des sog. Solargutachtens. Nach anschließender Diskussion hat der Gemeinderat sodann in seiner Sitzung vom 09.09.2021 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat stimmt den Richtlinien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Pommersfelden Richtlinien mit Stand vom 09.09.2021 einschließlich deren Anlage „Solargutachten vom 13.07.2021“ zu. Die Richtlinien sind Bestandteil der Niederschrift und werden dieser als Anlage beigefügt.

Die beschlossenen Richtlinien nebst Solargutachten wurden im Amtsblatt der Gemeinde Pommersfelden bekannt gemacht und auf die Homepage der Gemeinde gestellt.

  1. Für die Einreichung und Bewertung von Projektanträgen ist in Ziffer III. der Richtlinien wie folgt geregelt:


  1. Bei der Gemeinde Pommersfelden gingen zu dem in Ziffer III. 1. der Richtlinien definierten ersten Stichtag (01. November 2021) schriftliche Projektpräsentationen von insgesamt 6 verschiedenen Projektanten ein. Diese Projektpräsentationen wurden gemäß Ziffer III.3. der Richtlinien in der ersten Stufe schriftlich eingereicht.

Projektpräsentationen wurden eingereicht von folgenden Projektanten:
  1. SÜDWERK Projektgesellschaft mbH
  2. bejulo GmbH
  3. Buß Solar GmbH
  4. Bayernwerk Sonnenenergie GmbH
  5. ABO Wind AG
  6. Wust Wind&Sonne GmbH & Co KG

  1. Die eingegangenen Projektvorschläge wurden von der Gemeindeverwaltung hinsichtlich des Projektanten und hinsichtlich der von diesem jeweils vorgeschlagener Fläche zunächst grob zusammengefasst und dem Gemeinderat in der Sitzung vom 21.01.2022 ein erster Überblick über die eingegangenen Vorschläge gegeben.

  1. Gemäß dem in Ziffer III.3. der Richtlinien vom 09.09.2021 geregelten Verfahrensablauf wurde dann am 22.02.2022 jedem einzelnen Projektanten auch die Möglichkeit einer persönlichen Präsentation seines Vorhabens gegeben.

Hierzu wurden die Projektanten mit Schreiben vom 01.02.2022 aufgefordert bis zum 15.02.2022 nochmals eine aktuelle Fassung ihrer Projektpräsentation zu erstellen, in welcher vor allem folgende Punkte/Aspekte darzustellen waren:
  • Lage und Größe der Fläche mit Sichtbarkeitsanalyse
(Stichwort: Landschaftsbild und Einhaltung der Potential/Restriktionsflächen)
  • Möglichkeit der Bürgerbeteiligung
  • Möglichkeit der Beteiligung der Gemeinde und kommunale Wertschöpfung
(Einspeisevergütung, Trassenentgelt, Sitz einer etwaigen Gesellschaft, etc.)
  • Möglichkeit den lokal erzeugten Strom lokal zu verbrauchen.
  • Möglichkeit der Stromeinspeisung (Einspeisepunkt).

Die aktuellen Präsentationen der 6 Projektanten gingen jeweils rechtzeitig in digitaler Form bis zum 15.02.2022 ein. Sogleich erhielt jedes Mitglied des Gemeinderats diese aktuelle Fassung der jeweiligen Präsentation eines jeden Projektanten digital weitergeleitet, so dass alle GRM im Vorfeld des Termins vom 22.02.2022 sämtliche aktuellen Projekt-Informationen erhielten und auch im Vorstellungstermin parallel zur Projektpräsentation darauf Zugriff hatten.

  1. Im Nachgang zum persönlichen Präsentationstermin vom 22.02.2022 wurden die einzelnen Präsentationen in der Sitzung des Gemeinderats vom 10.03.2022 im Gremium nachbetrachtet. Die einzelnen Projektanten und/oder deren Projektvorschläge wurden sowohl hinsichtlich der anvisierten Fläche als auch mit Blick auf die in die Richtlinien aufgeführten Kriterien (Sichtbarkeit, Betreiberschaft der Anlage, Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Kommune, Aussage zum Einspeisepunkt, etc.) einer gemeinsamen Nachbetrachtung und Diskussion unterzogen.

Mit den vertieften Erkenntnissen aus den insgesamt 6 verschiedenen Projektpräsentationen zeichnete sich im Rahmen der Nachbetrachtung des Gemeinderats vorläufig folgendes mehrheitliches Meinungsbild ab:
Als landschaftlich am besten geeignetste Fläche für eine Freiflächen-PV-Anlage wurde der Bereich am südlichen Rand des Gemeindegebiets in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 505 erachtet. Denn das dortige Gebiet mit einer Ackerzahl von unter 45 ist durch den direkt angrenzenden Verlauf der stark befahrenen Bundesstraße bereits landschaftlich erheblich vorbelastet, was durch die anstehende Errichtung eines Mobilfunkturms auch noch verstärkt werden wird. Des Weiteren haben die Einschätzungen und Sichtbarkeitsanalysen der dortigen Projektanten übereinstimmend ergeben, dass im dortigen Bereich sehr viele und sehr große Potentialflächen von der Wohnbebauung überhaupt nicht einsehbar wären, was wiederum ein besonders gewichtiges Kriterium im Rahmen der Richtlinien vom 09.09.2021 darstellt. Des Weiteren verfügen die dortigen großen Flächen über eine sehr gute Südausrichtung, was wiederum eine optimale Energiegewinnung für eine Anlage am dortigen Standort erwarten lässt. Dies wiederum liegt mit Blick auf die Gemeindebeteiligung von 0,2 Cent/kWh auch im Interesse der Gemeinde.

Tatsächlich konkrete Projekte für die dortigen Flächen „Nähe B 505“ wurden von den drei Projektanten Bayernwerk Sonnenenergie GmbH, Abo Wind AG und Wust- Wind&Sonne eingereicht und präsentiert.
Innerhalb dieser drei Projektanten zeichnete sich wiederum ein mehrheitliches Meinungsbild für die Projektanten Bayernwerk oder Wust ab. Insbesondere stellten diese beiden Projektanten übereinstimmend und von Beginn an klar, dass sie beide bei einer realistischen Einschätzung der aktuellen und mittelfristigen Netzbelegung keine ausreichenden Chancen auf einen sog. „Einspeisepunkt“ sehen und daher auf jeden Fall ein eigenes Umspannwerk am Standort errichten würden. Hingegen wurde seitens des Projektanten ABO Wind zu dem Kriterium „Einspeisepunkt“ mitgeteilt, dass eine Anfrage für einen Einspeisepunkt erst noch laufe und man nach Einschätzungen der internen Fachabteilung optimistisch sei einen Einspeisepunkt zu erhalten. Jedoch könne man dazu noch keine verlässliche Aussage treffen und ein eigenes Umspannwerk sei bislang nicht kalkuliert und bedürfe daher einer nochmaligen Betrachtung. Letztlich wurde auf Nachfrage aus dem Gremium von dem Proejktanten Abo Wind auch mitgeteilt, dass man die Freiflächen-PV-Anlage lediglich errichten jedoch nicht selbst betreiben wolle. Dies wiederum stieß im Rahmen der Nachbetrachtung im Gremium auf breite Ablehnung.
Im Ergebnis sind die Projektvorschläge von der Projektanten Bayernwerk Sonnenenergie GmbH  und Wust – Wind&Sonne GmbH & Co KG für die Potentialflächen „Nähe B 505“ nach bisherigem Meinungsbild des Gemeinderats am besten geeignet im Sinne der Richtlinien vom 09.09.2021.
  1. Die Projektvorschläge der weiteren drei Projektanten (SÜDWERK, bejulo und Buß Solar) wurden aus verschiedenen Gründen mehrheitlich als weiniger geeignet erachtet. Zu den Einzelheiten der Befassung mit diesen drei Projektvorschlägen wird auf die Sachverhaltsdarstellung und Beschlussfassung in der Niederschrift zur Sitzung vom 14.04.2022 verwiesen.

Entsprechend den Erwägungen aus der Nachbetrachtung durch den Gemeinderat erging mit Blick auf die daraus resultierende Meinungsbildung in der Sitzung vom 14.04.2022 nachfolgender Beschlussvorschlag zum weiteren Vorgehen.

Der Gemeinderat hat von den Projektvorschlägen, welche von den Projektanten SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, bejulo GmbH, Buß Solar GmbH, Bayernwerk Sonnenenergie GmbH, ABO Wind AG und Wust Wind&Sonne GmbH & Co KG bis zum 01.11.2021 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht, bis zum 15.02.2022 von den Projektanten aktualisiert wurden und am 22.02.2022 von den Projektanten jeweils persönlich präsentiert wurden, Kenntnis genommen.
Nach umfassender Abwägung der Projektvorschläge beauftragt der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung sowohl mit dem Projektanten Bayernwerk Sonnenenergie GmbH als auch mit dem Projektanten Wust (Wind& Sonne) GmbH & Co KG und den in Frage kommenden Flächeneigentümern weitere Gespräche zur Realisierung einer PV-Freiflächen-Anlage im Potentialgebiet am südlichen Rand des Gemeindegebiets „Nähe Bundesstraße 505“ (südlich des Ortsteils Pommersfelden bzw. östlich des Gewerbegebiets) zu führen.
Die übrigen Projektanten sollen von der Gemeindeverwaltung dahingehend informiert werden, dass deren Projektvorschläge derzeit nicht weiterverfolgt werden.




  1. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 14.04.2022 wurden unter Einbeziehung der im Potenzialgebiet „Pommersfelden Süd“ relevanten Grundstückseigentümer weitere Gespräche mit den Projektanten Bayernwerk und Wust-Wind&Sonne geführt. Insbesondere wurde am 16.08.2022 im Rathaus Pommersfelden nochmals ein umfassender Vorstellungstermin abgehalten bei dem beide Projektanten nochmals die Möglichkeiten hatten ihr Projekt/Modell direkt den in Frage kommenden Grundstückeigentümern vorzustellen. Über das Ergebnis dieses Termins wurde der Gemeinderat in der Sitzung vom 08.09.2022 informiert. Hierzu wird zudem nochmals auf die in Anlage beigefügte Aktennotiz über den Termin vom 16.08.2022 verwiesen.

  1. Mittlerweile haben die Verhandlungen der Wust-Wind&Sonne GmbH & Co KG mit den Grundstückseigentümern zu einem Ergebnis geführt, so dass seitens der Grundstückseigentümer Einverständnis mit einer Realisierung des Projekts im Potenzialgebiet „Pommersfelden Süd“ besteht.

  1. Da es sich bei dem Modell des Projektanten Wust-Wind&Sonne GmbH & Co KG um ein Bürgerbeteiligungsmodell im Wege der Ausgabe und des Erwerbs von Kommandit-Anteilen handelt, wäre nun im nächsten Schritt eine solche Kommandit-Gesellschaft zu gründen, an welcher sich sodann Gemeindebürger beteiligen können.

  1. Die Gesellschaft soll ihren Sitz in der Gemeinde Pommersfelden haben wird. Zudem soll die Gemeinde Pommersfelden als sogenannte „Gründungs-Kommanditistin bereits an der Gründung der Gesellschaft beteiligt sein. Entsprechend firmiert die Gesellschaft unter der Bezeichnung: „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG“. Hierzu wird auf den in Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages verwiesen.

  1. Die kaufmännische und technische Betriebsführung der Freiflächen-PV-Anlage würde durch die Vergabe eines entsprechenden Betriebsführungsvertrages sichergestellt. Hierzu wird auf den in Anlage beigefügten Betriebsführungsvertrag verwiesen.

  1. Im nächsten Schritt soll das Projekt „Pommersfelden Süd“ nochmals in einer gesonderten Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Hieran anschließend würde sodann durch die „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG“ der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Potenzialgebiet „Pommersfelden Süd“ gestellt werden und ein entsprechender Durchführungsvertrag mit der Gemeinde geschlossen werden.

  1. In der Sitzung vom 15.12.2022 stellt der Projekt Wust-Wind&Sonne das gesamte Projekt und dessen aktuellen Stand nochmals persönlich vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Gründung der Gesellschaft „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG“ und der Beteiligung der Gemeinde Pommersfelden als Gründungskommanditistin zu. Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt die entsprechenden Erklärungen für die Gemeinde abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.02.2023 12:16 Uhr