4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Pommersfelden im Bereich "Solarpark Pommersfelden Süd";
Billigung des Vorentwurfs mit Einleitung des Verfahrens zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit dem vorangegangenen Beschluss zu TOP 5 zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet „Solarpark Pommersfelden Süd“ ist in diesem Bereich die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Pommersfelden im Parallelverfahren erforderlich. Auf die Ausführungen im Sachverhalt des vorangegangenen Tagesordnungspunktes wird diesbezüglich verwiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt im Parallelverfahren mit der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Solarpark Pommersfelden Süd“ die entsprechend erforderliche 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Pommersfelden im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. Fl.-Nrn. 550, 551, 555, 556, 557, 558, 559, Gemarkung Pommersfelden, durchzuführen. Anstelle von Flächen für die Landwirtschaft soll das plangegenständliche Gebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“ dargestellt werden. Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage kann das Ziel von Bund und Ländern unterstützt werden, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung auszubauen und hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern. Der Gemeinderat billigt den hierzu vorliegenden Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Bereich „Solarpark Pommersfelden Süd“ auf der Grundlage des vom Büro TEAM 4 Bauernschmitt · Wehner, Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB, Zweigbüro Würzburg, Steinlein 2, 97078 Würzburg, in der Fassung vom 31.01.2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.05.2023 15:07 Uhr