Nachträge zur Sonderbaulastvereinbarung zwischen der Gemeinde Pommersfelden und dem Freistaat Bayern zur Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2263 zwischen Pommersfelden und Limbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 dem Abschluss einer Sonderbaulastvereinbarung mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg, zur Errichtung eines unselbständigen Geh- und Radweges entlang der St 2263 zwischen Pommersfelden und Limbach zugestimmt. Die Vereinbarung wurde zwischenzeitlich unterzeichnet und regelt gegenseitige Rechte und Pflichten, wie die Fragen der Straßenbaulast, der Verkehrssicherungspflicht sowie des Grunderwerbs einschließlich der Verpflichtung zum Unterhalt und Winterdienst.
Anlässlich der baufachlichen Stellungnahme der Regierung von Oberfranken vom 20.01.2023 ergaben sich Gesichtspunkte, die Nachträge zur bereits abgeschlossenen Sonderbaulastvereinbarung erforderlich machen, und zwar: 
  • Nach Auffassung der Regierung von Oberfranken sind die Baukosten für die Herstellung des innerörtlichen Gehweges an der freien Strecke der St 2263 von Bau-km 0+700 bis Bau-km 0+761 zu klären. Vom Freistaat Bayern (Staatliches Straßenbauamt Bamberg) wurde hierfür die alleinige die Kostentragung zugesagt. Entsprechend wurde dies vereinbart.

  • Im Bereich des zu errichtenden Geh- und Radweges bei Bau-km 0+089 m bis Bau-km 0+112 m befinden sich historische Felsenkeller, deren sechs verzweigte Kellergänge unterhalb des öffentlichen Grundes des künftigen Geh- und Radweges auf den Grundstücken Fl.Nrn. 723 und 724, Gemarkung Pommersfelden, verlaufen. Da diese Grundstücke von der Gemeinde Pommersfelden nach der Verkehrsfreigabe des neugebauten Geh- und Radweges auf den Freistaat Bayern übertragen werden sollen, stimmt der Freistaat Bayern wegen der vorliegenden Baugrundverhältnisse unter der Maßgabe zu, dass die Gemeinde Pommersfelden ab der Verkehrsfreigabe die erforderlichen sicherheitsrechtlichen und bautechnischen Maßnahmen zu ergreifen hat, wenn zu einem späteren Zeitpunkt der bauliche Zustand der Keller die Standsicherheit des Geh- und Radweges gefährden sollte. Selbstredend bleiben im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die zivilrechtliche Haftung der jeweiligen Kellerbesitzer als Gebäudebesitzer hiervon unberührt. 

Beiden Vereinbarungen kann aus Sicht der Verwaltung unproblematisch die Zustimmung erteilt werden. Entsprechende Vereinbarungsentwürfe liegen der Gemeinde Pommersfelden vor.  Diese sind dem Sachverhalt als Anlage beigefügt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat vom Wortlaut der vorliegenden Nachtragsvereinbarungen Kenntnis genommen und stimmt dem Abschluss der Nachtragsvereinbarungen zu. Der Wortlaut der Nachtragsvereinbarungen wird zum Beschluss erhoben und der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Nachtragsvereinbarungen mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg, abzuschließen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.06.2023 08:05 Uhr