Stellung eines Förderantrags für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Über die Kommunalrichtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen mit einem Fördersatz von 90% bei einer Antragstellung bis zum 31.12.2023. Bei einer späteren Antragstellung beträgt der Förderantrag nach aktueller Lage voraussichtlich nur noch 60%.
Derzeit sind die genauen Regelungen zur kommunalen Wärmplanung zwischen Bund und Ländern noch nicht abschließend geklärt bzw. beschlossen. Die Verwaltung empfiehlt jedoch mit Blick auf den erhöhten Fördersatz eine vorsorgliche Antragstellung vor dem Jahresende.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass zur Sicherung des bis zum 31.12.2023 geltenden Fördersatzes von 90 % einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt werden soll und beauftragt die Verwaltung mit der Stellung des Förderantrags. Über eine tatsächliche Beauftragung eines Planungsbüros soll erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.02.2024 12:05 Uhr