Bauantrag; Neubau einer ambulanten Tagespflegeeinrichtung und von 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlurNrn. 10, 11/1+2, 13/1+2, 14, 140/2, Gemarkung Steppach, Steppach 50 a, 96178 Pommersfelden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr reichte für den Neubau einer ambulanten Tagespflegeeinrichtung und von sieben Wohneinheiten auf dem Grundstück FlurNr. 10, 11/1+2, 13/1+2, 14, 140/2, Gem. Steppach, Steppach 50 a, 96178 Pommersfelden einen Bauantrag ein. Es ist vorgesehen auf dem Anwesen Steppach 50 a ein neues Gebäude mit Nutzung als ambulante Tagespflegeeinrichtung und sieben Wohneinheiten zu errichten. In den Planausführungen wurden die besonderen Anforderungen an Wohngebäude gem. Art. 48 Abs. 1 BayBO hinsichtlich Barrierefreiheit berücksichtigt.
Das Bauvorhaben ist ein Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO. Es befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Hinsichtlich der Einhaltung der Abstandsflächen bedarf das Vorhaben geringfügigen Abweichungen. Der Antrag auf Abweichung von Art. 6 BayBO samt Begründung liegt den Planunterlagen bei. Der für das Bauvorhaben notwendige Stellplatznachweis wurde erbracht.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat vom Antrag auf Neubau einer ambulanten Tagespflegeeinrichtung und von sieben Wohneinheiten auf dem Grundstück FlurNr. 10, 11/1+2, 13/1+2, 14, 140/2, Gem. Steppach, Steppach 50 a, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.02.2024 12:05 Uhr