Feststellung der Jahresrechnung 2023 mit Beschluss über die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat gem. Art. 103 Abs. 3 GO die Jahresrechnung fest und beschließt über die Entlastung. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 28.01.2025 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Es können somit gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entlastung gefasst werden. 
1.        Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
EINNAHMEN
Verwaltungshaushalt
EUR
Vermögenshaushalt
EUR
Gesamt-Haushalt
EUR
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
6.519.088,70
10.050.644,11
16.569.732,81
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00
0,00
0,00
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00
0,00 
0,00
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
0,00
0,00
0,00
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
=
6.519.088,70
10.050.644,11
16.569.732,81
AUSGABEN
Verwaltungshaushalt
EUR
Vermögenshaushalt
EUR
Gesamt-Haushalt
EUR
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
6.519.088,70
10.050.644,11
16.569.732,81
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00
0,00
0,00
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00
0,00
0,00
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
0,00
0,00
0,00
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
=
6.519.088,70
10.050.644,11
16.569.732,81
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)                          0,00
0,00
0,00

Darin enthalten:

  1. Zuführung zum Vermögenshaushalt:              1.567.804,99 EUR
  2. Zuführung zum Verwaltungshaushalt:                            0,00 EUR
  3. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage:                          4.387.134,80 EUR
  4. Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV:              6.996.506,05 EUR        


2.        Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1        Unerledigte Vorschüsse                      - 200,00 EUR
2.2  Unerledigte Verwahrgelder                                                         0,00 EUR

Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit oben genannten Ergebnissen festgestellt. Die im örtlichen Rechnungsprüfungsbericht festgestellten Haushaltsüberschreitungen werden hiermit genehmigt.

Beschluss 1

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem oben festgestellten Ergebnis die Entlastung erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem oben festgestellten Ergebnis die Entlastung erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2025 10:04 Uhr