Datum: 10.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 23:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der Jahresrechnung 2021 sowie Beschluss über die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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ö
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beschließend
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1 | |
Sachverhalt
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat gem. Art. 103 Abs. 3 GO die Jahresrechnung fest und beschließt über die Entlastung. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 31.10.2022 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Es können somit gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entlastung gefasst werden.
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
EINNAHMEN
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Verwaltungshaushalt
EUR
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Vermögenshaushalt
EUR
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Gesamt-Haushalt
EUR
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1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
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+
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6.147.767,44
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10.791.040,51
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16.938.807,95
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1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
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+
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0,00
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0,00
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0,00
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1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
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-
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0,00
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0,00
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0,00
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1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
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-
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904,44
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0,00
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904,44
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1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
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=
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6.146.863,00
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10.791.040,51
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16.937.903,51
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AUSGABEN
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Verwaltungshaushalt
EUR
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Vermögenshaushalt
EUR
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Gesamt-Haushalt
EUR
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1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
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+
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6.146.863,00
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10.791.040,51
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16.937.903,51
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1.7 Neue Haushaltsausgabereste
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+
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0,00
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0,00
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0,00
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1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
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-
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0,00
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0,00
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0,00
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1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
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-
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0,00
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0,00
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0,00
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1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
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=
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6.146.863,00
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10.791.040,51
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16.937.903,51
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Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10) 0,00
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0,00
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0,00
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Darin enthalten:
- Zuführung zum Vermögenshaushalt: 1.374.320,90 EUR
Zuführung zum Verwaltungshaushalt: 0,00 EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: 6.908.507,67 EUR
Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 4.684.935,35 EUR
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse - 200,00 EUR
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 0,00 EUR
3. Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2021 / Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen des örtlichen Rechnungsprüfungsberichtes
Feststellungen der örtl. Rechnungsprüfung
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Stellungnahme der Verwaltung
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- Feststellungen zur Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans
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Zu 1: Zu den aufgeführten Haushaltsüberschreitungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
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1.1: Bei der Haushaltsstelle 0200.4300 (Beiträge Versorgungskassen „Beamte“) wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss eine Erhöhung der Kosten festgestellt.
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Zu 1.1: Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Durch die Stellennachbesetzung von Frau Beck sind vorhersehbare Mehrkosten entstanden, da die Nachfolgerin Frau Gleitsmann im Beamtenverhältnis beschäftigt ist.
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1.2: Auch bei der Haushaltsstelle 7711.6790 (Innere Verrechnungen / Bauhof) eine Überschreitung in Höhe von 7.604 € zu verzeichnen.
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Zu 1.2: Die Verwaltung hat bereits die Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis genommen. Die Mehrkosten kamen durch verschiedene Instandhaltungen an den Bauhoffahrzeugen zustande. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021 war dies noch nicht absehbar.
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1.3: Auch bei der Haushaltsstelle 8800.6620 (Vermischte Ausgaben = Bebauter Grundbesitz) eine Überschreitung in Höhe von 1.859,97 € zu verzeichnen.
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Zu 1.3: Bei der Haushaltsplanung 2021 waren die Einbaukosten für die Zählerschrankanlage für das Gefrierhaus in Schweinbach nicht vorhersehbar. Da die Leistung bereits im Jahr 2020 erfolgte. Die Rechnungserstellung war jedoch erst im Jahr 2021.
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1.4: Die Haushaltsstelle 8801.5400 (Bebauter Grundbesitz – Hotel am Schloss = Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude) wurde im Jahr 2021 auch mit Mehrausgaben von 3.148,38 € überschritten.
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Zu 1.4: Aufgrund der zuletzt gestiegenen Energiepreise ist hierzu jedoch wieder eine Steigerung der Kosten im Bereich des Gebäudeunterhalts eingetreten und aufgrund der anhaltend hohen Strompreise auch für die folgenden Haushaltsjahre auf diesem Niveau zu erwarten. 2020 hatte die Gemeinde Pommersfelden für das Hotel am Schloss noch keinen Pächter, deshalb waren die Kosten auch nicht kalkulierbar.
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1.5: Der Haushaltsansatz von 82.400 € für die Kosten der Gewerbesteuerumlage (Haushaltsstelle 9000.8100) wurde mit insgesamt 84.108 € überschritten.
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Zu 1.5: Die Verwaltung nimmt den Hinweis dieser Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis. Durch die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer (HH-Stelle: 9000.0030) in Höhe von 391.851,51 € ist das Defizit wieder ausgeglichen.
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Die im Rechnungsprüfungsbericht aufgeführten Haushaltsüberschreitungen wurden bereits am Tag der Rechnungsprüfung mit der Verwaltung besprochen und geklärt.
Des Weiteren wird ab 2022 für die Haushaltsplanung von der Möglichkeit sogenannten Deckungsringe Gebrauch gemacht, damit Haushaltsabweichungen im Rahmen des Deckungsrings ausgeglichen werden und somit im Rahmen der jährlichen Rechnungsprüfung weniger Klärungsbedarf für einzelne Haushaltsstellen besteht.
Mit der Feststellung der Jahresrechnung erfolgt ein ausdrücklicher Beschluss über die nachträgliche Genehmigung der angefallenen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben.
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Beschluss 1
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit oben genannten Ergebnissen festgestellt. Die im örtlichen Rechnungsprüfungsbericht festgestellten Haushaltsüberschreitungen werden hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 mit dem oben festgestellten Ergebnis die Entlastung erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Antrag des Kirchweihvereins Weiher auf einen gemeindlichen Zuschuss für die Dachsanierung der Hütte am Weiherer Spielplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 24.10.2022, beantragt der Kirchweihverein Weiher die Bezuschussung der Dachsanierung an der Hütte am Weiherer Spielplatz.
Es ist geplant,
Die Materialkosten hierfür werden auf ca. 3.093,92 € geschätzt (siehe Kostenvoranschlag).
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt mit den üblichen 10 %, höchstens 309,39 € nach Vorlage der Abrechnung zu bezuschussen. Die Arbeiten werden in Eigenleistung durch den Kirchweihverein Weiher übernommen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat vom Antrag des Kirchweihvereins Weiher auf Bezuschussung der Materialkosten für die Dachsanierung der Hütte am Weiherer Spielplatz zur Kenntnis genommen und stellt gemäß ihrer bisherigen Förderpraxis dem Kirchweihverein Weiher einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 10 % der Baukosten, maximal 309,39 € in Aussicht. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises unter Vorlage der Rechnungskopien. Die Arbeiten werden in Eigenleistung durch den Kirchweihverein Weiher übernommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Zustimmung zur Auflösung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf; Zustimmungsbeschluss über die Auflösungsvereinbarung; Beschluss über die Mitbenutzungszweckvereinbarung mit der Gemeinde Frensdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
|
ö
|
beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Seit Anbeginn des Bestehens des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf waren wichtige Fragen der Verbandsorganisation, insbesondere die damit zusammenhängenden Vermögens- und Refinanzierungsfragen ungelöst, weil sich die Verbandsmitglieder hierüber nicht einig wurden. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit, die bestehende Verbandsorganisation umzustrukturieren, wurde auch im letzten Prüfungsbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung vom 26.10.2018 dokumentiert, deren nachfolgende Prüfungserinnerung in TZ 14 auszugsweise lautete:
Aus diesem Grund haben sich die Mitglieder des Gemeinderates der beiden Mitgliedsgemeinden Pommersfelden und Frensdorf sowie die aus diesen Reihen entsandten Verbandsmitglieder des Abwasserzweckverbandes seit Beginn der neuen Legislaturperiode intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und gemeinsam auf eine für beide Mitgliedsgemeinden akzeptable Lösung geeinigt.
Nach einigen verwaltungsinternen Vorberatungen und durchgeführten Beratungen in der Verbandsversammlung kam man überein, den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf auflösen zu wollen und die weitere Benutzung der Kläranlage Sambach durch die Gemeinde Frensdorf mit ihren Ortsteilen Herrnsdorf, Schlüsselau, Lonnershof, Ellersdorf und Wingersdorf künftig über eine Mitbenutzungszweckvereinbarung mit der Gemeinde Frensdorf als Abwassergast zu regeln.
Die der Auflösung zugrunde liegenden Details wurden in einer eigens hierzu erstellten Auflösungsvereinbarung, die Details und Modalitäten der Mitbenutzung der Kläranlage Sambach durch die Gemeinde Frensdorf wurden in einer eigens hierzu erstellten Mitbenutzungszweckvereinbarung festgelegt. Die Entwürfe für die Auseinandersetzungs-vereinbarung und die Mitbenutzungszweckvereinbarung wurden mit dem Bayerischen Gemeindetag sowie der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. Zuletzt befasste sich die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes in ihrer Sitzung am 06.09.2022 mit den entsprechenden Vereinbarungsentwürfen, die von dieser gebilligt wurden verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, diese der Rechtsaufsichtsbehörde zur finalen Stellungnahme vorzulegen.
Seitens des Landratsamtes Bamberg bestanden gegen die vorliegenden Vereinbarungsentwürfe keine Bedenken.
Seitens der Gemeinde Pommersfelden könnte somit die Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise, d.h. zur Auflösung des Abwasserzweckverbandes sowie zu der vorliegenden Auflösungsvereinbarung erteilt werden. Ebenso könnte über die vorliegende Mitbenutzungszweckvereinbarung beraten und beschlossen werden.
Anvisierter Zeitpunkt für die Auflösung des Abwasserzweckverbandes ist der 31.12.2023. Ob dieser ins Auge gefasste Termin eingehalten werden kann, hängt freilich davon ab, dass beide Mitgliedsgemeinden rechtzeitig zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen schaffen, insbesondere die Festsetzung eines eigenen Satzungsrechts mit den diesem zugrunde liegenden Beitrags- und Gebührenkalkulationen.
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes wird in ihrer nächsten Sitzung am 23.11.2022 über die Auflösung des Abwasserzweckverbandes final entscheiden.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zur geplanten Auflösung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf. Mit dem Wortlaut des Entwurfes der vorliegenden Auflösungsvereinbarung besteht Einverständnis. Ebenfalls besteht Einverständnis mit dem geplanten Termin für die Auflösung des Abwasserzweckverbandes zum 31.12.2023. Die Zustimmung zur Auflösung des Abwasserzweckverbandes ergeht unter der aufschiebenden Bedingung, dass beide Mitgliedsgemeinden dem Abschluss der vorliegenden Mitbenutzungszweckvereinbarung zustimmen. Seitens der Gemeinde Pommersfelden besteht mit dem Wortlaut des Entwurfes der vorliegenden Mitbenutzungszweckvereinbarung Einverständnis. Den in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes entsandten Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinde Pommersfelden wird empfohlen, die Auflösung des Abwasserzweckverbandes ebenfalls zu befürworten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zum Verordnungsentwurf zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes im Bereich der Reichen Ebrach von Fluss-km 0,000 bis Fluss-km 46,250, Gewässer II. Ordnung, auf dem Gebiet der Gemeinden Pommersfelden, Frensdorf, Pettstadt und Hirschaid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayWG sind die Kreisverwaltungsbehörden dazu verpflichtet, die zur Hochwasserentlastung und ‑rückhaltung beanspruchten Gebiete als Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Das Landratsamt Bamberg beabsichtigt daher als zuständige Kreisverwaltungsbehörde für das im Betreff genannte Gebiet ein Überschwemmungsgebiet per Rechtsverordnung amtlich festzusetzen.
Für die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen ein Hochwasserereignis zugrunde gelegt, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
Es handelt sich bei diesem Gebiet somit um keine „behördliche Planung“, sondern nur um eine Darstellung einer konkreten von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr in dem betroffenen Bereich.
Der Verordnungsentwurf für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes samt den diesen zugrunde liegenden Planunterlagen mit den einschlägigen Berechnungen und Karten liegen derzeit einen Monat in der Zeit vom 02.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 beim Landratsamt Bamberg sowie den betroffenen Gemeinden Schlüsselfeld, Pommersfelden, Frensdorf, Pettstadt und Hirschaid zur Einsicht aus. Während dieser Auslegungsfrist besteht sowohl für potenziell Betroffene als auch für die betroffenen Gemeinden als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.
Aus Sicht der Gemeinde Pommersfelden bestehen keine Bedenken gegen die beabsichtigte Festsetzung des Überschwemmungsgebietes.
Gegen 19:30 Uhr erscheint GRM Martina Weigel.
Beschluss
Die Gemeinde Pommersfelden nimmt zustimmend Kenntnis von der Absicht des Landratsamtes Bamberg, den in den einschlägigen Planunterlagen gekennzeichneten Bereich der Reichen Ebrach, Gewässer II. Ordnung, von Fluss-km 0,000 bis Fluss-km 46,250 auf dem Gebiet der Gemeinden Schlüsselfeld, Pommersfelden, Frensdorf, Pettstadt und Hirschaid per Rechtsverordnung als Überschwemmungsgebiet amtlich festzusetzen. Bedenken bzw. Einwände hiergegen bestehen aus Sicht der Gemeinde Pommersfelden nicht. Die im Rahmen der Auslegungsfrist zugeleiteten Unterlagen (Entwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung – Textteil mit den dazugehörigen Plänen und Karten zum räumlichen Geltungsbereich des Überschwemmungsgebiets) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.11.2022
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ö
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5 | |
Datenstand vom 10.02.2023 12:15 Uhr