Datum: 15.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
2 Informationen
3 Förderung der kommunalen Jugendarbeit in der Gemeinde Pommersfelden und interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der gemeindlichen Jugendarbeit
4 Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden Gründung der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG
5 Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden Projektvorschlag der bejulo GmbH vom 18.10.2022
6 Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden Projektvorschlag der ABO Wind AG vom 01.11.2022
7 Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden Projektvorschlag und Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans vom 28.10.2022 durch die Stadtwerke Bamberg
8 Bezuschussung gemeindlicher Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren für das Jahr 2022
9 Antrag des SV Steppach e.V. auf Zuschuss eines Mähroboters
10 Antrag des DJK SV Sambach e.V. auf Zuschuss eines Mähroboters
11 Projekt Wanderregion Steigerwald Beteiligung der Gemeinde Pommersfelden
12 Verfahren zur Zweitflurbereiniung auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden Wegebaumaßenahme MKZ 116017 zwischen den Orsteilen Pommersfelden und Wind
13 Jahresrückblick 2022

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt und mit der Sitzungseinladung vom 15.12.2022 in Papierform übermittelt. 

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 10.11.2022 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö 2

Sachverhalt

Der Bürgermeister informiert über die Anschaffung eines Notstromaggregats und einer mobilen Tankmöglichkeit. Für den unwahrscheinlichen aber eben nicht ausgeschlossenen Fall möchten wir als Gemeinde vorsorgen. Als erste Anlaufstelle für Bürger/innen in unserer Gemeinde wurde zunächst das Schulgebäude in Pommersfelden (mit Küche und Turnhalle) mit einem großen Notromaggregat ausgestattet. Die FFW-Häuser sollen folgen. Ebenso natürlich die Versorgung mit Treibstoff und Lebensmitteln nebst Sicherung von Trinkwasser und Notfall-Kommunikation. Großer Dank an unsere FFW-Kommandanten für die gemeinsame Abstimmung zur Beschaffung und Organisation zusammen mit unserem Bauhof. Eine Herausforderung in diesen besonderen Zeiten.

Der Bürgermeister informiert darüber, dass das Schulareal (Schule, Turnhalle und Kindergarten) und auch das Areal „Hotel am Schloss“ (Pizzeria Francesco und Nebengebäude) and die benachbarte Nahwärmeversorgung (BHKW mit Hackschnitzel) angeschlossen wurde. Die Inbetriebnahme ist nach dem Jahreswechsel vorgesehen.

Der Bürgermeister informiert über die Sanierung der Leichenhäuser auf den kommunalen Friedhöfen in den Ortsteilen Sambach und Pommersfelden.

Der Bürgermeister informiert darüber, dass seitens der Bahn bei der Eisenbahnbrücke Höhe des Ortsteils Steppach der Durchlass für den Stöckleinsbach wieder mit dem ursprünglichen Querschnitt neu hergestellt wurde.

Der Bürgermeister informiert darüber, dass hinsichtlich des Glasfaserausbaus im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie die Förderzusage erteilt wurde.

Der Bürgermeister informiert darüber, dass hinsichtlich des Baus des Geh- und Radwegs zwischen Pommersfelden und Limbach auf Nachfrage die Förderzusage angekündigt wurde. 

Der Bürgermeister informiert über die Beschlussfassung im Abwasserzweckverband Pomemresfelden Frensdorf und in der Gemeinde Frensdorf über die Auflösung des Abwasserzweckverbands  und den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Frensdorf wonach diese weiterhin das Abwasser aus dem Bereich Frensdorf Süd in die Kläranlage in Sambach einleiten wird.

Der Bürgermeister informiert über den Stand der Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Hofleite II“ in Sambach.  Diese befinden sich in der Endphase, so dass Bauwillige ab dem Frühjahr 2023  beginnen können.

Der Bürgermeister informiert über den Stand der Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Steppach Nord III“. Diese liegen im Zeitplan. Baureife für die dortigen Grundstücke ist für Mai 2023 angestrebt. Die Ausschreibung der dortigen Bauplätze zum Verkauf ist für Ende Januar 2023 anvisiert.

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3. Förderung der kommunalen Jugendarbeit in der Gemeinde Pommersfelden und interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der gemeindlichen Jugendarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

  1. Ausgangslage Hintergrund der Zusammenarbeit und Ziele einer interkommunalen Kooperation:
  1. Die erste Jungbürgerversammlung (JBV) in unserer Gemeinde am 28.04.2022 mit anschließenden weiteren Aktionen mit und für Jugendliche in unserer Gemeinde  haben eindrucksvoll das große Interesse der Jugendlichen am Leben in unserer Gemeinde und damit das große Potential für eine eigene Jugendarbeit in unserer Gemeinde aufgezeigt.
An dieser Stelle gilt zunächst besonderer Dank dem Engagement unserer Jugendbeauftragten Martina Weigel, Angela Nusser und Jochen Dotterweich.
  1. In seinem persönlichen Bericht im Gemeinderat in der Sitzung vom 09.06.2022 hat auch der Kreisjugendpfleger Oliver Schulz das große Potential in unserer Gemeinde betont und auch unterschiedliche Modelle und Fördermöglichkeiten für örtliche Jugendarbeit nebst interkommunaler Zusammenarbeit angesprochen. In der JBV wurden gemeinsam mit den Jugendlichen viele Projektideen für unsere Gemeinde gesammelt. Ein zentrales Projekt wäre demnach die Schaffung eines eigenen Jugendtreffs in unserer Gemeinde. Die Einrichtung eines eigenen Jugendtreffs bedarf jedoch einer entsprechenden Vorbereitung und dauerhaften Leitung. Daher sollte für einen solchen erstmalig einzurichtenden Jugendtreff im Rahmen der gemeindlichen Jugendarbeit eine fachlich qualifizierte Person gewonnen werden, die neben der Organisation bzw. Leitung eines Jugendtreffs und aus diesem heraus auch weitere aktive Jugendarbeit in der Gemeinde gestaltet wie z.B. Freizeitmaßnahmen, soziale Integration, Beschäftigung mit sozialen Projekten, Erleben von Gemeinschaft.
In diesem Zusammenhang agieren umliegende Kommunen mit unterschiedlichen Modellen. Häufig werden externe Jugendarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe auf Stundenbasis gebucht. Art und Weise der Betreuung und Umsetzung der Jugendarbeit bleibt dann aber Entscheidung des jeweiligen Trägers. In den gebuchten Stunden der Jugendarbeiter werden auch die administrativen Tätigkeiten ausgeübt und gehen somit im „operativen“ Tätigkeitsfeld verloren. Eine direkte Weisungsbefugnis besteht über das Abbilden der bedarfsorientierten Jugendarbeit hinaus ausdrücklich nicht.
  1. Insbesondere die Gemeinde Priesendorf hat derzeit eine vergleichbare Ausgangs- und Interessenlage für die gemeindliche Jugendarbeit und es hat bereits konstruktiven Austausch zwischen den Jugendbeauftragten und den Bürgermeistern der beiden Gemeinden gegeben.

Durch eine kommunale Zusammenarbeit könnte qualifiziertes Personal für die Organisation und Leitung der gemeindlichen Jugendtreffs gefunden und eingestellt werden. Aufgrund des dann flexibel gestaltbaren Beschäftigungsverhältnisses wäre die Jugendarbeit vor Ort in den Gemeinden individueller und direkter als bei bloßen Stundenbuchung über professionelle externe Anbieter. Es könnte besser auf die Besonderheiten der jeweiligen örtlichen Situation eingegangen werden und es entstünden durch die gemeinsame Beschäftigung erhebliche Synergieeffekte bei der Erarbeitung von Konzepten für die Jugendarbeit sowie bei der Planung und Durchführung von Projekten. Aufgrund der individuell und flexibler gestaltbaren Einsatzweise der Fachkraft, ließe diese Vorgehensweise die kommunale Jugendarbeit mit qualitativem Mehrwert gestalten.  Zudem könnten Gemeinden im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit eine Förderung durch den Freistaat Bayern über die „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ erhalten.

  1. Förderung der (inter-)kommunalen Jugendarbeit
  1. Der Landkreis Bamberg fördert kommunale Jugendarbeit über die „Richtlinie für professionelle Jugendarbeit“, wenn
  • die Kommune/Kommunen mit einem freien Träger einen Vertrag über professionelle (aufsuchende) hauptamtliche Jugendarbeit abgeschlossen hat, der eine Laufzeit von mindestens einem Jahr hat
  • vor Vertragsschluss eine Bestandsaufnahme der örtlichen Jugendarbeit erfolgt ist bzw. bei Gemeinden, die bereits in der Förderung sind, eine aktuelle Bestandsaufnahme mindestens alle 4 Jahre erfolgt 
  • vor Vertragsschluss unter Einbeziehung des Kreisjugendpflegers und des Jugendhilfeplaners ein individuelles Konzept für die Gemeinde einschließlich einer Zielbeschreibung für die künftige hauptamtliche Jugendarbeit erarbeitet wurde
  • eine Teameinbindung des/der vor Ort in der professionellen Jugendarbeit Tätigen gewährleistet ist 
  • das Projekt flexibel an den besonderen Bedürfnissen der Gemeinde ausgerichtet ist und hierfür Problemlösungen anbietet 
  • die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit auf Gemeindeebene durch das Projekt nicht beeinträchtigt wird 
  • das Projekt präventive Maßnahmen beinhaltet, die dazu beitragen, dass kostenintensive Jugendhilfemaßnahmen verhindert werden können 
  • eine enge Vernetzung mit den vor Ort bestehenden Strukturen sowie eine Kooperation mit anderen Professionen, dem Kreisjugendamt und dem Kreisjugendring erfolgt 
  • der Gemeinde keine Förderung von anderer Seite gewährt wird. 


  1. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen und Vorlage des jeweiligen Vertrags, der Bestandsaufnahme, der Konzeption mit Zielbeschreibung sowie jeweils zum Ablauf eines Projektjahres eines entsprechenden Sachstandsberichts mit einer detaillierten Abrechnung werden die nachgewiesenen Jahrespersonalkosten der gemeindlichen Jugendarbeit mit professioneller Unterstützung wie folgt gefördert: 
  • im 1. Jahr 30 v.H. 
  • im 2. Jahr 20 v.H. 
  • ab dem 3. Jahr 10 v.H. 
  1. Um die Förderung des Landkreises für das gemeinsame Projekt erhalten zu können, muss zunächst das Prinzip der sog. „freien Trägerschaft“ abgebildet werden. Die Trägerschaft könnte ein neu zu gründender Verein zur „Kommunalen Jugendarbeit in den Gemeinden Pommersfelden und Priesendorf“ übernehmen. Zum Beispiel betreibt die Gemeinde Oberhaid dieses Modell bereits seit dem Jahr 2003. Satzung und Kooperationsvereinbarung liegen bereits als Muster vor. Ebenso wurde schon die Vorgehensweise bei der Bestandsaufnahme der jeweils örtlichen Jugendarbeit abgestimmt. Eine erforderliche Zielbeschreibung erschließt sich aus dem Konzept für die künftige hauptamtliche Jugendarbeit (das individuelle pädagogische Konzept des Trägers für die offene Jugendarbeit wird zuerst mit beiden Gemeinden auf Grund der Bestandsaufnahme in den Gemeinden erstellt und die Feinheiten dann mit dem Kreisjugendpfleger abgestimmt).
  2. Im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit können Gemeinden eine Förderung durch den Freistaat Bayern über die „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ beantragen. Zuwendungen nach dieser Richtlinie werden für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte gewährt. Gegenstand der Förderung sind Ausgaben, die notwendig sind, um Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit vorzubereiten und durchzuführen. Hierzu zählen auch Dienstleistungen durch Dritte (zum Beispiel Beratung, Moderation, Gutachter- und Planungskosten), Sachmittel und Ausstattung und projektbezogene Personalaufwendungen. Laufende Personal- und Sachkosten können in einer Einführungs- und Pilotphase einzelfallbezogen anerkannt werden. Als Regelzuwendung für die Durchführung eines entsprechenden Kooperationsprojekts wird eine Zuweisung in Höhe von bis zu 50. 000 ,-Euro gewährt, jedoch maximal 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Beschluss

Der Gemeinderat unterstützt das Projekt einer kommunalen Jugendarbeit in der Gemeinde Pommersfelden. Der Gemeinderat beauftragt den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Jugendbeauftragten die nächsten Schritte hin zu einer kommunalen Jugendarbeit in Kooperation mit der Gemeinde Priesendorf zu veranlassen und den Gemeinderat jeweils zeitnah über den Stand des Projekt zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden Gründung der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Pommersfelden wird bereits erneuerbare Energie gewonnen. Dazu tragen bislang hauptsächlich Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Zudem wird regenerative Energie aus Biomasse und durch Wasserkraft erzeugt.

Aktuell wird jedoch weniger als ein Drittel des jährlichen Energiebedarfs der Gemeinde Pommersfelden durch erneuerbare Energiequellen erzeugt. Hierzu haben wir vom Netzbetreiber im November 2022 folgende aktuellen Daten erhalten:
Daher steht die Gemeinde Pommersfelden im Sinne des Klimaschutzes und im Sinne einer zunehmend wichtiger werdenden Steigerung der Energieautarkie einem Ausbau von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen, um auf diesem Wege (zumindest rechnerisch) Energieautarkie zu erreichen. Hierzu können auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. 

In der Folge wurden bereits einige Anfragen für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an die Gemeinde gerichtet.



  1. Die Thematik des Umgangs mit aktuellen und künftigen Anfragen zur Errichtung von Anlagen für Solar- und Windenergie im Gemeindegebiet und der diesbezüglichen Flächensteuerung in der Gemeinde Pommersfelden hat der Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 11.02.2021 vorbehandelt und es wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Ersten Bürgermeister und jeweils einem Gemeinderatsmitglied aller Ortslisten gebildet.

Des Weiteren wurde mit Beschlussfassung des Gemeinderats vom 11.03.2021 das Planungsbüro TB Markert mit der Erstellung eines sogenannten Gutachtens zur Ermittlung von Eignungsflächen für Solarenergienutzung (nachfolgend „Solargutachten“) für das Gemeindegebiet Pommersfelden beauftragt.
In der Folge hat das Planungsbüro in Abstimmung mit dem Arbeitskreis des Gemeinderats das beauftragte Solargutachten zum 13.07.2021 erstellt.
Ergänzend hierzu hat der Arbeitskreis einen Kriterienkatalog für die Entscheidung des Gemeinderats über die Einleitung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im Außenbereich der Gemeinde Pommersfelden entwickelt. Denn der Bau einer Solarfläche im Außenbereich erfordert einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dabei besitzt die Gemeinde aufgrund ihrer Planungshoheit die volle Entscheidungsfreiheit, ob, wo und in welcher Größe sie einen Bebauungsplan für Freiflächen-PV-Analgen aufstellen möchte.
Der Gemeinderat steht dem Bau von Freiflächen-PV-Anlagen nicht entgegen. Hierbei sind die Vorteile (insbesondere Beitrag zum Klimaschutz, Steigerung der Energieautarkie, Biodiversität, Bodenruhe, Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft, Einnahmen für die Gemeinde) und die Nachteile (insbesondere Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Konkurrenz zur Landwirtschaft) gegeneinander abzuwägen.
Daher möchte der Gemeinderat stets anhand übergreifender Kriterien abwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaik über eine Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Gemeinderat dabei unterstützen, über konkrete Anfragen zu entscheiden.
Für die Bearbeitung von Anfragen von Projektentwicklern für Freiflächen-PV-Anlagen setzt die Gemeinde Pommersfelden daher auf zwei Abwägungsinstrumente. Zum einen auf ein Solargutachten und zum anderen auf einen Kriterienkatalog. Beides (Solargutachten und Kriterienkatalog) sind Bestandteil der Richtlinien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Pommersfelden“ (Stand 09.09.2021).
In der Sitzung des Gemeinderats vom 09.09.20021 erfolgte hierzu ein Vortrag des Planungsbüros TB Markert zur Erarbeitung und zum Ergebnis des sog. Solargutachtens. Nach anschließender Diskussion hat der Gemeinderat sodann in seiner Sitzung vom 09.09.2021 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat stimmt den Richtlinien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Pommersfelden Richtlinien mit Stand vom 09.09.2021 einschließlich deren Anlage „Solargutachten vom 13.07.2021“ zu. Die Richtlinien sind Bestandteil der Niederschrift und werden dieser als Anlage beigefügt.

Die beschlossenen Richtlinien nebst Solargutachten wurden im Amtsblatt der Gemeinde Pommersfelden bekannt gemacht und auf die Homepage der Gemeinde gestellt.

  1. Für die Einreichung und Bewertung von Projektanträgen ist in Ziffer III. der Richtlinien wie folgt geregelt:


  1. Bei der Gemeinde Pommersfelden gingen zu dem in Ziffer III. 1. der Richtlinien definierten ersten Stichtag (01. November 2021) schriftliche Projektpräsentationen von insgesamt 6 verschiedenen Projektanten ein. Diese Projektpräsentationen wurden gemäß Ziffer III.3. der Richtlinien in der ersten Stufe schriftlich eingereicht.

Projektpräsentationen wurden eingereicht von folgenden Projektanten:
  1. SÜDWERK Projektgesellschaft mbH
  2. bejulo GmbH
  3. Buß Solar GmbH
  4. Bayernwerk Sonnenenergie GmbH
  5. ABO Wind AG
  6. Wust Wind&Sonne GmbH & Co KG

  1. Die eingegangenen Projektvorschläge wurden von der Gemeindeverwaltung hinsichtlich des Projektanten und hinsichtlich der von diesem jeweils vorgeschlagener Fläche zunächst grob zusammengefasst und dem Gemeinderat in der Sitzung vom 21.01.2022 ein erster Überblick über die eingegangenen Vorschläge gegeben.

  1. Gemäß dem in Ziffer III.3. der Richtlinien vom 09.09.2021 geregelten Verfahrensablauf wurde dann am 22.02.2022 jedem einzelnen Projektanten auch die Möglichkeit einer persönlichen Präsentation seines Vorhabens gegeben.

Hierzu wurden die Projektanten mit Schreiben vom 01.02.2022 aufgefordert bis zum 15.02.2022 nochmals eine aktuelle Fassung ihrer Projektpräsentation zu erstellen, in welcher vor allem folgende Punkte/Aspekte darzustellen waren:
  • Lage und Größe der Fläche mit Sichtbarkeitsanalyse
(Stichwort: Landschaftsbild und Einhaltung der Potential/Restriktionsflächen)
  • Möglichkeit der Bürgerbeteiligung
  • Möglichkeit der Beteiligung der Gemeinde und kommunale Wertschöpfung
(Einspeisevergütung, Trassenentgelt, Sitz einer etwaigen Gesellschaft, etc.)
  • Möglichkeit den lokal erzeugten Strom lokal zu verbrauchen.
  • Möglichkeit der Stromeinspeisung (Einspeisepunkt).

Die aktuellen Präsentationen der 6 Projektanten gingen jeweils rechtzeitig in digitaler Form bis zum 15.02.2022 ein. Sogleich erhielt jedes Mitglied des Gemeinderats diese aktuelle Fassung der jeweiligen Präsentation eines jeden Projektanten digital weitergeleitet, so dass alle GRM im Vorfeld des Termins vom 22.02.2022 sämtliche aktuellen Projekt-Informationen erhielten und auch im Vorstellungstermin parallel zur Projektpräsentation darauf Zugriff hatten.

  1. Im Nachgang zum persönlichen Präsentationstermin vom 22.02.2022 wurden die einzelnen Präsentationen in der Sitzung des Gemeinderats vom 10.03.2022 im Gremium nachbetrachtet. Die einzelnen Projektanten und/oder deren Projektvorschläge wurden sowohl hinsichtlich der anvisierten Fläche als auch mit Blick auf die in die Richtlinien aufgeführten Kriterien (Sichtbarkeit, Betreiberschaft der Anlage, Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Kommune, Aussage zum Einspeisepunkt, etc.) einer gemeinsamen Nachbetrachtung und Diskussion unterzogen.

Mit den vertieften Erkenntnissen aus den insgesamt 6 verschiedenen Projektpräsentationen zeichnete sich im Rahmen der Nachbetrachtung des Gemeinderats vorläufig folgendes mehrheitliches Meinungsbild ab:
Als landschaftlich am besten geeignetste Fläche für eine Freiflächen-PV-Anlage wurde der Bereich am südlichen Rand des Gemeindegebiets in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 505 erachtet. Denn das dortige Gebiet mit einer Ackerzahl von unter 45 ist durch den direkt angrenzenden Verlauf der stark befahrenen Bundesstraße bereits landschaftlich erheblich vorbelastet, was durch die anstehende Errichtung eines Mobilfunkturms auch noch verstärkt werden wird. Des Weiteren haben die Einschätzungen und Sichtbarkeitsanalysen der dortigen Projektanten übereinstimmend ergeben, dass im dortigen Bereich sehr viele und sehr große Potentialflächen von der Wohnbebauung überhaupt nicht einsehbar wären, was wiederum ein besonders gewichtiges Kriterium im Rahmen der Richtlinien vom 09.09.2021 darstellt. Des Weiteren verfügen die dortigen großen Flächen über eine sehr gute Südausrichtung, was wiederum eine optimale Energiegewinnung für eine Anlage am dortigen Standort erwarten lässt. Dies wiederum liegt mit Blick auf die Gemeindebeteiligung von 0,2 Cent/kWh auch im Interesse der Gemeinde.

Tatsächlich konkrete Projekte für die dortigen Flächen „Nähe B 505“ wurden von den drei Projektanten Bayernwerk Sonnenenergie GmbH, Abo Wind AG und Wust- Wind&Sonne eingereicht und präsentiert.
Innerhalb dieser drei Projektanten zeichnete sich wiederum ein mehrheitliches Meinungsbild für die Projektanten Bayernwerk oder Wust ab. Insbesondere stellten diese beiden Projektanten übereinstimmend und von Beginn an klar, dass sie beide bei einer realistischen Einschätzung der aktuellen und mittelfristigen Netzbelegung keine ausreichenden Chancen auf einen sog. „Einspeisepunkt“ sehen und daher auf jeden Fall ein eigenes Umspannwerk am Standort errichten würden. Hingegen wurde seitens des Projektanten ABO Wind zu dem Kriterium „Einspeisepunkt“ mitgeteilt, dass eine Anfrage für einen Einspeisepunkt erst noch laufe und man nach Einschätzungen der internen Fachabteilung optimistisch sei einen Einspeisepunkt zu erhalten. Jedoch könne man dazu noch keine verlässliche Aussage treffen und ein eigenes Umspannwerk sei bislang nicht kalkuliert und bedürfe daher einer nochmaligen Betrachtung. Letztlich wurde auf Nachfrage aus dem Gremium von dem Proejktanten Abo Wind auch mitgeteilt, dass man die Freiflächen-PV-Anlage lediglich errichten jedoch nicht selbst betreiben wolle. Dies wiederum stieß im Rahmen der Nachbetrachtung im Gremium auf breite Ablehnung.
Im Ergebnis sind die Projektvorschläge von der Projektanten Bayernwerk Sonnenenergie GmbH  und Wust – Wind&Sonne GmbH & Co KG für die Potentialflächen „Nähe B 505“ nach bisherigem Meinungsbild des Gemeinderats am besten geeignet im Sinne der Richtlinien vom 09.09.2021.
  1. Die Projektvorschläge der weiteren drei Projektanten (SÜDWERK, bejulo und Buß Solar) wurden aus verschiedenen Gründen mehrheitlich als weiniger geeignet erachtet. Zu den Einzelheiten der Befassung mit diesen drei Projektvorschlägen wird auf die Sachverhaltsdarstellung und Beschlussfassung in der Niederschrift zur Sitzung vom 14.04.2022 verwiesen.

Entsprechend den Erwägungen aus der Nachbetrachtung durch den Gemeinderat erging mit Blick auf die daraus resultierende Meinungsbildung in der Sitzung vom 14.04.2022 nachfolgender Beschlussvorschlag zum weiteren Vorgehen.

Der Gemeinderat hat von den Projektvorschlägen, welche von den Projektanten SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, bejulo GmbH, Buß Solar GmbH, Bayernwerk Sonnenenergie GmbH, ABO Wind AG und Wust Wind&Sonne GmbH & Co KG bis zum 01.11.2021 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht, bis zum 15.02.2022 von den Projektanten aktualisiert wurden und am 22.02.2022 von den Projektanten jeweils persönlich präsentiert wurden, Kenntnis genommen.
Nach umfassender Abwägung der Projektvorschläge beauftragt der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung sowohl mit dem Projektanten Bayernwerk Sonnenenergie GmbH als auch mit dem Projektanten Wust (Wind& Sonne) GmbH & Co KG und den in Frage kommenden Flächeneigentümern weitere Gespräche zur Realisierung einer PV-Freiflächen-Anlage im Potentialgebiet am südlichen Rand des Gemeindegebiets „Nähe Bundesstraße 505“ (südlich des Ortsteils Pommersfelden bzw. östlich des Gewerbegebiets) zu führen.
Die übrigen Projektanten sollen von der Gemeindeverwaltung dahingehend informiert werden, dass deren Projektvorschläge derzeit nicht weiterverfolgt werden.




  1. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 14.04.2022 wurden unter Einbeziehung der im Potenzialgebiet „Pommersfelden Süd“ relevanten Grundstückseigentümer weitere Gespräche mit den Projektanten Bayernwerk und Wust-Wind&Sonne geführt. Insbesondere wurde am 16.08.2022 im Rathaus Pommersfelden nochmals ein umfassender Vorstellungstermin abgehalten bei dem beide Projektanten nochmals die Möglichkeiten hatten ihr Projekt/Modell direkt den in Frage kommenden Grundstückeigentümern vorzustellen. Über das Ergebnis dieses Termins wurde der Gemeinderat in der Sitzung vom 08.09.2022 informiert. Hierzu wird zudem nochmals auf die in Anlage beigefügte Aktennotiz über den Termin vom 16.08.2022 verwiesen.

  1. Mittlerweile haben die Verhandlungen der Wust-Wind&Sonne GmbH & Co KG mit den Grundstückseigentümern zu einem Ergebnis geführt, so dass seitens der Grundstückseigentümer Einverständnis mit einer Realisierung des Projekts im Potenzialgebiet „Pommersfelden Süd“ besteht.

  1. Da es sich bei dem Modell des Projektanten Wust-Wind&Sonne GmbH & Co KG um ein Bürgerbeteiligungsmodell im Wege der Ausgabe und des Erwerbs von Kommandit-Anteilen handelt, wäre nun im nächsten Schritt eine solche Kommandit-Gesellschaft zu gründen, an welcher sich sodann Gemeindebürger beteiligen können.

  1. Die Gesellschaft soll ihren Sitz in der Gemeinde Pommersfelden haben wird. Zudem soll die Gemeinde Pommersfelden als sogenannte „Gründungs-Kommanditistin bereits an der Gründung der Gesellschaft beteiligt sein. Entsprechend firmiert die Gesellschaft unter der Bezeichnung: „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG“. Hierzu wird auf den in Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages verwiesen.

  1. Die kaufmännische und technische Betriebsführung der Freiflächen-PV-Anlage würde durch die Vergabe eines entsprechenden Betriebsführungsvertrages sichergestellt. Hierzu wird auf den in Anlage beigefügten Betriebsführungsvertrag verwiesen.

  1. Im nächsten Schritt soll das Projekt „Pommersfelden Süd“ nochmals in einer gesonderten Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Hieran anschließend würde sodann durch die „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG“ der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Potenzialgebiet „Pommersfelden Süd“ gestellt werden und ein entsprechender Durchführungsvertrag mit der Gemeinde geschlossen werden.

  1. In der Sitzung vom 15.12.2022 stellt der Projekt Wust-Wind&Sonne das gesamte Projekt und dessen aktuellen Stand nochmals persönlich vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Gründung der Gesellschaft „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG“ und der Beteiligung der Gemeinde Pommersfelden als Gründungskommanditistin zu. Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt die entsprechenden Erklärungen für die Gemeinde abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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5. Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden Projektvorschlag der bejulo GmbH vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei der Gemeinde Pommersfelden ging zu dem in Ziffer III der Richtlinien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Pommersfelden“ (Stand 09.09.2021) definierten Stichtag (01. November eines Jahres) ein Projektvorschlag mit Projektpräsentation der Firma bejulo GmbH ein.
Die Projektunterlagen wurden den Mitgliedern des Gemeinderats vor der Sitzung in digitaler Form zugänglich gemacht.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Projektvorschlag der Firma bejulo GmbH vom 18.10.2022 Kenntnis genommen. Dieser Projektvorschlag soll derzeit im Hinblick auf das bereits vorbereitete Projekt im Potentialgebiet „Pommersfelden Süd“ und die hierzu bereits beschlossene Gründung der Gesellschaft „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG“ nicht weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden Projektvorschlag der ABO Wind AG vom 01.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei der Gemeinde Pommersfelden ging zu dem in Ziffer III der Richtlinien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Pommersfelden“ (Stand 09.09.2021) definierten Stichtag (01. November eines Jahres) ein Projektvorschlag mit Projektpräsentation der Firma ABO Wind AG ein.
Die Projektunterlagen wurden den Mitgliedern des Gemeinderats vor der Sitzung in digitaler Form zugänglich gemacht.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Projektvorschlag der Firma ABO Wind AG vom 01.11.2022 Kenntnis genommen. Dieser Projektvorschlag soll derzeit im Hinblick auf das bereits vorbereitete Projekt im Potentialgebiet „Pommersfelden Süd“ und die hierzu bereits beschlossene Gründung der Gesellschaft „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG“ nicht weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden Projektvorschlag und Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans vom 28.10.2022 durch die Stadtwerke Bamberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bei der Gemeinde Pommersfelden ging zu dem in Ziffer III der Richtlinien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Pommersfelden“ (Stand 09.09.2021) definierten Stichtag (01. November eines Jahres) ein Projektvorschlag mit Projektpräsentation nebst Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans der Stadtwerke Bamberg ein.
Die Projekt/Antragsunterlagen wurden den Mitgliedern des Gemeinderats vor der Sitzung in digitaler Form zugänglich gemacht.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Projektvorschlag der Stadtwerke Bamberg vom 28.10.2022 Kenntnis genommen. Der Projektvorschlag soll derzeit im Hinblick auf das bereits vorbereitete Projekt im Potentialgebiet „Pommersfelden Süd“ und die hierzu bereits beschlossene Gründung der Gesellschaft „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG“ nicht weiterverfolgt werden. Der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans wird vorsorglich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bezuschussung gemeindlicher Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Durch die aktive Arbeit der vielen Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren in unserer Gemeinde lebt unsere Gemeinschaft. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern in verschiedensten Möglichkeiten eine sinnvolle Freizeitgestaltung an und erhalten vor allem die prägende Kultur am Leben.
Sind es unsere Sportvereine für die körperliche Ertüchtigung sowie für gute Jugendarbeit. Unsere Musik- und Gesangsvereine für den kulturellen Bereich. Oder auch unsere Obst- und Gartenbauvereine, die blühendes Leben in unsere Dörfer bringen, um nur einige zu nennen. Ein großer Dank gilt auch unseren Kirchweihvereinen, sowie der Dorfgemeinschaft Pommersfelden, die Kirchweihen und Veranstaltungen durchführen und gleichzeitig ihre Überschüsse für das Gemeinwohl einbringen. Nicht vergessen möchten wir die wichtige und engagierte Arbeit unserer Feuerwehren sowie der Vereine, die sich um unsere Senioren und Behinderten annehmen.
Daher möchte die Gemeinde unsere Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren auch 2022 besondere Unterstützung zukommen lassen. 

Daher wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel folgende Unterstützung für das Jahr 2022 vorgeschlagen:
Freiwillige Feuerwehren
Pommersfelden, Steppach, Sambach, Oberndorf                                pauschal je 200,-- €

Sportvereine
FC Pommersfelden, SV Steppach, DJK SV Sambach                        pauschal je 500,-- €

Posaunenchöre Pommersfelden und Steppach
Kirchenbläsergruppe Sambach                                                pauschal je 120,-- €

Gesangsvereine: 
Liederkranz Frohsinn Pommersfelden,                                          pauschal je 120,-- €
Liederkranz Sambach, Gemischter Chor Sambach.
Frauenchorgemeinschaft Antonia / Mirjam        
                       
Obst- und Gartenbauvereine Steppach und Sambach                        pauschal je 100,-- €

VdK Sambach                                                                        pauschal je 100,-- €

Kriegervereine Pommersfelden, Steppach, Sambach                        pauschal je 100,-- €

Kirchweihvereine Limbach, Steppach, Weiher, Schweinbach und
Unterköst sowie die Dorfgemeinschaft Pommersfelden                        pauschal je 100,-- €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den unten aufgeführten Organisationen für ihre gemeinnützige und ehrenamtliche Tätigkeit folgenden Zuschuss zu gewähren:
Freiwillige Feuerwehren
Pommersfelden, Steppach, Sambach, Oberndorf                                pauschal je 200,-- €

Sportvereine
FC Pommersfelden, SV Steppach, DJK SV Sambach                        pauschal je 500,-- €

Posaunenchöre Pommersfelden und Steppach
Kirchenbläsergruppe Sambach                                                pauschal je 120,-- €

Gesangsvereine: 
Liederkranz Frohsinn Pommersfelden,                                          pauschal je 120,-- €
Liederkranz Sambach, Gemischter Chor Sambach.
Frauenchorgemeinschaft Antonia / Mirjam        
                       
Obst- und Gartenbauvereine Steppach und Sambach                        pauschal je 100,-- €

VdK Sambach                                                                        pauschal je 100,-- €

Kriegervereine Pommersfelden, Steppach, Sambach                        pauschal je 100,-- €

Kirchweihvereine Limbach, Steppach, Weiher, Schweinbach und
Unterköst sowie die Dorfgemeinschaft Pommersfelden                        pauschal je 100,-- €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag des SV Steppach e.V. auf Zuschuss eines Mähroboters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Antrag vom 12.11.2022, beantragt der SV Steppach die Bezuschussung eines Mähroboters für die Sportplatzpflege.
Die Anschaffungskosten hierfür werden auf ca. 31.650,00 € geschätzt (siehe Antrag).
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt mit den üblichen 10 %, höchstens 3.165,00 € nach Vorlage der Rechnung zu bezuschussen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat vom Antrag des SV Steppach auf Bezuschussung der Anschaffungskosten des Mähroboters zur Kenntnis genommen und stellt gemäß ihrer bisherigen Förderpraxis dem SV Steppach einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, maximal 3.165,00 € in Aussicht. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises unter Vorlage der Rechnungskopien. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag des DJK SV Sambach e.V. auf Zuschuss eines Mähroboters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Antrag vom 06.12.2022, beantragt der DJK SV Sambach die Bezuschussung eines Mähroboters für die Sportplatzpflege.
Die Anschaffungskosten hierfür werden auf ca. 28.952,41 € geschätzt (siehe Antrag).
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt mit den üblichen 10 %, höchstens 2.895,24 € nach Vorlage der Rechnung zu bezuschussen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat vom Antrag des DJK SV Sambach auf Bezuschussung der Anschaffungskosten des Mähroboters zur Kenntnis genommen und stellt gemäß ihrer bisherigen Förderpraxis dem DJK SV Sambach einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, maximal 2.895,24 € in Aussicht. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises unter Vorlage der Rechnungskopien. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Projekt Wanderregion Steigerwald Beteiligung der Gemeinde Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Naturpark Steigerwald arbeitet derzeit am übergreifenden Konzept „Wanderregion Steigerwald“, bei dem das Wanderwegenetz im Steigerwald überarbeitet und eine einheitliche Beschilderungssystematik umgesetzt wird.
Es wurde hierfür ein Grundlagenkonzept mit einheitlicher Beschilderungssystematik entwickelt, das Wegenetz überplant und alle erforderlichen Standorte für die Beschilderung digital erfasst. Die Wanderwege werden durchgängig mit Knotenpunktwegweisern an allen Wegekreuzungen beschildert, Wanderinformationstafeln werden ersetzt bzw. an weiteren erforderlichen Standorten ergänzt. Die Beschilderung und das Wegenetz werden durch das digitale System „Tourinfra“ verwaltet, das Tool kann von den Gemeinden künftig auch für die touristische Darstellung und Vermarktung der Wege auf touristischen Webseiten verwendet werden.
Die aktuelle Projektpräsentation mit Stand vom 18.10.2022 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vor Sitzung auf digitalem Weg zur Verfügung gestellt.
Im nächsten Schritt des Projekts steht nun die Umsetzung der Beschilderung an, das heißt Wegweiser, Markierungszeichen und Informationstafeln müssen produziert und aufgestellt werden. Auf Basis der Überplanung des Wegenetzes wurde die Anzahl an erforderlichen Wegweisern, Markierungszeichen und Informationstafeln ermittelt und eine Kostenschätzung für Material- und Arbeitskosten erstellt.  Für die Maßnahme werden Fördermittel über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (50% der Bruttokosten) sowie über die Oberfrankenstiftung (20% der Bruttokosten) beantragt. Die Kofinanzierung der Materialkosten wird vom Landkreis Bamberg übernommen. Personal- und allgemeine Planungskosten laufen über den Naturpark Steigerwald. Die Gemeinden werden gebeten, die Arbeitsleistung für die Beschilderung (Vorbereiten der Standorte, Anbringen der Beschilderung) und die damit verbundenen Arbeitskosten zu übernehmen. Arbeitskosten können bei den förderbaren Kosten mit angesetzt werden. 
Die Produktion und Anbringung der Beschilderung ist vorbehaltlich Förderung im Landkreis Bamberg für das Jahr 2023 vorgesehen, die Abrechnung der Fördermittel erfolgt voraussichtlich in 2024.

Beschluss

Die Gemeinde Pommersfelden unterstützt das Projekt „Wanderregion Steigerwald“ des Naturparks Steigerwald e.V..
Die Tätigkeiten für Vorbereiten, Aufstellen und Nachkontrolle der geplanten Beschilderung (Wegweiser, Wanderinformationstafeln, Beschilderung) werden von der Gemeinde übernommen bzw. beauftragt. Die Tätigkeiten fallen geplant im Jahr 2023 an. 
Gemäß Kalkulation des Naturparks Steigerwald e.V. ergeben sich Arbeitskosten in Höhe von 4.750,- Euro, abzüglich Förderung verbleibt ein Kofinanzierungsanteil von 1.425,- Euro, der von der Gemeinde getragen wird. Etwaige darüberhinausgehende Arbeitskosten werden von der Gemeinde übernommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Verfahren zur Zweitflurbereiniung auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden Wegebaumaßenahme MKZ 116017 zwischen den Orsteilen Pommersfelden und Wind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

  1. Am 13.02.2020 fasste der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden den Grundsatzbeschluss, ein Verfahren nach § 86 FlurbG für eine Zweitflurbereinigung einzuleiten und dass die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten von der Gemeinde getragen werden sollen. Wobei der Fördersatz 75 % beträgt. Mithin der Eigenanteil der Gemeinde 25 %.

  1. In der Sitzung vom 15.10.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beantragt die Einleitung eines Verfahrens nach § 86 FlurbG beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken. Die in der Zusammenstellung aufgeführten Wege sollen nach Möglichkeit ausgebaut werden. Nach Vorliegen der Kostenberechnung soll über den jeweiligen Weg gesonderter Beschluss gefasst werden. Die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten werden von der Gemeinde getragen. Auf die Zusammenstellung und Planbeilage wird verwiesen.

  1. Am 02.03.2021 hat eine gemeinsame Befahrung der Wege mit den örtlichen Landwirten stattgefunden.

  1. In der Sitzung vom 22.07.2021 hat der Gemeinderat eine Priorisierung der Wege beschlossen.

  1. In der Sitzung vom 20.01.2022 hat der Gemeinderat dem Abschluss der Vereinbarung über die Planungskosten zugestimmt.

  1. In der Sitzung vom 11.08.2022 wurde der Realisierung des Weges Nr. 1 (MKZ 116017 zwischen Pommersfelden und Wind) zugestimmt.

  1. Der Weg Nr. 1 ist bereits seit langer Zeit stark sanierungsbedürftig. Durch den Umleitungsverkehr im Rahmen der Baumaßnahme an der BA24 (Straße und Brücke zwischen den Ortsteilen Sambach und Wind) wurde der Weg nochmals erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Daher ist der dortige Wegebau dringend und zeitnah nach Beendigung der Baustelle zwischen Sambach und Wind vorzunehmen. Nach Angaben des Kreisbauhofs wird dort mit einer Fertigstellung der Arbeiten an der BA24 bis März/April 2023 gerechnet.

Nach Angaben des Amtes für ländliche Entwicklung soll die Ausschreibung für den Weg Nr. 1 im Frühjahr 2023 mit Baubeginn für April/Mai 2023 erfolgen.

Sowohl für die Förderung der Maßnahme als auch für deren Ausschreibung ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Gemeinde Pommersfelden und der Teilnehmergemeinschaft Pommersfelden II (beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken) erforderlich, welche dem Sachverhalt als Anlage beigefügt ist. Hierzu und zur Erklärung der Kostenmehrungen wird ergänzend auf die Email des ALE vom 08.12.2022 verwiesen, welche dem Sachverhalt ebenfalls als Anlage beigefügt ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der „Vereinbarung über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen mit Übernahme des Eigenleistungsanteils“  bezüglich des Flurweges mit der MaßnahmeNr.: 116017 (Flurweg zwischen den Ortsteilen Pommersfelden und Wind) zwischen der Gemeinde Pommersfelden und der Teilnehmergemeinschaft Pommersfelden II zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Jahresrückblick 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 13
Datenstand vom 10.02.2023 12:16 Uhr