Datum: 09.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.02.2023
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ö
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beschließend
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1 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2023 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 19.01.2023 wird mit der Maßgabe genehmigt, dass das Abstimmungsergebnis zu TOP 3 „Bestätigung der FFW-Kommandantenwahl Steppach“ anstelle „17:0“ richtig „16:0“ lauten muss, da einer der zu bestätigenden neu gewählten Personen, Herr Jörg Raber, selbst Gemeinderatsmitglied ist und darauf hingewiesen hat, dass er bei der Abstimmung persönlich beteiligt gewesen sei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.02.2023
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert darüber, dass heute die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages mit der Deutschen Telekom bzw. GlasfaserPlus GmbH für den Glasfaserausbau des Gemeindegebietes Pommersfelden mit gigabitfähigen Hochgeschwindigkeitsnetzen erfolgt sei und dass die Realisierung nach dem vorgegebenen Zeitplan innerhalb von 48 Monaten erfolgen soll.
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3. Vorlage der Jahresrechnung für das Jahr 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung für die Gemeinde Pommersfelden für das Jahr 2022 wurde von der Verwaltung erstellt und wird hiermit gem. Art. 102 Abs. 2 GO dem Gemeinderat vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, die Jahresrechnung zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates weiterzuleiten. Nach erfolgter Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist vom Gemeinderat ein Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung sowie über die Entlastung zu fassen. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2022 stellte sich wie folgt dar:
EINNAHMEN
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Verwaltungshaushalt
EUR
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Vermögenshaushalt
EUR
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Gesamt-Haushalt
EUR
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1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
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+
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5.753.285,15
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7.546.422,46
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13.299.707,61
|
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
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+
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0,00
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0,00
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0,00
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1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
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-
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0,00
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0,00
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0,00
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1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
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-
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904,44
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0,00
|
904,44
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1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
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=
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5.753.285,15
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7.546.422,46
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13.299.707,61
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AUSGABEN
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Verwaltungshaushalt
EUR
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Vermögenshaushalt
EUR
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Gesamt-Haushalt
EUR
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1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
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+
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5.753.285,15
|
7.546.422,46
|
13.299.707,61
|
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
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+
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0,00
|
0,00
|
0,00
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1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
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-
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0,00
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0,00
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0,00
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1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
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-
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0,00
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0,00
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0,00
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1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
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=
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5.753.285,15
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7.546.422,46
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13.299.707,61
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Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10) 0,00
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0,00
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0,00
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Darin enthalten:
- Zuführung zum Vermögenshaushalt: 1.051.521,14 EUR
Zuführung zum Verwaltungshaushalt: 0,00 EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: 4.684.935,35 EUR
Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 4.387.134,80 EUR
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse - 200,00 EUR
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 0,00 EUR
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von der vorgelegten Jahresrechnung 2022 Kenntnis und leitet diese an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Beseitigungsanzeige nach Art. 57 Abs. 5 BayBO für Flurnummern 10, 11/1, 11/2, 13/1, 13/2, 14 und 140 Gemarkung Steppach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.02.2023
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ö
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informativ
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4 | |
Sachverhalt
Zur Information wird auf die Anlagen verwiesen. Zudem erflogt nähere Erläuterung in der Sitzung.
In der Sitzung stellen Herr Rainer Dippold (Firma Bauart), Frau Yvonne Bernhardt (Pflegedienst Bernhardt) und Herr Frank Bildhauer (Planer/Architekt) das Konzept für die Neubebauung auf dem Areal vor. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2024 dort Praxisräume, eine Tagespflege und barrierefreie Wohnungen entstehen.
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5. Antrag der Bürgeresonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen für den Bereich "Solarpark Pommersfelden Süd" ;
Billigung des Vorentwurfes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Die Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG beantragte mit Schreiben vom 02.02.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Errichtung eines Bürgersolarparks in der Gemeinde Pommersfelden, südlich des Ortsteils Pommersfelden (Nähe B 505), auf den Grundstücken Flrustücken 550, 551, 555, 556, 557, 558, 559, Gemarkung Pommersfelden.
Zweck der Planung ist die Errichtung eines Bürgersolarparks mit einer Nennleistung von ca. 20 MWp auf den angegebenen Flurstücken. Die Bauausführung erfolgt unter Verwendung von aufgeständerten, kristallinen Solarmodulen. Die Anlagenhöhe soll im vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit maximal 3,5 m festgesetzt werden.
Vorhabenträger wird die Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG. Teilhaber werden die Bürger aus der Gemeinde Pommersfelden und ihren Ortsteilen, in Form von Kommanditanteilen an der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG. Der Sitz der Betreibergesellschaft wird in Pommersfelden sein, sodass sichergestellt ist, dass die Gewerbesteuer in der Gemeinde anfällt. Geplant und entwickelt wird der Bürgersolarpark durch die Wust – Wind & Sonne GmbH & Co. KG.
Für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich von Pommersfelden soll ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Gemeindegebiet von Pommersfelden auf Antrag der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG eingeleitet werden, um den künftigen Energiebedarf aus erneuerbaren Energien zu decken.
Für das Plangebiet besteht bislang kein Bebauungsplan i.S.d. § 30 BauGB. Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da es sich bei Freiflächenphotovoltaikanlagen um keine privilegierten Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB handelt, erfordert ihre Errichtung die Aufstellung eines Bebauungsplans. Entsprechend dem Erfordernis, dass Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans auch die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Der Gemeinde Pommersfelden wurden zusammen mit dem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auch der Entwurf für die erforderliche Änderung des Flächennutzungs und Landschaftsplans der Gemeinde Pommersfelden sowie der Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan sowie integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, ausgearbeitet vom Büro TEAM 4 Bauernschmitt · Wehner, Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB, Zweigbüro Würzburg, Steinlein 2, 97078 Würzburg, in der Fassung vom 31.01.2023, jeweils nebst Begründung und Umweltbericht vorgelegt.
Ebenso sicherte die Vorhabenträgerin der Gemeinde Pommersfelden zu, die gesamten Kosten für Planung und Ausführung nebst erforderlichen Gutachterkosten zu übernehmen. Das Nähere soll in einem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag geregelt werden. Der Gemeinde Pommersfelden entstehen somit keine Kosten.
Über den vorliegenden Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat die Gemeinde gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Die Voraussetzungen für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Abs. 1 BauGB liegen vor. Aufgrund von zahlreichen Vorgesprächen wurde für die Durchführung des Vorhaben eigens die Gesellschaft „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG“ gegründet, die als Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen. Aus den bisherigen Gesprächen und Vorverhandlungen geht hervor, dass die Vorhabenträgerin insbesondere gewillt ist, sich für die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlagen benötigten Grundstücke dinglich die Verfügungsgewalt für die Dauer des Nutzungszeitraums sichern zu lassen. Nähere Details hierzu werden im Durchführungsvertrag geregelt.
Das Antragsschreiben der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG und die Entwürfe des Planungsbüros TEAM 4 für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans sind dem Sachverhalt jeweils als Anlage beigefügt.
Im Übrigen wird zur Meidung von Wiederholungen auf die umfassenden Sachverhaltsdarstellungen in den bisherigen Sitzungen des Gemeinderats verwiesen (insbesondere zuletzt in der Sitzung vom 15.12.2022). Überdies hat am 11.01.2023 im Rathaus Pommersfelden nochmals eine Bürgerinformation zum Projekt „Pommersfelden Süd“ stattgefunden, welche zuvor im Amtsblatt der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht wurde.
Des Weiteren wird auf den Kriterienkatalog der Gemeinde Pommersfelden vom 09.09.2021 nebst Solargutachten für das Gemeindegebiet verwiesen. Beides wurde jeweils in öffentlicher Sitzung behandelt und ist auf der Homepage der Gemeinde zugänglich.
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG vom 02.02.2023 für das Gebiet „Solarpark Pommersfelden Süd“ ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB einzuleiten. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplangebietes „Solarpark Pommersfelden Süd“ umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 550, 551, 555, 556, 557, 558, 559, Gemarkung Pommersfelden, auf der Grundlage des vom Vorhabenträger vorgelegten Entwurfs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan sowie integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, ausgearbeitet vom Büro TEAM 4 Bauernschmitt · Wehner, Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB, Zweigbüro Würzburg, Steinlein 2, 97078 Würzburg, in der Fassung vom 31.01.2023. Der Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Solarpark Pommersfelden-Süd“ ergeht unter der Voraussetzung, dass sich der Vorhabenträger über einen noch im Detail auszuarbeitenden Durchführungsvertrag verpflichtet, sämtliche mit der Durchführung im Zusammenhang stehenden Kosten (Flächennutzungsplanänderung, Bebauungsplan, evtl. erforderliche Gutachten und sonstige Baunebenkosten sowie die Kosten für evtl. erforderliche Erschließungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) vollständig zu tragen.
Das plangegenständliche Gebiet soll als Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ festgesetzt werden. Der Gemeinderat billigt hierzu den Vorentwurf des vorhabebezogenen Bebauungsplans „Solarpark Pommersfelden Süd“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. Fl.-Nrn. 550, 551, 555, 556, 557, 558, 559, Gemarkung Pommersfelden, auf der Grundlage des vom Vorhabenträger vorgelegten Vorentwurfs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan sowie integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, ausgearbeitet vom Büro TEAM 4 Bauernschmitt · Wehner, Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB, Zweigbüro Würzburg, Steinlein 2, 97078 Würzburg, in der Fassung vom 31.01.2023. Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage wird das Ziel verfolgt, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung auszubauen und hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
(GRM Alexander Stirnweiß als Eigentümer eines der im Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplans liegenden Grundstücke persönlich beteiligt und daher von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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6. 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Pommersfelden im Bereich "Solarpark Pommersfelden Süd";
Billigung des Vorentwurfs mit Einleitung des Verfahrens zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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beschließend
|
6 | |
Sachverhalt
Mit dem vorangegangenen Beschluss zu TOP 5 zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet „Solarpark Pommersfelden Süd“ ist in diesem Bereich die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Pommersfelden im Parallelverfahren erforderlich. Auf die Ausführungen im Sachverhalt des vorangegangenen Tagesordnungspunktes wird diesbezüglich verwiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt im Parallelverfahren mit der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Solarpark Pommersfelden Süd“ die entsprechend erforderliche 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Pommersfelden im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. Fl.-Nrn. 550, 551, 555, 556, 557, 558, 559, Gemarkung Pommersfelden, durchzuführen. Anstelle von Flächen für die Landwirtschaft soll das plangegenständliche Gebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“ dargestellt werden. Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage kann das Ziel von Bund und Ländern unterstützt werden, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung auszubauen und hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern. Der Gemeinderat billigt den hierzu vorliegenden Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Bereich „Solarpark Pommersfelden Süd“ auf der Grundlage des vom Büro TEAM 4 Bauernschmitt · Wehner, Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB, Zweigbüro Würzburg, Steinlein 2, 97078 Würzburg, in der Fassung vom 31.01.2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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7. Errichten eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 593/16, Gemarkung Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
|
Sitzung des Gemeinderates
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09.02.2023
|
ö
|
beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller hat für das Bauvorhaben „Errichten eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 593/16, Gemarkung Pommersfelden, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 2. Es befindet sich im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplans „Kühtrieb ll“ in Pommersfelden und entspricht dessen Festsetzungen.
Der Antrag kann deshalb im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Errichten eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 593/16, Gemarkung Pommersfelden, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2023 15:07 Uhr