Datum: 09.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2023
2 Informationen
3 Errichten einer Hofüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 777/1, Limbach 64 a, Gemarkung Pommersfelden
4 Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/3, Schönbornstraße 12 a, Gemarkung Pommersfelden
5 Förderung der kommunalen Jugendarbeit in der Gemeinde Pommersfelden und interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der gemeindlichen Jugendarbeit
6 Antrag auf Vereinsförderung durch den Fischereiverein Frensdorf-Pommersfelden 1980 e.V.
7 Fortschreibung des Teilkapitels "Windenergie" im Regionalplan Oberfranken-West
8 Teilnahme der Gemeinde Pommersfelden als Pilotkommune am Verfahren zum "Hochwasser-Check Bayern"

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2023 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt. 

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 09.02.2023 wird ohne Einwände genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

Bürgermeister Dallner informiert darüber, dass die beschlossene Ersatzbeschaffung für das alte Bauhoffahrzeug (Ford Connect) mittlerweile vollzogen werden konnte. Das Nachfolgefahrzeug (Renault Express) wurde vom Autohaus bereits geliefert.

Bürgermeister Dallner informiert im Rahmen der Katastrophenvorsorge über die Ersatzanschaffung eines Anhängers für den Bauhof und eine mobile Tankstelle zur Notfallversorgung der Notstromaggregate mit Treibstoff.

Bürgermeister Dallner informiert darüber, dass sich mehrere Bürger an die Gemeindeverwaltung gewandt haben, weil sich wiederholt LKW-Fahrer in den Ortsteil Limbach verirren, die eigentlich zum Gewerbegebiet wollen. Insbesondere seien dies LKW mit dem Ziel Amazon. Daher solle „Amazon“ besser ausgeschildert werden. Entsprechend wurden Schilder mit Aufschrift „Amazon“ angeschafft und vom Bauhof aufgestellt. Die Kosten für die Schilder trägt die Firma Amazon.

Bürgermeister Dallner informiert darüber, dass er noch Ende Januar mit dem Tierschutzverein Höchstadt (Tierheim Oberndorf) eine Besprechung wegen finanzieller Unterstützung und Aktualisierung des sog. „Tierfundvertrages“ hatte. Umso überraschender war die Presseberichterstattung über die bevorstehende Schließung des Tierheimes in Oberndorf wegen Nichtverlängerung des Pachtvertrages durch die Eigentümer. Bürgermeister Dallner steht in Verbindung mit dem Vereinsvorstand und unterstützt diesen bei der Findung eines Nachfolgedomizils im Wirkungsbereich des Vereins (Sitz in Höchstadt a.d. Aisch).

zum Seitenanfang

3. Errichten einer Hofüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 777/1, Limbach 64 a, Gemarkung Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller hat für das Bauvorhaben „Errichten einer Hofüberdachung“ auf der Flur-Nr. 777/1, Gemarkung Pommersfelden, Limbach 64 a, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht. 

Das Vorhaben wird mit einer Breite von 5,60 m - 6,74 m und einer Tiefe von 9,65 m errichtet. Die Fläche beträgt 59,54 m². 
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 2. Es befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht vorhanden.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden vollständig eingeholt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat von dem Bauvorhaben „Errichten einer Hofüberdachung“ auf der Fl.-Nr. 777/1, Gemarkung Pommersfelden, Limbach 64 a, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/3, Schönbornstraße 12 a, Gemarkung Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller hat bereits für das Bauvorhaben „Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 202/3, Gemarkung Pommersfelden, Schönbornstraße 12 a, 96178 Pommersfelden Planunterlagen mit Eingang vom 26. Oktober 2022 eingereicht. 
Der Bauantrag wurde in der Sitzung vom 10.11.2022 und vom 19.01.2023 bereits behandelt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Den Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze im Norden und dem versetzten Pultdach, sowie der Dachneigung des Pultdaches und der Dachform und Dachneigung der Garage wurden zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplans „Schönbornstraße“ in Pommersfelden.
Das Landratsamt Bamberg teilte durch Schreiben vom 30. Januar 2023 mit, dass zum weiteren Fortgang des Baugenehmigungsverfahrens zwei weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schönbornstraße“ erforderlich seien. Seitens der Gemeinde Pommersfelden wäre die Erteilung der Befreiung von folgenden Festsetzungen erforderlich:
- eine Befreiung hinsichtlich des liegenden Fensterformates
und
- eine Befreiung hinsichtlich der Abmessungen der Grenzgarage 
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans können zugelassen werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Fenster müssen laut Punkt 6.1 des B-Plans stehend rechteckig angeordnet sein, dies ist allerdings hier nicht der Fall, da die Fenster im liegenden Format geplant sind, somit bedarf es einer Befreiung dieser Festsetzung.
Die Grenzgarage hat eine Tiefe von 9 m, dies entsprach zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht der gesetzlichen Regelung der Bayerischen Bauordnung aus 1997 in    Art. 7 Abs. 4 (damals 8 m max. zulässig), in der aktuellen Fassung der BayBO 2021 ist die max. zulässige Tiefe von 9 m eingehalten. Das Festhalten an der Fassung der Bayerischen Bauordnung 1997 würde somit eine nachteilige Härte für den Bauherren bedeuten. Auf Grund dessen kann einer Befreiung hinsichtlich der Tiefe der Grenzgarage von 9 m zugestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/3, Gemarkung Pommersfelden, Schönbornstraße 12 a 96178 Pommersfelden, Kenntnis genommen. Zu den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „Schönbornstraße“ hinsichtlich des Fensterformates (liegend anstatt der Festsetzung stehend und rechteckig) und der Abmessung der Grenzgarage (9 m Tiefe BayBO 2021 anstatt den 8 m Tiefe BayBO 1997) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Förderung der kommunalen Jugendarbeit in der Gemeinde Pommersfelden und interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der gemeindlichen Jugendarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Ausgangslage Hintergrund der Zusammenarbeit und Ziele einer interkommunalen Kooperation:
  1. Die erste Jungbürgerversammlung (JBV) in unserer Gemeinde am 28.04.2022 mit anschließenden weiteren Aktionen mit und für Jugendliche in unserer Gemeinde  haben eindrucksvoll das große Interesse der Jugendlichen am Leben in unserer Gemeinde und damit das große Potential für eine eigene Jugendarbeit in unserer Gemeinde aufgezeigt.
An dieser Stelle gilt zunächst besonderer Dank dem Engagement unserer Jugendbeauftragten Martina Weigel, Angela Nusser und Jochen Dotterweich.
  1. In seinem persönlichen Bericht im Gemeinderat in der Sitzung vom 09.06.2022 hat auch der Kreisjugendpfleger Oliver Schulz das große Potential in unserer Gemeinde betont und auch unterschiedliche Modelle und Fördermöglichkeiten für örtliche Jugendarbeit nebst interkommunaler Zusammenarbeit angesprochen. In der JBV wurden gemeinsam mit den Jugendlichen viele Projektideen für unsere Gemeinde gesammelt. Ein zentrales Projekt wäre demnach die Schaffung eines eigenen Jugendtreffs in unserer Gemeinde. Die Einrichtung eines eigenen Jugendtreffs bedarf jedoch einer entsprechenden Vorbereitung und dauerhaften Leitung. Daher sollte für einen solchen erstmalig einzurichtenden Jugendtreff im Rahmen der gemeindlichen Jugendarbeit eine fachlich qualifizierte Person gewonnen werden, die neben der Organisation bzw. Leitung eines Jugendtreffs und aus diesem heraus auch weitere aktive Jugendarbeit in der Gemeinde gestaltet wie z.B. Freizeitmaßnahmen, soziale Integration, Beschäftigung mit sozialen Projekten, Erleben von Gemeinschaft.
In diesem Zusammenhang agieren umliegende Kommunen mit unterschiedlichen Modellen. Häufig werden externe Jugendarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe auf Stundenbasis gebucht. Art und Weise der Betreuung und Umsetzung der Jugendarbeit bleibt dann aber Entscheidung des jeweiligen Trägers. In den gebuchten Stunden der Jugendarbeiter werden auch die administrativen Tätigkeiten ausgeübt und gehen somit im „operativen“ Tätigkeitsfeld verloren. Eine direkte Weisungsbefugnis besteht über das Abbilden der bedarfsorientierten Jugendarbeit hinaus ausdrücklich nicht.
  1. Insbesondere die Gemeinde Priesendorf hat derzeit eine vergleichbare Ausgangs- und Interessenlage für die gemeindliche Jugendarbeit und es hat bereits konstruktiven Austausch zwischen den Jugendbeauftragten und den Bürgermeistern der beiden Gemeinden gegeben.

Durch eine kommunale Zusammenarbeit könnte qualifiziertes Personal für die Organisation und Leitung der gemeindlichen Jugendtreffs gefunden und eingestellt werden. Aufgrund des dann flexibel gestaltbaren Beschäftigungsverhältnisses wäre die Jugendarbeit vor Ort in den Gemeinden individueller und direkter als bei bloßen Stundenbuchung über professionelle externe Anbieter. Es könnte besser auf die Besonderheiten der jeweiligen örtlichen Situation eingegangen werden und es entstünden durch die gemeinsame Beschäftigung erhebliche Synergieeffekte bei der Erarbeitung von Konzepten für die Jugendarbeit sowie bei der Planung und Durchführung von Projekten. Aufgrund der individuell und flexibler gestaltbaren Einsatzweise der Fachkraft, ließe diese Vorgehensweise die kommunale Jugendarbeit mit qualitativem Mehrwert gestalten.  Zudem könnten Gemeinden im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit eine Förderung durch den Freistaat Bayern über die „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ erhalten.
  1. Förderung der (inter-)kommunalen Jugendarbeit
  1. Der Landkreis Bamberg fördert kommunale Jugendarbeit über die „Richtlinie für professionelle Jugendarbeit“, wenn
  • die Kommune/Kommunen mit einem freien Träger einen Vertrag über professionelle (aufsuchende) hauptamtliche Jugendarbeit abgeschlossen hat, der eine Laufzeit von mindestens einem Jahr hat
  • vor Vertragsschluss eine Bestandsaufnahme der örtlichen Jugendarbeit erfolgt ist bzw. bei Gemeinden, die bereits in der Förderung sind, eine aktuelle Bestandsaufnahme mindestens alle 4 Jahre erfolgt 
  • vor Vertragsschluss unter Einbeziehung des Kreisjugendpflegers und des Jugendhilfeplaners ein individuelles Konzept für die Gemeinde einschließlich einer Zielbeschreibung für die künftige hauptamtliche Jugendarbeit erarbeitet wurde
  • eine Teameinbindung des/der vor Ort in der professionellen Jugendarbeit Tätigen gewährleistet ist 
  • das Projekt flexibel an den besonderen Bedürfnissen der Gemeinde ausgerichtet ist und hierfür Problemlösungen anbietet 
  • die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit auf Gemeindeebene durch das Projekt nicht beeinträchtigt wird 
  • das Projekt präventive Maßnahmen beinhaltet, die dazu beitragen, dass kostenintensive Jugendhilfemaßnahmen verhindert werden können 
  • eine enge Vernetzung mit den vor Ort bestehenden Strukturen sowie eine Kooperation mit anderen Professionen, dem Kreisjugendamt und dem Kreisjugendring erfolgt 
  • der Gemeinde keine Förderung von anderer Seite gewährt wird. 



  1. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen und Vorlage des jeweiligen Vertrags, der Bestandsaufnahme, der Konzeption mit Zielbeschreibung sowie jeweils zum Ablauf eines Projektjahres eines entsprechenden Sachstandsberichts mit einer detaillierten Abrechnung werden die nachgewiesenen Jahrespersonalkosten der gemeindlichen Jugendarbeit mit professioneller Unterstützung wie folgt gefördert: 
  • im 1. Jahr 30 v.H. 
  • im 2. Jahr 20 v.H. 
  • ab dem 3. Jahr 10 v.H. 

  1. Um die Förderung des Landkreises für das gemeinsame Projekt erhalten zu können, muss zunächst das Prinzip der sog. „freien Trägerschaft“ abgebildet werden. Die Trägerschaft könnte ein neu zu gründender Verein zur „Kommunalen Jugendarbeit in den Gemeinden Pommersfelden und Priesendorf“ übernehmen. Zum Beispiel betreibt die Gemeinde Oberhaid dieses Modell bereits seit dem Jahr 2003. Satzung und Kooperationsvereinbarung liegen bereits als Muster vor. Ebenso wurde schon die Vorgehensweise bei der Bestandsaufnahme der jeweils örtlichen Jugendarbeit abgestimmt. Eine erforderliche Zielbeschreibung erschließt sich aus dem Konzept für die künftige hauptamtliche Jugendarbeit (das individuelle pädagogische Konzept des Trägers für die offene Jugendarbeit wird zuerst mit beiden Gemeinden auf Grund der Bestandsaufnahme in den Gemeinden erstellt und die Feinheiten dann mit dem Kreisjugendpfleger abgestimmt).
  1. Zu der oben skizzierten Thematik „Kommunale Jugendarbeit“ wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 15.12.2023 folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat unterstützt das Projekt einer kommunalen Jugendarbeit in der Gemeinde Pommersfelden. Der Gemeinderat beauftragt den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Jugendbeauftragten die nächsten Schritte hin zu einer kommunalen Jugendarbeit in Kooperation mit der Gemeinde Priesendorf zu veranlassen und den Gemeinderat jeweils zeitnah über den Stand des Projekt zu informieren.
  1. In der Folge wurden weitere Abstimmungsgespräche zwischen den Gemeinden und mit dem Landratsamt (Kreisjugendpfleger Oliver Schulz) geführt.
Zuletzt fand am 20.02.2023 im Rathaus Pommersfelden ein gemeinsamer Abstimmungstermin statt. An diesem haben die Gemeinde Pommersfelden (Jugendbeauftragte GRM. Weigel und Dotterweich, BGM Dallner), die Gemeinde Priesendorf (Jugendbeauftragte Christel und BGM Krapp), das Landratsamt (Kreisjugendpfleger Schulz) und die potentielle Jugendpflegerin für die angestrebte interkommunale Jugendarbeit teilgenommen.
Bei dem Termin wurde seitens des Landratsamtes die Förderfähigkeit des Modells über einen gemeinsamen e.V. zur „Kommunalen Jugendarbeit“ signalisiert. Die Gründung des Vereins könne erfolgen und die Jugendarbeit aufgenommen werden.
  1. Als wesentliche Ergebnisse lassen sich nun wie folgt zusammenfassen:
  1. Bestandsaufnahme der örtlichen Jugendarbeit ist bereits erfolgt und die Ergebnisse können unter Pkt. b mit einfließen.

  1. Es soll ein eingetragener Verein zur „Kommunalen Jugendarbeit in den Gemeinden Pommersfelden und Priesendorf“, als freier Träger in der Jugendarbeit gegründet werden.

  • Mustersatzung des Trägervereins liegt bereits zur Prüfung und Überarbeitung beim Notar

  • Vereinbarung zwischen dem Verein „Kommunale Jugendarbeit Priesendorf-Pommersfelden e. V.“ und jeweils, einzeln mit beiden Gemeinden, über den „Betrieb / Ablauf der kommunalen Jugendarbeit“ liegt bereits als Muster vor.

  • Vereinbarung zwischen dem Verein „Kommunale Jugendarbeit Priesendorf-Pommersfelden e. V.“ mit beiden Gemeinden über die „Kostenaufteilung in der kommunalen Jugendarbeit“ liegt bereits als Muster vor.

  • Der/die JugendarbeiterIn wird vom Verein mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden angestellt.

  • Die Kosten für die Jugendarbeiterin werden im Verhältnis der erbrachten Stunden in der jeweiligen Gemeinde abgerechnet. Dies soll in einem Verhältnis 17 Stunden/Woche in der Gemeinde Pommersfelden und 13 Stunden/Woche in der Gemeinde Priesendorf erfolgen.

  • Die jeweiligen Verfügungsbudgets für die operative Jugendarbeit legt jede Gemeinde einzeln in der oben erläuterten Vereinbarung fest.

  1. Ein individuelles pädagogisches Konzept für die offene Jugendarbeit wird in beiden Gemeinden vom künftigen Trägerverein und des/r JugendarbeiterIn ausgearbeitet und mit dem Landrats abgestimmt.

  1. Die anfallenden Personal-, Verwaltungs- und Nebenkosten des Trägervereins werden sich voraussichtlich auf ca. 45 bis 50 TEUR belaufen. Diese werden im o.g. Teilungsverhältnis (17:13) über eine Vereinbarung von beiden Gemeinden getragen.

  1. Das ein etwaiges Verfügungsbudget für die gemeindliche Jugendarbeit wird vom jeweiligen Gemeinderatsgremium festgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt den Ersten Bürgermeister die nächsten Schritte hin zur kommunalen Jugendarbeit in Kooperation mit der Gemeinde Priesendorf zu veranlassen. Der Gemeinderat stimmt der Kostenübernahme gemäß der Erläuterung im Sachvortrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Vereinsförderung durch den Fischereiverein Frensdorf-Pommersfelden 1980 e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Fischereiverein Frensdorf-Pommersfelden 1980 e. V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Gerhard Sailmann beantragte mit Schreiben vom 03.02.2023 die Berücksichtigung seiner Vereinsarbeit in der gemeindlichen Zuschussvergabe der Gemeinde Pommersfelden. Das Schreiben ist dem Sachverhalt als Anlage beigefügt.

Der Verein legt viel Wert auf die Jugendarbeit und veranstaltet regelmäßig Jugendveranstaltungen. Im Ferienprogramm der Gemeinde Pommersfelden engagiert sich der Verein seit vielen Jahren mit einem Tag Probefischen unter Anleitung am Großen See in Pommersfelden. Daneben sorgt der Fischereiverein für die Reinhaltung der Gewässer und trägt insgesamt zur Erhaltung der Erholungsqualität am Großen See in Pommersfelden bei.

Für das Jahr 2022 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 über die Förderung der örtlich aktiven Vereine auf Grundlage der seit vielen Jahren unveränderten Förderliste Beschluss gefasst. Bislang war der Fischereiverein Frensdorf-Pommersfelden in dieser Förderliste noch nicht enthalten.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Fischereiverein Pommersfelden-Frensdorf 1980 e.V. für seine aktive Vereinsarbeit in unserer Gemeinde einen Zuschuss zu gewähren bzw. in die Förderliste der Gemeinde Pommersfelden aufzunehmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Antrag des Fischereiverein Frensdorf-Pommersfelden 1980 e. V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Gerhard Sailmann mit Schreiben vom 03.02.2023 auf Berücksichtigung seiner Vereinsarbeit in der gemeindlichen Zuschussvergabe der Gemeinde Pommersfelden Kenntnis genommen. Der Fischereiverein soll in die Förderliste der Gemeinde Pommersfelden aufgenommen werden. Für das Jahr 2022 wird ein Förderbetrag in Höhe von 200,- Euro bewilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Fortschreibung des Teilkapitels "Windenergie" im Regionalplan Oberfranken-West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beratend 7

Sachverhalt

  1. Zum 01.02.2023 ist das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft getreten.
Die wichtigste Neuregelung darin sind die Quoten für Windkraftgebiete, die jedes Bundesland erfüllen muss. Für Bayern lauten sie: 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Fläche bis Ende 2032. Das bedeutet, bis dahin muss etwa zweieinhalb Mal so viel Platz für Windräder reserviert werden wie heute.
Die Regionalen Planungsverbände müssen das Windkraft-Gesetz umsetzen. Zuständig sind die 18 regionalen Planungsverbände in Bayern, in denen Kommunen, Landkreise und die Bezirksregierungen vertreten sind.
In der Gemeinde Pommersfelden ist noch keine Fläche als Vorranggebiet für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen.
Die Gemeinde Pommersfelden gehört zum Regionalen Planungsverband Oberfranken-West.
Daher hat die Gemeinde von dort eine erste Potentialanalyse für das Gemeindegebiet angefordert.
Auf dieser Grundlage kann nun das Gemeindegebiet betrachtet und etwaige Vorschläge für Vorranggebiete an den Regionalen Planungsverband übermittelt werden.
Dieser Sachverhalt wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 15.12.2023 erläutert und zu dieser Sitzung bereits die dort beigefügten Anlagen (Email-Korrespondenz, Potentialflächenkarte, Schreiben des Planungsverbands) übermittelt. Zur Meidung von Wiederholungen wird auf diese verwiesen.
  1. Die Gemeindeverwaltung hat in der Sitzung vom 15.12.2022 vorgeschlagen, zur Betrachtung des Gemeindegebiets eine interne Arbeitsgruppe zu bilden. Diese Arbeitsgruppe könnte dann Vorschläge für Vorranggebiete erarbeiten. Diese Vorschläge sollten dann wiederum erst nach vorheriger Behandlung im Gemeinderat an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West übermittelt werden. Entsprechend wurde in der Sitzung vom 15.12.2022 folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

Zur Ermittlung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen wird eine Arbeitsgruppe aus folgenden Personen gebildet: GRM Klaus Escher, GRM Karin Uri, GRM Roland Seubert, GRM Jochen Dotterweich und GRM Markus Vogel. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt auf Grundlage der Potentialflächenkarte des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West Vorschläge für den Gemeinderat zu erarbeiten.

  1. Die oben genannte Arbeitsgruppe des Gemeinderats hat sich am 21.02.2023 im Rathaus Pommersfelden getroffen und erste grundsätzliche Betrachtungen und Abwägungen zum weiteren Vorgehen vorgenommen.

Im nächsten Schritt wird nun Anfang März im Rathaus Pommersfelden ein persönlicher Termin mit dem federführend zuständigen Mitarbeiter vom Regionalen Planungsverband Oberfranken stattfinden.

Im weiteren Schritt soll dann auch noch Kontakt mit den Nachbargemeinden aufgenommen werden, um zu eruieren, ob und in welchem Umfang möglicherweis auf deren Gebiet Planungen für Windkraftanlagen im Raume stehen und falls ja, inwiefern solche Planungen gegebenenfalls sinnvollerweise gemeindegebietsübergreifend koordiniert werden könnten.

Über die Ergebnisse der Gespräche soll das Gemeinderatsgremium abschließend informiert werden, um sodann auf dieser Grundlage im Gremium die weiteren Entscheidungen für und wider von Vorranggebieten auf dem Gemeindebiet bzw. deren Lage treffen zu können. 

zum Seitenanfang

8. Teilnahme der Gemeinde Pommersfelden als Pilotkommune am Verfahren zum "Hochwasser-Check Bayern"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

  1. Bereits in der Sitzung des Gemeinderats vom 10.03.2022 hat sich der Gemeinderat mit der Thematik „Hochwasser/Sturzflut-Risiko“ befasst. Denn mit dem Sonderförderprogramm unterstützt das Bayerische Umweltministerium die Kommunen in Bayern bei der Vorsorge direkt vor Ort. Das Förderprogramm ermöglicht es den Gemeinden eigene Konzepte für den örtlichen Starkregen/Hochwasserschutz zu schaffen.

Von einem Anbieter wurde der Verwaltung Anfang des Jahres 2022 telefonisch mitgeteilt, dass die Planungskosten für ein Sturzflut-Risikomanagement (SFRM) auf der Basis von Fläche und Einwohnerzahl einer Gemeinde unserer Größenordnung bei ca. 100.000 € netto (119.000 € brutto) liegen. Der Fördersatz beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wies jedoch im Schreiben vom 04.03.2022 darauf hin, dass derzeit ein neuer Praxisleitfaden mit Musterleistungsbeschreibung für die Ausschreibung und Erstellung von Sturzflutkonzepten ausgearbeitet wird. Zusätzlich soll auch eine bayernweite Hinweiskarte zu Sturzflutgefahren ausgearbeitet und veröffentlicht werden, die für die Thematik sensibilisieren und den Einstieg in ein zielgerichtetes Vorgehen für ein kommunales Sturzflut-Risikomanagement erleichtern soll. Diese Arbeitshilfen stellen eine wichtige Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung dar, weshalb seitens des Ministeriums in der Mitteilung vom 04.03.2022 empfohlen wurde, die Veröffentlichung dieser Arbeitshilfen noch abzuwarten. In der vorgenannten Mitteilung wurde von einer Fertigstellung bis voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2022 ausgegangen.

Auf dieser Grundlage wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 10.03.2022 folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat hat von der Möglichkeit der Neuauflage des Förderprogramms für Integrale Planungskonzepte zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement Kenntnis genommen. Hieran besteht grundsätzlich Interesse. Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit weitere Angebote bei leistungsfähigen Planungsbüros für Starkregen-Risikomanagement einzuholen und auf dieser Grundlage einen entsprechenden Förderantrag stellen. Zuvor soll erst einmal die Veröffentlichung der vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für das Förderverfahren angekündigten Arbeitshilfen (Hinweiskarte mit Praxisleitfaden nebst Ausschreibungshilfe) abgewartet werden, die voraussichtlich bis Mitte 2022 erfolgen soll.
  1. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 10.03.2022 wurde seitens der Gemeindeverwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2022 beim Ministerium mehrfach die sog. „Hinweiskarte“ und der Praxisleitfaden nebst Ausschreibungshilfe angefragt. Nach aktuellem Informationsstand wurde der Praxisleitfaden mittlerweile erstellt jedoch hat sich der Erstellung der Hinweiskarte erheblich verzögert. Zudem stehen der Veröffentlichung bzw. der Zurverfügungstellung der Hinweiskarte an die Kommunen noch juristische Hürden entgegen.

Daher hat die Gemeindeverwaltung Kontakt zum Wasserwirtschaftsamt Kronach aufgenommen. Hierüber konnte nach mehreren Telefonaten und einem Besprechungstermin im Rathaus Pommersfelden (am 06.02.2023) letztlich erreicht werden, dass die Gemeinde Pommersfelden für eine erste Bestands- und Gefahrenanalyse zunächst als Pilot-Kommune am sog. „Hochwasser-Check Bayern“ teilnehmen kann. Hierzu wird auf das sog. „Einladungsschreiben zur Teilnahme an der Pilotphase“ vom 27.02.2023 verwiesen. Dieses ist dem Sachverhalt als Anlage beigefügt. Hieraus wird auszugsweise wie folgt zitiert:
Damit sich Kommunen noch besser auf Hochwasserereignisse vorbereiten können, bietet der Freistaat Bayern künftig den „Hochwasser-Check“ an. 
In diesem Rahmen soll allen bayerischen Kommunen ein unverbindliches Beratungsangebot durch die Wasserwirtschaftsämter gemacht werden, um vorhandene Wassergefahren, vergangene Ereignisse und mögliche Maßnahmen zur Vorsorge, zur Vermeidung, zum Schutz und zur Wiederherstellung zu diskutieren. Als Ergebnis erhält die teilnehmende Kommune individuelle Handlungsempfehlungen, wie sie sich auf Wassergefahren vorbereiten kann. 
Die inhaltliche Ausgestaltung des Hochwasser-Checks erfolgt aktuell durch das Bayerische Landesamt für Umwelt. Um das zukünftige Beratungsangebot zielgruppengerecht auf Ihre Belange auszurichten, wird der Aufbau des Hochwasser-Checks durch eine Pilot-Phase mit ausgewählten Pilot-Kommunen begleitet. 
Wir freuen uns sehr, dass Sie Interesse daran haben uns beim Aufbau und Test des Hochwasser-Checks zu unterstützen. 
Als Pilot-Kommune möchten wir mit Ihnen gerne ein erstes Gespräch zum Hochwasser-Check durchführen. Dabei handelt es sich um ein Vor-Ort-Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam:
  1. Die vorhandenen Wassergefahren analysieren bzw. diskutieren und dabei die geplanten oder bereits durchgeführten Maßnahmen berücksichtigen. 
  2. Die weiteren möglichen Maßnahmen ansprechen um zukünftige Handlungsoptionen aufzuzeigen. 
  3. Optional eine Ortsbegehung an ausgewählten Örtlichkeiten durchführen. 

Beim Hochwasser-Check nehmen Ihre bisherigen Erfahrungen und Bemühungen zum Umgang mit Hochwasser eine zentrale Rolle ein. Deshalb sollten an der Besprechung mindestens Bürgermeister und Bauamtsleiter teilnehmen. Weitere Teilnehmer mit praktischer Hochwassererfahrung wie z. B. Feuerwehr, Bauhof, o.ä., dürfen Sie nach eigenem Ermessen gerne ebenfalls mit hinzuziehen.
Bereits während oder auch nach dem Beratungsgespräch können Sie uns Feedback geben und Ihre Meinung zum Ablauf, den Inhalten, zum Aufwand, usw. mitteilen. Ihre Rückmeldung fließt direkt in die Ausgestaltung und Optimierung des zukünftigen Hochwasser-Checks ein.
Alle Unterlagen werden wir Ihnen rechtzeitig vorab zuschicken. Der mögliche zeitliche Ablauf ist folgendermaßen: 
  • Versand der Unterlagen: März/April 2023 
  • Vorbereitung auf das Beratungsgespräch: April 2023 
  • Durchführung des Beratungsgesprächs: 09. Mai 2023 

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Einladungsschreiben des Wasserwirtschaftsamts Kronach vom 27.02.2023 zur Teilnahme als Pilotkommune am sog. „Hochwasser-Check Bayern“ Kenntnis genommen. Der Teilnahme der Gemeinde Pommersfelden wird zugestimmt. Nach Durchführung dieses „Hochwasser-Checks“ und der ggf. erfolgten Veröffentlichung der sog. „Hinweiskarte“ soll über die Teilnahme am Sonderförderprogramm „Integrale Planungskonzepte zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement “ entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 11:42 Uhr