Datum: 14.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.08.2023
2 Informationen
3 Widmung der im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Steppach Nord III" neu gebauten Ortsstraße "Ahornstraße" sowie der Verlängerungsstrecken der Ortsstraße "Georgengasse" und des Fußweges zum Kindergarten im Ortsteil Steppach
4 Widmung der im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Hofleite II" im Ortsteil Sambach neu gebauten Ortsstraßen "Zur Klinge", "Pfarrer-Topits-Straße", "Zum Baumfeld" und "Sambacher Neuberg" sowie des neu gebauten Fußwegs zur "Sambacher Leite"
5 Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Pommersfelden; Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs TSF-Logistik für die FFW Steppach
6 Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Pommersfelden; Neubeschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die FFW Pommersfelden-Limbach
7 Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren "Solarpark Pommersfelden Süd" der Gemeinde Pommersfelden im Parallelverfahren mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pommersfelden im Bereich "Solarpark Pommersfelden Süd"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
8 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pommersfelden; Feststellungsbeschluss
9 Abschluss eines Durchführungsvertrages zur Errichtung des "Solarparks Pommersfelden Süd" zwischen der Gemeinde Pommersfelden und der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG
10 Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren "Solarpark Pommersfelden Süd"; Satzungsbeschluss

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Vor Einstieg in die Tagesordnung teilte Bürgermeister Gerd Dallner mit, dass Herr Max Wehner vom Büro TEAM 4 -  Bauernschmitt -  Wehner, Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB, 90491 Nürnberg, der heute die Abwägungsentscheidung zu den eingegangenen Stellungnahmen der zweiten Beteiligungsrunde für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Pommersfelden Süd“ vortragen wird, sich etwas verspäten wird. Aus diesem Grund schlägt er vor, dass die in der ursprünglichen Einladung vorgesehenen Tagesordnungspunkte 7 (Straßenwidmungen) bis 10 (Umsetzung Feuer-wehrbedarfsplan) vorgezogen werden. 
Beschluss: 
Der Gemeinderat erklärte sich damit einverstanden, dass die Tagesordnungspunkte 7 (Straßenwidmungen) bis TOP 10 (Umsetzung Feuerwehrbedarfsplan) vorgezogen werden. 
Abstimmungsergebnis: 14:0

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.08.2023 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt. 

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 10.08.2023 wird ohne Einwände genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Dallner informiert über die Ehrungen im Landratsamt im Rahmen der Aktion „Stadtradeln 2023“. Durch Herrn Landrat Johann Kalb wurde das Team der Gemeinde Pommersfelden auf Platz 1 der Team-Wertung ausgezeichnet. Zudem aus der Gemeinde Herr Harald Brendel mit Platz 2 in der Herrenwertung und Frau Liliana Birkholz mit Platz 3 in der Damenwertung.

Bürgermeister Dallner informiert über den Stand der Bauarbeiten im Rahmen der Maßnahme „Geh- und Radweg im Abschnitt zwischen Pommersfelden und Limbach nebst Sanierung des Kreuzungsbereichs und Schaffung einer Querungshilfe“.

Bürgermeister Dallner informiert über den Stand der Städtebauförderungsprojekte „Wasserschlossareal“ und „Fröschweiher/Kärwaswiesen“.

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3. Widmung der im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Steppach Nord III" neu gebauten Ortsstraße "Ahornstraße" sowie der Verlängerungsstrecken der Ortsstraße "Georgengasse" und des Fußweges zum Kindergarten im Ortsteil Steppach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die neugebauten Straßen im neuen Baugebiet „Steppach Nord III“ sind gem. Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 47 Abs. 2 BayStrWG unverzüglich zu widmen. Mit der Widmung erhalten die Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße mit den damit einhergehenden Rechtsfolgen (z.B. Gemeingebrauch, Regelung der Straßenbaulast).
Zu widmen sind im neuen Baugebiet die neugebaute Straße „Ahornstraße“ und die Verlängerung der Straße „Georgengasse“ sowie die Verlängerung des Fußwegs von der „Ahornstraße“ zur „Erlenstraße“. Die Straßenlängen wurden von der Verwaltung ermittelt. Die Widmungsvoraussetzungen liegen vor – die Gemeinde Pommersfelden hat das Eigentum an den entsprechenden Flächen erworben und die neu gebauten Straßen sind ordnungsgemäß hergestellt.
Gemäß der Einteilung in die verschiedenen Straßenkategorien sollen die „Ahornstraße“ sowie die Verlängerung der Straße „Georgengasse“ als Ortsstraßen (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) und die Verlängerungsstrecke des Fußwegs von der „Ahornstraße“ zur „Erlenstraße“ als beschränkt-öffentlicher Weg (Art. 53 Nr. 2 Bay StrWG) gewidmet werden. Beim Fußweg ist die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr zu beschränken. 

Beschluss

Nach erfolgtem Grunderwerb und Fertigstellung der neugebauten Straßen und Wege im neuen Baugebiet „Steppach Nord III“ werden diese wie folgt gewidmet: 
  1. Die neugebaute Straße „Ahornstraße“ der FlurNr. 892/57, Gemarkung Steppach, wird von der Abzweigung von der Ortsstraße „Am Schmiedsgraben“ von Anfangspunkt bei km 0,000 bis zum Endpunkt bei der Einmündung in die Georgengasse, FlurNr. 674/5, Gemarkung Steppach, bei km 0,297 als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Pommersfelden. 
Der unselbständige Straßenstich der FlurNr. 894/15, Gem. Steppach zu den Bauplätzen der FlurNrn. 894/16 und 894/17, Gem. Steppach wird von der Abzweigung der Ortsstraße „Georgengasse“ ab Anfangspunkt bei km 0,000 bis zur Einmündung zum landwirtschaftlichen Grundstück FlurNr. 894/13, Gem. Steppach bei Endpunkt km 0,022 als Ortsstraße gewidmet und der neuen Ortsstraße „Ahornstraße“ zugemessen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Pommersfelden.
  1. Als Ortsstraße neu zu widmen ist die Verlängerungsstrecke der „Georgengasse“ FlurNr. 674/5, Gem. Steppach vom Anfangspunkt bei km 0,000 bis Endpunkt bei km 0,096 an der Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg FlurNr. 674/4, Gem. Steppach.


  1. Als beschränkt-öffentlicher Weg neu zu widmen ist die Verlängerungsstrecke des Fußweges zum Kindergarten Steppach FlurNrn. 892/50 und 892/73 Gem. Steppach, beginnend ab der Ortsstraße „Erlenstraße“ FlurNr. 892/12, Gem. Steppach bei Anfangspunkt 0,000 km bis zur Einmündung in die Ortsstraße „Ahornstraße“ FlurNr. 892/57, Gem. Steppach bei km 0,063. Die Widmung wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Träger der Straßenbaulaust ist die Gemeinde Pommersfelden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Widmung der im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Hofleite II" im Ortsteil Sambach neu gebauten Ortsstraßen "Zur Klinge", "Pfarrer-Topits-Straße", "Zum Baumfeld" und "Sambacher Neuberg" sowie des neu gebauten Fußwegs zur "Sambacher Leite"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die neugebauten Straßen im neuen Baugebiet „Hofleite II“ in Sambach sind gem. Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 47 Abs. 2 BayStrWG unverzüglich zu widmen. Mit der Widmung erhalten die Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße mit den damit einhergehenden Rechtsfolgen (z.B. Gemeingebrauch, Regelung der Straßenbaulast).
Zu widmen sind im neuen Baugebiet die neugebauten Straßen „Sambacher Neuberg“, „Zur Klinge“, „Zum Baumfeld“ und „Pfarrer-Topits-Straße“ und der neugebaute Fußweg von der „Sambacher Hofleite“ zur neuen Ortsstraße „Zum Baumfeld“.
Die Straßenlängen wurden von der Verwaltung ermittelt. Die Widmungsvoraussetzungen liegen vor – die Gemeinde Pommersfelden hat das Eigentum an den entsprechenden Flächen erworben und die neu gebauten Straßen sind ordnungsgemäß hergestellt. Gemäß der Einteilung in die verschiedenen Straßenkategorien sollen die die Straßen „Sambacher Neuberg“, „Zur Klinge“, „Zum Baumfeld“ und „Pfarrer-Topits-Straße“ als Ortsstraßen (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) und der neu gebaute Fußweg als beschränkt-öffentlicher Weg (Art. 53 Nr. 2 Bay StrWG) gewidmet werden. Für den beschränkt-öffentlichen Weg von der „Sambacher Hofleite“ zum „Zum Baumfeld“ ist die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr zu beschränken. 

Beschluss

  1. Die neugebaute Ortsstraße „Zum Baumfeld“, Teilfl. der FlurNr. 384/16, Gem. Sambach wird von der Abzweigung von der Ortsstraße „Sambacher Neuberg“ von Anfangspunkt bei km 0,000 bis zum Endpunkt bei km 0,148 an der westlichen Einmündung zum landwirtschaftlichen Grundstück FlurNr. 384/15, Gem. Sambach als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Pommersfelden.
  2. Die neugebaute Ortsstraße „Pfarrer-Topits-Straße“, Teilfl. der FlurNr. 384/16, Gem. Sambach wird von der Abzweigung von der Ortsstraße „Zum Baumfeld“ von Anfangspunkt bei km 0,000 bis zum Endpunkt an der nördlichen Grenze der ausgebauten Straße zum landwirtschaftlichen Grundstück FlurNr. 384/15, Gem. Sambach bei km 0,084 als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Pommersfelden.
  3. Die neugebaute Ortsstraße „Zur Klinge“, Teilfl. der FlurNr. 384/16, Gem. Sambach wird von der Abzweigung von der Ortsstraße „Sambacher Neuberg“ von Anfangspunkt bei km 0,000 bis zum Endpunkt in die Einmündung der neu gebauten Ortsstraße „Pfarrer-Topits-Straße“ bei km 0,120 als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Pommersfelden. 
  4. Der neugebaute Fußweg der FlurNrn. 384/34, 384/38 und einer Teilfl. aus FlurNr. 386 Gem. Sambach wird von der Einmündung von der Ortsstraße „Zum Baumfeld“, Teilfl. FlurNr. 384/16, Gem. Sambach bei Anfangspunkt km 0,000 bis zur Einmündung in die Ortsstraße „Sambacher Leite“, FlurNr. 385, Gem. Sambach bei Endpunkt km 0,059 als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Die Widmung wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Pommersfelden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Pommersfelden; Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs TSF-Logistik für die FFW Steppach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 13.10.2022 aufgrund der Empfehlung des aktuellen Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Pommersfelden beschlossen ein Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik für die FFW Steppach zu beschaffen.
Da die voraussichtlichen Beschaffungskosten der Fahrzeuge die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 215.000,00 (netto) überschreiten, wurde die Beschaffungsmaßnahme EU-weit ausgeschrieben. 
Da für die Abwicklung des EU-weiten Ausschreibungsverfahrens komplizierte vergaberechtliche Formalitäten und Vorgaben einzuhalten sind und umfangreiches feuerwehrtechnisches Fachwissen erforderlich ist, wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 15.12.2022 der Auftrag für die Abwicklung des Vergabeverfahrens an Herrn Andreas Renninger für das Büro RFB- Brandschutz GmbH, 97232 Eßfeld, vergeben. 
Das Büro RFB-Brandschutz GmbH hat nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und des Leistungsverzeichnisses für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs vom Typ Tragkraftspritzenfahrzeug-Logistik (TSF Logistik), ein europaweites Beschaffungsverfahren abgewickelt. Hierbei wurde die Ausschreibung in drei Fachlose aufgeteilt. Für Los 1 – Fahrgestell und Aufbau und Los 2 – Rollcontainer und Los 3 Feuerwehrtechnische Beladung.
Beim ursprünglich angesetzten Submissionstermin für die Abgabe der Angebote in digitaler Form am Donnerstag, 27.07.2023, 12:00 Uhr, sind für Los 1 und Los 2 keine wertbaren Angebote eingegangen. Für Los 3 – feuerwehrtechnische Beladung – wurden beim ursprünglichen Submissionstermin zwei wertbare Angebote abgegeben. Die Auswertung gemäß Wertungskriterien ergab, dass das wirtschaftlichste und zugleich günstigste Angebot durch die Fa. Albert Ziegler GmbH abgegeben wurde. Der Angebotspreis beträgt 21.388,01 € (brutto) bzw. 17.973,12 € (netto). Dieses wurde vom Gemeinderat in der letzten Gemeinderatssitzung am 11.08.2023 angenommen und bereits der Zuschlag erteilt. 
Für das Los 1 und Los 2, wurde die Ausschreibung teilweise aufgehoben und eine neue Ausschreibung mit angepasstem Leistungsverzeichnis angestoßen. Hier wurde als neuer Submissionstermin, Mittwoch, 06.09.2023, 12:00 Uhr, festgesetzt.  Zu diesem zweiten Submissionstermin gingen für Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) und für Los 2 (Rollcontainer) nun jeweils ein wertbares Angebot ein. 
Nach dem Ausschreibungsergebnis ergibt sich folgender Preisspiegel:

Anbieter
Los 1 
Fahrgestell+Aufbau
(brutto)
Los 2 
 Rollcontainer
(brutto)
Los 3 
 Beladung
(brutto)
Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH
284.422,97 €
./.
./.
Fa. RollCon GmbH
./.
29.870,31 €
./.
Fa. Albert Ziegler GmbH
./.
./.
21.388,01 €
Fa. Wolfgang Jahn GmbH
./.
./.
23.549,74 €

Die Auswertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro RFB-Brandschutz GmbH. Die Ergebnisse wurden an die Verwaltung übergeben. Für die Dokumentation des kompletten Verfahrens wurde ein Vergabevermerk erstellt und der Verwaltung zur Archivierung übergeben. Im Übrigen wird zum Ergebnis der Submission und Auswertung der eingegangenen Angebote durch das Büro RFB-Brandschutz GmbH auf die dem Sachverhalt beigefügte Gesamtauswertung verwiesen, welche den Mitgliedern des Gemeinderats im elektronischen Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde.
Zu den angebotenen Grundpreisen wurden von den Anbietern für die Lose 1 – Fahrgestell und Aufbau und Los 2 – Rollcontainer verschiedene Ausstattungsvarianten angeboten. 
Nach Rücksprache mit den örtlichen Feuerwehrkommandanten wurde festgelegt, dass folgende angebotene Optionen hinsichtlich der Ausstattungsvarianten vergeben werden sollen: 

Los 1 – Fahrgestell und Aufbau
Brandschutztechnik Görlitz GmbH
Preis in Euro (netto)
Folgende angebotenen Optionen werden bestellt:

4-Rad-Feststellbremse
0,00 €
Hauptscheinwerfer Halogen anstelle LED
  • 1.000,00 €
2xHelmhalterungen
322,00 €
2xKleiderhaken
40,00 €
Leercontainer Alu
288,00 €
Einsatzstellentaster
135,00 €
Intercom FR-MR
1.035,00 €
Schutzfolienbeklebung
330,00 €

Gesamtsumme gewählte Optionen Los 1:

1.150,00 €


Los 2 – Rollcontainer
RollCon GmbH

Folgende angebotenen Optionen werden bestellt:

Rollcontainer Verkehrsabsicherung
2.982,50 €
Rollcontainer SEZ
2.682,50 €

Gesamtsumme gewählte Optionen Los 2:

5.665,00 €
 
Damit ergibt sich für die Gesamtsumme des zu vergebenden Auftrages für die Neubeschaffung eines TSF-Logistik für die FFW Steppach folgendes Bild: 
Los 1 – Fahrgestell und Aufbau
Brandschutztechnik Görlitz GmbH

Angebotener Grundpreis:
239.010,90 €
Summe gewählter Optionen:
1.150,00 €
zzgl. 19 % MwSt. :
45.630,57 €

Vergabesumme Los 1 (inkl. MwSt.)

285.791,47 €


Los 2 – Rollcontainer
RollCon GmbH

Angebotener Grundpreis: 
25.101,10 €
Summe gewählter Optionen: 
5.665,00 €
zzgl. 19 % MwSt. :
5.845,56 €

Vergabesumme Los 2 (inkl. MwSt.)

36.611,66 €


Los 3 Feuerwehrtechnische Beladung
Albert Ziegler GmbH

Angebotener Grundpreis: 
17.973,12 €
Summe gewählter Optionen: 
0,00 €
zzgl. 19 % MwSt. :
3.414,89 €

Vergabesumme Los 3 (inkl. MwSt.)

21.388,01 €
Gesamtsumme aller Lose
343.791,14 €


Finanzierung: 


Zuschuss des Freistaats Bayern

60.060,00 €

Eigenmittel der Gemeinde

283.731,14 €

Nach der sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Auswertung der eingegangenen Angebote durch das Ingenieurbüro RFB-Brandschutz GmbH ergibt sich demnach folgender Vergabevorschlag: 
Den Zuschlag für Los 1 – Fahrgestell und Aufbau für das TSF-L der FFW Steppach soll die Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH, 02826 Görlitz, zum Gesamtauftragswert von 285.791,47 € (brutto) erhalten. 
Den Zuschlag für Los 2 – Rollcontainer für das TSF-L der FFW Steppach soll die Fa. RollCon GmbH GmbH, 92436 Bruck i.d.Opf., zum Gesamtauftragswert von 36.611,66 € (brutto) erhalten. 
Der Auftrag für Los 3 – Feuerwehrtechnische Beladung für das TSF-L der FFW Steppach wurde aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates in der Sitzung am 11.08.2023 bereits an die Fa. Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen/Brenz, zum Gesamtauftragswert von 21.388,01 € (brutto) erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der im Sitzungsvortrag erläuterten hinzukommenden Optionspositionen die Auftragsvergabe für die Neubeschaffung des TSF-L für die FFW Steppach wie folgt vorzunehmen: 
Den Zuschlag für Los 1 – Fahrgestell und Aufbau für das TSF-L der FFW Steppach soll die Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH, 02826 Görlitz, zum Gesamtauftragswert von 285.791,47 € (brutto) erhalten. 
Den Zuschlag für Los 2 – Rollcontainer für das TSF-L der FFW Steppach soll die Fa. RollCon GmbH GmbH, 92436 Bruck i.d.Opf., zum Gesamtauftragswert von 36.611,66 € (brutto) erhalten. 
Unter Berücksichtigung des bereits vergebenden Zuschlags für Los 3 – Feuerwehrtechnische Beladung für das TSF-L der FFW Steppach an die Fa. Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen/Brenz, zum Gesamtauftragswert von 21.388,01 € (brutto) ergibt sich demnach Ein Gesamtauftragswert für die Beschaffung eines TSF-L für die FFW Steppach von 343.791,14 €.
Nach Abzug des Zuschusses des Freistaates Bayern in Höhe von 60.060,00 € ergeben sich aufzuwendende Eigenmittel der Gemeinde Pommersfelden in Höhe von 283.731,14 €.
Die notwendigen Haushaltsmittel wurden bereits im Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 eingestellt und werden im Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 bereitgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Pommersfelden; Neubeschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die FFW Pommersfelden-Limbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 13.10.2022 aufgrund der Empfehlung des aktuellen Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Pommersfelden beschlossen ein Mittleres Löschfahrzeug  für die FFW Pommersfelden-Limbach zu beschaffen.
Da die voraussichtlichen Beschaffungskosten der Fahrzeuge die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 215.000,00 (netto) überschreiten, wurde die Beschaffungsmaßnahme EU-weit ausgeschrieben. 
Da für die Abwicklung des EU-weiten Ausschreibungsverfahrens komplizierte vergaberechtliche Formalitäten und Vorgaben einzuhalten sind und umfangreiches feuerwehrtechnisches Fachwissen erforderlich ist, wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 15.12.2022 der Auftrag für die Abwicklung des Vergabeverfahrens an Herrn Andreas Renninger für das Büro RFB- Brandschutz GmbH, 97232 Eßfeld, vergeben. 
Das Büro RFB-Brandschutz GmbH hat nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und des Leistungsverzeichnisses für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs vom Typ Mittleres Löschfahrzeug (MLF), ein europaweites Beschaffungsverfahren abgewickelt. Hierbei wurde die Ausschreibung in zwei Fachlose aufgeteilt. Für Los 1 – Fahrgestell und Aufbau und Los 2 - Feuerwehrtechnische Beladung.
Beim ursprünglich angesetzten Submissionstermin für die Abgabe der Angebote in digitaler Form am Donnerstag, 27.07.2023, 12:00 Uhr, sind für Los 1 keine wertbaren Angebote eingegangen. Nur Für Los 2 – Feuerwehrtechnische Beladung – wurde beim ursprünglichen Submissionstermin ein wertbares Angebot abgegeben. Das Angebot war formell korrekt und wertbar und wurde von der Fa. Wolfgang Jahn GmbH, 90530 Wendelstein mit einem Angebotspreis 41.527,53 € (brutto) bzw. 34.897,08 € (netto) abgegeben. Dieses wurde vom Gemeinderat in der letzten Gemeinderatssitzung am 11.08.2023 angenommen und bereits der Zuschlag erteilt. 
Für das Los 1 wurde die Ausschreibung aufgehoben und eine neue Ausschreibung mit angepasstem Leistungsverzeichnis angestoßen. Hier wurde als neuer Submissionstermin, Mittwoch, 06.09.2023, 12:00 Uhr, festgesetzt.  Zu diesem zweiten Submissionstermin gingen für Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) nur ein wertbares Angebot, und zwar von der Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, 14943 Luckenwalde, mit einem Angebotspreis von 334.250,00 € (netto) bzw. 397.757,50 € (brutto) ein. 
Nach dem Ausschreibungsergebnis ergibt sich folgender Preisspiegel:
Anbieter
Los 1 
Fahrgestell+Aufbau
(brutto)
Los 2
 Beladung
(brutto)
Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH
397.757,50 €
./.
Fa. Wolfgang Jahn GmbH
./.
41.527,53 €

Die Auswertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro RFB-Brandschutz GmbH. Die Ergebnisse wurden an die Verwaltung übergeben. Für die Dokumentation des kompletten Verfahrens wurde ein Vergabevermerk erstellt und der Verwaltung zur Archivierung übergeben. Im Übrigen wird zum Ergebnis der Submission und Auswertung der eingegangenen Angebote durch das Büro RFB-Brandschutz GmbH auf die dem Sachverhalt beigefügte Gesamtauswertung verwiesen, welche den Mitgliedern des Gemeinderats im elektronischen Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde.
Zu dem angebotenen Grundpreis wurden vom Anbieter für Los 1 – Fahrgestell und Aufbau verschiedene Ausstattungsvarianten angeboten. 
Nach Rücksprache mit den örtlichen Feuerwehrkommandanten wurde festgelegt, dass folgende angebotene Optionen hinsichtlich der Ausstattungsvarianten vergeben werden sollen: 

Los 1 – Fahrgestell und Aufbau
Rosenbauer Deutschland GmbH
Preis in Euro (netto)
Folgende angebotenen Optionen werden bestellt:

Lagerungen unter PA-Sitzen
250,00 €
Pump & Roll
250,00 €


Gesamtsumme gewählte Optionen Los 1:
500,00 €


Gesamtsumme gewählte Optionen Los 2:
0,00 €
 
Damit ergibt sich für die Gesamtsumme des zu vergebenden Auftrages für die Neubeschaffung eines MLF für die FFW Pommersfelden-Limbach folgendes Bild: 
Los 1 – Fahrgestell und Aufbau
Brandschutztechnik Görlitz GmbH

Angebotener Grundpreis:
334.250,00 €
Summe gewählter Optionen:
500,00 €
zzgl. 19 % MwSt. :
63.602,50 €

Vergabesumme Los 1 (inkl. MwSt.)

398.352,50 €


Los 2 Feuerwehrtechnische Beladung
Werner Jahn GmbH

Angebotener Grundpreis: 
34.897,08 €
Summe gewählter Optionen: 
0,00 €
zzgl. 19 % MwSt. :
6.630,45 €

Vergabesumme Los 2 (inkl. MwSt.)

41.527,53 €

Gesamtsumme aller Lose

439.880,03 €


Finanzierung: 


Zuschuss des Freistaats Bayern

73.580,00 €

Eigenmittel der Gemeinde

366.300,03 €

Nach der sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Auswertung der eingegangenen Angebote durch das Ingenieurbüro RFB-Brandschutz GmbH ergibt sich demnach folgender Vergabevorschlag: 
Den Zuschlag für Los 1 – Fahrgestell und Aufbau für das MLF der FFW Pommersfelden-Limbach soll die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, 14943 Luckenwalde, zum Gesamtauftragswert von 398.352,50 € (brutto) erhalten. 
Der Auftrag für Los 2 – Feuerwehrtechnische Beladung für das MLF der FFW Pommersfelden-Limbach wurde aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates in der Sitzung am 11.08.2023 bereits an die Fa. Werner Jahn GmbH, 90530 Wendelstein, zum Gesamtauftragswert von 41.527,53 (brutto) erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der im Sitzungsvortrag erläuterten hinzukommenden Optionspositionen die Auftragsvergabe für die Neubeschaffung des MLF für die FFW Pommersfelden-Limbach wie folgt vorzunehmen: 
Den Zuschlag für Los 1 – Fahrgestell und Aufbau für das MLF der FFW Pommersfelden-Limbach soll die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, 14943 Luckenwalde, zum Gesamtauftragswert von 398.352,50 € (brutto) erhalten. 
Unter Berücksichtigung des bereits vergebenden Zuschlags für Los 2 – Feuerwehrtechnische Beladung für das MLF der FFW Pommersfelden-Limbach an die Fa. Wolfgang Jahn GmbH, 90530 Wendelstein, zum Gesamtauftragswert von 41.527,53 € (brutto) ergibt sich demnach Ein Gesamtauftragswert für die Beschaffung eines MLF für die FFW Pommersfelden-Limbach von 439.880,03 €.
Nach Abzug des Zuschusses des Freistaates Bayern in Höhe von 73.580,00 € ergeben sich aufzuwendende Eigenmittel der Gemeinde Pommersfelden in Höhe von 366.300,03 €.
Die notwendigen Haushaltsmittel wurden bereits im Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 eingestellt und werden im Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 bereitgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren "Solarpark Pommersfelden Süd" der Gemeinde Pommersfelden im Parallelverfahren mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pommersfelden im Bereich "Solarpark Pommersfelden Süd"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat in seiner Sitzung vom 09.02.2023 die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Vorhaben „Solarpark Pommersfelden Süd“ mit integriertem Grünordnungsplan und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB beschlossen.
Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark Pommersfelden Süd“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 30.01.2023 lagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.03.2023 bis 11.04.2023 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
In der Sitzung am 15.06.2023 wurde die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Gemeinderat abgewogen und die Entwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Pommersfelden Süd“, sowie zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich jeweils in den Fassungen vom 11.05.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.  
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 10.07.2023 bis 11.08.2023. Die zur öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen waren auch auf der Homepage der Gemeinde ab 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 (unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen / Bauleitplanung, https://www.pommersfelden.de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/bebauungsplaene) einsehbar. In der gleichen Zeit wurden durch das Büro TEAM 4 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.  
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesichtet und soweit sie Einwendungen oder Anregungen zur Planung enthielten in die Abwägung eingestellt.
Da sich die eingegangenen Stellungnahmen thematisch überschneiden und daher weitgehend identisch sind schlägt die Verwaltung aus verwaltungsökonomischen Gründen vor, die eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur gleichzeitig erforderlichen 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemeinsam zu behandeln. Soweit mit den vorgeschlagenen Abwägungs- bzw. Behandlungsempfehlungen Einverständnis besteht, schlägt die Verwaltung vor, die entsprechenden Beschlussempfehlungen nur vorzutragen und anschließend über diese en bloc in einem Sammelbeschluss zu entscheiden. 
Der Gemeinderat war mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden und fasste hierzu folgenden
Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt, die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur erforderlichen 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gemeinsam vorzunehmen. Hierzu werden dem Gemeinderat jeweils die Beschlussvorschläge zu den empfohlenen Abwägungsentscheidungen vorgetragen und anschließend en bloc beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Basierend auf den Anregungen und Einwendungen wurde der Entwurf jeweils in den Fassungen vom 14.09.2023 erarbeitet für: 
  • den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Pommersfelden Süd“ und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie
  • die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pommersfelden im Bereich „Solarpark Pommersfelden Süd“. 

Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben:
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München 
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
  • Gewerbeaufsichtsamt Coburg
  • Handwerkskammer für Oberfranken, Bayreuth
  • Abwasserzweckverband Pommersfelden / Frensdorf Süd, Pommersfelden
  • Bayerischer Bauernverband, Bamberg 
  • Markt Burgebrach
  • Markt Mühlhausen

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen: 
  • Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Bamberg
  • IHK für Oberfranken, Bayreuth
  • PLEdoc GmbH, Essen
  • Gemeinde Frensdorf


Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht: 
  • Regierung von Oberfranken, Bayreuth
  • Landratsamt Bamberg
  • Landratsamt Bamberg, Kreisbrandrat Renner
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach, Küps 
  • Staatliches Bauamt Bamberg
  • Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Bayreuth

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden vom Planungsbüro „Team 4 – Bauernschmitt – Wehner“, Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbH, Nürnberg, folgende Beschlussvorschläge für die vorzunehmenden Abwägungsentscheidungen unterbreitet

  1. Regierung von Oberfranken – 19.07.2023 
Gegen die o.a. Bauleitplanungen der Gemeinde Pommersfelden werden weiterhin keine grundsätzlichen Einwände erhoben.
Wir bitten nach Verfahrensabschluss um Übermittlung der rechtskräftigen Fassung der Bauleitpläne mit Begründung und der Bekanntmachung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) unter Verwendung des einheitlichen Betreffs "Rechtswirksamkeit eines Bauleitplans oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 oder § 35 Abs. 6 BauGB" an folgende E-Mail-Adresse: 
poststelle@reg-ofr.bayern.de.

Abwägung und Beschlussvorschlag: 
Die Hinweise der Regierung von Oberfranken werden zur Kenntnis genommen. Planungsänderungen sind nicht erforderlich. Der Regierung von Oberfranken werden nach Abschluss des Verfahrens die Unterlagen digital zugesandt.
Die Gemeinde Pommersfelden hält am vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungs-plan sowie an der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Pommersfelden Süd“ fest.

  1. Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg – 10.08.2023
  1. Zum Flächennutzungsplan:

Wasserrecht:
Da keine neuen Erkenntnisse aus wasserwirtschaftlicher Sicht vorliegen, hat die Stellungnahme der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft vom 5. April 2023 weiterhin Gültigkeit.
Aus Sicht des Fachbereichs Bauleitplanung bestehen keine Bedenken.

Abwägung und Beschlussvorschlag: 
Die Hinweise des Landratsamtes Bamberg, Fachbereich Wasserrecht, werden zur Kenntnis genommen. Eine Planungsänderung ist nicht erforderlich. 
Die Gemeinde Pommersfelden hält an der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Pommersfelden Süd“ fest.

  1. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan:
Da keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Stellungnahme vom 5. April 2023 zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiterhin Gültigkeit.
Mit dem Vollzug des § 10 Abs. 3 BauGB sind dem Landratsamt Bamberg 2 Planausfertigungen der o.g. Maßnahme, eine Begründung und eine Bekanntmachung in Papierform vorzulegen. Zusätzlich wird um eine Planausfertigung mit ausgefüllten und unterschriebenen Verfahrensvermerken in digitaler Form gebeten.

Abwägung und Beschlussvorschlag: 
Die Hinweise des Landratsamtes Bamberg, Fachbereich Wasserrecht werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise in der Stellungnahme vom 05.04.2023 sind in den Festsetzungen (D 4.5 Umgang mit Niederschlagswasser, Dacheindeckung) bzw. unter Hinweise Nr. 9 (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)) bereits berücksichtigt. Eine Bauwasserhaltung ist nicht erforderlich. Die Sammlung und Einleitung von Niederschlagswasser in einen Vorfluter ist nicht beabsichtigt, sondern die flächenhafte Versickerung von Niederschlagswasser.
Die Gemeinde Pommersfelden hält am vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungs-plan „Solarpark Pommersfelden Süd“ fest. Dem Landratsamt Bamberg werden die geforderten Planfassung übersendet.

  1. Landratsamt Bamberg, Kreisbrandrat Renner – 18.07.2023
Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle vom 14.03.23 hat weiterhin Gültigkeit. Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes vom 11.05.2023, sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen keine Einwände.

Abwägung und Beschlussvorschlag: 
Die Hinweise des Kreisbrandrates werden zur Kenntnis genommen. Diese sind unter Hinweise Nr. 7 berücksichtigt. Eine Planungsänderung ist nicht erforderlich. 
Die Gemeinde Pommersfelden hält am vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungs-plan sowie an der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Pommersfelden Süd“ fest.

  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – 25.07.2023
Das AELF Bamberg hat sich am 22.03.2023 in einer Stellungnahme bereits zu obigem Verfahren geäußert. Wir verweisen auf diese Stellungnahme und halten weiterhin an dieser Stellungnahme fest, in vollem Umfang.
Abwägung und Beschlussvorschlag: 
Die Hinweise des AELF wurden in der Sitzung vom 15.06.2023 im Rahmen der Behandlung der  Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf eingehend behandelt und in die Abwägung eingestellt. Eine Planungsänderung ist nicht erforderlich.
Die Gemeinde Pommersfelden hält am vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungs-plan sowie an der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Pommersfelden Süd“ fest.

  1. Wasserwirtschaftsamt Kronach – 20.04.2023

5.1. Wasserschutzgebiete / Wasserversorgung 

Das vorgesehene Gebiet liegt nicht in einem geplanten oder festgesetzten Wasserschutzgebiet, so dass diesbezüglich keine Einwendungen bestehen. 
Den Brandschutz bitten wir mit dem zuständigen Kreisbrandrat abzustimmen. 
Die gegebenenfalls erforderliche Oberflächenreinigung der Photovoltaikelemente darf nicht mit grundwasserschädigenden Chemikalien erfolgen. 

5.2. Vorsorgender Bodenschutz 
5.2.1 Allgemeine Vorgaben 
Mit Schreiben 52b-U4521-2020/1-67 vom 09.02.2022 wurde das gemeinsame Rundschreiben des StMB in Abstimmung mit dem StMUV zum Thema „Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ bekanntgegeben und um Beachtung gebeten. In den Hinweisen (Anlage) des Schreibens wird auf folgendes hingewiesen: 
Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch Erhalt und die Schaffung natürlicher Speichermöglichkeiten für Kohlendioxid und andere Treibhausgase. Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. Ein Standort ohne Vorbelastung ist daher mit dem Grundsatz regelmäßig nur dann vereinbar, wenn 
(a)        geeignete vorbelastete Standorte nicht vorhanden sind, und 
(b)        der jeweilige Standort im Einzelfall sonstige öffentliche Belange z.B. Bodenschutz nicht beeinträchtigt. 
Grundsätzlich nicht geeignete Standorte sind in Nr. 1 der Anlage (Ausschlussflächen) genannt. Diese Standorte sind für eine Errichtung von PV-Freiflächenanlagen aus rechtlichen und / oder fachlichen Gründen grundsätzlich ungeeignet. In diesen Bereichen sind insbesondere schwerwiegende und langfristig wirksame Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten. Daraus folgt, dass der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen öffentliche Belange grundsätzlich entgegenstehen. Dazu gehören 
  • Wasserschutzgebiete (§ 51 ff. WHG) und Heilquellenschutzgebiete (§ 53 WHG), sofern für die betreffende Schutzzone entgegenstehende Anordnungen gelten, und nicht eine Befreiungslage herbeigeführt werden kann 
       Diese liegen hier nicht vor 
  • Böden mit sehr hoher Bedeutung für die natürlichen Bodenfunktionen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 BBodSchG. 
       Diese liegen hier nicht vor. 
  • Landwirtschaftliche Böden überdurchschnittlicher Bonität 
       Diese liegen hier zum sehr großen Teil vor. 


Der Landkreis Bamberg hat nach der Anlage der Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen gem. §9 Abs. 2 der BayKompV einen Durchschnittswert bei der Ackerzahl von 40 (hier anzuwenden, da fast ausschließlich Ackerflächen betroffen sind) und eine Grünlandzahl von 44. Fast im gesamten Plangebiet liegen Böden mit regional überdurchschnittlich hohen Ackerzahlen vor, die im Regelfall nach Nr. 1 der Anlage zum Schreiben 52b-U4521-2020/1-67 Ausschlussflächen für PV-Anlagen darstellen. 
Durch den Bau und Betrieb der Photovoltaikanlage dürfen öffentliche Belange, z.B. der Bodenschutz, nicht beeinträchtigt werden oder entgegenstehen. Die zulässige Zusatzbelastung eines Bodens ist in §11 BBodSchV geregelt. Bei der Verwendung von herkömmlich verzinkten Rammpfählen mit entsprechend hohen Bodenberührflächen pro Flächeneinheit ist mit Zusatzbelastungen des Bodens und ggf. des Sickerwassers zu rechnen. Dies kann standörtlich variieren und wäre Gegenstand einer Einzelfallbetrachtung. In der „Musterempfehlung für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ (s. Anhang) sind fachliche und rechtliche Hintergründe aufgeführt. Für die hier vorliegenden Standorte ist insbesondere eine mögliche Grundwasserbelastung von Bedeutung. 

5.2.2 Empfehlungen und Vorgaben für den vorliegenden Standort 
Geologisch liegt der Standort laut dGK25 im Bereich des Oberen Burgsandsteins, des Basisletten und des Mittleren Burgsandstein. 
Bodenkundlich ist laut UEBK25 mit einem Mosaik unterschiedlichster Böden zu rechnen. Es können Sand- und Tonböden, sowie Stauwasserböden vorkommen. Teilweise ist eine lehmige Deckschicht vorhanden. 
Hinsichtlich der Hintergrundwerte ist der Standort der BAG 61c (Vollzugshilfe Hintergrund-werte) zuzuordnen. Bei landwirtschaftlichen Böden ist hier mit einer Überschreitung der Vor-sorgewerte für Nickel und Zink zu rechnen. 
Die beplanten Flächen sind überwiegend flach geneigt, besitzen aber konkave und rinnenartige Strukturen, in denen sich erhöhter Oberflächenabfluss und evtl. Erosion bilden kann. 
In den markierten Bereichen (Kreuzschraffur) sind Maßnahmen zur Abflussverzögerung bzw. zur besseren Versickerung von Niederschlägen bei Starkregenereignissen zu treffen. 
Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme sind folgende Anforderungen einzuhalten: 
  • DIN 19731 (Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial), 
  • DIN 18915 (Bodenarbeiten im Landschaftsbau), 
  • DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben). 
  • Bei Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht sind die Vorgaben des §12 BBodSchV zu beachten. 
  • Eine Bodenkundliche Baubegleitung gemäß DIN 19639 ist grundsätzlich bei Eingriffen
    > 0,5 ha zu beteiligen. 
Wegen der standörtlichen Gegebenheiten sind folgende Vorgaben einzuhalten: 
  • Für die Montage und Befestigung (Rammpfähle) der Module ist eine korrosionsfeste Oberflächenbeschichtung (Zink-Aluminium-Magnesium-Legierung, z.B. Magnelis© o.ä.) zu verwenden. Auch für die oberirdischen Bauteile wird eine korrosionsfeste Oberflächenbeschichtung dringend empfohlen. 
  • In den skelettreichen Bereichen ist ein Vorbohren bzw. Vorrammen erforderlich, da ansonsten mit erhöhtem Abrieb der Beschichtung zu rechnen ist. Die Tiefe der Verankerung ist auf das statisch unbedingt notwendige Maß zu beschränken (möglichst nicht tiefer als 1,5 m). 
  • In den angegebenen Bereichen sind Maßnahmen zur Abflussverzögerung bzw. zur besseren Versickerung von Niederschlägen bei Starkregenereignissen zu treffen. 
  • Der Bau und Rückbau der Anlage ist durch eine bodenkundliche Baubegleitung zu betreuen und zu dokumentieren. 
  • Werden die oben angeführten Punkte nicht durchgeführt, müssen alle Verfahrensschritte und Maßnahmen der Einzelfallprüfung (siehe Anlage Musterempfehlung, Punkte III. bis VI.) durchgeführt werden. 
Eine bodenkundliche Baubegleitung hat die Einhaltung der DIN-Vorschriften sicherzustellen. Einer Vermeidung von Verdichtung und damit einhergehender verringerter Infiltrationsfähigkeit und erhöhtem Oberflächenabfluss ist besondere Beachtung zu schenken. Die bodenkundliche Baubegleitung soll auch die Maßnahmen zur Verringerung des Oberflächenabflusses planen und durchführen. Dabei sollen möglichst schonende Bodeneingriffe erfolgen. 
Ziel muss es sein, die zusätzlichen Belastungen mit Zink zu minimieren und die Vorgaben der BBodSchV einzuhalten. Daneben ist bei Starkregen einem erhöhten Oberflächenabfluss zu begegnen. 
Der/die Grundstückseigentümer ist/sind über die zu erwartende zusätzliche Zinkbelastung zu informieren. 

5.3. Überschwemmungsgebiete / Gewässerentwicklung 
Im Planungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer und es sind keine festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete sowie wassersensiblen Bereiche betroffen. 

5.4. Abwasser- & Niederschlagswasserbeseitigung / Gewässerschutz 
Bei der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage ist kein Schmutzwasseranfall zu erwarten. 
Die Oberflächenentwässerung sollte möglichst ohne Sammlung über die Fläche erfolgen. Durch den schnelleren Niederschlagswasserabfluss von den Solarmodulen darf es zu keiner nachteiligen Beeinflussung benachbarter Grundstücke kommen. Um die vollständige Versickerung/ Rückhaltung im Vorhabenbereich zu gewährleisten, können kleine Rückhaltemulden vorgesehen werden. Bei Versickerung hat dies stets über den bewachsenen Oberboden zu erfolgen. 
Werden verzinkte Bauteile (auch Titanzink) verwendet und dem Regen ausgesetzt, können hohe Metallkonzentrationen im ersten Regenabfluss entstehen. Eine Verunreinigung von Boden und Grundwasser kann durch eine dauerhafte Beschichtung verhindert werden, alternativ ist bei einer Versickerung eine Niederschlagswasserbehandlung über 30 cm bewachsener Oberbodenpassage sicherzustellen. Ebenso kann Zink verstärkt in Lösung gehen, wenn z.B. für die Gründung vorgesehene verzinkte Stahlprofile bis ins Grundwasser oder den Grundwasserschwankungsbereich eingebracht werden oder ungünstige Bodeneigenschaften vorliegen. In solchen Fällen sollten andere Materialien/dauerhafte Beschichtungen oder Gründungsverfahren verwendet werden. Auf die vorstehenden Ausführungen zum vorsorgenden Bodenschutz wird verwiesen. 


5.5. Altlasten 
Die vom WWA Kronach vorgenommene Recherche im Altlasten-, Boden- und Deponieinforma-tionssystem (ABuDIS) erbrachte auf den beplanten Flächen keine kartierten Schadensfälle oder Altablagerungen. 
Auf den „Mustererlass zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren“ der ARGEBAU, der mit StMIS vom 18.04.02, Az. IIB5-4611.110-007/91 in Bayern verbindlich eingeführt wurde, wird hingewiesen. 
Es wird empfohlen, eine Anfrage bezüglich eventueller Altlastenverdachtsflächen im Geltungs-bereich des Bebauungsplans beim Landratsamt Bamberg vorzunehmen, sofern noch nicht geschehen. 
Sollten bei Erschließungs- und Baumaßnahmen Anzeichen gefunden werden, die auf einen Altlastenverdacht (Verdacht auf Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Grundwasser-verunreinigungen) schließen lassen, ist das Landratsamt Bamberg umgehend zu informieren. Weiterhin wäre bei Altlastenverdacht die Einbindung eines privaten Sachverständigen nach § 18 BBodSchG angezeigt. 

5.6. Zusammenfassung 
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Hinweise und Anmerkungen können wir der Planung aus wasserwirtschaftlicher Sicht zustimmen.
Abwägung und Beschlussvorschlag: 
Die vorliegende wortgleiche Stellungnahme des WWA wurde in der Sitzung vom 15.06.2023 im Rahmen der Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf bereits eingehend behandelt und in die Abwägung eingestellt. Die Belange des Bodenschutzes hinsichtlich möglicher Einträge durch Zink wird mit der Verwendung von Magnesiumlegierungen bei den Metallprofilen berücksichtigt, auf die Festsetzung unter B 4.5 wird verwiesen.
Eine Planungsänderung ist nicht erforderlich.
Die Gemeinde Pommersfelden hält am vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungs-plan sowie an der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Pommersfelden Süd“ fest.

  1. Staatliches Bauamt Bamberg – 10.07.2023
Gegen den Bebauungsplan sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht seitens des Staatlichen Bauamt Bamberg - als Baulastträger für die Bundesstraße 505 - keine Einwände, soweit unsere Auflagen unserer Stellungnahme vom 13.03.2023 berücksichtigt werden/ wurden.
Abwägung und Beschlussvorschlag: 
Die Hinweise des Staatlichen Bauamtes wurden in der Sitzung vom 15.06.2023 im Rahmen der Behandlung der  Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf eingehend behandelt und in die Abwägung eingestellt. Ein Blendgutachen wurde erstellt, mit dem Ergebnis, dass Blendwirkungen vom Vorhaben auf Fahrzeugführer auf der B 505 mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. 

Eine Planungsänderung ist nicht erforderlich. Die Gemeinde Pommersfelden hält am vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungs-plan sowie an der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Pommersfelden Süd“ fest.

  1. Bayernwerk Netz GmbH – 27.07.2023
Nach Einsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass keine zusätzlichen Belange unseres Unternehmens betroffen sind.
Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 04.04.23.
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Des Weiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Bauleitplanung und weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
Abwägung und Beschlussvorschlag: 
Die Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH werden zur  Kenntnis genommen. Eine Planungsänderung ist nicht erforderlich.
Die Gemeinde Pommersfelden hält am vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungs-plan sowie an der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Pommersfelden Süd“ fest.

  1. Deutsche Telekom Technik GmbH – 03.08.2023
Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 30.03.2023 Stellung genommen. 
Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Abwägung und Beschlussvorschlag: 
Die Hinweise der Deutsche Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die Leitungen befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches. Eine Planungsänderung ist nicht erforderlich.
Die Gemeinde Pommersfelden hält am vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungs-plan sowie an der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Pommersfelden Süd“ fest.

Fazit:
Die im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten Stellungnahmen wurden behandelt. Der Gemeinderat hat über die vorgebrachten Stellungnahmen beschlossen und hierbei unter Berücksichtigung der planungsrelevanten Umstände die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Gegenüber den Entwurfsfassungen werden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Pommersfelden Süd“ und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Änderungen bzw. Ergänzungen am Text und Plan vorgenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den vorgetragenen Beschlussvorschlägen für die empfohlenen Abwägungsentscheidungen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Pommersfelden-Süd“ und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan zu. Der Wortlaut der im Sachverhalt vorgetragenen Beschlussempfehlungen zur Abwägungsentscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden hiermit Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pommersfelden; Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nachdem der Abwägungsvorgang mit der beschlussmäßigen Behandlung aller fristgemäß eingegangenen öffentlichen und privaten Belange abgeschlossen ist und keine weitere Änderung bzw. Ergänzung des Bauleitplanentwurfes erforderlich ist, kann der vorliegende Entwurf der 4.  Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pommersfelden samt seiner Begründung und Umweltbericht jeweils in den Fassungen vom 14.09.2023 festgestellt werden. 

Beschluss

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Abwägungsbeschlüsse wird der vorliegende Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pommersfelden im Bereich „Solarpark Pommersfelden Süd“ samt seiner Begründung und Umweltbericht jeweils in den Fassungen vom 14.09.2023 festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplans dem Landratsamt Bamberg zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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9. Abschluss eines Durchführungsvertrages zur Errichtung des "Solarparks Pommersfelden Süd" zwischen der Gemeinde Pommersfelden und der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zwischen dem Vorhabenträger für die Errichtung des „Solarparks Pommersfelden Süd“ und der Gemeinde Pommersfelden ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen, mit dem sich der Vorhabenträger zur Realisierung seines Projektes sowie zur Tragung der Kosten innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet. Der Durchführungsvertrag muss aus rechtlichen Gründen zeitlich vor dem Satzungsbeschluss geschlossen werden. Der Entwurf des Durchführungsvertrages wurde auf Basis eines Mustervertrages erstellt, den der Bayerische Gemeindetag über eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei ausgearbeitet hat und den Gemeinden zur Verfügung stellt. 

Der Wortlaut des Entwurfs des Durchführungsvertrages in der Fassung vom 14.09.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen und aus Rücksichtnahme gegenüber den berechtigten Interessen des Vorhabenträgers ist die Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nichtöffentlich durchzuführen. Über die Beratung und Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit ist gem. Art. 52 Abs. 2 Satz 2 GO in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden. Der Vorsitzende stellte daher vorübergehend Nichtöffentlichkeit her.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Pommersfelden Süd“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Erste Bürgermeister, Herr Gerd Dallner, wird ermächtigt, den vorliegenden Durchführungsvertrag gegenzuzeichnen, damit anschließend der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Pommersfelden Süd“ als Satzung beschlossen werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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10. Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren "Solarpark Pommersfelden Süd"; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Sofern der in zweifacher Ausfertigung vorliegende Durchführungsvertrag, der vom Vorhabenträger bereits unterzeichnet war, nach im vorausgegangenen Tagesordnungspunkt erfolgter Beschlussfassung des Gemeinderats über den Durchführungsvertrag vom Ersten Bürgermeister, gegengezeichnet wurde, kann unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während des Beteiligungsverfahrens gem. § 4 Abs. 2 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Pommersfelden Süd“ mit integriertem Grünordnungsplan und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 14.09.2023 als Satzung beschlossen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Pommersfelden beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Pommersfelden Süd“ nebst Begründung und Umweltbericht jeweils in den Fassungen vom 14.09.2023 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Pommersfelden Süd“ in der Fassung vom 14.09.2023 durch die Gemeinde Pommersfelden zusammen mit der Erteilung der Genehmigung des Landratsamtes Bamberg für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pommersfelden im Bereich „Solarpark Pommersfelden Süd“ ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.10.2023 09:19 Uhr