Datum: 09.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 22:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bezeichnung
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1 | |
Informationen
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2 | |
Einführung einer Bürgerinformations-App für die Gemeinde Pommersfelden
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3 | |
Stellung eines Förderantrags für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
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4 | |
Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für eine Kurzumtriebsplantage auf dem Grundstück FlurNr. 720, Gem. Sambach, 96178 Pommersfelden
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5 | |
Bauantrag; Neubau einer ambulanten Tagespflegeeinrichtung und von 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlurNrn. 10, 11/1+2, 13/1+2, 14, 140/2, Gemarkung Steppach, Steppach 50 a, 96178 Pommersfelden
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6 | |
Bauantrag; Neubau eines Ärztehauses mit 3 Arztpraxen auf dem Grundstück FlurNrn. 10, 11/1+2, 13/1+2, 14, 140/2, Gemarkung Steppach, Steppach 53, 96178 Pommersfelden
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1. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.11.2023
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ö
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1 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Dallner informiert darüber, dass für den Betrieb der Kinderkrippe in Sambach ein neuer Träger gefunden werden konnte. Der Kreisverband Bamberg des Bayerischen Roten Kreuz wird bereits zum 01.12.2023 die Trägerschaft übernehmen und den Betrieb der Kinderkrippe damit bereits ab dem 04.12.2023 fast nahtlos fortsetzen. Hierüber wurden die aktuell betroffenen Eltern bereits in einem gesonderten Elternabend am 03.11.2023 informiert.
Des Weiteren informiert Bürgermeister Dallner über verschiedene Wegebaumaßnahmen auf dem Gemeindegebiet, die Fertigstellung des Baugebiets „Steppach Nord III“ und über die anstehenden Veranstaltungen in der Gemeinde.
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2. Einführung einer Bürgerinformations-App für die Gemeinde Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.11.2023
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
An die Gemeindeverwaltung wurde wiederholt der Wunsch zur Einführung einer sogenannten „Bürger-App“ herangetragen.
Eine Bürger-App ist eine stets aktuelle Informationsplattform. Mit einer Bürger-App erhalten die Bürger tagesaktuelle Informationen direkt auf ihr Smartphone. Beispielsweise wenn das Rathaus auf kurzfristige Straßensperrungen hinweist, Warnmeldungen herausgibt, über kulturelle Highlights informiert oder geänderte Öffnungszeiten veröffentlicht. Hierüber erhalten die Bürger/innen dann Push-Nachrichten direkt und aktuell auf ihr Smartphone. Über Amtsblatt bzw. Homepage ist diese Aktualität und Erreichbarkeit nicht möglich.
Des Weiteren bietet eine solche Bürgerinformations-App auch gleichzeitig eine einfache Plattform für die Öffentlichkeitsarbeit der örtlichen Vereine, Kirchen, Trägern und Organisationen. Denn auch diese können diese dort kostenlos, aktuell und zielgruppengerecht über ihre Neuigkeiten und Veranstaltungen berichten.
In einer solchen Bürger-App definieren Bürger ihre Interessensbereiche selbst und wählen über den Benachrichtigungsschalter z.B. ganze Kategorien oder auch einzelne Vereine aus.
Für die Verwaltung entsteht kein weiterer Aufwand, da die Daten automatisiert mit Teilen der Homepage synchronisiert werden.
Zahlreiche Kommunen nutzen bereits eine solche Bürgerinformations-App.
Der Gemeinde liegt ein Angebot des Anbieters der sog. „Heimat-Info App“ vor, welches dem Sachverhalt im RIS als Anlage beigefügt ist. Diese App findet bereits in über 100 Kommunen Anwendung.
In der Sitzung des Gemeinderats sollen die Möglichkeiten und Funktionen der sog. „Heimat-Info App“ vom Anbieter persönlich vorgestellt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat steht der Einführung einer sog. Bürger-App positiv gegenüber. Diese soll auch den örtlichen Vereinen und Organisationen im Rahmen der jährlichen Absprache zu den Veranstaltungen vorgestellt werden. Wenn auch von dort eine positive Resonanz kommt, kann die Bürger-App beauftragt und eingeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Stellung eines Förderantrags für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.11.2023
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Über die Kommunalrichtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen mit einem Fördersatz von 90% bei einer Antragstellung bis zum 31.12.2023. Bei einer späteren Antragstellung beträgt der Förderantrag nach aktueller Lage voraussichtlich nur noch 60%.
Derzeit sind die genauen Regelungen zur kommunalen Wärmplanung zwischen Bund und Ländern noch nicht abschließend geklärt bzw. beschlossen. Die Verwaltung empfiehlt jedoch mit Blick auf den erhöhten Fördersatz eine vorsorgliche Antragstellung vor dem Jahresende.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass zur Sicherung des bis zum 31.12.2023 geltenden Fördersatzes von 90 % einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt werden soll und beauftragt die Verwaltung mit der Stellung des Förderantrags. Über eine tatsächliche Beauftragung eines Planungsbüros soll erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für eine Kurzumtriebsplantage auf dem Grundstück FlurNr. 720, Gem. Sambach, 96178 Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.11.2023
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Die Antragsteller Georg und Rita Schmuck, Schweinbach 29, 96178 Pommersfelden beantragten mit Eingang vom 11.10.2023 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für das Grundstück FlurNr. 720, Gem. Sambach, die Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für eine Kurzumtriebskultur (KUP). Laut Antragsangaben soll das gesamte Grundstück mit einer Fläche von 1,1557 ha aufgeforstet werden.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung stehen dem keine Hinderungsgründe entgegen. Laut Flächennutzungsplan bestehen für diesen Bereich nach landschaftsplanerischen Aspekten keine Einschränkungen. Die Fläche ist als Fläche für Landwirtschaft, Ackernutzung ausgewiesen. Erstaufforstungen als Kurzumtriebsplantage gelten als landwirtschafltiche Nutzung.
Beschluss
Die Gemeinde Pommersfelden nimmt Kenntnis vom Antrag der Antragsteller Georg und Rita Schmuck, Schweinbach 29, 96178 Pommersfelden auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für eine Kurzumtriebskultur auf dem Grundstück Fl.Nr. 720, Gemarkung Sambach, und stimmt diesem Antrag zu. Die Aufforstungsfläche beträgt 1,1557 ha.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Bauantrag; Neubau einer ambulanten Tagespflegeeinrichtung und von 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlurNrn. 10, 11/1+2, 13/1+2, 14, 140/2, Gemarkung Steppach, Steppach 50 a, 96178 Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.11.2023
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Der Bauherr reichte für den Neubau einer ambulanten Tagespflegeeinrichtung und von sieben Wohneinheiten auf dem Grundstück FlurNr. 10, 11/1+2, 13/1+2, 14, 140/2, Gem. Steppach, Steppach 50 a, 96178 Pommersfelden einen Bauantrag ein. Es ist vorgesehen auf dem Anwesen Steppach 50 a ein neues Gebäude mit Nutzung als ambulante Tagespflegeeinrichtung und sieben Wohneinheiten zu errichten. In den Planausführungen wurden die besonderen Anforderungen an Wohngebäude gem. Art. 48 Abs. 1 BayBO hinsichtlich Barrierefreiheit berücksichtigt.
Das Bauvorhaben ist ein Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO. Es befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Hinsichtlich der Einhaltung der Abstandsflächen bedarf das Vorhaben geringfügigen Abweichungen. Der Antrag auf Abweichung von Art. 6 BayBO samt Begründung liegt den Planunterlagen bei. Der für das Bauvorhaben notwendige Stellplatznachweis wurde erbracht.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat vom Antrag auf Neubau einer ambulanten Tagespflegeeinrichtung und von sieben Wohneinheiten auf dem Grundstück FlurNr. 10, 11/1+2, 13/1+2, 14, 140/2, Gem. Steppach, Steppach 50 a, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Bauantrag; Neubau eines Ärztehauses mit 3 Arztpraxen auf dem Grundstück FlurNrn. 10, 11/1+2, 13/1+2, 14, 140/2, Gemarkung Steppach, Steppach 53, 96178 Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.11.2023
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Der Bauherr reichte für den Neubau eines Ärztehauses mit 3 Arztpraxen auf dem Grundstück FlurNr. 10, 11/1+2, 13/1+2, 14, 140/2, Gem. Steppach, Steppach 53, 96178 Pommersfelden einen Bauantrag ein. Es ist vorgesehen auf dem ehemaligen Anwesen Steppach 53 (alte Molkerei) ein neues Gebäude mit Nutzung als Arztpraxis und 3 weiteren Therapieräumen zu errichten. In den Planausführungen wurden die besonderen Anforderungen an öffentlichen zugänglichen baulichen Anlagen hinsichtlich barrierefreier Besucher- und Benutzerbereiche berücksichtigt.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 3. Es befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Hinsichtlich der Einhaltung der Abstandsflächen bedarf das Vorhaben geringfügigen Abweichungen. Der Antrag auf Abweichung von Art. 6 BayBO samt Begründung liegt den Planunterlagen bei. Der für das Bauvorhaben notwendige Stellplatznachweis wurde erbracht.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat vom Antrag auf Neubau eines Ärztehauses mit 3 Arztpraxen auf dem Grundstück FlurNr. 10, 11/1+2, 13/1+2, 14, 140/2, Gem. Steppach, Steppach 53, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.02.2024 12:05 Uhr