Datum: 14.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2023
2 Informationen
3 Bauangelegenheiten
3.1 Tektur zum Bauantrag vom 31.08.2022; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlurNr. 420/30, Gemarkung Pommersfelden, Baumgarten 29, 96178 Pommersfelden
3.2 Anbau und Umbau eines Wohnhauses; Änderung der Balkone; Grundstück FlurNr. 5, Gemarkung Pommersfelden, Hauptstraße 36, 96178 Pommersfelden
3.3 Ausbau des Spitzbodens zur Dachwohnung auf dem Grundstück FlurNr. 13/1, Gemarkung Oberndorf, Oberndorf 20, 96178 Pommersfelden
3.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Wintergarten im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück FlurNr. 676/16, Gemarkung Steppach, Gartenstraße 33, 96178 Pommersfelden
3.5 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/60, Gemarkung Steppach, Ahornstraße 16, 96178 Pommersfelden
4 Antrag auf Zone 30 und Rechts-vor-Links-Regelung im Ortsteil Limbach
5 Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h im Bereich des Ortsteiles Limbach auf der Staatsstraße 2263
6 Bezuschussung gemeindlicher Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren für das Jahr 2023 und Unterstützung für Veranstaltungen im Jahr 2024
7 Jahresrückblick des Bürgermeisters für das Jahr 2023

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2023 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt. 

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 09.11.2023 wird ohne Einwände genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö 2
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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö 3
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3.1. Tektur zum Bauantrag vom 31.08.2022; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlurNr. 420/30, Gemarkung Pommersfelden, Baumgarten 29, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Bauherr hat zu seinem Bauantrag vom 31.08.2022 Az: 20221068 „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage“ eine Tekturplanung eingereicht. Das geplante Wohnhaus wurde in der Bauausführung auf jeder Seite um 12,5 cm breiter. Die OK FFB ist um 20 cm höher als ursprünglich geplant. Für diese Änderungen bedarf es einer Tekturplanung.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplans „Zum großen See“ in Pommersfelden und entspricht hinsichtlich des Baufensters sowie der Festsetzung Höhe Oberkannte Fertigfußboden weiterhin dessen Festsetzungen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat vom Vorhaben „Tektur zum Bauantrag vom 31.08.2022; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück FlurNr. 420/30, Gem. Pommersfelden, Baumgarten 29, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Anbau und Umbau eines Wohnhauses; Änderung der Balkone; Grundstück FlurNr. 5, Gemarkung Pommersfelden, Hauptstraße 36, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Bauherr reichte zu seinem genehmigten Bauplan Az:20210869 „Anbau und Umbau eines Wohnhauses“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 5, Gem. Pommersfelden Hauptstraße 36, 96178 Pommersfelden mit Unterlagen vom 27.11.2023 eine Tekturplanung hinsichtlich der Ausführung der Balkone ein. Das Wohnhaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrhaus Pommersfelden und liegt im Ensembleschutz von Schloss Weissenstein.
Laut Tekturplanung sollen die ursprünglich geplanten Balkone im EG und OG nun jeweils als Terrasse ausgeführt werden.   
Das Vorhaben befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Nachbarunterschriften wurden eingeholt. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat von der Tekturplanung zum Bauvorhaben „Anbau und Umbau eines Wohnhauses; Änderung der Balkone; Grundstück FlurNr. 5, Gem. Pommersfelden, Hauptstr. 36, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.3. Ausbau des Spitzbodens zur Dachwohnung auf dem Grundstück FlurNr. 13/1, Gemarkung Oberndorf, Oberndorf 20, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Die Antragsteller haben für das Bauvorhaben „Ausbau des Spitzbodens zur Dachwohnung“ auf der Flur-Nr. 13/1, Gemarkung Oberndorf, Oberndorf 20, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht. 

Dieses Vorhaben wurde bereits als Antrag auf Vorbescheid, Az. 20230231 in der Bauausschusssitzung vom 11.05.2023 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach Auskunft des Landratsamtes Bamberg konnte der Vorbescheid allerdings noch nicht zeitnah erstellt werden. Da die Bauherren jedoch eine eilige Bauausführung anstreben, wurde seitens des Landratsamtes empfohlen, gleich einen separaten Bauantrag einzureichen. Dieser Empfehlung kamen die Bauherren nach. Planungsrechtlich ergaben sich keine Veränderungen zur Planung im Vorbescheid. Im Zuge des nunmehrigen Bauantrags ist die bereits eingereichte Bauvoranfrage       Az 20230231 durch schriftliche Erklärung zurückzunehmen. 
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 3. Es befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet ist nicht vorhanden.
Für die neue Wohneinheit wurden zwei zusätzliche Stellplätze nachgewiesen. 
Die Nachbarunterschriften sind vollständig eingeholt. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat von dem Vorhaben „Ausbau des Spitzbodens zur Dachwohnung“ auf der Fl.-Nr. 13/1, Gemarkung Oberndorf, Oberndorf 20, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Wintergarten im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück FlurNr. 676/16, Gemarkung Steppach, Gartenstraße 33, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Die Bauherren reichten für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Wintergarten auf dem Grundstück FlurNr. 676/16, Gem. Steppach, Gartenstraße 33, 96178 Pommersfelden Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein. 
Das Vorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet der 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Berglein“ und entspricht dessen Festsetzungen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat von dem Vorhaben „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Wintergarten“ auf dem Grundstück FlurNr. 676/16, Gem. Steppach, Gartenstraße 33, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.5. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/60, Gemarkung Steppach, Ahornstraße 16, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Die Bauherren reichten für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlurNr. 892/60, Gem. Steppach, Ahornstraße 16, 96178 Pommersfelden Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein. 
Das Vorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des Bebauungsplans „Steppach Nord III“ und entspricht dessen Festsetzungen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat von dem Vorhaben „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage“ auf dem Grundstück FlurNr. 892/60, Gem. Steppach, Ahornstraße 16, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Zone 30 und Rechts-vor-Links-Regelung im Ortsteil Limbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.11.023 beantragten die Limbacher Gemeinderatsmitglieder Alexander Stirnweiß und Roland Seubert, dass im Ortsteil Limbach durchgängig die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden soll und dass generell die Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ angeordnet werden soll. In dem Schreiben führten die Antragsteller aus, dass sich die Mehrheit der Anwesenden in einer Ortsversammlung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Ort nebst Rechts-vor-Links-Regelung ausgesprochen hätte. Das Antragsschreiben vom 28.11.2023 ist dem Sachverhalt im RIS als Anlage beigefügt.
Gemäß Art. 45 Abs. 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und in Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Zonen- Anordnung weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, d.h. Bundes- Landes- und Kreisstraßen noch auf Straßen erstreckt, die als Vorfahrtstraßen mit Zeichen Nr. 306 festgesetzt sind. Im Umkehrschluss daraus folgt, dass innerhalb von Tempo 30-Zonen zwingend die Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ gelten muss. 
Sachlich zuständig gemäß Art. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 für die Anordnung der Tempo 30 Zone ist die Gemeinde Pommersfelden als örtliche Straßenverkehrsbehörde, da sich die Zonenanordnung ausschließlich auf Gemeindestraßen i.S. des Art. 46 BayStrWG erstreckt.
Die Verwaltung kann den Wunsch für eine Geschwindigkeitsreduzierung nebst Rechts-vor-Links-Regelung im Ortsteil Limbach nachvollziehen. Insbesondere besteht im Ortsteil Limbach die Besonderheit, dass durch diesen keine Straße des überörtlichen Verkehrs führt, sondern der Ortsteil verkehrstechnisch durch eine Umgehungsstraße begünstigt ist. 
Vor einer endgültigen Entscheidung des Gemeinderates über die Anordnung einer Tempo 30 Zone empfiehlt die Verwaltung eine anlassbezogene Verkehrsschau mit den zuständigen Fachstellen (Landratsamt Bamberg, Fachbereich Straßenverkehr und dem zuständigen Ansprechpartner örtlichen Verkehrspolizei) durchzuführen.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Ortsteil Limbach verbunden mit der Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ zustimmend zur Kenntnis. Gegen die Umsetzung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die endgültige Entscheidung hierüber soll in eine der nächsten Sitzungen erfolgen.

  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h im Bereich des Ortsteiles Limbach auf der Staatsstraße 2263

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.10.2023 beantragten die Gemeinderatsmitglieder Alexander Stirnweiß und Roland Seubert mit Vorlage einer Unterschriftenliste mit 144 Unterzeichnern, dass auf der Strecke zwischen den Ein- und Ausfahrten nördlich und südlich des Ortsteils Limbach entlang der Staatsstraße 2263 in beiden Fahrtrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 70 km/h reduziert wird. Das Antragsschreiben vom 26.10.2023 ist dem Sachverhalt im RIS als Anlage beigefügt.
Begründet wird der Antrag, dass das Ein- und Ausfahren aus dem Ortsteil auf die viel befahrene Staatsstraße 2263 wegen der lang gezogenen und schlecht einsehbaren Kurve äußerst riskant und gefährlich sei. Von Pommersfelden Richtung Limbach bestehe bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h. Leider ist diese nur einseitig angeordnet und endet vor der nördlichen Ortszufahrt von Limbach. Konsequenterweise müsste diese wegen der gefährlichen Situation der Ein- und Ausfahrten entlang der gesamten Ortschaft Limbach in beiden Fahrtrichtungen durchgängig festgesetzt werden. 
Geschwindigkeitsbeschränkungen außerhalb geschlossener Ortschaften auf Tempo 70 km/h sind gem. Art. 45 Abs. 9 StVO zulässig, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt ist.   
Zuständig für die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf klassifizierten Straßen (Bundes- Landes- und Kreisstraßen) wäre das Landratsamt Bamberg als untere Straßenverkehrsbehörde.
Die Verwaltung steht dem Antrag positiv gegenüber und kann hier lediglich unterstützend tätig werden, da sie für die Anordnung nicht selbst zuständig ist. Die Verwaltung empfiehlt daher, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Bamberg Fachbereich Straßenverkehrswesen zu stellen verbunden mit der Bitte, baldmöglichst eine anlassbezogene Verkehrsschau mit der örtlichen Verkehrspolizei durchzuführen.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag, die Gefahrensituation im Bereich der Zu- und Abfahrten des Ortsteiles Limbach entlang der Staatsstraße 2263 durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h entschärfen zu wollen, zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird daher beauftragt, bei der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Bamberg) den Antrag zu stellen, dass im Bereich des Ortsteiles Limbach auf der Staatsstraße 2263 zwischen der nördlichen Ortszufahrt und der Zufahrt zur GVS Richtung Schirnsdorf  in beide Fahrtrichtungen die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert wird. In diesem Zusammenhang wird zur Entscheidungsfindung hinsichtlich der besonderen Gefährdungslage die untere Straßenverkehrsbehörde ersucht, baldmöglichst eine anlassbezogene Verkehrsschau mit der örtlichen Verkehrspolizei durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bezuschussung gemeindlicher Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren für das Jahr 2023 und Unterstützung für Veranstaltungen im Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Durch die aktive Arbeit der vielen Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren in unserer Gemeinde lebt unsere Gemeinschaft. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern in verschiedensten Möglichkeiten eine sinnvolle Freizeitgestaltung an und erhalten vor allem die prägende Kultur am Leben.
Sind es unsere Sportvereine für die körperliche Ertüchtigung sowie für gute Jugendarbeit. Unsere Musik- und Gesangsvereine für den kulturellen Bereich. Oder auch unsere Obst- und Gartenbauvereine, die blühendes Leben in unsere Dörfer bringen, um nur einige zu nennen. Ein großer Dank gilt auch unseren Kirchweihvereinen, sowie der Dorfgemeinschaft Pommersfelden, die Kirchweihen und Veranstaltungen durchführen und gleichzeitig ihre Überschüsse für das Gemeinwohl einbringen. Nicht vergessen möchten wir die wichtige und engagierte Arbeit unserer Feuerwehren sowie der Vereine, die sich um unsere Senioren und Behinderten annehmen.
Daher möchte die Gemeinde unsere Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren auch für das 2023 eine anerkennende Unterstützung zukommen lassen. Hierzu wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel folgende Unterstützung wie in den vergangenen Jahren auch für das Jahr 2023 vorgeschlagen:
Freiwillige Feuerwehren
Pommersfelden, Steppach, Sambach, Oberndorf                                pauschal je 200,-- €

Sportvereine
FC Pommersfelden, SV Steppach, DJK SV Sambach                        pauschal je 500,-- €

Posaunenchöre Pommersfelden und Steppach
Kirchenbläsergruppe Sambach                                                pauschal je 120,-- €

Gesangsvereine: 
Liederkranz Frohsinn Pommersfelden,                                          pauschal je 120,-- €
Liederkranz Sambach, Gemischter Chor Sambach.
Frauenchorgemeinschaft Antonia / Mirjam        
                       
Obst- und Gartenbauvereine Steppach und Sambach                        pauschal je 100,-- €

VdK Sambach                                                                        pauschal je 100,-- €

Kriegervereine Pommersfelden, Steppach, Sambach                        pauschal je 100,-- €

Kirchweihvereine Limbach, Steppach, Weiher, Schweinbach und
Unterköst sowie die Dorfgemeinschaft Pommersfelden                        pauschal je 100,-- €

Collegium Musicum Pommersfelden                                         pauschal je 100,--€

Fischereiverein Pommersfelden - Frensdorf                                        pauschal je 100,--€

Darüber hinaus soll im Kalenderjahr 2024 für jede Veranstaltung, für die von den oben aufgeführten Organisationen bei der Gemeindeverwaltung eine gebührenpflichtige Gestattung beantragt wird, eine Unterstützung in Höhe von 50,- € und bei mehrtägigen Veranstaltungen in Höhe von insgesamt 100,- € gewährt werden. Die Auszahlung dieser Unterstützung erfolgt zusammen mit der Auszahlung der Bezuschussung der Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren für das Jahr 2024.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den unten aufgeführten Organisationen für ihre gemeinnützige und ehrenamtliche Tätigkeit im Jahr 2023 folgenden Zuschuss zu gewähren:


Freiwillige Feuerwehren
Pommersfelden, Steppach, Sambach, Oberndorf                                pauschal je 200,-- €

Sportvereine
FC Pommersfelden, SV Steppach, DJK SV Sambach                        pauschal je 500,-- €

Posaunenchöre Pommersfelden und Steppach
Kirchenbläsergruppe Sambach                                                pauschal je 120,-- €

Gesangsvereine: 
Liederkranz Frohsinn Pommersfelden,                                          pauschal je 120,-- €
Liederkranz Sambach, Gemischter Chor Sambach.
Frauenchorgemeinschaft Antonia / Mirjam        
                       
Obst- und Gartenbauvereine Steppach und Sambach                        pauschal je 100,-- €

VdK Sambach                                                                        pauschal je 100,-- €

Kriegervereine Pommersfelden, Steppach, Sambach                        pauschal je 100,-- €

Kirchweihvereine Limbach, Steppach, Weiher, Schweinbach und
Unterköst sowie die Dorfgemeinschaft Pommersfelden                        pauschal je 100,-- €

Collegium Musicum Pommersfelden                                         pauschal je 100,--€

Fischereiverein Pommersfelden - Frensdorf                                        pauschal je 100,--€

Darüber hinaus soll im Kalenderjahr 2024 für jede Veranstaltung, für die von den oben aufgeführten Organisationen bei der Gemeindeverwaltung eine gebührenpflichtige Gestattung beantragt wird, eine Unterstützung in Höhe von 50,- € und bei mehrtägigen Veranstaltungen in Höhe von insgesamt 100,- € gewährt werden. Die Auszahlung dieser Unterstützung erfolgt zusammen mit der Auszahlung der Bezuschussung der Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren für das Jahr 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Jahresrückblick des Bürgermeisters für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister, Herr Gerd Dallner, gab einen prägnanten Rückblick über die aktuellen kommunalpolitischen Geschehnisse und Informationen zum Sachstand aktueller Projekte. Am Schluss seiner Ausführungen bedankte er sich für die stets konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gemeinderatsgremium, der Verwaltung sowie allen Akteuren, die im abgelaufenen Jahr ihren Beitrag zum Wohle der Gemeinde Pommersfelden geleistet haben.

Datenstand vom 05.02.2024 12:08 Uhr