Datum: 18.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2023
2 Informationen
3 Antrag auf Zone 30 und Rechts-vor-Links-Regelung im Ortsteil Limbach
4 Jahresbericht 2023 für das Gemeindearchiv Pommersfelden
5 Neubau einer Einzelgarage mit Geräteraum und Carport im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 588/12, Gemarkung Pommersfelden, Am Kühtrieb 6, 96178 Pommersfelden
6 Neubau eines Wohnhauses mit Carport im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 894/16, Gemarkung Steppach, Ahornstraße 22, 96178 Pommersfelden
7 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Praxisräumen im KG für Logopädie im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/3, Gemarkung Sambach, Sambacher Leite 25, 96178 Pommersfelden

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2023 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt. 

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 14.12.2023 wird ohne Einwände genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Dallner informiert über die Einführung der Bürger-Info-App für die Gemeinde Pommersfelden.

Bürgermeister Dallner informiert über die Eröffnung der neuen Arztpraxis im gemeindeeigenen Gebäude Steppach 50 (Alte Raiffeisenbank) zum 08.01.2024.

Bürgermeister Dallner informiert über die Aufnahme der Bauarbeiten zur Errichtung eines neuen Einkaufsmarktes auf dem Areal Industriestraße 1 in Steppach zum 08.01.2024. Gemäß Auskunft des Investors soll die Betriebsaufnahme des DISKA-Einkaufsmarktes im November 2024 erfolgen.

Bürgermeister Dallner informiert über die Verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamts Bamberg vom 21.12.2023 betreffend einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h auf Abschnitten der Staatsstraße 2263 im Bereich der Ortsumfahrung des Ortsteils Limbach.

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3. Antrag auf Zone 30 und Rechts-vor-Links-Regelung im Ortsteil Limbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.11.023 beantragten die Limbacher Gemeinderatsmitglieder Alexander Stirnweiß und Roland Seubert, dass im Ortsteil Limbach durchgängig die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden soll und dass generell die Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ angeordnet werden soll.
In dem Schreiben führten die Antragsteller aus, dass sich die Mehrheit der Anwesenden in einer Ortsversammlung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Ort nebst Rechts-vor-Links-Regelung ausgesprochen hätte. Das Antragsschreiben vom 28.11.2023 war dem Sachverhalt im RIS bereits mit den Sitzungsunterlagen für den 14.12.2023 als Anlage beigefügt, in welcher sich der Gemeinderat mit dieser Thematik bereits vorbefasst hat. Insofern wird auf den dortigen Sachverhalt nebst Anlagen verwiesen.
Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2023 behandelt. Der erste Bürgermeister, Herr Gerd Dallner, informierte darüber, dass mit Herrn Philipp Beyer von der unteren Straßenverkehrsbehörde zusammen mit der Gemeinde Pommersfelden sowie die Polizeiinspektion Bamberg-Land und dem Staatlichen Straßenbauamt Bamberg am 11.12.2023 eine Verkehrsschau bei Limbach durchgeführt haben. Als Ergebnis dieser Verkehrsschau kann bezüglich dieses Antrags zusammengefasst festgestellt werden, dass die Gemeinde Pommersfelden als örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung einer Tempo 30-Zone innerhalb des Ortsteils Limbach selbst zuständig sei und diese dort selbst nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anordnung zu entscheiden habe.  
Der Gemeinderat nahm in der Sitzung vom 14.12.2023 den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Ortsteil Limbach verbunden mit der Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ zustimmend zur Kenntnis. Gegen die Umsetzung bestanden in der Sitzung keine grundsätzlichen Bedenken. Die endgültige Entscheidung hierüber solle in eine der nächsten Sitzungen erfolgen.
Gemäß Art. 45 Abs. 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und in Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Zonen- Anordnung weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, d.h. Bundes- Landes- und Kreisstraßen noch auf Straßen erstreckt, die als Vorfahrtstraßen mit Zeichen Nr. 306 festgesetzt sind. Im Umkehrschluss daraus folgt, dass innerhalb von Tempo 30-Zonen zwingend die Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ gelten muss. 
Sachlich zuständig gemäß Art. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) für die Anordnung der Tempo 30 Zone ist die Gemeinde Pommersfelden als örtliche Straßenverkehrsbehörde, da sich die Zonenanordnung ausschließlich auf Gemeindestraßen i.S. des Art. 46 BayStrWG erstreckt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den gesamten Ortsteil Limbach flächendeckend eine Tempo-30-Zone anzuordnen. Mit dieser Anordnung werden gleichzeitig bestehende Vorfahrtregelungen, insbesondere über Vorfahrtstraßen, die mit Zeichen Nr. 306 festgesetzt sind, aufgehoben, weil sie mit der flächendeckenden Anordnung einer Tempo-30-Zone für den gesamten Ortsteil rechtlich nicht vereinbar sind. Es gilt im gesamten Ortsbereich somit „Rechts-vor-Links“. Die Beschilderung der Tempo-30-Zone erfolgt an sämtlichen Zu- und Abfahrten zum Ortsbereich Limbach durch Zeichen 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone - Vorderseite) und 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone - Rückseite).  Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der jeweiligen Verkehrszeichen und dem Abbau dieser Anordnung entgegenstehender Verkehrszeichen wirksam. Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung für die Tempo-30-Zone im Ortsteil Limbach zu erstellen und im Amtsblatt der Gemeinde Pommersfelden ortsüblich bekannt zu machen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Jahresbericht 2023 für das Gemeindearchiv Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Pommersfelden ist Mitglied im Verein „Kommunale Archivpflege im Landkreis Bamberg e.V.“.
Dem Verein gehören mittlerweile 26 der 36 Gemeinden des Landkreises Bamberg an.
Zweck des Vereins ist die fachkundige Unterstützung und Betreuung der Gemeinden bei der ordnungsgemäßen Führung und Pflege der gemeindlichen Archive.
Hierfür erhält jede Gemeinde Stundenkontingente für die Tätigkeit von ausgebildeten Archivpflegern für deren Tätigkeit vor Ort in den Gemeinden. Zudem erstellen die Archivpfleger jeweils einen Jahresbericht. Der Jahresbericht für das Kalenderjahr 2023 ist dem Sachverhalt im RIS als Anlage beigefügt.

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5. Neubau einer Einzelgarage mit Geräteraum und Carport im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 588/12, Gemarkung Pommersfelden, Am Kühtrieb 6, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauantrag „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport“ auf dem Grundstück FlurNr. 588/12, Gem. Pommersfelden, Am Kühtrieb 6, 96178 Pommersfelden im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 10.03.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Nun möchten die Bauherren an dem bereits beständigen Einfamilienwohnhaus anstatt dem im Bauplan entsprechenden Doppelcarport, eine Einzelgarage mit Geräteraum und Carport errichten.
Daraufhin reichten die Bauherren für den „Neubau einer Einzelgarage mit Geräteraum und Carport“ auf dem Grundstück FlurNr. 588/12, Gem. Pommersfelden, Am Kühtrieb 6, 96178 Pommersfelden Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein. 
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des Bebauungsplans „Kühtrieb ll“ in Pommersfelden und entspricht dessen Festsetzungen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat von dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport“ auf dem Grundstück FlurNr. 588/12, Gem. Pommersfelden, Am Kühtrieb 6, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Wohnhauses mit Carport im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 894/16, Gemarkung Steppach, Ahornstraße 22, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Bauherren reichten für den Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück FlurNr. 894/16, Gem. Steppach, Ahornstraße 22, 96178 Pommersfelden Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein. 
Das Vorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des Bebauungsplans „Steppach Nord lll“ und entspricht dessen Festsetzungen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat von dem Vorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Carport“ auf dem Grundstück FlurNr. 894/16, Gem. Steppach, Ahornstraße 22, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Praxisräumen im KG für Logopädie im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/3, Gemarkung Sambach, Sambacher Leite 25, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauantrag „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück FlurNr. 384/3, Gem. Sambach, Sambacher Leite 25, 96178 Pommersfelden im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 22.08.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Bauherren verwirklichten das Bauvorhaben in der beantragten Form jedoch nicht, sondern haben den Neubau nochmals umgeplant.
Hierzu reichten die Bauherren für den „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Praxisräumen im KG für Logopädie“ auf dem Grundstück FlurNr. 384/3, Gem. Sambach, Sambacher Leite 25, 96178 Pommersfelden neue Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein. 
Der bisherige Bauantrag zur Bautenverzeichnisnummer: 34/2022 wird von den Bauherren zurückgenommen.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des Bebauungsplans „Hofleite l“ in Sambach und entspricht dessen Festsetzungen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat von dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Praxisräumen im KG für Logopädie“ auf dem Grundstück FlurNr. 384/3, Gem. Sambach, Sambacher Leite 25, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2024 08:13 Uhr