Datum: 13.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024
2 Informationen
3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 mit Finanzplanung
4 Jugendarbeit in der Gemeinde Pommersfelden; Jahresbericht der Jugendpflegerin
5 Antrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 194, Gemarkung Pommersfelden, Schönbornstraße 5, 96178 Pommersfelden
6 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/64 Gemarkung Steppach, Ahornstraße 8, 96178 Pommersfelden
7 Städtebauförderung in der Gemeinde Pommersfelden; ISEK-Projekt im Ortsteil Pommersfelden "Gehweg vom Friedhof Richtung Sportheim nebst Freizeitfläche"; Vergabe der Arbeiten zur Errichtung eines Pavillions an der Freizeitfläche

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt. 

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 16.05.2024 wird ohne Einwände genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Dallner gibt in der Sitzung einen Rückblick auf die Starkregenereignisse im Gemeindegebiet vom 02.06.2024 und bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften.

Bürgermeister Dallner informiert in der Sitzung über den Stand der ISEK-Projekte im Gemeindegebiet.

Bürgermeister Dallner informiert in der Sitzung über den Stand der Straßen- und Wegebauarbeiten im Gemeindegebiet.

Bürgermeister Dallner informiert über die Teilnahme der Gemeinde Pommersfelden an der Aktion Stadtradeln 2024.

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3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 mit Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Haushalt der Gemeinde Pommersfelden für das Jahr 2024 schließt im Gesamtvolumen mit 18.773.920,00 EUR ab. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.447.700,00 EUR. Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.326.220,00 EUR.
Der Gemeinde Pommersfelden kommt im Haushaltsjahr 2024 immer noch das in den Vorjahren aus solider Haushaltsführung erwirtschaftete Rücklangenpolster zu gute. Die im Haushalt befindlichen Rücklagen belaufen sich auf 6.996.500 €. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 wurde dieser Betrag bilanziell entnommen. 
Zudem ist erfreulich, dass in den aktuellen Zeiten schwer kalkulierbarer Zins- und Aus-gabenentwicklungen kaum noch Schuldendienst bedienen werden müssen und die Gemeinde dadurch über einen gewissen finanziellen Handlungsspielraum verfügt. Der Gesamtschuldenstand lag zu Beginn des Haushaltsjahres lediglich bei 78.750,- Euro, was einem Schuldenstand von 25,50 Euro pro Einwohner entspricht (bezogen auf den Stand von 3.069 Einwohnern zum 31.12.2022). Die Gemeinde Pommersfelden liegt damit deutlich unter dem stichtagsbezogenen Landesdurchschnitt von 692 Euro pro Einwohner. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rücklagensituation ist die Gemeinde Pommersfelden damit de facto schuldenfrei. 
Die Gemeinde Pommersfelden hat nach der aktuellsten Erhebung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 21.12.2023 eine Steuerkraft von 1.034,86 Euro pro Einwohner und liegt damit auf dem 14. Platz von 36 Gemeinden des Landkreises Bamberg und auf Rang 73 von 210 Gemeinden in Oberfranken.
Im Übrigen wird auf den als Anlage beigefügten Haushaltsplan einschließlich dessen Vorbericht und Investitionsplan verwiesen.

Beschluss

a)
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan, Vorbericht, Stellenplan, Stand der Schulden, Stand der Rücklagen). Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Pommersfelden (Lkrs. Bamberg)
für das Haushaltsjahr 2024


Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Pommersfelden 
folgende Haushaltssatzung: 

§ 1

Der als Anlage beigefügt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;  er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.447.700 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.326.220 € ab. 

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1.
Grundsteuer


a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                  
370 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                            
370 v.H.
2.
Gewerbesteuer
340 v.H

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000,00 € festgesetzt. 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.




Pommersfelden, den ……………………                           Gemeinde Pommersfelden
                                                                                           

                                                                                           Gerd Dallner
                                                                                           Erster Bürgermeister

b)
Der Finanzplan gemäß § 24 Abs. 1 KommHV für die Jahre 2023 – 2027 sowie das diesem zugrunde liegende Investitionsprogramm wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Jugendarbeit in der Gemeinde Pommersfelden; Jahresbericht der Jugendpflegerin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Nach der sehr erfolgreichen ersten Jungbürgerversammlung in der Gemeinde Pommersfelden Mitte des Jahres 2022, wurden die Ergebnisse dem Gemeinderat vorgestellt.  Insoweit wird auf die im Anhang beigefügte Präsentation verwiesen.
Der Gemeinderat hat sich im Nachgang zum Ziel gesetzt, die positive Resonanz aus der Jungbürgerversammlung aufzunehmen und daraus gewonnen Ideen und Vorschläge auch umzusetzen und die Jugendarbeit zu fördern.
In der Folge wurde neben dem Schul/Kindergarten-Areal in der Schönbornstraße ein eigener Jugendtreff eingerichtet und in interkommunaler Kooperation mit der Gemeinde Priesendorf ein Verein zur Förderung der Jugendarbeit gegründet. Über diesen gemeinnützigen Verein wird mittlerweile auch gemeinsam eine Jugendpflegerin beschäftigt. Diese hat ihre Tätigkeit zum 01.06.2023 aufgenommen und berichtet nun in der Sitzung über die seither in der Jugendarbeit angestoßenen und umgesetzten Projekte und Veranstaltungen.

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5. Antrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 194, Gemarkung Pommersfelden, Schönbornstraße 5, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller hat für das Vorhaben „Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 194, Schönbornstraße 5, Gem. Pommersfelden, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht.
Der Bauherr möchte sein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude zu drei Wohneinheiten mit neuen Dachgauben umbauen. Dabei wird ein Zugang für WE 2 + 3 als Laubengang errichtet. Die erforderliche Abstandsflächentiefe von 3 m überschneidet sich mit der Abstandsfläche der bestehenden Hackschnitzelheizung auf dem eigenen Grundstück um ca. 0,80 m. Außerdem wird die GRZ von max. 0,8 (hier 0,82) geringfügig überschritten. Die GRZ-Überschreitung liegt aber bereits vor der Baumaßnahme im bestehenden Gebäude begründet.
Aus diesen Gründen werden folgende Abweichungen benötigt: 
  • Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO (Überdecken der Abstandsflächen)
  • Abweichung von Art. 19 Abs. 4 BauNVO (Überschreitung der max. zulässigen GRZ von 0,8)
Es sind bereits sieben Stellplätze vorhanden und drei Stellplätze sollen neu errichtet werden.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 3. Es befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht vorhanden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig eingeholt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat von dem Vorhaben „Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 194, Schönbornstraße 5, Gem. Pommersfelden, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Zu den erforderlichen Abweichungen hinsichtlich des Überdeckens der Abstandsflächen sowie der Überschreitung der GRZ wird das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/64 Gemarkung Steppach, Ahornstraße 8, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller haben für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/64, Ahornstraße 8, Gem. Steppach, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht. 
Der First soll nicht parallel zur Straße errichtet werden, sondern in Nord-Süd-Richtung. Deshalb bedarf es diesbezüglich einer Befreiung der Festsetzung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Firstrichtung.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des Bebauungsplanes „Steppach Nord lll“ in Steppach und entspricht dessen Festsetzungen hinsichtlich der Firstrichtung (Nord-Süd statt Ost-West) nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/64, Ahornstraße 8, Gem. Steppach, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Dem Antrag auf Erteilung der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan „Steppach Nord lll“ hinsichtlich der Firstrichtung (beantragte Nord-Süd-Ausrichtung statt der festgesetzten Ost-West-Ausrichtung) wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Städtebauförderung in der Gemeinde Pommersfelden; ISEK-Projekt im Ortsteil Pommersfelden "Gehweg vom Friedhof Richtung Sportheim nebst Freizeitfläche"; Vergabe der Arbeiten zur Errichtung eines Pavillions an der Freizeitfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Städtebauförderung wurden die Leistungen zur Vergabe der Arbeiten zur Errichtung eines Pavillons an der Freizeitfläche der Maßnahme „Gehweg vom Friedhof Richtung Sportheim nebst Freizeitfläche", beschränkt ausgeschrieben. 6 Leistungsverzeichnisse wurden verschickt, 3 Angebote sind rechtzeitig eingegangen. Die Angebote waren pünktlich, verschlossen und es gab nichts zu beanstanden. Die Angebote wurden von der Landschaftsarchitektin Frau Nißlein, 91315 Höchstadt/Aisch, rechnerisch geprüft
Wirtschaftlichster Anbieter war danach die Fa. Hertlein, Mühlhausen, mit einem Angebot i.H.v. 22.746,85 € (inkl. gesetzl. MwSt.). Die Firma ist geeignet und sowohl der Landschaftsarchitektin als auch der Gemeinde Pommersfelden als zuverlässig bekannt. Es wird daher vorgeschlagen, die Vergabe an die Fa. Hertlein zum Angebotspreis von 22.746,85 € (brutto) vorzunehmen. 
Zu den einzelnen Details des Submissionsergebnisses wird auf den Preisspiegel verwiesen, der dem Sachverhalt als Anlage beigefügt ist.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das von der Landschaftsarchitektin Frau Nißlein rechnerisch und technisch geprüfte Ausschreibungsergebnis zur Vergabe des Auftrags zur Errichtung eines Pavillons an der Freizeitfläche der Maßnahme „Gehweg vom Friedhof Richtung Sportheim nebst Freizeitfläche zur Kenntnis
Es wird beschlossen die Auftragsvergabe zur Errichtung eines Pavillons an die Firma Hertlein aus Mühlhausen zum Angebotspreis von 22.746,85 € (brutto) vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2024 09:47 Uhr