Datum: 08.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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beschließend
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1 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2024 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 11.07.2024 wird ohne Einwände genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Dallner informiert über den Stand der Straßen- und Wegebaumaßnahmen an der Pfarrer-Schonath-Straße im Ortsteil Pommersfelden.
Bürgermeister Dallner informiert über die anstehende Informationsveranstaltung am 21.08.2024 zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Pommersfelden.
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3. Einführung eines digitalen Amtsblatts für die Gemeinde Pommersfelden; Digitale Bekanntmachung von Verordnungen und Satzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Mit der Kommunalrechtsnovelle 2023 und dem Inkrafttreten der BayKommV (Bayerische Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften) zum 01.01.2024 wurden die erforderlichen Voraussetzungen für eine ausschließlich digitale Bekanntmachung von Ortsrecht im Rahmen der in Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorgesehenen Bekanntmachungsarten geschaffen.
Es ist nun auch rechtlich verbindlich möglich, amtliche Bekanntmachungen (z.B. Erlass oder Änderungen von Satzungen und Verordnungen) auf digitalem Weg (Internetseite) rechtskräftig bekannt zu machen.
Die Verwaltung möchte die nun mögliche Form der digitalen Bekanntmachung gerne nutzen, um vom jeweiligen Erscheinungsdatum des nur monatlich erscheinenden gedruckten Amtsblatts unabhängig zu sein. Insbesondere bei Bekanntmachungen zu Wahlen wäre dies vorteilhaft, da hier regelmäßig Bekanntmachungsfristen zu beachten sind.
Art. 26 Abs. 2 Satz 2 GO wurde dahingehend geändert, dass er u.a. einer ausschließlich digitalen Bekanntmachung von Satzungen nicht mehr entgegensteht und Niederlegungen digital über das Internet bekannt gegeben werden können. Hierzu ist die Geschäftsordnung des Gemeinde Pommersfelden zu ändern und als Veröffentlichungsplattform die Homepage der Gemeinde Pommersfelden zu bestimmen.
Im Gesetzestext wird zwar von „ausschließlicher Bekanntmachung“ gesprochen, dies bedeutet jedoch nicht, dass das gedruckte Amtsblatt abgeschafft werden soll. Es würde lediglich eine Umbenennung von „Amtsblatt“ in „Mitteilungsblatt“ erfolgen. Die Homepage der Gemeinde Pommersfelden erhält eine Rubrik mit dem Titel „Digitales Amtsblatt – Amtliche Mitteilungen“. Hier werden zum einen das Amtsblatt generell und die amtlichen Bekanntmachungen hinterlegt. Insbesondere in Verbindung mit der Einführung der Heimat-Info-App sind dann auch die digital veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen sofort verfügbar.
Für die Änderung der Bekanntmachungsart bedarf es einer Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats.
Beschluss
Die Gemeinde Pommersfelden beschließt die Einführung eines ausschließlich digitalen Amtsblattes nach § 1 Abs. 1 BayKommV zur Veröffentlichung aller amtlichen Mitteilungen, Veröffentlichungen und Bekanntmachungen auf der Internetseite der Gemeinde Pommersfelden. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Pommersfelden vom 08.05.2020 wird entsprechend geändert. Auf der Internetseite der Gemeinde Pommersfelden wird eine Rubrik mit dem Titel „Digitales Amtsblatt – Amtliche Mitteilungen“ installiert. Die Inbetriebnahme des ausschließlich digital veröffentlichenden Amtsblattes erfolgt zum nächsten Monatsersten, an dem alle nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Inkrafttreten der Änderung der Geschäftsordnung
- Mindestens zweifacher Hinweis im gedruckten Amtsblatt
- Vorliegen der technischen Voraussetzungen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Pommersfelden im Zuge der Einführung eines digitalen Amtsblatts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Im vorausgegangenen Tagesordnungspunkt wurde über die Einführung eines sog. Digitalen Amtsblatts und die damit verbundene ausschließlich digitale Bekanntmachung von Ortsrecht Beschluss gefasst.
Im Falle einer zustimmenden Beschlussfassung zur Einführung eines digitalen Amtsblatts bedarf es einer entsprechenden Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats. § 37 der Geschäftsordnung müsste wie folgt geändert werden:
Beschluss
Die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Pommersfelden vom 08.05.2020 wird in § 37 wie folgt geändert:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Errichtung einer Garage mit Pultdach auf dem Grundstück Flur-Nr. 843/3 Gemarkung Pommersfelden, Limbach 37, 96178 Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.08.2024
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller hat für das Bauvorhaben „Errichtung einer Garage mit Pultdach“ auf dem Grundstück FlurNr. 843/3, Gemarkung Pommersfelden, Limbach 37, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht.
Zur gewünschten Fahrzeugeinstellung wird eine Erhöhung der Tordurchfahrtshöhe, sowie der lichten Raumhöhe benötigt. Durch die notwendigen Konstruktionshöhen wird die mittlere Wandhöhe, lt. Art. 6 Abs. 7 BayBo (max. zulässig 3 m), um 30 cm (3,30 m mittleren Wandhöhe) überschritten.
Somit wird eine Abweichung von Art. 6 Abs. 7 der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der max. zulässigen mittleren Wandhöhe bei Garagen von 3.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile in Limbach, ein Bebauungsplan in diesem Gebiet ist nicht vorhanden.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig eingeholt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Errichtung einer Garage mit Pultdach“ auf dem Grundstück FlurNr. 843/3, Gemarkung Pommersfelden, Limbach 37, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen zu der Abweichung von Art. 6 Abs. 7 der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der Überschreitung der max. zulässigen mittleren Wandhöhe von 3 m (3,30 m bei der Garage) wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2025 11:28 Uhr