Datum: 10.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2024
2 Informationen
3 Antrag auf Anbau an bestehender Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 450 Gemarkung Pommersfelden, Hauptstraße 52, 96178 Pommersfelden
4 Antrag auf Neubau einer Überdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 570 Gemarkung Sambach, Wind 2, 96178 Pommersfelden
5 Änderungsantrag zu Bpl-Nr. 20230604: Neubau eines Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Flur-Nr. 856/5 u. 856/6 Gemarkung Steppach, Industriestraße 1, 96178 Pommersfelden
6 Mitbenutzungszweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Pommersfelden und der VG Burgebrach für das Einleiten von Abwasser aus dem Ortsteil Oberköst des Marktes Burgebrach in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung; Ergänzungsbeschluss

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2024 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt. 

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12.09.2024 wird ohne Einwände genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2024 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Dallner informiert über den Baufortschritt am neuen Einkaufsmarkt Diska im Ortsteil Steppach und über die bevorstehende Eröffnung, die nach Angaben des Betreibers für Ende November anvisiert ist.

Bürgermeister Dallner informiert darüber, dass am neu hergestellten Gehweg an der Pfarrer-Schonath-Straße die Beleuchtung in Betrieb genommen wurde.

Bürgermeister Dallner informiert über die aktuellen Veranstaltungen in der Gemeinde und bittet um jeweils rege Teilnahme.

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3. Antrag auf Anbau an bestehender Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 450 Gemarkung Pommersfelden, Hauptstraße 52, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller hat für das Vorhaben „Anbau an bestehender Garage“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 450, Hauptstraße 52, Gem. Pommersfelden, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht. 
Der Anbau soll als Abstellraum genutzt werden. Dieser hat einen Bruttorauminhalt von 82,47 m³ und ist somit genehmigungspflichtig. 
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile in Pommersfelden, ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Anbau an bestehender Garage“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 450, Haupstraße 52, Gem. Pommersfelden, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Neubau einer Überdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 570 Gemarkung Sambach, Wind 2, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller hat für das Vorhaben „Neubau einer Überdachung“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 570, Wind 2, Gem. Sambach, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht. 
Die neu zu errichtende Überdachung soll auf der Grenze errichtet werden. Nach Art. 6 Abs. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung müssen die Abstandsflächen von mindestens 3 m auf dem Grundstück selbst liegen. Dies kann für die Süd/West - sowie für die Nord/West - Seite nicht eingehalten werden.
Aus diesem Grund wird folgende Abweichung benötigt: Abweichung von Art. 6 Abs. 1 und 2 BayBO (die erforderlichen Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen).
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 2. Es befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile in Wind, ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.  
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig eingeholt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Neubau einer Überdachung“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 570, Wind 2, Gem. Sambach, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Zu der erforderlichen Abweichung (Art. 6 Abs. 1 und 2 BayBO) hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Änderungsantrag zu Bpl-Nr. 20230604: Neubau eines Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Flur-Nr. 856/5 u. 856/6 Gemarkung Steppach, Industriestraße 1, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller hat für das Vorhaben „Neubau eines Lebensmittelmarktes“ auf den Grundstücken FlurNrn. 856/5 und 856/6 Gemarkung Steppach, Industriestraße 1, 96178 Pommersfelden einen Änderungsantrag zu Bauplannummer 2023/0604 eingereicht. 
Zu den Änderungen des ursprünglichen Bauplanes vom 03.07.2023 wird auf die Anlagen „Betriebsbeschreibung“ und „Sonstige Anlagen“ verwiesen.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 3. Es befindet sich im Gebiet des Bebauungsplans „Am Berglein“ in Steppach, der in diesem Teilbereich ein Gewerbegebiet festsetzt. 
Bedenken gegen die Zulässigkeit der Änderungen bestehen nicht. Insbesondere stehen keine Festsetzungen des Bebauungsplans entgegen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht eingeholt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Antrag auf „Neubau eines Lebensmittelmarktes“ auf den Grundstücken FlurNrn. 856/5 und 856/6 Gemarkung Steppach, Industriestraße 1, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Mitbenutzungszweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Pommersfelden und der VG Burgebrach für das Einleiten von Abwasser aus dem Ortsteil Oberköst des Marktes Burgebrach in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung; Ergänzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 12.09.2024 eine Mitbenutzungszweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Pommersfelden mit der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach für das Einleiten von Abwasser aus dem Ortsteil Oberköst in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung beschlossen. Die Mitbenutzungszweckvereinbarung wurde von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach am 26.09.2024 behandelt. Gegen die Regelungen der Zweckvereinbarung bestanden grundsätzlich keine Einwände. Allerdings wünschten sich die Vertreter der VG Burgebrach neben einer rein redaktionellen Änderung (klarstellender Klammerzusatz „Öffentlich-rechtlicher Vertrag“ nach der Überschrift) eine frühzeitige Einbindung bei anstehenden investiven Maßnahmen, an denen sich die VG Burgebrach nach den Bestimmungen der vorliegenden Zweckvereinbarung anteilig beteiligen soll. 
Entsprechend hat die Gemeinschaftsversammlung der VG Burgebrach in ihrer Sitzung am 26.09.2024 den Wortlaut der Zweckvereinbarung „Abwasserbeseitigung Oberköst“ unter der Maßgabe gebilligt, dass in § 5 Abs. 2 nach Buchst. b) nachfolgender Buchst. c) aufgenommen wird: 
„Bei Investitionen in der Abwasseranlage, welche eine Kostenaufteilung zwischen der Betreiberin und der Einleiterin zur Folge haben, wird seitens der Betreiberin die Investitionsabsicht nach deren Kenntnisnahme rechtzeitig mit der Einleiterin kommuniziert. Zur haushalterischen Planung werden der Einleiterin entsprechende Kostenschätzungen und Kostenberechnungen mit Aufteilungsberechnungen, ggf. getrennt nach Haushalts- und Finanzplanungsjahren zur Verfügung gestellt.“
Im Übrigen wurde der Wortlaut der Zweckvereinbarung von der Gemeinschaftsversammlung der VG Burgebrach beschlossen und der Gemeinschaftsvorsitzende Johannes Maciejonczyk beauftragt, die Zweckvereinbarung zum Einleiten von Abwasser aus dem Ortsteil Oberköst in die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Pommersfelden mit der Gemeinde Pommersfelden abzuschließen.
Das Anliegen der VG Burgebrach ist nachvollziehbar. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Wünschen der Vertreter der VG Burgebrach zu entsprechen und den vorgeschlagenen Wortlaut in § 5 Abs. 2 Buchst. C) aufzunehmen. 
Der vollständige Wortlaut der Zweckvereinbarung mit den aufgenommenen Änderungen (in roter Schrift) wird dem Gemeinderat über das RIS zur Verfügung gestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Gemeinschaftsversammlung der VG Burgebrach vom 26.09.2024, dass die Vertreter der VG Burgebrach bei anstehenden Investitionen an der öffentlichen Entwässerungseinrichtung frühzeitig eingebunden werden sollen, zur Kenntnis. Mit dem klarstellenden Klammerzusatz nach der Überschrift „Öffentlich-rechtlicher Vertrag“ besteht Einverständnis. Der Gemeinderat beschließt, dass auf Wunsch der VG Burgebrach in § 5 Abs. 2 nach Buchst. b) nachfolgender Buchst. c) eingefügt werden soll:
„Bei Investitionen in die Abwasseranlage, welche eine Kostenaufteilung zwischen der Betreiberin und der Einleiterin zur Folge haben, wird seitens der Betreiberin die Investitionsabsicht nach deren Kenntnisnahme rechtzeitig mit der Einleiterin kommuniziert. Zur haushalterischen Planung werden der Einleiterin entsprechende Kostenschätzungen und Kostenberechnungen mit Aufteilungsberechnungen, ggf. getrennt nach Haushalts- und Finanzplanungsjahren zur Verfügung gestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2024 14:12 Uhr