Datum: 14.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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1 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2024 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 10.10.2024 wird ohne Einwände genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.11.2024
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Dallner informiert über den erfolgreichen Apfelmarkt 2024 in Sambach.
Bürgermeister Dallner informiert über die Eröffnung der Ü3-Gruppe in der Kita Sambach.
Bürgermeister Dallner informiert über die Anschaffung eines mobilen Streusalzsilos für den Winterdienst des gemeindlichen Bauhofs.
Bürgermeister Dallner informiert über das Herrichten der Container-Stellplätze in Pommersfelden und Sambach und bittet darum diese künftig sauber zu halten und nichts neben den Containern abzustellen.
Bürgermeister Dallner informiert über den Stand der ISEK-Projekte (Städtebauförderung) in den Ortsteilen Pommersfelden und Sambach.
Bürgermeister Dallner informiert über den Stand der Bauarbeiten zum Ersatzneubau der Brücke über die Reiche Ebrach am Ortsteingang von Pommersfelden. Nach Angaben des Staatlichen Straßenbauamtes soll der Verkehr ab Ende Dezember wieder über die Brücke geführt werden. Die Arbeiten für den Rückbau der Behelfsumfahrung sollen bis Ende Februar 2025 abgeschlossen werden.
Bürgermeister Dallner informiert darüber, dass die Umsetzungsbegleitung der ILE-Ebrachgrund im Rathaus Pommersfelden ihre Tätigkeit aufgenommen hat und die Vereine Förderanträge für das sog. Regionalbudget 2025 einreichen können.
Bürgermeister Dallner informiert darüber, dass der DISKA-Einkaufsmarkt in Steppach am 21.11.2024 eröffnet wird.
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3. Antrag auf Neubau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 27 Gemarkung Oberndorf, Oberndorf 7, 96178 Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller hat für das Vorhaben „Neubau einer Terrassenüberdachung“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 27, Gem. Oberndorf, Oberndorf 7, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht.
Die geplante Überdachung soll mit einer Tiefe von ca. 4,50 m und einer Breite von ca. 5,00 m errichtet werden.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 2. Es befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile in Oberndorf, ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Beschluss
Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Neubau einer Terrassenüberdachung“ auf dem Grundstück FlurNr. 27, Gem. Oberndorf, Oberndorf 7, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Umnutzung eines Einfamilienwohnhauses zur Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück Flur-Nr. 415 Gemarkung Pommersfelden, Bergstraße 18, 96178 Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller hat für die „Umnutzung eines Einfamilienwohnhauses zur Flüchtlingsunterkunft“ auf dem Grundstück FlurNr. 415, Gem. Pommersfelden, Bergstraße 18, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht. Die Bauantragsunterlagen sind im RIS als Anlage beigefügt.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Änderung Bebauungsplan Pommersfelden“. Die Anzahl der Stellplätze ist nach den gesetzlichen Vorschriften des Art.47 BayBO i. V. m. GaStellV eingehalten. Im Bebauungsplan „Änderung Bebauungsplan Pommersfelden“ aus dem Jahre 1975 sind keine weitergehenden Festsetzungen zu den Stellplätzen enthalten.
Beschluss
Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Umnutzung eines Einfamilienwohnhauses zur Flüchtlingsunterkunft“ auf dem Grundstück FlurNr. 415, Gem. Pommersfelden, Bergstraße 18, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird mit der Maßgabe erteilt, dass auf dem Grundstück Flur-Nr. 415 (Gem. Pommersfelden) insgesamt fünf Stellplätze nachzuweisen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis auf dem Grundstück FlurNr. 174/2, Gem. Sambach, 96178 Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Die Antragsteller beantragten mit Eingang vom 09.10.2024 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für das Grundstück FlurNr. 174/2, Gem. Sambach, die Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für eine Christbaumkultur. Laut Antragsangaben soll das gesamte Grundstück mit einer Fläche von 1,33 ha aufgeforstet werden.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung stehen dem keine Hinderungsgründe entgegen. Laut Flächennutzungsplan bestehen für diesen Bereich nach landschaftsplanerischen Aspekten keine Einschränkungen. Die Fläche ist als Fläche für Landwirtschaft, Ackernutzung ausgewiesen.
Beschluss
Die Gemeinde Pommersfelden nimmt Kenntnis vom Antrag der Antragsteller auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für eine Christbaumkultur auf dem Grundstück Fl.Nr. 174/2, Gemarkung Sambach, und stimmt diesem Antrag zu. Die Aufforstungsfläche beträgt 1,33 ha.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Abschluss eines Fundtiervertrages für das Gebiet der Gemeinde Pommersfelden mit den eingetragenen Tierschutzvereinen Höchstadt und Bamberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Die Gemeinde Pommersfelden hat als zuständige Fundbehörde gem. §§ 965 ff. BGB die Aufgabe, in ihrem Gemeindegebiet aufgefundene Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe bieten der Tierschutzverein Höchstadt a.d. Aisch und Umgebung e.V. und der Tierschutzverein Bamberg e.V. im Rahmen der Vorschriften des Tierschutzrechts ihre Dienste an. Beide Vereine betreiben jeweils ein Tierheim, in welchem die art- und tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung von Fundtiere gewährleistet werden kann.
Der Tierschutzverein Höchstadt/Aisch, dessen Tierheim sich bislang im Gebiet der Gemeinde Pommersfelden befindet, kümmert sich bereits seit etwa 20 Jahren auch um Fundtiere, die in der Gemeinde Pommersfelden aufgegriffen werden. Hierzu bestand seit 15.02.2013 mit dem Tierschutzverein Höchstadt/Aisch und Umgebung e.V. ein Fundtiervertrag, der die unentgeltliche Aufnahme der Tiere im Tierheim in Oberndorf vorsah.
Nachdem die Gemeinde Pommersfelden zum Landkreis Bamberg gehört, wurden wiederholt auch Fundtiere aus dem Gemeindegebiet Pommersfelden im Tierheim Bamberg abgegeben, so dass in der Praxis neben dem Tierschutzverein Höchstadt a.d. Aisch und Umgebung e.V. zwangsläufig immer wieder auch Rechtsbeziehungen zum Tierschutzverein Bamberg e.V. entstanden, mit dem die Gemeinde Pommersfelden bislang jedoch keinen Fundtiervertrag abgeschlossen hatte.
Dies führte zuletzt dazu, dass der Tierschutzverein Bamberg e.V. für die im Gemeindegebiet Pommersfelden aufgefundenen und im Tierheim Bamberg entgegengenommenen Fundtiere und die hierdurch angefallenen Kosten für die Unterbringung und tierärztliche Versorgung gegenüber der Gemeinde Pommersfelden eine Spitzabrechnung vornahm.
Des Weiteren bezieht das Tierheim des Tierschutzvereins Höchstadt/Aisch voraussichtlich im Jahr 2025 ein neues Domizil außerhalb des Gemeindegebiets der Gemeinde Pommersfelden.
Aufgrund dieser vorgenannten Schwierigkeiten im praktischen Vollzug des Fundtierrechts, ergibt sich aus Sicht der Gemeinde Pommersfelden und der beiden Tierschutzvereine das Bedürfnis, den Umgang mit im Gemeindegebiet Pommersfelden aufgefundenen Fundtieren insgesamt neu zu regeln und damit gleichzeitig die jährlichen Kostentragung der Beteiligten für die Fundtiere in einem kalkulierbaren Rahmen zu bringen.
Aus diesem Grund fand am Montag, 14.10.2024 mit den zuständigen Vertretern der Tierschutzvereine Höchstadt/Aisch e.V. und Bamberg e.V. im Rathaus Pommersfelden eine gemeinsame Besprechung mit der Verwaltung statt, um den künftigen Umgang mit im Gemeindegebiet aufgegriffenen Fundtieren neu zu regeln. Dabei konnten sich die Beteiligten darauf einigen, dass die Gemeinde Pommersfelden künftig mit beiden Tierschutzvereinen einen gemeinsamen Fundtiervertrag abschließt, der eine pauschale jährliche Vergütung nach der Einwohnerzahl vorsieht, die sodann gleichberechtigt je zur Hälfte an beide Tierschutzvereine bezahlt wird. Diese Kostenpauschalierung stellt für die Gemeinde zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten einen jährlich verstetigten und damit (im Vergleich zur Spitzabrechnung) kalkulierbaren Ausgabeposten dar. Im Gegenzug gewährleisten beide Tierschutzvereine in enger Abstimmung untereinander die Entgegennahme von im Gemeindegebiet Pommersfelden aufgegriffenen Fundtieren und deren geeignete Unterbringung und Behandlung in einem der von ihnen betriebenen Tierheime.
Der Entwurf des Fundtiervertrages ist dem Sachverhalt im RIS als Anhang beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Entwurf des mit den Tierschutzvereinen Höchstadt a.d. Aisch und Umgebung e.V. und Bamberg e.V. abgestimmten Fundtiervertrag zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt den Abschluss des gemeinsamen Fundtiervertrages mit den Tierschutzvereinen Höchstadt a.d. Aisch und Umgebung e.V. und Bamberg e.V. in die Wege zu leiten. Der Wortlaut des vorliegenden Vertragsentwurfes ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Neuvergabe der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen auf den gemeindlichen Friedhöfen in Pommersfelden und Sambach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
- Die Gemeinde Pommersfelden betreibt in den Ortsteilen Sambach und Pommersfelden jeweils einen gemeindlichen Friedhof.
Die Totenbestattung gehört verfassungsmäßig zu einer hoheitlichen Aufgabe der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis. Die Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes regelt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration in der aktuellen Fassung vom 06.09.2024.
Danach gehören zur Bestattungshoheitsverwaltung die Verwaltung von Friedhöfen und Leichenräume, die damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben (Grabzuteilung und Festsetzung des Bestattungszeitpunkts), sowie die im Zusammenhang mit der Bestattung stehenden Dienstleistungen, soweit für diese ein Benutzungszwang angeordnet werden kann. Letztere sind u.a. folgende Leistungen:
- Das Herrichten (Ausheben und Verfüllen) des Grabes,
- Das Versenken des Sarges und die Beisetzung von Urnen,
- Die Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs, also die Überführung des Sarges von der Halle zum Grab einschließlich der Stellung der Sargträger,
- Ausgrabungen und Umbettungen einschließlich erforderlicher Umsargungen,
- Das Ausschmücken des Aufbahrungsraums und der Aussegnungshalle (Grundausstattung mit Trauerschmuck).
- Die Gemeinde muss ihre mit dem Betrieb von Bestattungseinrichtungen zusammenhängenden hoheitlichen Aufgaben nicht selbst durch eigenes Personal erfüllen, sondern kann sich – soweit die Aufgabe dafür geeignet ist – auch privater Unternehmer bedienen, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht geeignet und zuverlässig sind. Geeignete Aufgaben im Sinne der vorgenannten Bekanntmachung sind im Wesentlichen die oben genannten Aufgaben.
- Seit der letzten Neuvergabe der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen war das Unternehmen „Bestattungen Steigerwald“, 96160 Geiselwind, mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen beauftragt. Nachdem das Unternehmen „Bestattungen Steigerwald“ mit Schreiben vom 13.05.2024 den Dienstleistungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt (31.12.2024) gekündigt hatte, wurden die gemeindlichen Bestattungsdienstleistungen für den Zeitraum ab 01.01.2025 bis einschließlich 31.12.2027 beschränkt ausgeschrieben.
- Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden vier Bestattungsunternehmen angeschrieben.
Zwei Unternehmen haben fristgerecht innerhalb der Ausschreibungsfrist bis 25.10.2024 ein Angebot abgegeben.
Die Verwaltung hat die eingegangenen Angebote ausgewertet. Der sich daraus ergebende Preisspiegel ist dem Sachverhalt im RSI als Anlage beigefügt.
Danach hat das Bestattungsunternehmen Schunder das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Die angeschriebenen Bestattungsunternehmen sind der Gemeinde namentlich bekannt und gelten auf diesem Gebiet als erfahren und bewährt. Die Bestattungsunternehmen sind in gleicher Weise als fachlich, betrieblich und persönlich geeignet und zuverlässig anzusehen.
Bei vergleichbar geeigneten und zuverlässigen Angeboten gibt für die Vergabe der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen letztlich allein der Preis den Ausschlag.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen auf den gemeindlichen Friedhöfen in Pommersfelden und Sambach an das Bestattungsunternehmen Schunder zu vergeben.
Aus den Reihen des Gemeinderates kam die Anregung, dass dem neuen Bestattungsunternehmen mitgeteilt werden sollte, dass auf dem Friedhof in Sambach ein Leichenhaus vorhanden ist, das entsprechend genutzt werden sollte.
Beschluss
Der Gemeinderat hat vom vorliegenden beschränkten Ausschreibungsergebnis für die Vergabe der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen für die gemeindlichen Friedhöfe in Pommersfelden und Sambach Kenntnis genommen und beschließt die Vergabe der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 an das Bestattungsunternehmen Schunder auf der Grundlage des Angebots vom 22.10.2024 zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bestattungsunternehmen Schunder einen Bestattungsdienstleistungsvertrag für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Bedarfsmitteilung der Gemeinde Pommersfelden für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammjahr 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
- Zur rechtzeitigen Anforderung von Haushaltsmitteln aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm ist der Regierung von Oberfranken jährlich spätestens zum 1. Dezember eines Jahres der voraussichtliche jährliche Maßnahmenbedarf für das Folgejahr mitzuteilen.
Die Gemeinde Pommersfelden hat im Jahr 2017 ein sogenanntes ISEK = Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept erstellt. Hierauf aufbauend wurden sodann im Jahr 2021 die sogenannten vorbereitenden Untersuchungen für die Ortsteile Pommersfelden, Sambach und Steppach erstellt in welchen die städtebaulichen Ziele und Projekt näher definiert wurden. Insofern wird auf das ISEK der Gemeinde Pommersfelden und auf die für diese Ortsteile erstellten vorbereitenden Untersuchungen verwiesen. Diese wurden bereits vom Gemeinderat beschlossen und sind auch auf der Homepage der Gemeinde Pommersfelden öffentlich zugänglich.
- Folgende ISEK-Projekte werden bzw. wurden in der Gemeinde Pommersfelden bereits umgesetzt:
- Areal am Alten Wasserschoss in Pommersfelden
- Gehweg vom Friedhof zum Sportheim und Freizeitareal am Sportheim in Pommersfelden
- Gehweg vom Friedhof zum Sportheim und Freizeitareal am Ziegelberg in Sambach
- Areal Fröschweiher mit Kärwaswiesn in Steppach
- Das ISEK und die sog. vorbereitenden Untersuchungen sind jedoch auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet, so dass im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms die weiteren dort definierten Ziele und Projekte weiterverfolgt werden sollten. Die relevanten Auszüge aus den sog. Vorbereitenden Untersuchungen für die drei Ortsteile Pommersfelden, Sambach und Steppach sind dem Sachverhalt im RIS als Anlage beigefügt.
- Die Verwaltung hat sich hierüber schon einmal Gedanken gemacht, welche dort genannten Maßnahmen (je nach Entwicklung der Haushaltslage) in den nächsten Jahren anvisiert werden könnten und stellt insofern folgende Projekte für die Bedarfsanmeldung 2025 zur Diskussion:
- Für die Ortsteile Pommersfelden, Sambach und Steppach werden in den vorbereitenden Untersuchungen folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Für alle drei Ortsteile Beschilderungskonzepte mit jeweils 30.000,- €
- Für alle drei Ortsteile Schaffung eines sog „Werkzeugkasten Baugestaltung“, d.h. Erstellung eines Leitfadens mit Gestaltungssatzung und Einrichtung eines kommunalem Förderprogramms mit Förderung von privaten städtebaulichen Einzelmaßnahmen und Bauberatung aufgrund der Gestaltungsfibel; Zeitrahmen ca. 10 Jahre, mit ca. 50.000,- € pro Jahr pro Ortsteil. Mithin geschätzter Gesamtausgabebedarf für einen Förderzeitraum von 10 Jahren in Höhe von ca. 1.500.000,- €
- Ferner sind in den vorbereitenden Untersuchungen folgende Baumaßnahmen als mittelfristige Ziele definiert:
- Im Ortsteil Pommersfelden Platz an Einmündung Seeleite in Hauptstraße ca. 100.000,- €.
- Im Ortsteil Sambach die Straßenraumgestaltung des nördlichen Straßenzuges, Gesamtausgabebedarf 1.400.000,- €
- Im Ortsteil Steppach der Abbruch der ehemaligen Arztpraxis in Steppach auf FlurNrn.: 21/3 und 24 mit Neugestaltung des Areals in diesem Bereich, Gesamtausgabebedarf ca. 300.000,- €.
- Im Ortsteil Steppach die Entwicklung einer Freizeit- und Erholungsfläche im Bereich des alten Sportheimes/Sportplatzes „Alter Bullenstall“, Gesamtausgabedarf 100.000,- €
In der anschließenden Diskussion kam aus den Reihen des Gemeinderates für das Projekt „Platz an der Einmündung Seeleite in Hauptstraße“ im Ortsteil Pommersfelden vorerst zurückzustellen. Vielmehr sollte vorrangig die Maßnahme „Ergänzung des Rad- und Fußwegenetzes“ im Ortsteil Pommersfelden angegangen werden.
Ferner kam die Anregung die Schätzkosten der anzumeldenden Projekte, die den Vorbereitenden Untersuchungen aus den Jahren 2020 bzw. 2021 entnommen wurden, der aktuellen Kostenentwicklung anzupassen. Die vom Gemeinderat hierzu gemachten Änderungsvorschläge wurden in den Beschlussvorschlag aufgenommen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, der Regierung von Oberfranken zur rechtzeitigen Mittelbereitstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms für das Programmjahr 2025 zum 1. Dezember 2024 folgende neue Projekte anzumelden:
- Für alle drei Ortsteile Beschilderungskonzepte mit jeweils 50.000,- €
Für alle drei Ortsteile Schaffung eines sog „Werkzeugkasten Baugestaltung“, d.h. Erstellung eines Leitfadens mit Gestaltungssatzung und Einrichtung eines kommunalem Förderprogramms mit Förderung von privaten städtebaulichen Einzelmaßnahmen und Bauberatung aufgrund der Gestaltungsfibel; Zeitrahmen ca. 10 Jahre, mit ca. 50.000,- € pro Jahr pro Ortsteil. Mithin geschätzter Gesamtausgabebedarf für einen Förderzeitraum von 10 Jahren in Höhe von ca. 1.500.000,- €
- Im Ortsteil Pommersfelden die Ergänzung des Rad- und Fußwegenetzes mit ca. 400.000,00 €
- Im Ortsteil Sambach die Straßenraumgestaltung des nördlichen Straßenzuges, Gesamtausgabebedarf 1.400.000,- €
- Im Ortsteil Steppach der Abbruch der ehemaligen Arztpraxis in Steppach auf FlurNrn.: 21/3 und 24. mit Neugestaltung des Areals in diesem Bereich, Gesamtausgabebedarf ca. 500.000,- €.
- Im Ortsteil Steppach die Entwicklung einer Freizeit- und Erholungsfläche im Bereich des alten Sportheimes/Sportplatzes „Alter Bullenstall“, Gesamtausgabedarf 200.000,- €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Grundsteuerreform zum 01.01.2025; Erlass einer Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B (Hebesatzsatzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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9 | |
Sachverhalt
- Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zu einer Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 01. Januar 2025 greift.
Im Freistaat Bayern wurde am 10. Dezember 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet, welches sich bei Grundvermögen vom Bundesmodell unterscheidet. Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren kraft Gesetzes ihre Gültigkeit zum 01. Januar 2025, weshalb alle Steuerpflichtigen neue Bescheide erhalten müssen.
- Bisher wurde der Hebesatz für die Grundsteuer in der Gemeinde Pommersfelden im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung festgesetzt.
Da die bisherigen Hebesätze jedoch mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums nach dem alten Grundsteuerrecht zum 31.12.2024 kraft Gesetz ihre Gültigkeit verlieren, sollte für eine rechtssichere Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 jede Gemeinde noch im Jahr 2024 eine gesonderte Hebesatzsatzung für die neuen Grundsteuerhebesätze erlassen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass zum einen die erste Fälligkeit der Grundsteuer auf den 15. Februar 2025 fällt und zum anderen, dass die Festsetzung der Höhe der neuen Hebesätze -im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten- auch das gesetzgeberische Ziel der Aufkommensneutralität weitgehend berücksichtigt werden sollte. Eine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich.
- In der Gemeinde Pommersfelden betragen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B derzeit jeweils 370 v.H. Die Höhe dieser Hebesätze ist bereits seit 01.01.2011 (14 Jahre) unverändert.
Auf Basis dieser Hebesätze belief sich das Gesamtgrundsteueraufkommen (aus A+B) in der Gemeinde Pommersfelden im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2024 auf jährliche Gesamtbeträge zwischen 285.000,- und 310.000,- €.
- Die Gemeinde ist bei der Erhebung der Grundsteuer zwingend an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden. Daher benötigt die Gemeindeverwaltung für eine Berechnung neuer Hebesätze zunächst vom Finanzamt die aktuellen Daten der neuen Grundlagenmessbescheide, die das Finanzamts auf Grundalge der neuen gesetzlichen Grundsteuerregelungen für die Grundstücke im Gemeindegebiet gegenüber den jeweiligen Grundstückseigentümern erlassen hat.
Mittlerweile liegen diese Daten für ca. 85 % der Grundstücke im Gemeindegebiet vor.
Auf Basis dieser vorläufigen Datenmenge würde sich für das Jahr 2025 bei einem reduzierten Hebesatz für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) in Höhe von 340 v.H. und für die Grundsteuer B (für Grundstücke) in Höhe von 190 v.H. ein voraussichtliches Gesamtaufkommen von ca. 320.000,- € ergeben. Dies würde in etwa der gesetzgeberisch empfohlenen Aufkommensneutralität entsprechen.
- Hierzu möchte die Gemeindeverwaltung noch folgende Hinweise geben:
- Die vom Gesetzgeber propagierte sog. „Aufkommensneutralität“ bezieht sich auf das Gesamtgrundsteueraufkommen in einer Gemeinde.
Im Einzelfall werden jedoch mit der Umsetzung der neuen Grundsteuerregelungen einige Grundstückseigentümer künftig weniger andere dafür (teils erheblich) mehr an Grundsteuer bezahlen. Auf diese Verschiebungen hat die Gemeinde jedoch keinen Einfluss, da die Gemeinde bei der Berechnung der Grundsteuer in jedem Einzelfall zwingend an den jeweiligen Grundsteuermessbescheid des Finanzamts gebunden ist. Dieser Grundlagenbescheid ist aber letztlich entscheidend für die Höhe der individuellen Grundsteuerbelastung des einzelnen Grundstückseigentümers. Daher ist es auch Aufgabe des Grundstückseigentümers im Eigeninteresse die Höhe des im Grundlagenbescheid ausgewiesenen Grundsteuermessbetrags auf Richtigkeit zu prüfen und ggf. beim Finanzamt (nicht bei der Gemeinde) Rechtsmittel gegen eine möglicherweise zu hohe Festsetzung einzulegen.
- Wohngebäude von landwirtschaftlichen Betrieben werden nach dem neuen Recht grundsätzlich nicht mehr wie bisher der Grundsteuer A zugeordnet und sind daher nicht mehr in dieser Form steuerermäßigt. Jedoch wird nach dem neuen Gesetz die Grundsteuermesszahl für Wohnflächen, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft des Steuerschuldners besteht, um 25 % ermäßigt (Art. 4 Abs. 2 Bayer. Grundsteuergesetz). Im Ergebnis führt die Neuregelung zwar zu einer weiterhin ermäßigten Besteuerung dieser Wohngebäude aber doch zu einer höheren Besteuerung als bisher.
Zudem ist anzunehmen, dass einige ehemalige landwirtschaftlichen Wohngebäude in den vergangenen Jahrzehnten als steuerermäßigt in Grundsteuer A besteuert wurden obgleich bereits seit vielen Jahren kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr bestand. Einiger dieser Wohngebäude dürften künftig (ohne 25%-Ermäßigung) der Grundsteuer B unterfallen, da bei diesen keine Verbindung mehr zu einem (aktiven) Betrieb der Land- und Forstwirtschaft mehr besteht.
- Die Gemeinde ist bei der Erhebung der Grundsteuer an die Grundlagenbescheide des Finanzamts gebunden. Änderungen können von den Eigentümern nur beim Finanzamt beantragt werden. Aufgrund der großen Anzahl, der durch das Finanzamt zu überprüfenden Objekte, ist davon auszugehen, dass vom Finanzamt nicht alle Änderungen rechtzeitig vor Bekanntgabe und Fälligkeit der neuen Grundsteuerbescheide umgesetzt werden. Zudem ist auch zu erwarten, dass nach dem Versand der endgültigen Grundsteuerbescheide noch weitere Änderungsanträge beim Finanzamt eingehen werden. Diese Änderungen könnten die aktuellen Daten nochmals beeinflussen.
- Die Hebesätze der Gemeinde Pommersfelden sind seit 14 Jahren (01.01.2011) unverändert. Zudem hat die Gemeinde Pommersfelden in den vergangenen Jahren auch nicht -wie verschiedene andere Kommunen- von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Hebesätze im Vorfeld der Grundsteuerreform sozusagen „taktisch“ zu erhöhen, um diese sodann lediglich im gleichen Rahmen wieder symbolisch zu reduzieren.
- Die Gemeinde Pommersfelden wird -wie viele andere Kommunen - in den kommenden Jahren absehbar mit finanziellen Mehrbelastungen sowohl aus Einnahmereduzierungen als auch aus Ausgabensteigerungen (z.B. Erhöhung der Kreisumlage, Investitionskostensteigerungen, Sach-, Personal- und Energiekostensteigerungen) rechnen müssen. So würde zum Beispiel alleine eine angenommene Erhöhung der Kreisumlage um zwei Prozentpunkte unter Berücksichtigung der aktuellen Umlagekraft für die Gemeinde Pommersfelden bereits Mehrausgaben in Höhe von ca. 290.000,- € bedeuten.
Zudem entwickelt die Politik immer wieder neue Ideen für hohe Standards, Leistungsausweitungen und neue Rechtsansprüche, ohne hierfür die finanziellen Mittel bereitzustellen.
Aufgrund dieses kommunalen Einnahme/Ausgabenszenarios, haben verschiedene Städte und Gemeinden aktuell sogar eine Erhöhung ihrer Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer beschlossen.
- Die Verwaltung der Gemeinde Pommersfelden schlägt jedoch vor, dass der Hebesatz für die Gewerbesteuer von derzeit 340 v.H. im Rahmen der aktuellen Beschlussfassung unverändert bleiben soll und im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform zunächst eine Reduzierung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B erfolgen soll. Nämlich bei der Grundsteuer A von 370 auf 340 und bei der Grundsteuer B von 370 auf 190.
Sollten sich die Messbeträge aufgrund von Korrekturen des Finanzamtes verändern, kann die Gemeinde die Hebesätze anpassen. Zudem sollte der Gemeinderat bei den Haushaltsberatungen der kommenden Jahre berücksichtigen, ob auf mögliche finanzielle Mehrbelastungen aus Einnahmereduzierungen und Ausgabensteigerungen zum gegebenen Zeitpunkt mit einer Anpassung der Hebesätze auf das Aufkommen der Grundsteuer bzw. Gewerbesteuer steuernd reagiert wird.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden beschließt folgende
Satzung
über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
der Gemeinde Pommersfelden
(Hebesatzsatzung)
vom …
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Pommersfelden folgende Satzung:
§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 340 v.H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 190 v. H.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Pommersfelden, …………….
Gemeinde Pommersfelden
Gerd Dallner
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2024 08:44 Uhr