Datum: 12.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 22:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2024
2 Informationen
3 Niederlegung des kommunalen Ehrenamts als Zweiter Bürgermeister
4 Antrag auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit einer Einzelgarage und drei Stellplätzen im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/26 Gemarkung Sambach, Zur Klinge 3, 96178 Pommersfelden
5 Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Technikraum und Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/72 Gemarkung Steppach, Ahornstraße 11, 96178 Pommersfelden
6 Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Pfarrer-Schonath-Straße im Ortsteil Pommersfelden
7 Erstellung eines elektronischen Kanalkatasters für die Gemeinde Pommersfelden; Vergabe der Kanal-TV-Befahrung und Schachtaufnahme für den Ortsteil Pommersfelden
8 Bezuschussung gemeindlicher Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren für das Jahr 2024 und Unterstützung für Veranstaltungen im Jahr 2025
9 Zuschussantrag des FC Pommersfelden für die Anschaffung eines Rasenmähers
10 Zuschussantrag des DJK SV Sambach e. V. für die Anschaffung eines neuen Schließsystems am Sportheim
11 Jahresrückblick des Bürgermeisters für das Jahr 2024

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2024 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt. 

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 14.11.2024 wird ohne Einwände genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Dallner informiert über die Verkehrsfreigabe der Brücke auf die Reiche Ebrach am Ortsteingang von Pommersfelden.

Bürgermeister Dallner informiert über die vorübergehende Verkehrsfreigabe der Staatsstraße zwischen Sambach und Wingersdorf. Eine Wiederaufnahme der Arbeiten ist je nach Witterungslage ab März 2025 vorgesehen.

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3. Niederlegung des kommunalen Ehrenamts als Zweiter Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung vom 14.11.2024 hat Herr Zweiter Bürgermeister Michael Beck das Gemeinderatsgremium darüber informiert, dass er das Amt des Zweiten Bürgermeisters aus beruflichen Gründen nicht mehr wird ausüben können und daher demnächst das Amt als Zweiter Bürgermeister der Gemeinde Pommersfelden niederlegen werde.
Mit Schreiben vom 06.12.2024 hat Herr Michael Beck nun erklärt, dass er das Amt als Zweiter Bürgermeister aufgrund von beruflichen Gründen niederlegt. Sein Amt als Mitglied des Gemeinderates wird er weiterhin ausführen. 
An der konstituierenden Sitzung vom 08.05.2020 wurde Herr Michael Beck mit 13 Stimmen zum Zweiten Bürgermeister der Gemeinde Pommersfelden gewählt. Herr Michael Beck hat die Wahl angenommen und wurde anschließend vereidigt.
Das Amt des Zweiten Bürgermeisters der Gemeinde Pommersfelden ist ein kommunales Ehrenbeamtenverhältnis (Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 KWBG, § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Pommersfelden vom 08.05.2020). Dienstherr ist die Gemeinde Pommersfelden (§ 1, § 2 Nr. 1 BeamtStG).
Das Schreiben vom 05.12.2024 ist als Antrag auf Entlassung aus dem bestehenden Beamtenverhältnis auszulegen. Beamte sind zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen (§ 21 Nr. 1, § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG). Die Gemeinde hat insofern kein Ermessen. Dem Antrag ist folglich stattzugeben.
Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Entlassung ist der Gemeinderat (Art. 2 KWBG, Art. 29 GO).
Die Entlassung wird wirksam mit dem in der Entlassungsverfügung bezeichneten Zeitpunkt (Art. 16 Abs. 1 Nr. 2 KWBG).
Auf die Wahl eines zweiten Bürgermeisters kann – auch bei vorhandenem Dritten Bürgermeister – nicht verzichtet werden. Die Neuwahl hat innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Beamtenverhältnisses des bisherigen Amtsinhabers zu erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt aufgrund des Antrages vom 06.12.2024 die Entlassung von Herrn Michael Beck aus dem Amt des Zweiten Bürgermeisters gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG i. V. m. Art. 16 Abs. 1 Nr. 2 KWBG mit Wirkung vom 31.12.2024 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit einer Einzelgarage und drei Stellplätzen im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/26 Gemarkung Sambach, Zur Klinge 3, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bauherren reichten für das Vorhaben „Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Einzelgarage und drei Stellplätzen“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/26, Gem. Sambach, Zur Klinge 3, 96178 Pommersfelden Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplans „Hofleite ll“ in Sambach und entspricht dessen Festsetzungen.
Der Antrag kann deshalb im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren „Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Einzelgarage und drei Stellplätzen“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/26, Gem. Sambach, Zur Klinge 3, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Technikraum und Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/72 Gemarkung Steppach, Ahornstraße 11, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller haben für das Vorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Technikraum und Carport“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/72, Ahornstraße 11, Gem. Steppach, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht.
Die Grenzbebauung auf der westlichen Seite des Grundstücks ist mit einer Länge von mehr als 9 m geplant. Außerdem soll die Höhe des Carports sowie des Technikraumes mehr als 3 m betragen, da das Grundstück tiefer liegt als die Erschließungsstraße.
Somit werden folgende Abweichungen von Art. 6 BayBO benötigt:
  • Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge bei Grenzbebauung von 9 m je Grundstücksgrenze
  • Überschreitung der mittleren Wandhöhe von 3 m

Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des Bebauungsplanes „Steppach Nord lll“ in Steppach.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Technikraum und Carport“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/72, Ahornstraße 11, Gem. Steppach, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Den erforderlichen Abweichungen hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge bei Grenzbebauung von 9 m je Grundstücksgrenze sowie der Überschreitung der mittleren Wandhöhe von 3 m  wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Pfarrer-Schonath-Straße im Ortsteil Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bis auf die Ortsdurchfahrten, welche entweder Staatsstraßen oder Kreisstraßen sind, besteht in den Ortsteilen der Gemeinde Pommersfelden innerörtlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Dies entweder angeordnet mit einer sog. Zone-30“ (mit rechts vor links) durch Zeichen 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone - Vorderseite) und 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone - Rückseite) oder durch eine entsprechende Beschilderung auf Tempo 30 km/h mit Verkehrszeichen 274-30.
Die Pfarrer-Schonath-Straße im Ortsteil Pommersfelden ist eine reine Gemeindestraße. Daher ist dort die Gemeinde Pommersfelden gemäß Art. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung die sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, da sich die Geschwindigkeitsreduzierung ausschließlich auf einer Gemeindestraße i.S. des Art. 46 BayStrWG erstreckt.
Östlich von Schloss Weißenstein im Bereich vom Schreinereibetrieb bis zum Friedhof ist die Geschwindigkeit in der Pfarrer-Schonath-Straße aufgrund der dortigen „Zone-30“ bereits auf 30 km/h reduziert.
Im Bereich der Pfarrer-Schonath-Straße südlich von Schloss Weißenstein gibt es bislang keine Geschwindigkeitsreduzierung obgleich sich auch dieser Straßenabschnitt im innerörtlichen Bereich befindet und dort zuletzt auch ein (Schul-) Gehweg errichtet wurde.
Daher wird empfohlen, die die Geschwindigkeit im dortigen Bereich der Pfarrer-Schonath-Straße ebenfalls auf 30 km/h zu reduzieren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Straße „Pfarrer-Schonath-Straße“ im Ortsteil Pommersfelden im Bereich östlich der Einmündung von der St2263 auf einer Länge von 520 m Tempo 30 anzuordnen. Die Beschilderung erfolgt durch das Zeichen 274-30. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der jeweiligen Verkehrszeichen und dem Abbau dieser Anordnung entgegenstehender Verkehrszeichen wirksam. Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung für Tempo 30 in der Straße „Pfarrer-Schonath-Straße“ zu erstellen und im Amtsblatt der Gemeinde Pommersfelden ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 11

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7. Erstellung eines elektronischen Kanalkatasters für die Gemeinde Pommersfelden; Vergabe der Kanal-TV-Befahrung und Schachtaufnahme für den Ortsteil Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Bisher arbeitet der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Pommersfelden und Frensdorf sowie die Gemeinde Pommersfelden mit einem Sammelsurium aus Kopien der vorhandenen Kanalbestandslagepläne des Gemeinde- bzw. Verbandsgebietes. Diese sind hinsichtlich ihrer Qualität höchst unterschiedlich. Während für die neueren Baugebiete ziemlich genaue Bestandslagepläne mit Bemaßungen vorliegen, sind in den Bestandsplänen älteren Datums die Verläufe des Kanalnetzes vielfach nur grafisch in digitale Flurkarten eingezeichnet, die mit den Maßstäben je nach Lage bzw. Größe des dargestellten Gebiets variieren (1:1000 bis 1: 5.000) und daher je nach Maßstab relativ ungenau sind. Der Aufwand für die Erteilung von Spartenauskünften ist für die Verwaltung jedes Mal hoch. Gleichzeitig sind die Qualität und die Aussagekraft der vorliegenden Pläne oftmals unbefriedigend. 
  2. Aus diesem Grund bestand anlässlich der Beschaffung unseres neuen geografischen Informationssystems (RIWA-GIS) für die Bauverwaltung die Überlegung, für die Gemeinde Pommersfelden ein elektronisches Kanalkataster anzulegen.
  3. Zu einem elektronischen Kanalkataster gehören jedoch nicht nur die georeferenzierte Darstellung des Kanalnetzes, sondern gem. Art. 54 BayWG, das den Mindestinhalt für ein Abwasserkataster vorgibt, u.a. auch der aktuelle Zustand der erfassten Anlagen (Schadensbilder, Inspektionsdaten).
Nachdem das Kanalsystem der Gemeinde überwiegend mindestens 30 bis 40 Jahre alt ist und die letzte Kanal-TV-Untersuchung länger als 16 Jahre zurückliegt, ist zu erwarten, dass entsprechender Sanierungsbedarf gegeben ist. Schadhafte Kanäle sind aus vielen Gründen problematisch. Bei undichten Kanälen besteht nicht nur die Gefahr der Gewässerverunreinigung mit evtl. daraus resultierenden Haftungs- und Schadensersatzansprüchen. Undichte Kanäle wirken auch wie Drainagen und erhöhen damit den Fremdwassereintritt, der wiederum zu erhöhten Betriebskosten (Pumpkosten, verminderte Reinigungsleistung der Kläranlage und erhöhten Abwasserabgaben) führt. 
  1. Daher wurde in der Sitzung vom 14.03.2024 von der Verwaltung empfohlen ein Gesamtkonzept, das nicht nur eine umfassende geodätische Bestandsaufnahme des Kanalnetzes, sondern auch eine Schadensklassifizierung in bautechnischer und hydraulischer Sicht vornimmt. Ausgehend hiervon können Prioritätenlisten für den Sanierungsbedarf nach Schadensschwere und Gefährdungspotenzial festgelegt werden. Nicht zuletzt verschafft ein umfassendes Sanierungskonzept einen Gesamtüberblick über den in den nächsten Jahren anstehenden Ausgabebedarf am Kanalnetz und erleichtert politische Entscheidungen über deren (Re-)Finanzierung.
  2. Um eine zielführende und möglichst kostensparende Vorgehensweise vorzunehmen, hatte die Verwaltung mit einem erfahrenen Tiefbauingenieur eine mögliche Strategie besprochen, so dass folgende Vorgehensweise als zielführend erachtet wurde:
  • Sichten der vorhanden digitalen und analogen Unterlagen
  • Vermessung der oberirdischen Merkmale der Abwasseranlage (Schachtdeckel, SSK; Sonderbauwerke, Druckleitungsschächte), Systematische Nummerierung der Schachtdeckel
  • Verbinden der Schachtdeckel auf Grundlage der o. g. Vermessung mit Darstellung der Durchmesser aus den alten Unterlagen, Digitalisieren der Abwasserdruckleitungen auf Grundlage der Bestandspläne, Einspielen der teilweise vorliegenden digitalen Kanalbestandsdaten
  • Erstellen zunächst von PDF-Lageplänen als Grundlage für eine Kanal-TV-Untersuchung (diese dienen dann zunächst als vorläufige Bestandspläne)
  • Ausschreibung und Betreuung einer Kanal-TV-Untersuchung zur Ermittlung des Kanalzustandes, Verifizierung der Rohrdurchmesser und -materialien, Feststellung der Tiefenlage und einfache Sichtprüfung der Schächte.
  • Aufbereitung der Ergebnisse, Sichtung und Bewertung der Kanal-TV-Untersuchung, Erstellung von Plänen mit Handlungsbedarfsklassifikation.
  • Übergabe der Daten zum Einspielen in RIWA-GIS
  1. In der Sitzung vom 14.03.2024 wurde nach vorheriger Einholung von Angeboten der Beschluss gefasst, für die Prozessbegleitung der oben skizzierten Strategieumsetzung das Ingenieurbüro Höhnen & Partner zu beauftragen.
  2. In Absprache mit der Gemeindeverwaltung hat das Ingenieurbüro Höhnen & Partner nun Angebote für die Vergabe der Kanal-TV-Befahrung und Schachtaufnahme für den Ortsteil Pommersfelden eingeholt.
Fünf Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Drei Firmen haben ein Angebot abgegeben.
Die Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros ist dem Sachverhalt im RIS als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von den vorliegenden Angeboten zur Kanal-TV-Befahrung und Schachtaufnahme im Ortsteil Pommersfelden Kenntnis genommen. Der Auftrag wird an den Anbieter „Kanaligator (Michelau)“ auf der Grundlage des Angebots vom 03.12.2024 mit einem Auftragswert von 114.852,85 € (inkl. gesetzl. MwSt.) vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt die Auftragsvergabe vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bezuschussung gemeindlicher Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren für das Jahr 2024 und Unterstützung für Veranstaltungen im Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Durch die aktive Arbeit der vielen Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren in unserer Gemeinde lebt die Gemeinschaft in unseren Dörfern.
Daher möchte die Gemeinde unsere Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren auch für das 2024 eine anerkennende Unterstützung zukommen lassen. Hierzu wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel folgende Unterstützung wie in den vergangenen Jahren auch für das Jahr 2024 vorgeschlagen:
Freiwillige Feuerwehren
Pommersfelden, Steppach, Sambach, Oberndorf                                pauschal je 200,-- €

Sportvereine
FC Pommersfelden, SV Steppach, DJK SV Sambach                        pauschal je 500,-- €

Posaunenchöre Pommersfelden und Steppach
Kirchenbläsergruppe Sambach                                                pauschal je 120,-- €

Gesangsvereine: 
Liederkranz Frohsinn Pommersfelden,                                          pauschal je 120,-- €
Liederkranz Sambach, Gemischter Chor Sambach.
Frauenchorgemeinschaft Antonia / Mirjam        
                       
Obst- und Gartenbauvereine Steppach und Sambach                        pauschal je 100,-- €

VdK Sambach                                                                        pauschal je 100,-- €

Kriegervereine Pommersfelden, Steppach, Sambach                        pauschal je 100,-- €

Kirchweihvereine Limbach, Steppach, Weiher, Schweinbach und
Unterköst sowie die Dorfgemeinschaft Pommersfelden                        pauschal je 100,-- €

Collegium Musicum Pommersfelden                                         pauschal je 100,--€

Fischereiverein Pommersfelden - Frensdorf                                        pauschal je 100,--€

Darüber hinaus soll im Kalenderjahr 2025 für jede Veranstaltung, für die von den oben aufgeführten Organisationen bei der Gemeindeverwaltung eine gebührenpflichtige Gestattung beantragt wird, eine Unterstützung in Höhe von 50,- € und bei mehrtägigen Veranstaltungen in Höhe von insgesamt 100,- € gewährt werden. Die Auszahlung dieser Unterstützung erfolgt zusammen mit der Auszahlung der Bezuschussung der Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren für das Jahr 2025.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den unten aufgeführten Organisationen für ihre gemeinnützige und ehrenamtliche Tätigkeit im Jahr 2024 folgenden Zuschuss zu gewähren:


Freiwillige Feuerwehren
Pommersfelden, Steppach, Sambach, Oberndorf                                pauschal je 200,-- €

Sportvereine
FC Pommersfelden, SV Steppach, DJK SV Sambach                        pauschal je 500,-- €

Posaunenchöre Pommersfelden und Steppach
Kirchenbläsergruppe Sambach                                                pauschal je 120,-- €

Gesangsvereine: 
Liederkranz Frohsinn Pommersfelden,                                          pauschal je 120,-- €
Liederkranz Sambach, Gemischter Chor Sambach.
Frauenchorgemeinschaft Antonia / Mirjam        
                       
Obst- und Gartenbauvereine Steppach und Sambach                        pauschal je 100,-- €

VdK Sambach                                                                        pauschal je 100,-- €

Kriegervereine Pommersfelden, Steppach, Sambach                        pauschal je 100,-- €

Kirchweihvereine Limbach, Steppach, Weiher, Schweinbach und
Unterköst sowie die Dorfgemeinschaft Pommersfelden                        pauschal je 100,-- €

Collegium Musicum Pommersfelden                                         pauschal je 100,--€

Fischereiverein Pommersfelden - Frensdorf                                        pauschal je 100,--€

Darüber hinaus soll im Kalenderjahr 2025 für jede Veranstaltung, für die von den oben aufgeführten Organisationen bei der Gemeindeverwaltung eine gebührenpflichtige Gestattung beantragt wird, eine Unterstützung in Höhe von 50,- € und bei mehrtägigen Veranstaltungen in Höhe von insgesamt 100,- € gewährt werden. Die Auszahlung dieser Unterstützung erfolgt zusammen mit der Auszahlung der Bezuschussung der Vereine, Gemeinschaften und Feuerwehren für das Jahr 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Zuschussantrag des FC Pommersfelden für die Anschaffung eines Rasenmähers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.11.2024, beantragte der FC Pommersfelden die Bezuschussung auf Anschaffung eines Rasenmähers.
Die Anschaffungskosten des Rasenmähers betragen insgesamt 14.857,99 € (siehe Antrag).
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt mit den üblichen 10 %, höchstens 1.485,79 € zu bezuschussen.
Der Antrag vom 11.11.2024 ist dem Sachverhalt als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat vom Antrag des FC Pommersfelden für die Anschaffung eines Rasenmähers Kenntnis genommen und stellt gemäß ihrer bisherigen Förderpraxis dem FC Pommersfelden einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 10 % der Maßnahmenkosten, maximal 1.485,79 € in Aussicht. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises unter Vorlage der Rechnungskopien. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Zuschussantrag des DJK SV Sambach e. V. für die Anschaffung eines neuen Schließsystems am Sportheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.11.2024, beantragte der DJK SV Sambach e. V. die Bezuschussung auf Anschaffung einer Schließanlage.
Die Anschaffungskosten der Schließanlage betragen insgesamt 5.500,- € (siehe Antrag).
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt mit den üblichen 10 %, höchstens 550,- € zu bezuschussen.
Der Antrag vom 29.11.2024 ist dem Sachverhalt als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat vom Antrag des DJK SV Sambach e. V. für die Anschaffung einer Schließanlage Kenntnis genommen und stellt gemäß ihrer bisherigen Förderpraxis dem DJK SV Sambach e. V. einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 10 % der Maßnahmenkosten, maximal 550,- € in Aussicht. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises unter Vorlage der Rechnungskopien. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Jahresrückblick des Bürgermeisters für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö informativ 11

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister, Herr Gerd Dallner, gab einen prägnanten Rückblick über die aktuellen kommunalpolitischen Geschehnisse und Informationen zum Sachstand aktueller Projekte. Am Schluss seiner Ausführungen bedankte er sich für die stets konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gemeinderatsgremium, der Verwaltung sowie allen Akteuren, die im abgelaufenen Jahr ihren Beitrag zum Wohle der Gemeinde Pommersfelden geleistet haben.

Datenstand vom 20.01.2025 13:52 Uhr