Datum: 16.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2024
2 Informationen
3 Neuwahl des/der weiteren Bürgermeister
4 Festsetzung der Erfrischungsgelder für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
5 Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und einem Stellplatz im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 854/7 Gemarkung Pommersfelden, Am Steinig 14, 96178 Pommersfelden
6 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/19 Gemarkung Sambach, Pfarrer-Topits-Straße 1 , 96178 Pommersfelden

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2024 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt. 

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12.12.2024 wird ohne Einwände genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2025 ö 2
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3. Neuwahl des/der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

  1. Der Gemeinderat stellte in seiner letzten Sitzung am 12.12.2024 fest, dass der bisherige Zweite Bürgermeister Michael Beck aufgrund der in seinem Antrag vom 06.12.2024 vorgetragenen triftigen beruflichen Gründe mit Wirkung zum 31.12.2024 aus seinem Amt als Zweiter Bürgermeister entlassen wird. Das Beamtenverhältnis des bisherigen Zweiten Bürgermeisters endete damit mit Feststellung der Entlassung durch Beschluss des Gemeinderates mit Wirkung zum 31.12.2024.
  2. Die Neuwahl des Zweiten Bürgermeisters hat innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses des bisherigen Zweiten Bürgermeisters stattzufinden (Art. 35 Abs. 3 GO).  Ein Zweiter Bürgermeister muss auch dann nachgewählt werden, wenn ein Dritter Bürgermeister vorhanden ist. 
Zum Nachfolger des ausgeschiedenen Zweiten Bürgermeisters kann auch der bisherige Dritte Bürgermeister gewählt werden. Sollte dieser Fall eintreten wäre in einem gesonderten weiteren Wahlgang auch ein Dritter Bürgermeister neu zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach Art. 51 Absätze 3 und 4 der Gemeindeordnung.
  1. Es wird festgestellt, dass sämtliche Gemeinderäte unter Angabe des Gegenstandes geladen wurden und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist, so dass die Wahl durchgeführt werden kann. 

  1. Wahlausschuss:

Mit der Wahldurchführung ist der Vorsitzende kraft Gesetzes beauftragt. Es können jedoch weitere Wahlausschussmitglieder unterstützen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass Herr Geschäftsleiter Fedor Glinka und ein Mitglied des Gemeinderats den Vorsitzenden als weitere Wahlausschussmitglieder unterstützen.

  1. Wahlvorschläge:
Der Vorsitzende fragt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, ob es Vorschläge für die Wahl des Zweiten Bürgermeisters gibt. Wählbar ist nach Art. 35 Abs. 2 GO jedes Gemeinderatsmitglied, welches gem. Art. 39 GLKrWG die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen (Deutscher im Sinne des Art. 116 GG, Vollendung des 18. Lebensjahres). 
Vorschläge: Markus Vogel
Der Sitzungsleiter weist darauf hin, dass es keine Bindung an Wahlvorschläge gibt, sondern dass jedes Gemeinderatsmitglied - auch in Abwesenheit - wählbar ist (Ausnahme: Erster Bürgermeister). Der vorbereitete Stimmzettel enthält daher die Namen aller Gemeinderatsmitglieder. 
  1. Wahlverfahren
Vor der Durchführung der Wahl weist der Vorsitzende auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Wahlverfahren nach Art. 51 Abs. 3 GO hin. Nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Wahl in geheimer Abstimmung vorgenommen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig

Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. 

  1. Durchführung der Wahl
Der Sitzungsleiter lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, den Stimmzettel auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.

Von den anwesenden 16 Mitgliedern des Gemeinderats geben 16  Mitglieder den Stimmzettel ab. 

Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein. 

Die Stimmzettel werden geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass ein Stimmzettel ungültig ist. 

Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf

Nr.
Familienname, Vorname
Stimmen
1.
Vogel, Markus
14
2.
Seubert, Roland
1

Der Sitzungsleiter verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass das GRM Herr Markus Vogel die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Zweiten Bürgermeister gewählt ist.
Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte erklärt, dass er die Wahl annimmt.
Das Beamtenverhältnis beginnt mit der wirksamen Annahme der Wahl für den Rest der Wahlzeit des Gemeinderates. 
  1. Diensteid
Erster Bürgermeister Dallner gratulierte dem soeben gewählten Zweiten Bürgermeister zu seiner Wahl im Namen der Gesamtgemeinde und im eigenen Namen sehr herzlich. 
Daraufhin bat er Herrn Markus Vogel nach vorne zu kommen, um feierlich den Dienstseid abzunehmen. Bei der Ableistung des Eides bat er alle Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben. Sodann leisteten der neu gewählte Bürgermeister den vorgeschriebenen Diensteid mit folgendem Wortlaut: 
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

  1. Der Vorsitzende stellte fest, dass die Person des aktuellen Dritten Bürgermeisters zum Zweiten Bürgermeister gewählt wurde und das Amt des Zweiten Bürgermeisters angenommen hat. Damit ist auch das Amt des Dritten Bürgermeisters vakant und neu zu besetzen. Somit schließt sich ein weiterer Wahlgang zur Wiederbesetzung des  Amts des Dritten Bürgermeisters an.


  1. Wahlvorschläge:
Der Vorsitzende fragt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, ob es Vorschläge für die Wahl des Dritten Bürgermeisters gibt. Wählbar ist nach Art. 35 Abs. 2 GO jedes Gemeinderatsmitglied, welches gem. Art. 39 GLKrWG die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen (Deutscher im Sinne des Art. 116 GG, Vollendung des 18. Lebensjahres). 
Vorschläge: Thomas Hahn
Der Sitzungsleiter weist darauf hin, dass es keine Bindung an Wahlvorschläge gibt, sondern dass jedes Gemeinderatsmitglied - auch in Abwesenheit - wählbar ist (Ausnahme: Erster Bürgermeister). Der vorbereitete Stimmzettel enthält daher die Namen aller Gemeinderatsmitglieder. 
  1. Wahlverfahren
Vor der Durchführung der Wahl weist der Vorsitzende auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Wahlverfahren nach Art. 51 Abs. 3 GO hin. Nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Wahl in geheimer Abstimmung vorgenommen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig

Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. 

  1. Durchführung der Wahl
Der Sitzungsleiter lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, den Stimmzettel auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.

Von den anwesenden 16 Mitgliedern des Gemeinderats geben 16  Mitglieder den Stimmzettel ab. 

Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein. 

Die Stimmzettel werden geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass kein Stimmzettel ungültig ist. 

Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf

Nr.
Familienname, Vorname
Stimmen
1.
Hahn, Thomas
15
2.
Uri, Karin
1

Der Sitzungsleiter verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass das GRM Herr Thomas Hahn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist.
Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte erklärt, dass er die Wahl annimmt.
Das Beamtenverhältnis beginnt mit der wirksamen Annahme der Wahl für den Rest der Wahlzeit des Gemeinderates. 
  1. Diensteid
Erster Bürgermeister Dallner gratulierte dem soeben gewählten Dritten Bürgermeister zu seiner Wahl im Namen der Gesamtgemeinde und im eigenen Namen sehr herzlich. 
Daraufhin bat er Herrn Thomas Hahn nach vorne zu kommen, um feierlich den Dienstseid abzunehmen. Bei der Ableistung des Eides bat er alle Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben. Sodann leisteten der neu gewählte Bürgermeister den vorgeschriebenen Diensteid mit folgendem Wortlaut: 
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

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4. Festsetzung der Erfrischungsgelder für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Zur Besetzung der Wahllokale und Ermittlung der Ergebnisse werden Wahlhelfer/Wahlhelferinnen und die Bediensteten der Verwaltung benötigt. 
Es wird vorgeschlagen dem Wahlpersonal wie bisher ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 50,00 € auszuzahlen:

Beschluss

Dem für die Bundestagswahl am 23.02.2025 bestellten Wahlpersonal wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 50,00 Euro ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und einem Stellplatz im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 854/7 Gemarkung Pommersfelden, Am Steinig 14, 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauherr reichte für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und einem Stellplatz“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 854/7, Gem. Pommersfelden, Am Steinig 14, 96178 Pommersfelden Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplans „Hohlleite ll“ in Limbach und entspricht dessen Festsetzungen.
Der Antrag kann deshalb im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und einem Stellplatz“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 854/7, Gem. Pommersfelden, Am Steinig 14, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/19 Gemarkung Sambach, Pfarrer-Topits-Straße 1 , 96178 Pommersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Bauherren reichten für das Vorhaben „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/19, Gem. Sambach, Pfarrer-Topits-Straße 1, 96178 Pommersfelden Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplans „Hofleite ll“ in Sambach und entspricht dessen Festsetzungen.
Der Antrag kann deshalb im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/19, Gem. Sambach, Pfarrer-Topits-Straße 1, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2025 10:33 Uhr