Datum: 13.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 23:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.02.2025
|
ö
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beschließend
|
1 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2025 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 16.01.2025 wird ohne Einwände genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.02.2025
|
ö
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|
2 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Dallner informiert über die Vergabe des sog. „Regionalbudget“ der ILE-Ebrachgrund. Dieses beträgt jährlich 75.000,- €. Aus dem ILE-Gebiet sind für die Förderperiode 2025 insgesamt 20 Projektanträge eingegangen. Von der Entscheidungsjury konnten 13 Anträge berücksichtigt werden. Davon 3 aus dem Gemeindegebiet Pommersfelden. Diese werden mit insgesamt 15.477,44 € gefördert.
Bürgermeister Dallner informiert darüber, dass im Ortsteil Pommersfelden im Bereich der Schönbornstraße seitens des Bayernwerk eine neue Trafostation errichtet wird. Im Gegenzug wird der alte Mast abgebaut.
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3. Einführung eines KI-basierten virtuellen Assistenten für die Gemeinde Pommersfelden in Ergänzung zur sogenannten Heimat-Info-App der Gemeinde Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.02.2025
|
ö
|
informativ
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3 | |
Sachverhalt
Die sog. „Heimat-Info-App“ des Anbieters Cosmema GmbH wurde in der Gemeinde Pommersfelden im Januar 2024 eingeführt und erfreut sich seither über große Beliebtheit.
Aktuell nutzen über 2.200 Personen die „Pommersfelden-App“ regelmäßig. Ebenso eine Vielzahl von Vereinen und örtlichen Organisationen. Diese sehr guten Zahlen unterstreichen die Akzeptanz und den Mehrwert der Lösung für die Gemeinde. Aufgrund der starken Akzeptanz der Heimat-App ist es in Ergänzung dazu erstrebenswert, das Nutzungserlebnis der App auch durch eine optimierte Webseite weiter zu verbessern.
Hierzu soll in der Gemeinderatssitzung von dem Anbieter der Heimat-Info-App auch das Tool eines sog. „KI-basierten virtuellen Assistenten“ vorgestellt werden.
Die Einführung eines KI-gestützten, virtuellen Assistenten ermöglicht es Bürgeranfragen schnell, DSGVO-konform und auf Grundlage rechtssicherer Informationen zu beantworten.
Der virtuelle Assistent agiert ähnlich wie ein Chatbot und ist in der Lage, eine Vielzahl von häufig gestellten Fragen eigenständig zu beantworten, ohne dass ein Mitarbeiter der Verwaltung direkt eingreifen muss. Diese Lösung entlastet das Bürgerbüro und sorgt dafür, dass Bürgeranliegen rund um die Uhr, schnell und zuverlässig bearbeitet werden können.
Einsatzmöglichkeiten und Funktionen des virtuellen Assistenten:
- Bürgerfreundliche Unterstützung rund um die Uhr: Der Assistent kann rund um die Uhr auf häufig gestellte Fragen antworten und sorgt so für eine verbesserte Erreichbarkeit des Rathauses. Anliegen wie Auskünfte zu Formularen, Abfallentsorgung, Öffnungszeiten, Meldeangelegenheiten und mehr werden somit sofort geklärt.
Automatisierte Antworten auf verschiedene Anliegen: Der Assistent greift auf aktuelle Informationen und Daten aus dem Rathaus sowie von weiteren relevanten Quellen zurück, um den Bürgern Antworten zu bieten. Bei komplexeren Fragen, die eine individuelle Bearbeitung benötigen, verweist der Assistent die Bürger an die entsprechenden Ansprechpartner im Rathaus.
Erweiterbarkeit und kontinuierliche Aktualisierung: Der virtuelle Assistent kann an die spezifischen Bedürfnisse der Gemeinde Pommersfelden angepasst werden und ist in der Lage, neue Themengebiete zu erlernen. So kann die Funktionalität bei Bedarf jederzeit erweitert werden, um zukünftige Anliegen ebenfalls abdecken zu können.
Mehrsprachigkeit: Der virtuelle Mitarbeiter ist in der Lage, rechtssichere Antworten in über 100 Sprachen zu generieren.
DSGVO-konforme Datenverarbeitung: Der virtuelle Assistent ist so konzipiert, dass er die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig einhält. Er verarbeitet keine sensiblen Daten, sondern greift lediglich auf öffentlich zugängliche, rechtssichere Quellen zu, um den Bürgern eine genaue und datenschutzkonforme Auskunft zu bieten.
Ziele und Nutzen für die Gemeinde Pommersfelden:
- Entlastung des Verwaltungspersonals: Durch die Automatisierung häufig gestellter Fragen können Mitarbeiter sich auf komplexere Anliegen konzentrieren und erhalten eine deutliche Arbeitsentlastung.
- Verbesserung des Bürgerservices: Die Bürger erhalten schneller Auskunft zu ihren Fragen und Anliegen, ohne auf die Öffnungszeiten des Rathauses angewiesen zu sein.
- Förderung der digitalen Transformation: Die Einführung eines KI-basierten Assistenten ist ein weiterer Schritt hin zu einem modernen und bürgerfreundlichen Serviceangebot.
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4. Vorlage der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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13.02.2025
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung für die Gemeinde Pommersfelden für das Jahr 2024 wurde von der Verwaltung erstellt und wird hiermit gem. Art. 102 Abs. 2 GO dem Gemeinderat vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, die Jahresrechnung zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates weiterzuleiten. Nach erfolgter Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist vom Gemeinderat ein Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung sowie über die Entlastung zu fassen. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2024 stellte sich wie folgt dar:
EINNAHMEN
|
Verwaltungshaushalt
EUR
|
Vermögenshaushalt
EUR
|
Gesamt-Haushalt
EUR
|
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
|
+
|
7.095.457,82
|
9.268.460,52
|
16.363.918,34
|
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
|
+
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
|
-
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
|
-
|
20.218,16
|
15.799,63
|
36.017,79
|
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
=
|
7.075.239,66
|
9.252.660,89
|
16.327.900,55
|
AUSGABEN
|
Verwaltungshaushalt
EUR
|
Vermögenshaushalt
EUR
|
Gesamt-Haushalt
EUR
|
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
|
+
|
7.075.909,54
|
9.252.660,89
|
16.328.570,43
|
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
|
+
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
|
-
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
|
-
|
669,88
|
0,00
|
669,88
|
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
=
|
7.075.239,66
|
9.252.660,89
|
16.327.900,55
|
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10) 0,00
|
0,00
|
0,00
|
Darin enthalten:
- Zuführung zum Vermögenshaushalt: 957.734,86 EUR
Zuführung zum Verwaltungshaushalt: 0,00 EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: 6.996.506,05 EUR
Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 5.331.898,38 EUR
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse - 200,00 EUR
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 8.485,45 EUR
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von der vorgelegten Jahresrechnung 2024 Kenntnis und leitet diese an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Feststellung der Jahresrechnung 2023 mit Beschluss über die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
5 | |
Sachverhalt
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat gem. Art. 103 Abs. 3 GO die Jahresrechnung fest und beschließt über die Entlastung. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 28.01.2025 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Es können somit gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entlastung gefasst werden.
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
EINNAHMEN
|
Verwaltungshaushalt
EUR
|
Vermögenshaushalt
EUR
|
Gesamt-Haushalt
EUR
|
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
|
+
|
6.519.088,70
|
10.050.644,11
|
16.569.732,81
|
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
|
+
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
|
-
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
|
-
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
=
|
6.519.088,70
|
10.050.644,11
|
16.569.732,81
|
AUSGABEN
|
Verwaltungshaushalt
EUR
|
Vermögenshaushalt
EUR
|
Gesamt-Haushalt
EUR
|
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
|
+
|
6.519.088,70
|
10.050.644,11
|
16.569.732,81
|
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
|
+
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
|
-
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
|
-
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
=
|
6.519.088,70
|
10.050.644,11
|
16.569.732,81
|
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10) 0,00
|
0,00
|
0,00
|
Darin enthalten:
- Zuführung zum Vermögenshaushalt: 1.567.804,99 EUR
Zuführung zum Verwaltungshaushalt: 0,00 EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: 4.387.134,80 EUR
Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 6.996.506,05 EUR
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse - 200,00 EUR
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 0,00 EUR
Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit oben genannten Ergebnissen festgestellt. Die im örtlichen Rechnungsprüfungsbericht festgestellten Haushaltsüberschreitungen werden hiermit genehmigt.
Beschluss 1
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem oben festgestellten Ergebnis die Entlastung erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem oben festgestellten Ergebnis die Entlastung erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Kommunale Stromlieferung für den Lieferzeitraum ab 2026; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Durchführung des Vergabeverfahrens für die Beschaffung von Strom
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
6 | |
Sachverhalt
Der Bayerische Gemeindetag teilte mit Rundschreiben vom 21.01.2025 mit, dass er im Zuge eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens einen neuen Dienstleister gewinnen konnte, der künftig die Durchführung des Vergabeverfahrens für die kommunale Beschaffung von Energie (Strom und Gas) ab dem Lieferjahr 2026 übernehmen wird. Dieser Dienstleister ist die Firma enPortal GmbH mit Sitz in 23820 Pronstorf, mit der der Bayerische Gemeindetag eine kommunale Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat, über die an der gemeinsamen Beschaffung von Energie interessierte Gemeinden einen Dienstleistungsvertrag abschließen können.
Bisher hat die Gemeindeverwaltung die Durchführung der Beschaffung von Strom selbst durchgeführt.
Aufgrund der Auflösung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf hat die Gemeinde Pommersfelden ab 01.01.2025 die auf ihrem Gemeindegebiet belegenen Abwasserbeseitigungsanlagen des Zweckverbandes übernommen und damit auch ihre Bewirtschaftungs- und Unterhaltungslast. Da die Abwasserbeseitigung mit dem Betrieb der Kläranlage und den Pumpwerken sehr energieintensiv ist, verdoppelt sich der kommunale Strombedarf ab 2025, was dazu führt, dass für den nächsten Beschaffungszeitraum zur kommunalen Stromlieferung ab dem Lieferjahr 2026 der Schwellenwert für das europaweite Vergabeverfahren (aktuell 221.000,00 € netto) überschritten wird. Um Unterstützung bei diesen äußerst komplexen Ausschreibungsverfahren zu erhalten und eigenen Verwaltungsaufwand zu minimieren, sind wir daher gut beraten, wenn wir die Möglichkeit eines externen Dienstleisters für die kommunale Strombeschaffung ab dem Lieferjahr 2026 in Anspruch nehmen.
Der vorgegebene Zeitplan der Firma enPortal GmbH sieht wie folgt aus:
- bis ca. Mitte März Kundenakquirierung mit Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Beschaffung von Strom
bis ca. Ende April Erfassung der Kundendaten und Abnahmestellen
ab Mai 2025 Vorbereitung der Durchführung der gemeinsamen Bündelausschreibung für die kommunale Stromlieferung ab dem Lieferjahr 2026
Die Firma enPortal hat der Gemeinde Pommersfelden die Dienstleistung zur Durchführung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Strom für ca. 2.000,00 € brutto angeboten.
Für die Teilnahme an der geplanten Stromausschreibung ab Mai 2025 benötigt die Gemeinde Pommersfelden sobald wie möglich einen Dienstleistungsvertrag mit enPortal, damit dem Dienstleister rechtzeitig die Kundendaten und Daten der Stromabnahmestellen zur Verfügung gestellt werden können.
Die Verwaltung empfiehlt, den Dienstleistungsvertrag mit der Firma enPortal GmbH, Pronstorf, zur Durchführung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Strom im Rahmen von Bündelausschreibungen ab dem Lieferjahr 2026 abzuschließen.
Der Bayerische Gemeindetag hat mit seinem aktuellsten Rundschreiben vom 07.02.2025 weitere Informationen zu diesem Thema nebst einer Beschlussempfehlung herausgegeben. Die von der Verwaltung hierzu bereits erstellte Beschlussempfehlung wurde insoweit ergänzt.
Im Übrigen wird auf die aktuell vom Bayerischen Gemeindetag herausgegebenen Informationen verwiesen, die den Ratsmitgliedern über das RIS zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Pommersfelden künftig für die Beschaffung von Strom EU-weit ausschreibungspflichtig wird. Aus verwaltungsökonomischen Gründen sowie um professionelle und rechtskonforme Ausschreibungsverfahren für die kommunale Stromlieferung zu gewährleisten, soll daher die Firma enPORTAL GmbH beauftragt werden, ab dem Lieferzeitraum 2026 für die Gemeinde Pommersfelden das Vergabeverfahren für die kommunale Stromlieferung im Rahmen von Bündelausschreibungen durchzuführen, und zwar im Einzelnen:
- Die Verwaltung wird beauftragt mit der Fa. enPORTAL GmbH, 23820 Pronstorf, den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung der Beschaffung von Strom im Rahmen von Bündelausschreibungen für das Lieferjahr 2026 über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPortal connect abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gem. Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzeptes treffen darf.
Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.
- Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Zuschussantrag des SV Steppach auf Neuanschaffung einer Eingangstüre und Nebeneingangstüre am Sportheim
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
7 | |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 17.01.2025, beantragt der SV Steppach die Bezuschussung zur Neuanschaffung einer Eingangstüre und Nebeneingangstüre am Sportheim.
Die Anschaffungskosten hierfür werden auf ca. 5.000,00 € geschätzt (siehe Antrag).
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt mit den üblichen 10 %, höchstens 500,00 € nach Vorlage der Rechnung zu bezuschussen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat vom Antrag des SV Steppach auf Bezuschussung der Anschaffungskosten der Eingangstüre und Nebeneingangstüre am Sportheim zur Kenntnis genommen und stellt gemäß ihrer bisherigen Förderpraxis dem SV Steppach einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, maximal 500,00 € in Aussicht. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises unter Vorlage der Rechnungskopien.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/23 Gemarkung Sambach, Zur Klinge 2, 96178 Pommersfelden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
8 | |
Sachverhalt
Der Bauherr reichte für das Vorhaben „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/23, Gem. Sambach, Zur Klinge 2, 96178 Pommersfelden Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplans „Hofleite ll“ in Sambach und entspricht dessen Festsetzungen.
Der Antrag kann deshalb im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/23, Gem. Sambach, Zur Klinge 2, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2025 10:04 Uhr