Datum: 12.06.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pommersfelden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.06.2025
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ö
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beschließend
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1 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2025 wurde den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 08.05.2025 wird ohne Einwände genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.06.2025
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Dallner informiert über die symbolische Einweihung vom 06.06.2025 des Areals am Ziegelberg in Sambach.
Bürgermeister Dallner informiert über den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus im Gemeindegebiet.
Bürgermeister Dallner informiert über den Stand der Wegebauarbeiten im Wiesengrund vor Steppach. Diese sollen bis Mitte Juli abgeschlossen werden.
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3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 mit Finanzplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.06.2025
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Der Haushalt der Gemeinde Pommersfelden für das Jahr 2025 schließt im Gesamtvolumen mit 19.948.520,00 EUR ab. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.178.300,00 EUR. Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.770.220,00 EUR.
Der Gemeinde Pommersfelden kommt im Haushaltsjahr 2025 immer noch das in den Vorjahren aus solider Haushaltsführung erwirtschaftete Rücklangenpolster zu gute. Die im Haushalt befindlichen Rücklagen belaufen sich auf 5.331.900 € (31.12.2024). Zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 wurde dieser Betrag bilanziell entnommen.
Zudem ist erfreulich, dass in den aktuellen Zeiten schwer kalkulierbarer Zins- und Aus-gabenentwicklungen kaum noch Schuldendienst bedienen werden müssen und die Gemeinde dadurch über einen gewissen finanziellen Handlungsspielraum verfügt. Der Gesamtschuldenstand lag zu Beginn des Haushaltsjahres lediglich bei 46.250,- Euro, was einem Schuldenstand von 18,07 Euro pro Einwohner entspricht (bezogen auf den Stand von 3.105 Einwohnern zum 31.12.2023). Die Gemeinde Pommersfelden liegt damit deutlich unter dem stichtagsbezogenen Landesdurchschnitt von 733 Euro pro Einwohner. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rücklagensituation ist die Gemeinde Pommersfelden damit de facto schuldenfrei.
Die Gemeinde Pommersfelden hat nach der aktuellsten Erhebung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 21.12.2024 eine Steuerkraft von 1.151,77 Euro pro Einwohner und liegt damit auf dem 9. Platz von 36 Gemeinden des Landkreises Bamberg und auf Rang 51 von 210 Gemeinden in Oberfranken.
Im Übrigen wird auf den als Anlage beigefügten Haushaltsplan einschließlich dessen Vorbericht und Investitionsplan verwiesen.
Beschluss 1
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan, Vorbericht, Stellenplan, Stand der Schulden, Stand der Rücklagen). Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Pommersfelden (Lkrs. Bamberg)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Pommersfelden
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.178.300 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.770.220 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 41)
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
für die
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Gewerbesteuer
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340 v.H.
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§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Pommersfelden, den …………………… Gemeinde Pommersfelden
Gerd Dallner
Erster Bürgermeister
Fußnote:
- Nachrichtliche Angabe:
Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Pommersfelden vom 18.11.2024 wie folgt festgesetzt:
a)
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Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
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340 v.H.
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|
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b)
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Für die Grundstücke (B)
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190 v.H.
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Beschluss 2:
b)
Der Finanzplan gemäß § 24 Abs. 1 KommHV für die Jahre 2024 – 2028 sowie das diesem zugrunde liegende Investitionsprogramm wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan, Vorbericht, Stellenplan, Stand der Schulden, Stand der Rücklagen). Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Pommersfelden (Lkrs. Bamberg)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Pommersfelden
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.178.300 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.770.220 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 41)
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
für die
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Gewerbesteuer
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340 v.H.
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§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Pommersfelden, den …………………… Gemeinde Pommersfelden
Gerd Dallner
Erster Bürgermeister
Fußnote:
- Nachrichtliche Angabe:
Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Pommersfelden vom 18.11.2024 wie folgt festgesetzt:
a)
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Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
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340 v.H.
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b)
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Für die Grundstücke (B)
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190 v.H.
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Beschluss 2:
b)
Der Finanzplan gemäß § 24 Abs. 1 KommHV für die Jahre 2024 – 2028 sowie das diesem zugrunde liegende Investitionsprogramm wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Kostenbeteiligung Flurneuordnung Pommersfelden ll; Vereinbarung Teilnehmergemeinschaft ./. Gemeinde Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.06.2025
|
ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Der Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken (VLE) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist sozusagen als „Dachverband“ für die Abwicklung der Verwaltungs- und Bauherrnaufgaben im Zusammenhang mit Dorferneuerungs- und Flurordnungsmaßnahmen sämtlicher Teilnehmergemeinschaften in Oberfranken zuständig.
Er übernimmt für die Kommunen bei der Umsetzung ihrer aktuellen Projekte in laufenden Flurbereinigungsmaßnahmen daher wichtige Tätigkeiten im Verwaltungsbereich, wie z.B. Führung der Kassengeschäfte und des Rechnungswesens, Bauplanung, Vorbereitung der Vergabe von Bauleistungen, örtliche Bauleitung, etc.
Um den (Vorfinanzierungs-)Aufwand zu decken, den die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert, wurden die Mitgliedsbeiträge für den VLE zum 01.01.2025 bayernweit neu geregelt und einheitlich gestaltet.
Künftig wird von der Teilnehmergemeinschaft Pommersfelden II ein jährlicher Grundbeitrag i.H.v. 2.000,00 € erhoben, an dem sich die Gemeinde Pommersfelden über eine hierzu neu abzuschließende Kostenbeteiligungsvereinbarung mit einem Viertel beteiligen soll. Der jährliche Kostenbeteiligungsbetrag für die Gemeinde Pommersfelden beträgt daher 500,00 € jährlich.
Nähere Details hierzu lassen sich den beigefügten Anlagen (Informations- bzw. Begleitschreiben sowie dem Entwurf der abzuschließenden Kostenbeteiligungsvereinbarung) entnehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat hat vom Entwurf der vorliegenden Kostenbeteiligungsvereinbarung zwischen der TG Pommersfelden II und der Gemeinde Pommersfelden über den zu erhebenden Grundbeitrag für den VLE Oberfranken Kenntnis genommen. Dem Wortlaut des vorliegenden Entwurfs der Kostenbeteiligungsvereinbarung wird zustimmend zur Kenntnis genommen und zum Beschluss erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss der Kostenbeteiligungsvereinbarung in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Zuschussantrag des Heinershof e. V. für die Installation eines Entdeckerpfades
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.06.2025
|
ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.05.2025, beantragte der Heinershof e. V. die Bezuschussung der Installation eines Entdeckerpfades.
Die Gesamtkosten des Entdeckerpfades betragen insgesamt 23.786,56 € (siehe Antrag).
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt mit den üblichen 10 %, höchstens 2378,66 € zu bezuschussen.
Der Antrag vom 28.05.2025 ist dem Sachverhalt als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat vom Antrag des Heinershof e. V auf Bezuschussung für die Installation eines Entdeckerpfades auf Gemeindegrund Kenntnis genommen und stellt gemäß ihrer bisherigen Förderpraxis dem Heinershof e. V. einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 10 % der Maßnahmenkosten, maximal 2.378,66 € in Aussicht. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises unter Vorlage der Rechnungskopien.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Neubau einer Mittagsbetreuung für die Grundschule Pommersfelden; Durchführungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.06.2025
|
ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Zum Schuljahr 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf ganztätige Betreuung von Kindern im Grundschulalter in Kraft. Zur Umsetzung dieses Anspruches plant die Gemeinde Pommersfelden durch bauliche Maßnahmen 98 neue Betreuungsplätze zu schaffen. Da nach den staatlichen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Ganztagsfinanzhilfegesetzes die Baumaßnahme zur Schaffung von Ganztagsbetreuungsplätzen spätestens bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein müssen, ist es erforderlich, mit der Realisierung zügig voranzukommen.
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Bauantrag der Gemeinde Pommersfelden zur Schaffung von Räumlichkeiten für eine anspruchsbegründende Mittagsbetreuung behandelt. Dieser liegt zwischenzeitlich dem Landratsamt Bamberg zur Genehmigung vor. Als nächster Schritt wäre nun vom Gemeinderat die Durchführung der Baumaßnahme auf der Grundlage der vorliegenden Baueingabeplanungen und der dieser zugrundeliegenden Kostenschätzung der Architektin Patricia Hanika zu beschließen. Anschließend sind von der Verwaltung die Unterlagen für den Zuwendungsantrag vorzubereiten und die schulaufsichtliche Genehmigung der Baumaßnahme zu beantragen. Die Durchführung der Baumaßnahme basiert auf der Grundlage der vorliegenden Pläne der Baueingabeplanung vom 28.04.2025 sowie der hierzu erstellten Kostenschätzung der Architektin Frau Patricia Hanika, vom 05.05.2025 mit Gesamtkosten i.H.v. 2.550.000,00 €.
Beschluss
Der Gemeinderat hat vom Entwurf der Planunterlagen der Architektin Patricia Hanika, 96132 Schlüsselfeld, vom 28.04.2025 für die Errichtung von Räumlichkeiten für eine anspruchsbegründende Mittagsbetreuung sowie der ebenfalls von der Architektin hierzu erstellten Kostenschätzung vom 05.05.2025 mit 2.550.000,- € Kenntnis genommen. Zu diesem Zweck sollen die bereits vorhandenen Schulanlagen der Grundschule Pommersfelden (Schulhaus mit Turnhalle) auf dem gegenüberliegenden Grundstück mit dem Neubau eines Gebäudes zur Schaffung von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter (südliche Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 197, Gemarkung Pommersfelden), erweitert werden. Der Gemeinderat beschließt, die Baumaßnahme auf der Grundlage der vorliegenden Pläne, Baubeschreibung und Kostenschätzung der Architektin Patricia Hanika, 96132 Schlüsselfeld, durchzuführen, damit diese rechtzeitig bis zum 31.12.2027 fertig gestellt werden könne. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Baumaßnahme einen Zuwendungsantrag für die Förderung nach Art. 10 FAG sowie der entsprechenden Richtlinie des Landesförderprogramms Ganztagsausbau zu stellen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, bei der Regierung von Oberfranken die schulaufsichtliche Genehmigung für die geplante Baumaßnahme einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Praxisraum im OG, mit Terrassenüberdachung, Garage und Carport im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/70, Gemarkung Steppach, Ahornstraße 15, 96178 Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.06.2025
|
ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Die Bauherren reichten für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Praxisraum im OG, Terrassenüberdachung und mit Garage und Carport“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/70, Gem. Steppach, Ahornstraße 15, 96178 Pommersfelden Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplans „Steppach Nord lll“ in Steppach und entspricht dessen Festsetzungen.
Der Antrag kann deshalb im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren „Neubau eines Einfamilienhauses mit Praxisraum im OG, Terrassenüberdachung und mit Garage und Carport“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/70, Gem. Steppach, Ahornstraße 15, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Neubau eines Vierfamilienwohnhauses im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf dem Grundstück Flur-Nr. 854/6, Gemarkung Pommersfelden, Am Steinig 12, 96178 Pommersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.06.2025
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ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Die Bauherren reichten für das Vorhaben „Neubau eines Vierfamilienwohnhauses“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 854/6, Gem. Pommersfelden, Am Steinig 12, 96178 Pommersfelden Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 3. Es befindet sich im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplans „Hohlleite ll“ in Limbach und entspricht dessen Festsetzungen.
Der Antrag kann deshalb im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren „Neubau eines Vierfamilienwohnhauses“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 854/6, Gem. Pommersfelden, Am Steinig 12, 96178 Pommersfelden zustimmend Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2025 11:19 Uhr