Antrag auf Überfahrung des gemeindlichen Grünstreifens vor Hauptstr. 19, Fl. Nr. 52 Gemarkung Prittriching


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Gemeinderatssitzung, 03.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 03.12.2020 ö Beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben laut § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden Auflagen zu:
  • Die Zufahrt, einschließlich der Randeinfassung, darf 5,00 m Breite nicht überschreiten.
  • Die Zufahrt muss fachmännisch richtig, mit Entwässerung auf der eigenen Flur-Nummer, hergestellt werden.
  • Für eventuelle Baumaßnahmen (z.B. in der Kabeltrasse) muss der Zugang immer gewährleistet sein.
  • Die anfallenden Kosten, sowie den Unterhalt, trägt alleine die Bauherrin.
  • Als Ersatz für die evtl. vier zu fällenden Bäume muss die Antragstellerin zwei Ersatzpflanzungen in der Gemeinde Prittriching erbringen. Die Pflanzstelle und Baumart (mindestens H 3xv mDb 12-14 cm) werden von der Gemeinde bestimmt. Alle Kosten trägt die Bauherrin.
Alternativ kann nach schriftlicher Mitteilung die Gemeinde mit der Ersatzpflanzung beauftragt und der Bauherrin die Kosten in Rechnung gestellt werden .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2020 08:38 Uhr