Antrag des Turnvereins Prittriching e.V. auf Bezuschussung des Neubaus einer dritten Sporthalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 05.05.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 8

Beschluss

1.        Aufgrund des Antrages des TVP vom 31.03.2011 und der getroffenen Feststellungen wird auch seitens des Gemeinderates anerkannt, dass der Neubau einer weiteren Sporthalle notwendig ist, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen ausreichend gerecht zu werden.
2.        Die Durchführung der Maßnahme in zwei Bauabschnitte (BA I = 1.080.000 €, BA II = 783.000 €) wird im Besonderen aus finanziellen Gründen befürwortet.
3.        Auch aufgrund der sehr hohen Eigenmittel und Eigenleistung des TVP (= 51%) und unter Anerkennung und Berücksichtigung der bisher erbrachten Leistungen sowie der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Finanzsituation der Gemeinde wird die Maßnahme entsprechend den Zuschussrichtlinien zur Förderung der Vereine aus Mitteln der Gemeinde Prittriching nach Buchstabe F Ziffer 2.1.3. mit 20% der zuschussfähigen Kosten (ohne Eigenleistung), maximal jedoch mit 350.000 €, gefördert.
4.        Die für den BA I beantragte Förderung von 200.000 € ist akzeptabel. Eine zusätzliche Förderung von 10% (= 100.000 €) im BA I wird wegen der verspäteten Förderung durch den BLSV gewährt. Die Förderung von 300.000 € wird zu gleichen Teilen auf die Jahre 2012 und 2013 aufgeteilt.
5.        Darüber hinaus wird die Förderung von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:
a)        Die Finanzierung ist lückenlos und glaubhaft nachzuweisen und zu belegen.
b)        Soweit die Gemeinde für Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten als Bürge verpflichtet werden soll, ist deren Finanzierung im Besonderen nachzuweisen bzw. zu belegen.
c)        Es ist nachzuweisen, dass die beabsichtigte Bauweise (Strohbau) den in Deutschland geltenden anerkannten Regeln der Technik entspricht und dass auch der BLSV diese Bauweise akzeptiert.
6.        Neben diesen Bedingungen weist die Gemeinde auf folgendes hin:
a)        Das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 244/3 wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt, weil sonst die angedachte Finanzierung auch bei Einrechnung des vom TVP im Jahre 2003 erworbenen Grundstückes Fl.Nr. 244/2 nicht mehr umgesetzt werden könnte. Die Grundstückskosten von 201.263,68 € sind somit nicht Bestandteil der Baukosten. Im Gegenzug werden dann auch die Grunderwerbskosten des TVP nicht in die Baukosten eingerechnet und somit nicht gefördert. Soweit ggf. der BLSV die Grunderwerbskosten fördert, wäre eine entsprechende Berechnung vorzunehmen. Notwendige Planungen (z.B. Bebauungsplan) jedoch sind Bestandteil der Baukosten und werden mit 20% gefördert.
b)        Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, die Heizung im Kindergarten (Baujahr 1982) zu erneuern (Kosten ca. 35.000 €) und so zu dimensionieren, dass neben dem Kindergarten alle drei Turnhallen des TVP versorgt werden können. Die Mehrkosten von ca. 5.000 € müssen zu 80% vom TVP getragen werden.
c)        Die Gemeinde wird auch weiterhin an dem bestehenden Vertrag vom 04.10.2007 (Nutzung der neuen Turnhalle des TVP durch die Gemeinde als Schulturnhalle, Miete = 7.608,60 €/jährlich, Betriebskostenzuschuss 33% = ca. 4.200 €/jährlich) festhalten. Der TVP verpflichtet sich jedoch, eine Anpassung des bestehenden Vertrages dergestalt zu akzeptieren, dass aufgrund der Neuerungen (Mittags- und Nachmittagsbetreuung in der Schule und im Kindergarten) die Gemeinde die Schulturnhalle auch nachmittags (ca. 16.30 Uhr) benutzen darf. Hierfür dürften keine zusätzlichen Kosten angerechnet werden.
d)        Der Zuschuss für die Betriebskosten auch für die neue Sporthalle bleibt unverändert bei maximal 33%.
e)        Der TVP sichert aufgrund der doch beachtlichen Förderung zu, dass auch andere Vereine (z.B. SVP im Winter) zu akzeptablen Zeiten die Halle grundsätzlich mitbenutzen dürfen.
f)        Der TVP erklärt sich erforderlichenfalls bereit, das von der Gemeinde bereitgestellte Grundstück bzw. die gewährten Fördermittel entsprechend abzusichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

Datenstand vom 03.06.2014 15:05 Uhr