Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes -BayStrWG-; Widmung der im Jahre 2011 neu gebauten Zufahrt zum Anbau des Ärztehauses, Bgm.-Franz Ditsch-Str. 2 und Erteilung eines Straßennamens


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 02.02.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 02. Gemeinderatssitzung 02.02.2012 ö Beschließend 5

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die neu gebaute Straßenstrecke mit Wirkung vom 01.03.2012 gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.
Die gewidmete Strecke beginnt bei Grundstück Fl.Nr. 1932 Gemarkung Prittriching, SO-Ecke (km 0,000) und endet bei Grundstück Fl.Nr. 1932 Gemarkung Prittriching, NO-Ecke (km 0,042).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Prittriching.
Die Widmung erfolgt ohne Widmungsbeschränkungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Straße erhält den Namen „St. Jakobsstraße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2014 15:05 Uhr