1. Der Stellplatznachweis für den Neubau einer Sporthalle wird gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung wie folgt erbracht und von der Gemeinde Prittriching als erfüllt anerkannt:
Alte Turnhalle (Bestand) 176 m² Hallenfläche
Schulsporthalle (Bestand) 417 m² Hallenfläche
Ballsporthalle (Neu) 907 m² Hallenfläche
Gesamtfläche 1.500 m² = 30 Stellplätze erforderlich
Schulsporthalle (Bestand) 2 Kegelbahnen = 8 Stellplätze erforderlich
Schulsporthalle (Bestand) 7 Schießstände = 4 Stellplätze (Annahme)
Ballsporthalle – Fitnessraum 12 Geräte = 12 Stellplätze erforderlich
Summe der erforderlichen Stellplätze 54 Stellplätze
Der Fitnessraum im KG der Schulsporthalle (= 8 Geräte) wird in den Neubau verlagert. Stellplätze werden daher nur für den Neubau veranschlagt (= 12 Geräte).
Für die alte Turnhalle sind bei Veranstaltungen 36 Stellplätze nachzuweisen. Diese müssten eigentlich hinzugerechnet werden. Somit wären 86 Stellplätze (54 Stellplätze + 36 Stellplätze ./. 4 Stellplätze für Hallenfläche Alte Turnhalle) erforderlich. Nachdem bei Veranstaltungen nur ein sehr eingeschränkter bzw. oftmals gar kein Sportbetrieb stattfindet, können die vorgenannten Stellplätze bei den Veranstaltungen genutzt werden. Daher sind die 54 Stellplätze ausreichend. Es wird vorgeschlagen, von diesen 54 Stellplätzen zwei Stellplätze behindertengerecht herzustellen.
Ein Großteil der erforderlichen Stellplätze (= 46 Stück) wird auf dem Areal des TVP nachgewiesen. Die restlichen 8 Stellplätze sollen auf dem unmittelbar anliegenden Kindergartenparkplatz mit genutzt werden. Für den Kindergarten bestehen 16 Stellplätze von denen 8 Stellplätze auch abends zur Verfügung stehen sollten (z.B. für Elternbeiratssitzungen usw.). Die übrigen 8 Stellplätze können vom TVP abends problemlos mit genutzt werden.
2. Im Gegenzug für die Nutzungsüberlassung der 8 Kindergartenstellplätze in den Abendstunden, gesteht der TVP der Gemeinde zu, die Stellplätze des TVP im Bereich der Schulsporthalle tagsüber in den Morgen- und Mittagsstunden (Eintreffen und Abholung der Kinder durch
die Eltern) sowie bei größeren Veranstaltungen im Kindergarten (z.B. Sommerfest, Jubiläum) mit nutzen zu dürfen. Diese gegenseitigen Zugeständnisse sind schriftlich zu vereinbaren.
3. Soweit durch die Anerkennung der 54 Stellplätze Ausnahmen notwendig sind, werden diese hiermit genehmigt.