Gemeinderatssitzung vom 12.09.2013
14.
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Neuverpachtung des Stadels auf dem Grundstück Fl.Nr. 1870 Gemarkung Winkl; Verpachtung an die Jagdgenossenschaft Winkl bzw. an die Winkler Vereine
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a) Der Beschluss vom 06.06.2013, TOP 18, wird aufgehoben und wie nachstehend formuliert.
b) Mit der Verpachtung des auf dem Grundstück Fl.Nr. 1870 der Gemarkung Winkl stehenden Stadels mit angemessenem Umgriff an die Jagdgenossenschaft Winkl ab dem 01.10.2013 besteht Einverständnis. Die Jagdgenossenschaft Winkl ist im Pachtvertrag zu verpflichten, dass sie auch der FFW Winkl sowie dem Obst- und Gartenbauverein Winkl Flächen zum Abstellen von Gerätschaften usw. überlässt.
b) Der jährliche Pachtpreis für den Stadel beträgt 250,00 €. Die Vereine haben die jeweilige Aufteilung des Pachtpreises eigenverantwortlich zu regeln.
c) Der Pachtvertrag läuft auf 1 Jahr. Er verlängert sich um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Pachtjahres ein Vertragspartner den Vertrag kündigt.
d) Dem Obst- und Gartenbauverein wird in Aussicht gestellt, die Grünfläche unentgeltlich anzupachten, um sie für Vereinszwecke (Baumschnittkurse usw.) zu nutzen.
e) Der von Süden nach Norden an der Westseite des Grundstückes verlaufende Geh- und Radweg mit erforderlichem Randstreifen ist nicht Bestandteil des Pachtvertrages.
c) Unterverpachtung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Gemeinde Prittriching
Abstimmungsergebnis
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12 JA : 2 NEIN
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15.
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Vollzug der Wasserabgabesatzung -WAS-; Antrag auf teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang von der Wasserversorgungseinrichtung zur Versorgung der Milchkühe über eine Quelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 831 Gemarkung Scheuring
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1. Dem Antragsteller wird die teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zur Versorgung der Milchkühe auf dem Grundstück Fl.Nr 831 Gemarkung Scheuring genehmigt.
2. Die Genehmigung ist befristet auf 10 Jahre. Sie wird unter folgenden Auflagen und Bedingungen erteilt:
a) Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Sie kann insbesondere widerrufen werden, wenn durch die Befreiung eine wirtschaftliche Betreibung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung für die Gemeinde nicht mehr gegeben ist.
b) Für den Fall, dass durch die Genehmigung eine Versorgung des Grundstückes mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser nicht mehr gegeben ist, hat der Antragsteller entweder die abzunehmende Wassermenge so zu erhöhen, dass eine Lieferung von hygienisch einwandfreiem Trinkwasser gewährleistet werden kann oder er hat die Versorgungsleitung so zurückzubauen, dass Bedenken für eine ordnungsgemäße Versorgung ausgeräumt werden können. Im letzteren Fall hat der Antragsteller auf dem Grundstück ausreichend Vorkehrungen zu treffen, damit der vollständige Löschwasserschutz im Brandfalle gewährleistet ist.
3. Für diesen Bescheid ist eine Gebühr in Höhe von 400 € festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
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14 JA : 0 NEIN
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17.
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Kindergarten Prittriching; Einbau eines elektronischen Schließsystems und Verwendung eines kompatiblen Zeiterfassungssystems; Grundsatzbeschluss wegen der Verwendung auch für andere Liegenschaften
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Mit dem Kauf eines elektronischen Schließsystems für den Kindergarten Prittriching besteht dem Grunde nach Einverständnis. Das anzuschaffende Schließsystem muss kompatibel sein mit einem zeitgemäßen Zeitverfassungssystem.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schließsysteme zu vergleichen und bevollmächtigt, ein geeignetes und wirtschaftliches, elektronisches Schließsystem in Auftrag zu geben. Ein Zeiterfassungssystem wird bis auf weiteres nicht angeschafft.
Abstimmungsergebnis
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14 JA : 0 NEIN
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18.
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Vollzug des Haushalts 2013; Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 70.000 € bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau -KfW- für die Sanierung des Kindergartens Prittriching
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Entsprechend der genehmigten Haushaltssatzung wird bei der KfW-Bankengruppe nach dem Programm Nr. 208 „IKK – Investitionskredit Kommunen“ ein Kredit in Höhe von 70.000 € für die grundlegende Sanierung des Kindergartens Prittriching aufgenommen. Die Laufzeit des Kredits beträgt 10 Jahre und die Zinsbindung 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren.
Die Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen dürfen die in der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 festgesetzten und rechtsaufsichtlich genehmigten 500.000 € nicht überschreiten.
Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Darlehensvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
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14 JA : 0 NEIN
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