Gemeinderatssitzung vom 03.07.2014
9.
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Asphaltierung des beschränkt öffentlichen Weges "Marchwebergasse" (zwischen Haupt- und Sonnenstraße) und ggf. teilweise Aufweitung des Weges im Bereich des Anwesens Hauptstr. 36 zum Befahren mit Kraftfahrzeugen sowie Anbringung einer Beleuchtung
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Mit der Mitbenutzung des beschränkt öffentlichen Weges „Marchwebergasse“ durch den Eigentümer des Grundstückes Hauptstr. 36, besteht Einverständnis, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
a) Aus haftungs- und verkehrsrechtlichen Gründen sind die für die Verbreiterung des Weges notwendigen Flächen unentgeltlich an die Gemeinde abzutreten. Der Eigentümer hat sämtliche Notariats- und Vermessungskosten zu tragen.
b) Die Herstellung des Weges mit Anbindung an die Hauptstraße hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
c) Der Eigentümer hat sämtliche Kosten für die erstmalige Herstellung des Weges im Bereich seines Anwesens Hauptstr. 36 einschließlich der Anbindung an die Hauptstraße zu tragen.
d) Der Eigentümer hat die Kosten für 1 Leuchte einschließlich des Anschlusses zu tragen. Der Anschluss der Leuchte hat mittels Erdkabel und an das öffentliche Straßenbeleuchtungsnetz zu erfolgen. Es sind Energiesparleuchten (LED-Leuchten) nach Wahl der Gemeinde zu verwenden. Die Strom- und Unterhaltungskosten werden von der Gemeinde getragen.
e) Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die erforderliche notarielle Verbriefung und die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Eigentümer abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
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15 JA : 0 NEIN
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a) Es besteht Einverständnis damit, dass der Weg im Bereich des Anwesens Sonnenstraße 19/19a in einer Breite bis maximal 2,0 m asphaltiert wird. Die Kosten trägt die Gemeinde.
b) Die Ausleuchtung des gesamten Weges von der Hauptstraße bis zur Sonnenstraße erfolgt durch 2 Leuchten. Die Kosten der Leuchten und des Anschlusses teilen sich die Gemeinde und Herr Markus Bernhard je zur Hälfte.
Abstimmungsergebnis
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15 JA : 0 NEIN
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Im Bereich des Anwesens Hauptstr. 36 beträgt die Asphaltbreite 2,50 m und die beidseitigen in Schotter auszuführenden Randstreifen jeweils 0,25 m.
Abstimmungsergebnis
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12 JA : 3 NEIN
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10.
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Rathaus Prittriching: Vermietung des Kellers für Veranstaltungen
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a) Der Keller wird für Geburtstagsfeier u.ä. nicht vermietet.
b) Mit einer sonstigen Benutzung (Vorträge, Gymnastik u.ä.) besteht Einverständnis, wenn Belange der Gemeinde nicht entgegenstehen. Soweit von den Teilnehmern Entgelte erhoben werden, beträgt das Entgelt pro Nutzung 50,00 €.
Abstimmungsergebnis
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15 JA : 0 NEIN
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Gemeinderatssitzung vom 31.07.2014
12.
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Kindergarten Prittriching: Entstandener Schaden aufgrund eines defekten Dachrinnenabflussrohres und Auftragserteilung zur Behebung des Schadens
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Der Gemeinderat nimmt die Schadensmeldungen zur Kenntnis. Um während den Ferien die Schadensbehebung vornehmen zu können, wird die Verwaltung beauftragt, das Weitere zu veranlassen, um dauerhaft eine ordnungsgemäße Entwässerung des Niederschlagswassers zu gewährleisten. Es besteht Einverständnis damit, dass bei entsprechender Notwendigkeit der Firma Heinrich Piller, Garten- und Landschaftsbau, Ahornweg 8, 86935 Rott ein Anschlussauftrag erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
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12 JA : 0 NEIN
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13.
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Friedhof Winkl; Angebot über Vermessungen und Bestandsplanbearbeitungen zur Erfassung der Friedhofsmauer sowie des Friedhofsaufgangsgebäudes und der Grabstätten und Auftragsvergabe
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Der Gemeinderat befürwortet die Durchführung von Vermessungen und Bestandsplanbearbeitungen zur Erfassung der Friedhofsmauer sowie des Friedhofsaufgangsgebäudes und der Grabstätten.
Den Auftrag erhält die Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG entsprechend dem Pauschalangebot vom 16.07.2014 in Höhe 6.069,00 € einschl. MwSt.
Abstimmungsergebnis
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12 JA : 0 NEIN
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14.
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Baugebiet "Am Verlorenen Bach III"; Genehmigung der Annahme des Angebotes zum Abschluss eines Kaufvertrages wegen Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 573 Gemarkung Prittriching
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1. Die mit notarieller Urkunde des Notars Martin Regensburger vom 21.07.2014 (URNr. B 1278/2014) erfolgte Annahme des Angebotes zum Abschluss eines Kaufvertrages von den Eigentümern für eine Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 573 Gemarkung Prittriching (ca. 3.490 m²) durch den 1. Bürgermeister wird hiermit genehmigt.
2. Ferner wird die aufgrund der amtlichen Vermessung vom 31.07.2014 ermittelte Mehrfläche von 89 m² anerkannt. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, auch die Mehrfläche (Gesamtannahmefläche = 3.579 m²) anzunehmen bzw. zu beurkunden.
Abstimmungsergebnis
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12 JA : 0 NEIN
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15.
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Baugebiet "Am Verlorenen Bach III"; Antrag auf Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 573 Gemarkung Prittriching, Bgm.-Franz Ditsch-Str. 22 (ca. 755 m²) mit gemeindlichen Auflagen
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Mit dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 573 Gemarkung Prittriching mit einer Fläche von 755 m² an die Antragsteller besteht Einverständnis.
Der Verkaufspreis beträgt im Rahmen des Einheimischenmodells 155,00 €/m² einschl. der festgesetzten Erschließungskosten. Sämtliche im Zusammenhang mit der Beurkundung entstehenden Kosten hat der Erwerber zu tragen.
Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die notarielle Verbriefung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
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12 JA : 0 NEIN
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16.
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Baugebiet "Am Verlorenen Bach III"; Antrag auf Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 573 Gemarkung Prittriching, Bgm.-Franz Ditsch-Str. 20 (ca. 700 m²) mit gemeindlichen Auflagen
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Mit dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 573 Gemarkung Prittriching mit einer Fläche von 700 m² an den Antragsteller besteht Einverständnis.
Der Verkaufspreis beträgt im Rahmen des Einheimischenmodells 155,00 €/m² einschl. der festgesetzten Erschließungskosten. Sämtliche im Zusammenhang mit der Beurkundung entstehenden Kosten hat der Erwerber zu tragen.
Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die notarielle Verbriefung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
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12 JA : 0 NEIN
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17.
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Baugebiet "Am Verlorenen Bach III"; Antrag auf Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 573 Gemarkung Prittriching, Bgm.-Franz Ditsch-Str. 18 (ca. 700 m²) mit gemeindlichen Auflagen
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Mit dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 573 Gemarkung Prittriching mit einer Fläche von 700 m² an die Antragsteller besteht Einverständnis.
Der Verkaufspreis beträgt im Rahmen des Einheimischenmodells 155,00 €/m² einschl. der festgesetzten Erschließungskosten. Sämtliche im Zusammenhang mit der Beurkundung entstehenden Kosten hat der Erwerber zu tragen.
Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die notarielle Verbriefung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
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12 JA : 0 NEIN
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19.
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Photovoltaikanlage auf dem Rathaus Prittriching; Austausch von 2 Wechselrichter und Einbau einer Fernüberwachung, Angebote und Auftragsvergabe
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Den Auftrag für die Erneuerung von 2 Wechselrichtern und der Einrichtung einer Fernüberwachung erhält die Fa. Spöttl Elektroanlagen GmbH aus Prittriching entsprechend dem Angebot vom 07.07.2014 in Höhe von 5.972,73 € einschl. MwSt.
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5.500 € (Haushaltsstelle 8701.5000)
Abstimmungsergebnis
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12 JA : 0 NEIN
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