Vollzug des Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes -BayStrWG-; Widmung des neu gebauten beschränkt-öffentlichen Weges (BG "Am Verlorenen Bach III", Westseite)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 18.09.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 12. Gemeinderatssitzung 18.09.2014 ö Beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die neu gebaute Wegstrecke mit Wirkung vom 01.10.2014 gemäß Art. 6 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen.
Die gewidmete Strecke beginnt bei Grundstück Fl.Nr. 573/5 Gemarkung Prittriching (nach Verschmelzung Fl.Nr. 572/3), SO-Ecke (km 0,000) und endet bei Grundstück Fl.Nr. 573 Gemarkung Prittriching, NO-Ecke (km 0,026). Die Wegstrecke wir Bestandteil des bestehenden beschränkt-öffentlichen Weges „Kiesweg“.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Prittriching.
Die Widmung ist auf Fußgänger und Radfahrer beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2014 12:04 Uhr