Baugebiet "Leitenberg I": Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 DSchG für den Oberbodenabtrag im Bereich des kartierten Bodendenkmals Nr. D-1-7731-0012
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Gemeinderatssitzung, 22.10.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) | 13. Gemeinderatssitzung | 22.10.2015 | ö | Beschließend | 4 |
Beschluss
Für den Oberbodenabtrag innerhalb des Baugebiets "Leitenberg I" im Bereich des kartierten Bodendenkmals Nr. D-1-7731-0012 ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 DSchG zu beantragen. Bei Vorliegen der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist der Oberbodenabtrag unter qualifizi
erter Anleitung gemäß den fachlichen Vorgaben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.11.2015 15:40 Uhr