Vollzug der Ausbaubeitragssatzung -ABS-; Einteilung der Straßen in Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und Anliegerstraßen


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Gemeinderatssitzung, 10.06.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 10.06.2010 ö Beschließend 8

Beschluss 1

Die Einteilung der innerörtlichen Straßen im Gemeindegebiet Winkl gemäß § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung wird entsprechend dem Sachvortrag vorgenommen. Damit werden die Dorfstraße, Hattenhofener Straße und Scheuringer Straße als Hauptverkehrsstraßen; die übrigen Ortsstraßen als Anliegerstraßen eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Hauptstraße wird gemäß § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung als „Hauptverkehrsstraße“ eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Lechstraße wird gemäß § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung als „Haupterschließungsstraße“ eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Bgm.-Franz Ditsch-Straße wird gemäß § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung als „Anliegerstraße“ eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Sonnenstraße – Süd (Anwesen Hauptstraße 18 – Einmündung Ziegelbergstraße) wird gemäß § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung als „Anliegerstraße“ eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Sonnenstraße – Nord (Schulstraße – Kriegerdenkmal) und Ziegelbergstraße West (Jahnstraße, LL 7 - Schulstraße) wird gemäß § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung als „Haupterschließungsstraße“ eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 7

Die Eglinger Straße – West (Ortsstraße) wird gemäß § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung als „Haupterschließungsstraße“ eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 8

Die Eglinger Straße – Ost (Kreisstraße LL 11) wird gemäß § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung als „Hauptverkehrsstraße“ eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 9

Die verbleibenden innerörtlichen Straßen im Gemeindegebiet Prittriching, für die eine beschlussmäßige Einstufung separat nicht vorgenommen wurde, werden gemäß § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung als „Anliegerstraßen“ eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2014 15:22 Uhr