Aufstellung des Bebauungsplanes "Photovoltaikanlagen - Scheuringer Feld/Unteres Lechfeld Fl. Nrn. 377/1, 377, 376, 380, 370, 366, 482", Aufstellungsbeschluss mit Billigung und Auslegung des Vorentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö Beschließend 16

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Prittriching beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans "Photovoltaikanlagen – Scheuringer Feld/Unteres Lechfeld, Fl. Nrn. 377/1, 377, 376, 380, 482, 366, 370" der Gemeinde Prittriching. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl. Nrn. 377/1, 377, 376, 380, 482, 366, 370, Gemarkung Prittriching. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans "Photovoltaikanlagen – Scheuringer Feld/Unteres Lechfeld, Fl. Nrn. 377/1, 377, 376, 380, 482, 366, 370", bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil in der Fassung vom 22.04.2024 und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht in der Fassung vom 05.04.2024.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), das frühzeitige Beteiligungsverfahren, d.h. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2024 15:42 Uhr